Netzspinne schrieb:
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> Histor, das ist ein Evergreen:-)
Kann ich mir gut vorstellen...
Ist denn irgendeine Diskussionsunde mal zu einem belegbaren Schluss gekommen?
Aus Sicht des Gesetzgebers (Betrieb nach BOStrab §16 Abs 7) scheint es ja erst mal das gleiche zu sein. Da aber in der Abfertigung Unterschiede besetehen, muss es noch andere Definitionen geben.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen definiert eine U-Bahn als schienengebundenes, vom Individualverkehr völlig getrennt geführtes Massenverkehrsmittel. Das trifft auch auf die Frankfurter U4 zu.
Wer definiert denn nun - außer dem Betreiber selbst, ob es sich um eine U-Bahn handelt. Wenn es da klare Grenzen gibt, dann muss es ja auch eine Autorität geben, die sie festlegt. Und diese Autorität - sofern existent - wird dann auch über entsprechende Regeln verfügen.
Gruß
Jonas