Zitat
Christian0911
Der eigentliche Skandal ist doch eher nur der, das die Bahn den Prozess um die Vergabe bis in die Unendlichkeit hinaus zieht und somit die Strecken bis auf weiteres -ohne Konsequenzen oder Entschädigungszahlungen an NX zu entrichten- dort fahren darf.
Zitat
Christian0911
Man hätte nur von vornherein festlegen müssen das es eine Höchstanzahl von Einspruchmöglichkeiten gibt, sagen wir 3 oder 4 und nicht das das wirklich gerichtlich durch alle Instanzen gehen und somit das ganze um Jahre verzögern kann!
Zitat
Franquesa
In jedem Fall hat man keine Skrupel für eine schnelle Einsparung Existenzen und Vermögen zu vernichten. Wettbewerb muss was geiles sein, wenn man nicht selbst betroffen ist.
Zitat
Franquesa
In jedem Fall hat man keine Skrupel für eine schnelle Einsparung Existenzen und Vermögen zu vernichten. Wettbewerb muss was geiles sein, wenn man nicht selbst betroffen ist.
Zitat
Xamiro
Und dann die Frage: Wenn der Bund der Bahn trotz ihrer hohen Schulden eine Gewinnausschüttung diktiert, wieso können dann nicht die Bundesländer der Bahn diktieren, was die Bahn maximal bei einem Netz wie z.B. das der S-Bahn Nürnberg, verlangen darf? Der NX-Auftrag wurde laut BEG ja auch von extern mehrfach auf Plausibilität durchgerechnet.
Zitat
Christian0911
Man hätte nur von vornherein festlegen müssen das es eine Höchstanzahl von Einspruchmöglichkeiten gibt, sagen wir 3 oder 4 und nicht das das wirklich gerichtlich durch alle Instanzen gehen und somit das ganze um Jahre verzögern kann!
Zitat
Daniel Vielberth
Sagen wir, ich hätte einen befristeteten Arbeitsvertrag von 2018-2038, und kann nun nicht 2018 sondern erst 2025 anfangen, weil ein Mitbewerber prozessiert, dann könnte doch a) sein, das ich bis 2024 schon gar nicht mehr verfügbar bin, etwas, weil ich mich anderweitig verpflichten musste, oder weil ich mangels Lohn inzwischen verhungert bin (soziale Sicherung mal unberücksichtigt), oder, das ich wenn der neue Vertrag 2025-2045 laufen würde, ab 2038 gar nicht mehr kann, also nimmer die volle Vertragleistung erbringen kann. Und das alles ohne mein Verschulden. Das kann doch dem Grundsatz der Gerechtigkeit (dem die justiz doch offiziell dienen soll) nicht entsprechen.
Zitat
Daniel Vielberth
Ich weiß, wenn man davon ausgeht, das das OLG Politikerkonform entscheidet, tritt der Fall nicht ein, aber wagen wir doch einmal das undenkbare zu denken, das OLG bestätigt NX.
Zitat
Daniel Vielberth
Jetzt nur mal hypothetisch. Die Fahrzeuge hat NX noch nicht beschaffen können klar, da fallen dann auch nicht die Kosten an. Aber die Strukturen zur Personalgewinnung und Verwaltung, die zugehörigen Immobillien, Verträge mit den Sicherheitspersonalen, ggf Wertstattverträge über die Wartung der Züge in Bayern sind ja sicher jetzt schon im Aufbau und generieren ab vorgesehenen Vertragsbeginn Kosten, ohne das die nächsten Jahre einnahmen durch die BEG zu erwarten sind. Oder sie müssen dann zu schlechteren Bedingungen neu geschlossen werden, wodurch auch Mehrkosten entstehen. Außerdem wird bei der finanziellen Ausstattung des Unternehmens doch nur geprüft, oder der fragliche Verkehrsvertrag im vertraqlichen Zeitrahmen erfüllbar ist. Ich weiß jetzt nicht, wie lange die Laufzeit ist, ich nehme jetzt einfach mal 20 Jahre. Was ist denn, wenn NX ab 2038 was anderes vor hatte, und dann gar nicht mehr fahren könnte?
Zitat
Daniel Vielberth
Und das soll alles statt einer Entschädigung nur ein Achselzucken verursachen? Das hätte ich gerne mal begründet, weil so klingt es für mich irgendwie ungerecht, und "unternehmerisches Risiko" ist mir als Begründung zu dünne.
Zitat
Daniel Vielberth
> muss ich bis zu einer bestimmten Frist eine Bindung angeben, dass ich das Angebot weiter will. Wenn diese verstreicht, kann ich meine Bindung erneuern, muss aber nicht. [...] NX dagegen hat in Nürnberg scheinbar seine Bindung verlängert, genauso scheinbar auch die DB
OK, die erste Bindung ist verpflichtend die zweite nicht. Heißt das dann aber, wenn ich bei der zweiten Frage einmal "ja geantwortet habe, muss ich jahrelang bereitsstehen, oder ist in dem zweiten Zeitraum jederzeit ein "Rückzieher" möglich? Also sprich es kommt später raus, es verzögert sich noch mal 4 Jahre und dann sage ich "OK dann nicht", oder habe wirklich nur diese Gelegenheiten um zu entscheiden?
Zitat
Daniel Vielberth
> Politikerkonform entspricht in dem Fall "SPD-Lokalpolitikerkonform", da die Landesregierung das anders sieht.
Das überrascht nun mich, ich gebe zu im dem "Getöße" das unsere Lokalpolitiker gemacht haben, habe ich Stimmen der Landesregierung gar nicht vernommen, deswegen meine Frage wie und wo die sich pro-NX positioniert haben?
Zitat
Daniel Vielberth
> Da die Werkstatt und Personalverträge noch nicht geschlossen sind, verursachen sie auch keine Kosten.
Wie sieht das dann aber mit Räumlichkeiten und Büros vor Ort aus? Wenn NX ab 2018 fahren müsste, bräuchten sie ja hier vor Ort auch eine Einsatzstelle, ggf Sozialräume usw. Beinhaltet die o.g. Bindung quasi die Verpflichtung die Dinge, die ggf zu früh schon eingerichtet wurden, eben dann als Verlust selbst zu tragen, oder entsteht daraus dann zumindest ein "Nachverhandlungrecht" oder irgendwelche Ansprüche?
Zitat
Daniel Vielberth
Nun hätte man aber ja normal ab Verkünden der Entscheidung der BEG bis zur Betriebsaufnahme ne Hochlauffrist von 2-3 Jahre gehabt, um in der Zeit dann alles Einrichten und Vorbereiten zu können. Angenommen Frühjahr 2019 fiele dann das engültige Urteil pro NX. Müsste NX dann quasi von heute auf morgen binnen eines Tag schon für den nächsten Tag startklar sein (soweit man vorher nicht entsprechend was anderes ausverhandelt), oder begänne dann ab Urteilsverkündung die 2-3 Jahre erneut zu zählen, sodass NX dann eben eine Betriebsaufnahme bis 2021-2022 ohne erneute Verhandlung von Haus aus zugestanden würde?