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Alte U-Bahnhaltestelle Berliner Tor
geschrieben von ÖPNV-Freak 
Hallo ! Ich habe mal eine Frage:Die alte Haltestelle Berliner Tor befand sich direkt neben den S-Bahngleisen und war in offener Bauweise mit Seitenbahnsteigen gebaut.Wo befand sich die Tunneleinfahrt in Richtung Hauptbahnhof ? Anmerkung:Das alte Eingangsgebäude befand sich auf dem Gelände des heutigen Stellwerks Berliner Tor.Hat eventuell jemand Bilder ? Gruß ÖPNV-Freak
Hallo
dieses Photo zeigt zwar nicht direkt den Tunnelmund, aber die alte U-Bahn-Haltestelle "Berliner Tor" an der Ecke Westphalensweg/Berlinertordamm. Praktisch unter dem Haltestellengebäude tauchte die Bahn ab und fuhr unterder Straße "Beim Strohhause" (wo heute die Haltestelle liegt) nach Hauptbahnhof (Süd). Bahnsteig war parallel zur Eisenbahnstrecke in Richtung Lübecker Str. Das Photo wohl ca. 1930, denn die Unterführung der Straße unter der Brücke wird offenbar gerade gebaut, die Straßenbahnschinen liegen schon (6.11.1930 für Linien 19 und 35 eröffnet)

Vielleicht hat ja noch jemand ein Photo, das auch die Bahnsteige zeigt, die nach meiner Erinnerung zwar überdacht waren, aber offen zur Eisenbahn hin.


Gruß

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.06.2007 11:15 von histor.
ÖPNV-Freak schrieb:
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> Die alte
> Haltestelle Berliner Tor befand sich direkt neben
> den S-Bahngleisen und war in offener Bauweise mit
> Seitenbahnsteigen gebaut.

Hier befand sich die alte Hst. Berliner Tor!






[www.hochbahnbuch.de] - [www.facebook.com]
Hallo ! Danke histor und Andre` für die Bilder.Gruß ÖPNV-Freak
André Loop schrieb:
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>
> Hier befand sich die alte Hst. Berliner Tor!
>
>

Von wann is'n das Foto und was ist das dann für ein Wagen, wenn ich da oben z.B. einen Passat der zweiten Generation parken zu sehen meine..? Ist das der derzeit noch aufzuarbeitende T-Wagen bei einer Überführung? Oder sehen de Autos moderner aus als sie sind und es ist doch noch Regelbetrieb?
Thomy71 schrieb:
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> Von wann is'n das Foto und was ist das dann für
> ein Wagen, wenn ich da oben z.B. einen Passat der
> zweiten Generation parken zu sehen meine..? Ist
> das der derzeit noch aufzuarbeitende T-Wagen bei
> einer Überführung? Oder sehen de Autos moderner
> aus als sie sind und es ist doch noch
> Regelbetrieb?
>
Das Foto ist aus der ersten Hälfte der 80er Jahre und zeigt, wie der T-Wagen 11 von Horner Rennbahn nach Barmbek zur Aufarbeitung überführt wird. Siehe auch hier.

Jan Gnoth schrieb:
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> Das Foto ist aus der ersten Hälfte der 80er Jahre
> und zeigt, wie der T-Wagen 11 von Horner Rennbahn
> nach Barmbek zur Aufarbeitung überführt wird.
> Siehe auch hier.

Mit dem in der offenen Tür stehenden Mann ist auch stark zu hoffen, daß das kein Regelbetrieb war ;-)




Berliner Tor um 1962



Foto: VVM






MfG
Thomas Friedrich
bahnfried@freenet.de
Ja das Bild hat Horst Möller gemacht, ich habe mal eine ganze Serie von ihm bekommen, echt klasse Aufnahmen.



[www.hochbahnbuch.de] - [www.facebook.com]
Ahhh, danke gut zu wissen,

auf dem Foto steht hinten nur eben "VVM" ´drauf,
ohne Angabe zur Person.

Obwohl ich einen ganzen Schwung Fotos Ende 2001 gekauft habe und daher
mein Eigentum sind,
gebe ich immer vorsichtshalber den urspr. Fotografen an,
man weiss ja nie... .



MfG
Thomas Friedrich
bahnfried@freenet.de
Thomas Friedrich schrieb:
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> Obwohl ich einen ganzen Schwung Fotos Ende 2001
> gekauft habe und daher
> mein Eigentum sind,
> gebe ich immer vorsichtshalber den urspr.
> Fotografen an,
> man weiss ja nie... .
>
Ist richtig so, würde ich auch so machen. Allerdings verliert der Fotograf mit dem Tod nicht nur sein Leben, sondern auch das Urheberrecht an seinen Fotos.
Hallo,
Lichtbilder - wie das Gesetz sagt - d.h. Photos sind nach § 72 Urhebergesetz 50 Jahre geschützt - und zwar anders als Bücher usw. nicht nach dem Tod des Urhebers, sondern nachdem das Photo gemacht wurde. Wenn also einer vor 50 Jahren mit 20 Jahren ein Photo gemacht hat und lebt jetzt noch als 70-jähriger, hat er trotzdem keine Urheberrechte mehr.

Man kann also von Photos vor 1957 davon ausgehen, dass ein "Copyright" erloschen ist. Guter Stil ist natürlich trotzdem, den Namen des Photographen zu nennen, wenn man ihn kennt. Er hat sich ja schließlich die Arbeit gemacht.

Grüße
Horst Bu. - histor
Wie sieht es mit Kunstwerken aus?
Ein normales Foto ist ja eben ein Foto, aber gestellte Szenen werden wohl als Kunstwerk mit 70 Jahre Urheberrecht angesehen.

Ein "Copyright" gibt es nach deutschem Recht nicht.
Es gibt nur das Urheberrecht.
Ein Copyright wie z.B. in USA ist noch viel komplexer, da verdienen sich die Anwälte dumm und dämlich dran.

Edit:
Ein "Copyright"-Hinweis auf Bildern etc (c) ist juristisch wirkungslos,
es gilt immer das deutsche Urheberrecht. Ich muß aber mal nachsehen, ob Fotos nicht schon nach 25 Jahren frei sind, es gab da mal eine Änderung.





[www.hochbahnbuch.de] - [www.facebook.com]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.06.2007 15:03 von André Loop.
André Loop schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wie sieht es mit Kunstwerken aus?
> Ein normales Foto ist ja eben ein Foto, aber
> gestellte Szenen werden wohl als Kunstwerk mit 70
> Jahre Urheberrecht angesehen.

Deshalb gibt es ja den § 72 im Urhebergesetz, der sich ausdrücklich mit den besonderen Regelungen für Photos beschäftigt. Was ein "Kunstwerk" ist, ist doch zumeist etwas anderes als das "normale" Photo eines Bahnhofes der Hochbahn - z.B.

> Ein "Copyright" gibt es nach deutschem Recht
> nicht.
Natürlich nicht. Deshalb ja in meinem Posting in Anführungszeichen.

> Ich muß
> aber mal nachsehen, ob Fotos nicht schon nach 25
> Jahren frei sind, es gab da mal eine Änderung.
>
Tu das! Am einfachsten ist ein Blick in das Gesetz. Unter "www.bmj.de" (Bundesministerium der Justiz) findet man die Gesetzestexte.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Bu. - histor

und als Zitat =
§ 72 Lichtbilder


(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden
in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1
geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes
oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser,
jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser
Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die
Frist ist nach § 69 zu berechnen.
Abschnitt 3
Schutz des ausübenden Künstlers




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.06.2007 16:06 von histor.
André Loop schrieb:
-------------------------------------------------------
> Edit:
> Ein "Copyright"-Hinweis auf Bildern etc (c) ist
> juristisch wirkungslos,
> es gilt immer das deutsche Urheberrecht.

Hallo,
da hab ich dann folgende Frage zu:
Was muss man den draufmachen damit die Bilder nach deutschem Recht geschützt sind?

----------------------------------
Citaro-Bus of the Year 2007

MFG
Andre
Andre91 schrieb:

> da hab ich dann folgende Frage zu:
> Was muss man den draufmachen damit die Bilder nach
> deutschem Recht geschützt sind?

Nichts. Du musst auch nirgendwo draufschreiben, dass dies Dein Eigentum ist. Klaut das einer ist es strafbar, auch wenn nicht "bitte nicht klauen" draufstand.

Gruß

Jan

--
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