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3 Fragen zur Geschichte des ÖPNV in Nbg
geschrieben von henrik2811 
Ich hatte den Ärger mal, als ich auf meinen U4 Seiten auf einem Stadtplan die Lage der Bauverleistungen in der Rosenau und Kleinweidenmühle sowie möglich Streckenverläufe eingezeichnet hab. 500 Euro war dann die Forderung vom einem Stadtplanverlag. Seit jenem Tag habe ich sämtliche Pläne selbst solche abfotografierten von Tiefbauamt von meiner Seite runter genommen, weil ich ja nicht weiß, wer Rechteinhaber von deren Basiskarten ist. Und verändern dürfte man die Karten gleich doppelt net.

Und grade google-maps bin ich nun auch Vorsichtig. Jeder weiß, das Amis bei Schadensersatzprozessen grundsätzlich schnell in die Utopie-Fantastilliarden hoch gehen. Dagegen dürften die 500 Euro (für eine 5cmx5cm Karte) die der deutsche Verlag gefordert hat wenig sein.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Ich nutze für Karten Open-Street-Map, damit darf man für nicht kommerzielle Zwecke so gut wie alles machen!
Und sie ist kostenlos!
Ansonsten hatt ich noch nie Ärger!
Bei anderen dingen:
meistens ist es so, wenn ich in kritischen Sitationen nachfrage, ham die nix dagegen, so lange ich damit kein geld mach!
Insofern, nich so kleinlich sein, wir kommen schon alle in Himmel!
Zitat
Daniel Vielberth
Und grade google-maps bin ich nun auch Vorsichtig. Jeder weiß, das Amis bei Schadensersatzprozessen grundsätzlich schnell in die Utopie-Fantastilliarden hoch gehen. Dagegen dürften die 500 Euro (für eine 5cmx5cm Karte) die der deutsche Verlag gefordert hat wenig sein.

Ja, aber nur vor amerikanischen Gerichten. Als Deutscher kannst Du ja nicht von einem amerikanischen Gericht verurteilt werden... Du darfst dann halt nicht mehr einreisen ;-)

Ansonsten aber: Ja, OpenStreetmap verwenden. In dicht besiedelten Gebieten sind die Karten ja wirklich sehr gut und viel detaillierter als Google & Co.
Zitat
henrik2811
Ich nutze für Karten Open-Street-Map, damit darf man für nicht kommerzielle Zwecke so gut wie alles machen!
Und sie ist kostenlos!
Ansonsten hatt ich noch nie Ärger!
Bei anderen dingen:
meistens ist es so, wenn ich in kritischen Sitationen nachfrage, ham die nix dagegen, so lange ich damit kein geld mach!
Insofern, nich so kleinlich sein, wir kommen schon alle in Himmel!

Und auch das ist falsch! Wer die Lizenzbestimmungen der Creative-Commons-Lizenz (CC) oder im Falle von OSM der Open Database Licence (ODbL) nicht einhält begeht ebenfalls einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Nur weil der Urheber gerne mit dir teilt gibt das dir keinen Freibrief seine Immaterialgüterrechte zu mißachten.
Wie gesagt, wenn die Zeile mit der lizenz draufsteht kann ich eine kartenausschnitt veröffentlichen, so oft ich will, auch verändert!

Ach übrigens "Jörg78": missachten schreibt man mit ss.
Zitat
henrik2811
Wie gesagt, wenn die Zeile mit der lizenz draufsteht kann ich eine kartenausschnitt veröffentlichen, so oft ich will, auch verändert!

Ach übrigens "Jörg78": missachten schreibt man mit ss.

Vielen Dank für die freundliche Deutschnachhilfe. Trotzdem ist das was Du schreibst falsch, les mal spaßeshalber den Lizenztext.
Ich glaub mal Jörg hat die Lizenz noch die alte Rechtschreibung zu verwenden ;)

Tschö
UHM
Ist es nicht.
Ich geb zu, ich hab den Lizenztext nie vollständig durchgelesen.
Aber ich hab ne Mail an die Von openstreetmap geschriebn, in der drinstand was ich machen will und wo ich es veröffentlichen will und auch mit beispielen.
Und die habn geschriebn, dass das ok geht.
Insofern!

Schreibt was ihr wollt, ich weiß was ich weiß, und danach handle ich!
@ henrik2811:
Bittesehr ... mach' doch was Du willst; dies ist ein freies Land ...
Aber sieh' doch dann BITTE davon ab, dies' auch noch mit in sich widersprüchlichen und aufgrund mangelnder Sachkenntnis fehlerbehafteten Aussagen zu "begründen", die allenfalls dazu dienen könnten, andere in die Irre zu führen und zu falschem Handeln zu motivieren!
Übrigens ist es immer wieder interessant zu beobachten, wie sich ausgerechnet Leute, deren Beiträge durchschnittlich einen Fehler je Zeile aufweisen (Beispiel: "... kann ich eine(!) k(!)artenauschnitt veröffentlichen, so oft ich will ..."), im darauffolgenden Satz darüber beschweren, daß sich andere die Freiheit bewahrt haben, in bewährter deutscher Rechtschreibung zu formulieren.

Danke!
sb
BTW: Rechtschreibung ist was in WORD nicht rot unterringelt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung jeglicher Orthographie gibt es ebensowenig wie eine Strafe oder ein Bußgeld bei Nichtbeachtung.

Es ist tatsächlich ein freies Land und man ist frei darin sich Leid zuzufügen. Bei Wikipedia gibt es ein "Gentlemen-Agreement" und vielen Urhebern reicht es wenn man den guten Willen zeigt die Lizenz einhalten zu wollen, was nicht bedeutet, dass es sich ein jeder gefallen lässt.
Freie Lizenzen heißt nur, dass man es sich nehmen kann ohne fragen zu müssen, sie bedeuten nicht, dass man alles damit tun darf.
Wisst ihr was?

Das ist mir sch**ß egal!

Und deshalb werde alle folgenden Kommentare, die nichts mit dem eigentlichen Thema dieses Threads zu tun haben, vollständig ignorieren!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.03.2013 14:27 von henrik2811.
Mal zurück zum Thema!
Sowas sollte man nicht ignorieren.
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