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Besonderer Auftrag gegen H0 und Halt für Kehrfahrten
geschrieben von Christian Linow 
Hallo alle U-Bahn-Fahrdienst-Experten,

für einige mag die Frage womöglich naiv klingen, rührt jedoch aus meinem mittlerweile berufsmäßig auf die Eisenbahn bezogenen Fachwissen.

Wie realisiert eigentlich die Hochbahn eine "Fahrt mit besonderem Auftrag"? Da sie gesetzlich auf der BOStrab basiert, könnte ich mir vorstellen, dass man auf schriftliche Befehle gänzlich verzichtet. Liege ich da richtig?

Gibt es ferner eine der Eisenbahn ähnliche Definition über Bahnhöfe und ihre Grenzen und ist die Tafel "Halt für Kehrfahrten" somit dem Ra 10 gleichzusetzen? Wie ist überhaupt die Definition von Rangieren im Sinne der Hamburger U-Bahn?

Viele Grüße,

Christian
Christian Linow schrieb:

> Wie realisiert eigentlich die Hochbahn eine "Fahrt
> mit besonderem Auftrag"? Da sie gesetzlich auf der
> BOStrab basiert, könnte ich mir vorstellen, dass
> man auf schriftliche Befehle gänzlich verzichtet.
> Liege ich da richtig?

Ja. Es werden bestimmte Kriterien zur Erteilung einer Besonderen Fahrerlaubnis herangezogen, die Missverständinsse in der Übertragung ausschließen sollen. Diese Besondere Fahrerlaubnis wird in der Regel über Zugfunk gegeben.

> Gibt es ferner eine der Eisenbahn ähnliche
> Definition über Bahnhöfe und ihre Grenzen und ist
> die Tafel "Halt für Kehrfahrten" somit dem Ra 10
> gleichzusetzen?

Nein. Wobei die Kehrhalttafel bei der U,Bahn ein Hauptsignal ist und damit alle Anwendungsfälle abdeckt.

> Wie ist überhaupt die Definition
> von Rangieren im Sinne der Hamburger U-Bahn?

Im Sinne von Rangierfahrten gibt es bei der U-Bahn nichts, alle Fahrten sind gesicherte Zugfahrten. Es gibt Rangierfahrer, die in de Betriebshöfen Umsetzfahrten machen, aber auch hier gilt, alles Zugfahrten.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Jan Borchers schrieb:
>
> Im Sinne von Rangierfahrten gibt es bei der U-Bahn
> nichts, alle Fahrten sind gesicherte Zugfahrten.
> Es gibt Rangierfahrer, die in de Betriebshöfen
> Umsetzfahrten machen, aber auch hier gilt, alles
> Zugfahrten.

Ergänzung noch: Die Fahrten mit Arbeitsfahrzeugen auf den Lagerbahnhöfen sind außerhalb der Zugsicherungsanlagen und daher natürlich keine gesicherten Zugfahrten. Hier wird auf Rangiersignale gefahren, ab Einfahrt in den Zugsicherungsbereich gilt wieder das bereits genannte.

@Christian: Danke für die Blumen im anderen Thread... :-)

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
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