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Frage zur Fahrkarte (mit Bild)
geschrieben von Chrily 
Ich habe mir heute Nacht eine 9 Uhr Tageskarte gekauft. Am Wochenende gilt sie ja schon ab 0 Uhr.

Welches Datum ist jetzt das richtige? Ausgestellt am 03.02.2008, Gültig am 02.02.08... Ansich müsste sie doch aber am 03.02.08 den ganzen Tag gelten..


Chrily schrieb:
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> Ich habe mir heute Nacht eine 9 Uhr Tageskarte
> gekauft. Am Wochenende gilt sie ja schon ab 0
> Uhr.
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> Welches Datum ist jetzt das richtige? Ausgestellt
> am 03.02.2008, Gültig am 02.02.08... Ansich müsste
> sie doch aber am 03.02.08 den ganzen Tag gelten..
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> [bilder.citylife-online.com]
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Wenn Du sie vor 0:00 gekauft hast, ist sie heute morgen um 6:00 bereits wieder abgelaufen. Anders kann ich mir das Datum 02.02.2008 nicht recht erklären.

Das Ausstelldatum 03.02.2008 00:00 gibt mir allerdings zu denken... war da eventuell irgendein Zähler noch nicht umgesprungen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.02.2008 12:53 von Marcus Wulff.
Warum sollte ein Automat, der nicht einmal Fuhlsbüttel richtig schreiben kann, das korrekte Datum ausdrucken...? Wenn es zum Zeitpunkt des Kaufs wirklich bereits nach 00:00:00 Uhr war, gilt diese Karte bis zum 4.2.2008 6.00 Uhr. Wäre ja Blödsinn, eine Tageskarte für gestern zu verkaufen (auch wenn sie noch 6 Stunden gelten würde).

Vielleicht solltest du der Hochbahn dieses Bild schicken. Wahrscheinlich ist es ein Programmierfehler, der behoben werden kann.
Ja das eben die Frage, gilt das aufgedruckte Gültigkeitsdatum oder das Datum wann die Fahrkarte gedruckt bz gekauft wurde? Gekauft wurde sie am 03.02 halt um 00Uhr
Laut HVV-Tarif gelten die Tageskarten "Am Lösungstag ab Kauf". Demzufolge ist klar definiert, dass das die Karte am 3.2. gültig ist.

Fredrik

[fredriks.de]
Beitrag gelöscht
04.02.2008 19:40
Hallo!

Ein Beitrag wurde wegen Verstoß gegen Forumsregel §5(2) gelöscht.

Viele Grüße,
Euer BahnInfo-Team Hamburg
Das Problem ist bekannt und wird mit der nächsten Softwareänderung bereinigt.
Ingo Lange schrieb:
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> In dubio pro reo.


Das ist juristisch leider falsch: Dieser Grundsatz gilt im Strafrecht, beim Beförderungsvertrag, den die Fahrkarte dokumentiert, sind wir im Zivilrecht.

Dieter

[www.nachdenkseiten.de] - Dein intellektuelles Pfefferminz
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