Kann man per Bürgerbegehren ÖPNV verlangen oder nur verhindern? 09.11.2024 14:31 |
Bürgerbegehren, die etwas kosten, sind nicht zugelassen 10.11.2024 10:55 |
Re: Bürgerbegehren, die etwas kosten, sind nicht zugelassen 13.11.2024 07:07 |
Re: Bürgerbegehren, die etwas kosten, sind nicht zugelassen 13.11.2024 08:39 |
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HansL
Weshalb muss man das Forum immer wieder mit derart unsinnigen Beiträgen zumüllen?
Re: Bürgerbegehren, die etwas kosten, sind nicht zugelassen 13.11.2024 09:42 |
Re: Bürgerbegehren, die etwas kosten, sind nicht zugelassen 13.11.2024 10:27 |
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HansL
Aber ein Aspekt ist trotzdem wichtig: Kein größeres Projekt kommt ohne Zuschuss aus. Kein lokales Bürgerbegehren kann entscheiden, dass Bayern einen Zuschuss gibt.
Eine Unterschriftensammlung ist kein Bürgerbegehren 13.11.2024 10:59 |
Re: Eine Unterschriftensammlung ist kein Bürgerbegehren 13.11.2024 11:42 |
Zitat
HansL
Klar kann man Unterschriften sammeln und etwas fordern. Aber das ist kein Bürgerbegehren.
Ein Bürgerbegehren muss eine im Rahmen des rechtlich möglichen umsetzbare Forderung enthalten, über die dann verbindlich entschieden werden kann.
Eine Unterschriftensammlung ist eben kein Bürgerbegehren. Sondern nur ein Appell an den Stadtrat.
Re: Eine Unterschriftensammlung ist kein Bürgerbegehren 13.11.2024 12:06 |
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Nemo
Man kann doch durchaus auch ganz konkret eine Planung bis zur Baureife in ein Bürgerbegehren reinschreiben - oder?
Re: Kann man per Bürgerbegehren ÖPNV verlangen oder nur verhindern? 13.11.2024 15:21 |
Zitat
Nukebro
Warum darf der Souverän nicht über Geld abstimmen?
Und kostet nicht letztlich alles Geld? Warum dann überhaupt Bürgerentscheide?
Zitat
HansL
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Nukebro
Warum darf der Souverän nicht über Geld abstimmen?
Und kostet nicht letztlich alles Geld? Warum dann überhaupt Bürgerentscheide?
Das wurde so in der Bayrischen Gemeindeordnung festgelegt. Mit der Konsequenz, dass ein Bürgerentscheid im wesentlichen nur Projekte verhindern kann. Weil dann bei dessen Erfolg kein zusätzliches Geld ausgegeben wird. Sondern im Gegenteil sogar Geld gespart.
Ob das jetzt gut ist oder schlecht, darüber kann man sicher diskutieren. Aber bitte doch nicht hier in einem örtlichen Nahverkehrsforum. Das ist ein allgemeinpolitisches Thema mit mindestens bayernweiter Bedeutung. Und gehört ganz sicher nicht hierher.
Re: Kann man per Bürgerbegehren ÖPNV verlangen oder nur verhindern? 13.11.2024 15:28 |
Zitat
Nukebro
Warum darf der Souverän nicht über Geld abstimmen?
Und kostet nicht letztlich alles Geld? Warum dann überhaupt Bürgerentscheide?
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HansL
Ob das jetzt gut ist oder schlecht, darüber kann man sicher diskutieren. Aber bitte doch nicht hier in einem örtlichen Nahverkehrsforum. Das ist ein allgemeinpolitisches Thema mit mindestens bayernweiter Bedeutung. Und gehört ganz sicher nicht hierher.
Zitat
§ 17a GemO Landesrecht Rheinland-Pfalz
(2) Ein Bürgerentscheid ist nicht zulässig über
[...]
4.
die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan mit den Anlagen, die Abgabensätze und die Tarife der Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsbetriebe der Gemeinde,
[...]
6.
die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen,
7.
Vorhaben, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren oder ein förmliches Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist,
[...]
Re: Kann man per Bürgerbegehren ÖPNV verlangen oder nur verhindern? 13.11.2024 16:38 |
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Nukebro
Wäre ein Bürgerbegehren zulässig, welches zum Beispiel fordert "die Stadt soll den Eigenanteil am FSW Ausbau stattdessen in den ÖPNV investieren"?
Zitat
Axel25
Das einzelne Bürger sinnvolle Investitionsvorhaben, die dem Gemeinwohl dienen, stoppen können, halte ich angesichts der Klimakrise ehrlich gesagt nicht mehr für zeitgemäß.
Zumindest solange, wie Falschbehauptungen, Fake News oder ähnliches nicht aktiv strafbar sind und zeitnah verfolgt werden.
Zitat
Axel25
Das einzelne Bürger sinnvolle Investitionsvorhaben, die dem Gemeinwohl dienen, stoppen können, halte ich angesichts der Klimakrise ehrlich gesagt nicht mehr für zeitgemäß.
Zumindest solange, wie Falschbehauptungen, Fake News oder ähnliches nicht aktiv strafbar sind und zeitnah verfolgt werden.