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DB-Fernverkehrsticket+BahnCard -- Weiterfahrt nicht in AKN gültig!?
geschrieben von .Lo. 
Hallo,

nochmals eine Frage zu dem neuen Angebot seit 15. Dezember:
Es heißt, mit einem DB-Fernverkehrsticket (>100 km) + BahnCard 25 oder 50 (nicht 100!) darf man am Zielort den Nahverkehr für eine Fahrt zum Reiseziel nutzen. (Für Hamburg im Großbereich, Schnellbusse aber nur Erste Klasse)

Nun habe ich mich bei der Bahn erkundigt (wenn auch in Hagen/Westf.). Dort wurde präzisiert: Mit NAHVERKEHR sind gemeint: S-, U-Bahn, Straßenbahn und Bus. Regionalbahnen und Regionalexpresse sind nicht eingeschlossen.
Für Hagen heißt das: Ich darf von Hagen HBF bis Hagen-Rummenohl zwar den Bus nutzen, aber nicht die (private) DME-Bahn.

Für Hamburg würde das heißen: Ich darf zwar die S-Bahn bis Eidelstedt nutzen, aber wenn ich weiter nach Schnelsen will, darf ich die AKN nicht nutzen, weil das ja eine (private) Regionalbahn ist. Die AKN ist explizit keine S-Bahn.

Man darf also nur den Bus nach Schnelsen nutzen, aber nicht die AKN !



Moin moin,

die AKN fährt hier nicht als eigenständiges Verkehrsmittel, sondern ist im Rahmen des Verkehrsverbunds unterwegs. Daher ist nach meiner Auffassung die AKN benutzbar. Das gilt auch für die HVV-freigegebenen Regionalbahnen. Einzige Einschränkung ist meiner Meinung nach die 1.-Klasse-Berechtigung. Der Schnellbus gilt in Hamburg als 1. Klasse. Ansonsten gibt es die 1. Klasse nur in den Regionalbahnen und den gleichgestellten Zügen der metronom Eisenbahngesellschaft und des Flensburg-Expreß (NOB).

MfG - Hans-Uwe



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Hans-Uwe Kolle
Kolle@PRO-BAHN-SH.de
Deiner Auffassung stimme ich nicht zu, denn in Hagen fahren die private DME und die DB-Regionalbahnen und Regionalexpresse auch im Verkehrsverbund (nämlich im VRR). Und doch gilt die Weiterfahrt dort nicht!

Also dürfte analog auch die Weiterfahrt in der AKN nicht gelten.



Noch ein Zusatz:

Eigentlich dürfte auch in Hamburg nicht die Weiterfahrt in den RB´s und RE´s gelten.

Unabhängig vom neuen Modell Fernverkehrsticket(>100km)+BahnCard25 oder 50 (nicht 100) gilt für Hamburg aber eine Sonderregelung:
In Hamburg ist der Preis für ein Fernverkehrsticket der gleiche, egal ob man beispielsweise nach HH-Altona, HH-Dammtor oder HH-Hauptbahnhof fahren will (aber nicht HH-Harburg!). Deshalb kann man die Produkte der DB, also RB- und RE-Verbindungen und ebenso die S-Bahn, DOCH nutzen.
Voraussetzung ist allerdings, dass auf dem DB-Ticket als Zielort "Hamburg" aufgedruckt ist. Wenn aber auf dem Ticket "Hamburg-Hauptbahnhof" aufgedruckt ist, darf man auch nur bis Hauptbahnhof fahren, obwohl der Fahrpreis für das Fernverkehrsticket nach Dammtor oder Altona derselbe ist.

Für die Regelung "Fernverkehrsticket(>100km)+BahnCard 25 oder 50 (nicht 100!)" bedeutet dies nun also:

Wenn auf dem Ticket "nach Hamburg-Hauptbahnhof" aufgedruckt ist, durfte ich bis 15. Dezember auch nur bis Hauptbahnhof fahren. Seit dem 15. Dezember darf ich aber für die einmalige Weiterfahrt zum Zielort zwar auch S-, U-Bahn, (Straßenbahn) und Bus nutzen, aber nicht die RB´s und RE´s. Also auch nicht die AKN.

Wenn auf dem Ticket "nach Hamburg" aufgedruckt ist, darf ich in Hamburg alle Produkte der Deutschen Bahn für die Fahrt zum Zielbahnhof (innerhalb des Großbereiches) nutzen. Also S-Bahn und auch RB´s und RE´s. Aber nicht die AKN, weil die nicht der Deutschen Bahn gehört. Seit dem 15. Dezember darf ich zwar auch einmal kostenlos mit S-, U-Bahn, (Straßenbahn) und Bus innerhalb des Großbereiches zum Reiseziel fahren. Aber die AKN ist weder Bus, noch Straßenbahn, noch U- oder S-Bahn. Also darf ich die AKN nicht nutzen.


Nicht ganz einfach, aber logisch.



Hallo ???

finde ich schade ohne Namen, aber was solls.

Deine Einlassungen über die AKN mögen zwar für Hagen und die DME gelten, aber ich habe heute gerade im AKN Triebwagen die Ausführungen über die Regelung gesehen. Daher gehe ich davon aus, das auch die AKN mit in diese Regelung eingeschlossen ist.

Es war jedenfalls kein Ausschluss aus dieser Regel zu lesen.

Deiner Logik zu folgen, müssten ja alle privaten Bahnbetreiber, die auf einer RB-Strecke fahren und in Ballungs-Zentren fahren, diese Regelung nicht anerkennen. Im Verkehrsverbund Hamburg haben alle Betreiber, die Hamburg ansteuern und durch den Verkehrsverbund durchfahren, die Fahrkarten des HVV bis zur Verbundgrenze anerkannt, das gilt für den NOB (FLEX-Nachfolger) AKN, Nordbahn, Metronom, sowie DB-Regional.
Die Regelung der DB wurde ja mit dem Verbund und nicht mit jedem einzelnen Betreiber abgeschlossen, warum sollte da jetzt für einzelne HVV-Mitglieder eine Extra-Regelung eintreten?

MfG

Wilfried Wagner



Nachricht bearbeitet (22.01.04 21:52)
* Wilfried W. schrieb:
> Die Regelung der DB wurde ja mit dem Verbund und nicht mit
> jedem einzelnen Betreiber abgeschlossen, warum sollte da jetzt
> für einzelne HVV-Mitglieder eine Extra-Regelung eintreten?

Zumal dies dem Sinn des Citytickets widersprechen würde, die Weiterfahrt mit dem Nahverkehr am Zielort ohne voriges Studium der jeweiligen Tarifbestimmungen innerhalb eines räumlich begrenzten Gebietes zu ermöglichen.

Vielleicht resultiert die Unsicherheit aus einer Verwechselung von Cityticket, Fahrkartenaufdruck nach bahn.de Hamburg+City, und den dem Fahrziel Hamburg tariflich gleichgestellten S-Bahnhaltestellen. Das Cityticket gilt nur mit einer Bahncard 25 oder 50.


Gruß Tobias

Fettdruck korrigiert.



Nachricht bearbeitet (22.01.04 22:25)

--
Tobias Becker * tobiasb@bddeeilorwww.talypso.de (auch ohne bddeeilorwww.) * OpenPGP 0xD3EDBD89 **
Hallo erstmal,

.Lo. schreibt: Aber die AKN ist weder Bus, noch Straßenbahn, noch U- oder S-Bahn. Also darf ich die AKN nicht nutzen.

Woher hast Du eigentlich diesen Blödsinn?
Die Fahrkarte gilt in allen Verkehrsmitteln im Grossbereich!!!!

Hallo,

ich heiße Lorenz :-)

Es gibt ein offizielles Info-Blatt der Deutschen Bahn AG.

Darin heißt es:
"Für alle, die mit BahnCard-Rabatt mehr als 100 km im Fernverkehr reisen, wird die Fahrkarte in über 40 deutschen Städten zusätzlich zum "City-Ticket". Damit können Sie an ihrem Ankunftstag am Zielort einmal kostenlos mit Bus, Straßenbahn, U- oder S-Bahn innerhalb des Geltungsbereiches des City-Tickets zu Ihrem Reiseziel fahren."

Dabei sind also die RE´s und RB´s nicht eingeschlossen.

Nur in Hamburg kann ich die RE´s und RB´s trotzdem nutzen, weil der Fahrpreis für ein Fernticket nach HH-HBF der gleiche ist wie zum Beispiel nach HH-Altona oder Wedel oder Pinneberg. Für ein Fernverkehrsticket nach HH-Schnelsen ist der Preis aber ein anderer, obwohl Schnelsen im Großbereich liegt.

Der Grund ist nämlich der: Der DB-Preis gilt bis Eidelstedt, und der ist der gleiche wie bis HH-HBF oder HH-Altona oder Wedel oder Pinneberg. Das sind nämlich alles DB-Bahnhöfe im Großbereich Hamburg.
Ab Eidelstedt fährt aber die private AKN bis Schnelsen. Die AKN hat am Fernticket der DB aber nichts verdient (Die AKN verdient aber z.B. beim HVV-Ticket).
An dieser Streckennutzung will aber logischerweise auch die AKN etwas verdienen. Also ist das Fernticket nach Schnelsen etwas teurer.

Nun wäre es ja unlogisch, wenn ich das günstigere Fernticket+BahnCard nach Hamburg nutze und von dort kostenlos bis Schnelsen weiterfahre,
obwohl gleichzeitig das Fernticket+BahnCard nach Schnelsen teurer ist.

Neu ist seit dem 15. Dezember ausschließlich die kostenlose Nutzung von S-, U-Bahn, Straßenbahn und Bus.

AKN kostet extra. Normalerweise auch RE und RB, dies aber nicht in Hamburg.

.Lorenz. :-)



Nochmal hallo.

Thomas Wienke schrieb:
>>Woher hast Du eigentlich diesen Blödsinn?
Die Fahrkarte gilt in allen Verkehrsmitteln im Grossbereich!!!!
<<

Die Information habe ich zunächst von dem offiziellen Info-Blatt der DB AG. Da sind eben aufgeführt "S-, U-Bahn, Straßenbahn und Bus".

Daraufhin habe ich im DB-Reisezentrum explizit danach gefragt, ob die RE´s und RB´s eingeschlossen sind. Und man teilte mir mit, dass die Bahnen ausdrücklich NICHT eingeschlossen sind. Egal, ob sie im Verkehrsverbund fahren und egal, ob es Privatbahnen oder DB-Bahnen sind. Ich habe extra danach gefragt.

Nun durfte man in Hamburg aber schon vor dem 15. Dezember (ähnlich wie in Berlin) die S-Bahnen und RE´s und RB´s mit dem Fernticket nutzen. Dies gilt logischerweise weiterhin.

Früher durfte man mit einem Fernticket mit Aufdruck "Hamburg" nicht die AKN und auch nicht U-Bahn und auch nicht Bus nutzen.
Die AKN durfte ich früher nur nutzen, wenn z.B. "Hamburg-Schnelsen" aufgedruckt war. Dafür war (und ist auch heute noch) das Fernticket nach Hamburg-Schnelsen teurer also nur bis Hamburg.

Jetzt sind laut Information der DB eben zusätzlich nur S-, U-Bahn, Straßenbahn und Bus freigegeben.



"Hamburg"= alle Bahnhöfe (auch S-Bahn) zwischen Hauptbf. und Altona, also auch Jungfernstieg, Stadthausbrücke, ..., Königstraße, Sternschanze und Holstenstraße. Von Süden ebenso auch Wilhelmsburg, Veddel und Hammerbrook mit Umsteigen in HH-Harburg (nicht Hbf.). Von Norden dementsprechend z. B. auch Langenfelde (z. B. Umstieg in Pinneberg).

Was ist dann nach dieser Info eigentlich mit den Hafenfähren, .Lorenz.?

Gruß vom
Nachtbus-Spezi
Hm...

Die Frage nach den HafenFähren ist eine sehr gute Frage. Auch die sind im InfoFlyer der Bahn nicht genannt, ebenso die SchwebeBahn in WupperTal nicht.
Trotzdem gehören sie zum irgend einem NahVerkehr, und jeder geht davon aus, dass man sie benutzen kann.

Im ReiseZentrum hat man mir aber heute wirklich gesagt, dass Bahnen vom CityTicket ausgeschlossen sind, weil sie nicht zum abgezielten NahVerkehr dazu gehören.
Da wurde heute im ReiseZentrum deutlich unterschieden zwischen den NahVerkehren mit Bahn und ohne Bahn.

Dies meinte nicht nur ein einzelner Mitarbeiter im ReiseZentrum, sondern es haben sich auf meine Frage hin erst mehrere Kollegen beraten müssen.



Herrje...

Leute, denkt doch nicht so kleinkariert... Was den Leuten in Werbeaussagen mitgeteilt wird, ist nicht gleich entsprechend den Tarifbestimmungen, dann würden sich Werber eher einen Strick nehmen...

Es ist eher der kleinstmögliche Status.

Was nun tarifliche Regeln angeht, wo wurden diese i.A. mit den jeweiligen Verkehrsverbünden getroffen - und nicht mit einzelnen Unternehmen[edit].

D.h. die jeweiligen Verbünde legen Grenzen fest, in denen das Ticket gilt. Diese Grenzen variieren, in HH sind sie größer, in Berlin kleiner (innerhalb S-Bahn-Ring). Andere Städte habe ich nicht verglichen.

Die Bahn wirbt mit allgemein verständlichen Texten, willst Du nun Münchnern die "A-Bahn" in Hamburg, oder die "K-Bahn" in FFM einzeln erklären? Sicher hätte man die allgemein gültigen Umschreibungen, was ÖPNV in Städten ist, weglassen können.

Was vielmehr ein Problem werden kann, ist in welchen geografischen Bereich [edit] die Tickets gelten. Ich habe gerade ein Ticket für Berlin gekauft, dort steht nix von Ring A drauf. Und man ist in Berlin schnell im City-Bereich außerhalb des S-Bahnringes A (was eisenbahnseitig eh nur dem Bereich "Berlin Stadtbahn" in früherer Definition entspricht).

Ich weiß nicht, ob alle Kunden der DB einen Prospekt der DB besitzen, wo die Gültigkeit einzeln nachgewiesen ist, so es hin überhaupt gibt...

Das halt ich für das eigentliche Problem im City-Ticket.



Nachricht bearbeitet (23.01.04 00:37)

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Etwas dumm ist das dann aber schon:

Das Ticket nach Hamburg-Schnelsen ist teurer als das nach Hamburg.

Konsequenterweise müsste die Bahn die Preise anpassen.
Moin Moin,

Das City-Ticket Hamburg gilt auf allen (zuschlagfreien) HVV-Verkehrsmitteln im Großbereich Hamburg (Ringe A+B). Damit eben nicht nur im Bus sowie den U- und S-Bahnen sondern beispielsweise auch der AKN oder den Hafenfähren. Die Tarifinformationen in den HVV-Infovitrinen werden derzeit ausgetauscht ... der neue Tarifzonenplan - beispielsweise bereits auf dem S-Bahnsteig Dammtor ausgehängt - enthält auch den farblich gekennzeichneten räumlichen Gültigkeitsbereich des City-Tickets. Von einem Ausschluß beispielsweise der AKN oder der Hafenfähren ist dort überhaupt nicht die Rede.

[www.bahn.de]

Viele Grüße aus Hamburg-Bergedorf,
Birger Wolter



Viele Grüße aus Elmshorn / Hamburg-Bergedorf, Birger Wolter
Hallo,

der Tarifzonenplan allein ist kein Argument. Auch in Hagen gehören die RB´s und RE´s zur entsprechenden Tarifzone 58 im Verkehrsverbund VRR, dürfen aber trotzdem nicht mit dem City-Ticket benutzt werden (laut übereinstimmender Auskunft mehrerer Mitarbeiter im DB-Reisezentrum). Mit einem VRR-Verbundausweis hingegen dürfen sie benutzt werden.

Aber kann ja durchaus sein, dass es in Hamburg anders ist. Ich lasse mich gene korrigieren, falsch ich falsch gelegen habe. Die genauen Bedingungen müssen ja irgendwo nachzulesen sein. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Ich habe mittlerweile der Bahn geschrieben und um eine schriftliche Erläuterung gebeten.

Falls das Ticket zwar in Hamburg mit Bahnen, hingegen in Hagen aber ohne Bahnen gelten soll, ist dann sehr verwirrend. Und anderswo kann es nochmal anders sein. Wie soll ich als Fahrgast wissen, wo welche Verkehrsmittel benutzt werden dürfen, und welche nicht...?

.Lorenz.
> Aber kann ja durchaus sein, dass es in Hamburg anders ist.

In Hamburg ist nun mal vieles anders. Das CityTicket gilt hier definitiv in allen Eisenbahnen (nicht nur S-Bahn), die dem Nahverkehr zugerechnet werden. Außerdem auf den Fähren (außer HBEL).

Ich denke, so langsam haben wir Lorenz überzeugt, oder?
Ingo Lange schrieb:

>
> Ich denke, so langsam haben wir Lorenz überzeugt, oder?


*grins*
Das Gefühl habe ich auch so langsam ;-)

.Lo.
Okay, okay...

ich habe es jetzt schwarz auf weiß: Die Weiterfahrt in der AKN ist gültig. Und ebenso die Weiterfahrt in den Regionalzügen in Hagen/Westf. innerhalb des Geltungsbereiches.

Dumm ist aber, dass mir mehrere Mitarbeiter in mehreren DB-Reisezentren, u.a. in Hagen selber, alle die gegenteilige Auskunft gegeben haben.

Wie soll man da den Durchblick bekommen, wenn noch nicht mal die DB-Reisezentren vor Ort den Durchblick haben?

.Lorenz.



Das ist ein normaler Vorgang bei Behörden und art-ähnlichen Organisationen wie Bahn, Post und Telekom ;-) Bevor man da lange in den eigenen unverständlichen Vorschriften blättert und hinterher auch nicht schlauer ist, wird halt gehandelt und beraten nach dem Motto: "Und so schloss er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf." Da setzt man sich dann kurz mit zwei, drei Kollegen zusammen und "beschließt" einfach, daß es so ist.
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