Anonymer Benutzer
Ich weiß, daß solche Diskussionen hier ausarten können, ... 30.07.2003 16:39 |
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Entsetzen habe ich heute die Meldung auf der Titelseite des Hamburger
Abendblatts gelesen, daß die Innenbehörde künftig nicht mehr in dem bisherigen
Maße gegen Raser auf Hamburgs Straßen vorgehen wird bzw. dies bereits seit
September letzten Jahres nicht mehr tut. Diese Maßnahme erscheint mir aus
zweierlei Gründen völlig unverständlich :
1. Es erscheint geradezu zynisch, daß einerseits eine Kampagne für mehr
Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr gestartet wird, andererseits aber die
Überwachung von Rasern, die eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle gerade
auch mit Kindern bilden, einzuschränken. Die Einschränkung der Überwachung der
Verkehrsgeschwindigkeiten bildet für Raser geradezu eine Einladung, die
Geschwindigkeiten zu überschreiten. Senator Schill ist vor nun knapp zwei Jahren
mit dem Slogan "Null Toleranz" gewählt worden, um die Stadt sicherer zu machen.
Einerseits verwundert mich immer wieder, daß dieser Slogan im Straßenverkehr
offenbar gerade nicht gelten soll, hier soll nach meier Beobachtung sogar einer
der von Herrn Schill doch sonst so bekämpften "rechtsfreien Räume" entstehen.
Mit der derzeitigen Politik wird die Stadt jedenfalls nicht sicherer, sondern es
werden höchstens Kriminalitätsopfer durch Verkehrsunfallopfer ersetzt.
2. Der zweite Grund liegt in der Finanzpolitik. Es ist für mich nur schwer zu
erschließen, daß die Stadt freiwillig auf die ihr zustehenden Bußgelder
verzichten kann, während andererseits nicht genügend Geld vorhanden sein soll,
um die HVV-Fahrpreise im nächsten Jahr stabil zu halten. Durch die dadurch
sinkende Attraktivität des ÖPNV bei gleichzeitig steigender Attraktivität des
MIV (schnelleres Fahren wird ja nun toleriert) entsteht eine völlig falsche
Lenkungswirkung, die in der Stadt für zusätzliche Verkehrsprobleme sorgen wird.
Die Lockerung der Tempoüberwachung kann daher nur als weiterer Meilenstein in
der verkehrspolitischen Geisterfahrt des Senats gewertet werden.
Auf eine Antwort Ihrerseits bin ich gespannt und bitte gleichzeitig um die
Genehmigung diese ggf. zusammen mit dieser Mail im Internet zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Meister
Zitat
Sehr geehrter Herr Meister,
auf Ihre Mail an den Senator möchte ich Ihnen kurz antworten. Bitte haben Sie Verständnis für die urlaubs- und arbeitsbedingte Verzögerung der Antwort.
Es gibt keine rechtsfreien Räume in Hamburg, weder im Straßenverkehr noch anderswo. Überall in Hamburg gilt die Straßenverkehrsordnung. Aus diesem Begriff geht auch hervor, dass es sich bei einem Verstoß gegen diese Ordnung im Regelfall um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat eines Gesetzesbrechers handelt. Neben einer Haltung von "Null Toleranz" gegenüber Kriminellen hat der jetzige Zweite Bürgermeister und Innensenator Ronald Schill auch im Wahlkampf damit geworben, dass Autofahrer in Hamburg nicht mehr unter fiskalischen, also Einnahmegesichtspunkten zur Kasse gebeten werden sollten. Dieses Wahlversprechen hat er, genau wie die deutliche Senkung der Kriminalität in der Stadt, eingehalten.
Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit in Hamburg wird an verschiedenen Stelle auch ohne Radarkontrolle, vor allem an den Unfallschwerpunkten, die durch eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA) gesichert sind, regelmäßig gemessen. Bis zur Veröffentlichung der Anhebung der Toleranzschwellen durch das Hamburger Abendblatt gegen den erklärten Willen der Behörde hat es keine signifikante Veränderung der Unfallzahlen und der Durchschnittsgeschwindigkeit gegeben. Was nicht bekannt ist, wird auch nicht in Planungen einbezogen, zumal die Autofahrer nicht jeden Tag 1 Km/h schneller an einer GÜA vorbeifahren, um herauszufinden, wann sie auslöst. Insofern hatte die Anhebung der Toleranzschwellen keine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, der die GÜA ausschließlich dienen sollen. Nach der Veröffentlichung der Grenzwerte werden wir, wie sie den Medien entnehmen konnten, kontollieren, ob die durchschnittliche Geschwindigkeit vor allem an den GÜA, steigt. Sollte dies in signifikantem Ausmaß der Fall sein, werden wir die Toleranzschwellen wieder senken. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir die mobilen Kontrollen in Tempo 30 Zonen, an Schulwegen sowie direkt vor Schulen und Altenheimen intensiviert haben. Dort ist zwar weniger Verkehr und es sind geringere Einnahmen zu erwarten als bei den durch den alten Senat bevorzugten Kontrollen nachts an mehrspurigen Ausfallstraßen, aber die Verkehrssicherheit, die bei uns im Vordergrund steht, wird durch den pädagogischen Effekt erhöht. Selbstverständlich haben wir die Toleranzschwellen bei Kontrollen in diesen Bereichen nicht verändert.
Abschließend möchte ich noch einmal feststellen, dass es sich nicht mit der Auffassung der Behörde für Inneres bezüglich Rechtsstaatlichkeit deckt Verkehrskontrollen ausschließlich unter Einnahmegesichtspunkten durchzuführen. Entsprechend ist Ihre Anmerkung hinsichtlich einer Korelation zu den Fahrpreisen und den Fahrgastzahlen des ÖPNV, der jedes Jahr massiv durch die Stadt bezuschußt wird, nicht nachvollziehbar.
Es bestehen keine Einwände gegen einen Abdruck dieser Antwort in vollem Umfang, veränderte oder sinnändernde Zitate bedürfen gemäß Presserecht einer Genehmigung durch die Behörde.
Mit freundlichem Gruß
Marc März
Persönlicher Referent des Innensenators
Tel. 040-42839-4826
Fax 040-42839-2797
Mobil 0173-6154972
Drogenmissbrauch im strassenverkehr ist wohl gewichtiger .... 30.07.2003 20:25 |
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