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Gültigkeit von Fahrkarten bei Umwegen
geschrieben von .Lo. 
Guten Tag,
heute war und ist die Linie S1 zwischen Barmbek und Hasselbrook/Berliner Tor wegen Bauarbeiten unterbrochen.

Wer von Poppenbüttel nach Hauptbahnhof fahren möchte, wird in der S1 kurz vor Ohlsdorf per Durchsage aufgefordert, stattdessen ab Ohlsdorf die U1 Richtung Hauptbahnhof zu benutzen.

Nun kann es ja sein, dass man eine Monatskarte hat, die nur für die Tarifzonen auf direktem Weg zwischen Poppenbüttel und Hauptbahnhof gültig ist. Wenn man aber aufgefordert wird, ab Ohlsdorf die U1 zu benutzen, muss man zwangsläufig über Kellinghusenstraße fahren. Und dabei kann es sein, dass die Monatskarte dort eben nicht gilt, weil man andere Tarifzonen durchfährt.

Ich finde es moralisch und juristisch allerhöchst fragwürdig, wenn nun der Prüfdienst in Kellinghusenstraße denjenigen Fahrgästen ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" in Rechnung stellt.

Ist sowas wirklich zulässig?

Eigentlich nicht! Warum kann die S-Bahn Hamburg nicht die HOCHBAHN bescheid sagen das der Fahrtweg unterbrochen ist und das Sie zurzeit keine SEV anbieten, mir ist das auch mal auf der S31-Strecke bis Sternschanze und sollte mit der U3 bis Landungsbrücken und dort wieder in die S1/S3 umzusteigen!
Dein konkretes Beispiel hinkt etwas, denn wer mit der S1 von Ohlsdorf nach Hauptbahnhof fahren darf, hat zwangsläufig die Zonen 105 und 000. Mehr benötigt man für die Fahrt mit der U1 auch nicht.

Da sich deine Kritik bzw. Frage auf die Aufforderung zum Umsteigen bezieht, kann man jetzt natürlich schlecht weiter diskutieren, denn wer weiß, ob es in anderen Fällen eine solche Aufforderung gegeben hätte.

Falls doch (z. B. wenn die U1 unterbrochen ist und der Fahrer vor Ohlsdorf auf die S1 verweist und man statt der Zone 105 die Zone 103 hat), gehe ich davon aus, dass der Fahrgast nicht belangt wird, wenn er dieser Aufforderung nachkommt und kontrolliert wird. Alles andere wäre kundenunfreundliche Paragrafenreiterei.
... sind sowohl die Fahrten zum Hbf mit der U1 von Ohlsdorf oder mit der U2 von Barmbek nicht. Außerdem ist nach meinen Beobachtungen der Prüfdienst in Hamburg sehr kulant. Ich kann mir daher beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Fahrgast unfair behandelt wird. Und falls ausnahmsweise der Kontrolleur mal nicht durchblickt, werden solche Delikte in der Steinstraße mit viel Fach- und Sachverstand begleitet und bei geringsten Zweifeln zu Gunsten des Kunden entschieden.

Gruß
Dieter Doege
Hallo,

bevor es hier zu Misverständnissen kommt, zwischen Barmbek und Hasselbrook gibt es einen Bus-SEV. Man muß/mußte also nicht Ohlsdorf umsteigen, daß war - natürlich nur soweit ich das beurteilen kann, war ja nicht dabei - nur ein kundenfreundlicher Hinweis, um bequemer in die City zu kommen.


Grüße, Boris
Es ist offenbar richtig, dass es zwischen Barmbek und Hasselbrook einen SEV gibt. Und zwischen Hasselbrook und Berliner Tor gibt es einen Pendelzug. Darauf wurde aber nicht hingewiesen, sondern man wurde aufgefordert, ab Ohlsdorf die U1 zu nehmen. (Das ist ja auch deutlich bequemer.)

Mein Beispiel hinkt tatsächlich insofern, als dass Kellinghusenstraße in der Tat in der gleichen Tarifzone liegt.
Aber prinzipiell kann es ja doch mal den Fall geben, dass man durch eine andere Tarifzone muss...

.Lo.
.Lo. schrieb:

> Mein Beispiel hinkt tatsächlich insofern, als dass
> Kellinghusenstraße in der Tat in der gleichen
> Tarifzone liegt.
> Aber prinzipiell kann es ja doch mal den Fall
> geben, dass man durch eine andere Tarifzone
> muss...

Also hast Du ein fiktives Beispiel gebracht, aber gleich den Fall einer fiktiven Verurteilung konstruiert.

Da hat Ingo Lange ja schon was zu geschrieben. Es in Hamburg nach aller Erfahrung so, dass in solchen Fällen keine Scheine geschrieben werden, wenn der Fall klar und nachvollziehbar ist. Egal, ob ein förmliches Abkommen zwischen den Verkehrsunternehmen besteht, oder nicht. In jedem Falle ist eine sachgerechte Klärung nötig und ein evtl. "dicker Max" ist sicher nicht der richtige Weg. Leider kommt sowas immer wieder vor und in der Presse ist der "dicke Max" das arme Schwein, dem so übel mitgespielt wurde.

Letztlich hat alles immer zwei Seiten.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Ganz so fiktiv ist meine Verurteilung dann in Wirklichkeit doch nicht. Allerdings handelt es sich offenbar um ein Missverständnis, wie ich erst jetzt gemerkt habe.

Ich bin gestern wirklich mit der S1 von Poppenbüttel mit dem Ziel Hauptbahnhof gefahren. Allerdings bin ich nicht in Ohlsdorf in die U1 umgestiegen, sondern in Barmbek in die U2.
Dabei begegnete ich zwischen Barmbek und Mundsburg dem Prüfdienst, der auch prompt jemanden erwischte, dessen Fahrkarte just auf diesem kurzen Stück nicht galt. (Wegen Zone 105)

Auf meine Frage, ob man auch aufgeschrieben werde, wenn man eine Karte für die Tarifzonen der S1 habe aber der empfohlenen S-Bahn-Umleitung mit der U1 über Kellinghusenstraße folge, wurde mir sinngemäß geantwortet: Wenn man eine Strecke benutze, für die die Fahrkarte nicht gelte, werde man aufgeschrieben.

Ich habe das so verstanden, dass Kellinghusenstraße in einer anderen Tarifzone liegt und man dann aufgeschrieben wird.
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