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Illegale? Aktion der Alster-Touristik Gmbh rund um die Aussenalster
geschrieben von Winfried Kölsch 
Die ATG Alster-Touristik GmbH hat sämtliche Fährstege, die insbesondere am Abend super Orte sind rund um die Aussenalster mit Drahtseilen abgesperrt und ein Schild:

BETRETEN VERBOTEN
drangehängt.

OK, die Fährfahrten sind momentan eingestellt und die Gmbh will wohl keine Schilder aufstellen, dass die Stege rutschig sind. Doch nach meinem Wissen ist es illegal öffentliche Wege, Plätze oder Bereiche nur auf Grund fehlender Streuung zu sperren. Üblicherweise stehen an solch Orten ja sonst Schilder wie: Betreten auf eigene Gefahr. Es handelt sich ja hier nicht um reine technische Bauwerke wie Bahnsteige, sondern um alte Stege, die nicht unbedingt für den Fährverkehr errichtet worden sind.

Was haltet ihr von der Sache? Kennt jemand die rechtliche Situation? Sollte man dagegen vorgehen?
Zitat
Winfried Kölsch
Die ATG Alster-Touristik GmbH hat sämtliche Fährstege, die insbesondere am Abend super Orte sind rund um die Aussenalster mit Drahtseilen abgesperrt und ein Schild:

BETRETEN VERBOTEN
drangehängt.

OK, die Fährfahrten sind momentan eingestellt und die Gmbh will wohl keine Schilder aufstellen, dass die Stege rutschig sind. Doch nach meinem Wissen ist es illegal öffentliche Wege, Plätze oder Bereiche nur auf Grund fehlender Streuung zu sperren. Üblicherweise stehen an solch Orten ja sonst Schilder wie: Betreten auf eigene Gefahr. Es handelt sich ja hier nicht um reine technische Bauwerke wie Bahnsteige, sondern um alte Stege, die nicht unbedingt für den Fährverkehr errichtet worden sind.

Was haltet ihr von der Sache? Kennt jemand die rechtliche Situation? Sollte man dagegen vorgehen?

Mit welcher Begründung?

Die Stege sind Eigentum der ATG und sicher keiner öffentlichen Verkehrswege. Da dürfte schon das Argument der Verkehrswegesicherung reichen. Keinesfalls sind die Anlagen öffentlich.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
So bescheuert es einem vorkommen kann, wenn die Stege Eigentum der ATG sind, dann haben sie auch das Hausrecht, wie Jan erwähnt hat. Wenn nötig, dann wird ggf. auch die Hochbahnwache angerufen, um das Hausrecht in ihrem Auftrag umzusetzen.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Ist das wirklich wahr? Diese ja teilweise 100 Jahre alten zumeist nicht grade kleinen Stege sind nicht Eigentum der Stadt Hamburg, sondern gehören dieser Touristik Gmbh?
Zitat
Winfried Kölsch
Ist das wirklich wahr? Diese ja teilweise 100 Jahre alten zumeist nicht grade kleinen Stege sind nicht Eigentum der Stadt Hamburg, sondern gehören dieser Touristik Gmbh?

Die ATG-Anleger gehören der ATG, ja. Ausnahme Jungfernstieg und diverse nicht mehr genutzte Anleger aus grauer Vorzeit.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Aber wie sieht es mit den sonstigen Anlegestellen aus die durch die U4 Baustelle nun seit Jahren blockiert sind? Sollten diese Stege nicht der ATG gehören wäre es schon frech den jetzigen Ersatzanleger zu sperren, da er ja als Ersatz für die durch die Baustelle verlorengegangenen Anleger dient. Sollten die anderen Anlegestellen auch der ATG gehören haben sie gutes Recht den Anleger zu sperren, wobei es trotzdem nicht gerade den Ruf stärkt. Wir haben ja mal bereits ausführlich über dieses Thema disskutiert.
Man kann davon ausgehen das die Hausjuristen der Hochbahn das alles geprueft haben. Ob die Aktion auch mit dem gesunden Menschenverstand geprueft wurde ist wohl eine andere Sache.
Das war ja auch das Problem für den Verein Alsterdampfschiffahrt e. V. ("St. Goerg"). Die dürfen ja nur noch am Jungfernstieg ab- und anlegen, also nur noch in einem Rundkurs fahren. Ich weiß nicht mehr, ob die HADAG utopische Preise von dem Verein verlangte oder der St. Georg das An- und Ablegen an den ATG-Anlegern sogar ganz untersagte. So oder so bleibt dem Verein nichts anderes mehr als der Jungfernstieg-Anleger.

Viele Grüße
Alexander
Zitat
Alexander Lehmann
Das war ja auch das Problem für den Verein Alsterdampfschiffahrt e. V. ("St. Goerg"). Die dürfen ja nur noch am Jungfernstieg ab- und anlegen, also nur noch in einem Rundkurs fahren. Ich weiß nicht mehr, ob die HADAG utopische Preise von dem Verein verlangte oder der St. Georg das An- und Ablegen an den ATG-Anlegern sogar ganz untersagte. So oder so bleibt dem Verein nichts anderes mehr als der Jungfernstieg-Anleger.

Da muss ich ganz klar widersprechen. Die St. Georg legt sehr wohl am neugebauten ATG Anleger an. Wenn die St. Georg mal nicht fährt, dann liegt sie sehr wohl am Jungfernstieg.
Zitat
Bennett S.
Zitat
Alexander Lehmann
Das war ja auch das Problem für den Verein Alsterdampfschiffahrt e. V. ("St. Goerg"). Die dürfen ja nur noch am Jungfernstieg ab- und anlegen, also nur noch in einem Rundkurs fahren. Ich weiß nicht mehr, ob die HADAG utopische Preise von dem Verein verlangte oder der St. Georg das An- und Ablegen an den ATG-Anlegern sogar ganz untersagte. So oder so bleibt dem Verein nichts anderes mehr als der Jungfernstieg-Anleger.

Da muss ich ganz klar widersprechen. Die St. Georg legt sehr wohl am neugebauten ATG Anleger an. Wenn die St. Georg mal nicht fährt, dann liegt sie sehr wohl am Jungfernstieg.

schrieb das nicht auch Alexander?

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Hallo Alexander,

Zitat
Alexander Lehmann
Ich weiß nicht mehr, ob die HADAG utopische Preise von dem Verein verlangte oder der St. Georg das An- und Ablegen an den ATG-Anlegern sogar ganz untersagte. So oder so bleibt dem Verein nichts anderes mehr als der Jungfernstieg-Anleger.

Was hat die HADAG damit zu tun?



Grüße
Boris
Zitat
Bennett S.
Da muss ich ganz klar widersprechen. Die St. Georg legt sehr wohl am neugebauten ATG Anleger an. Wenn die St. Georg mal nicht fährt, dann liegt sie sehr wohl am Jungfernstieg.

Der Anleger am Jungfernstieg gehört meines Wissens nicht der ATG, sondern der BSU und damit der Stadt Hamburg.
Lediglich der Teil des wegen der U4 zur Zeit nicht vorhandenen Anlegers gehört(e) der ATG.

Die übrigen Anleger auf der Alster und ihren Zuflüssen, deren Instandhaltung und Betrieb wurden meines Wissens an die ATG übertragen. Wiederum meines Wissens wurde hier seitens der BSU versäumt, vorzuschreiben, daß auch Mitbewerber gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr das Recht haben dürfen, dort anzulegen.

Gruß Ingo
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