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Streik der GDL ab 31. März 2011 - Situation bei der AKN
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Zitat
Herbert
Ich halte das Vorgehen der AKN für lächerlich. Wenn sie keine Informationen haben, wie lange ein Streik geht, dann ist jede Ausdehnung des Notfallplanes willkürlich. Statt bis heute hätte man den Plan vom Freitag auch bis diesen Mittwoch oder gar bis ewig verlängern können. Heute hat die AKN damit de facto aus eigenem Antrieb das Verkehrsangebot auf ein unbrauchbares Level heruntergekürzt! Dass jetzt die GDL auch noch mitspielt und nach dem Ende des Unternehmensstreiks wieder die Arbeitnehmer streiken, setzt dem die Krone auf. Ich würde vorschlagen, einfach zur besseren Planbarkeit den Verkehr bei der AKN bis zu einem Abschluss komplett einzustellen. Das wäre doch mal ehrlich. Und was die letzten Tage gut geklappt hat, wird schon kein Beinbruch. Es gibt höchst attraktive MIV-Alternativen zur AKN. Trampen wäre doch auch mal eine Idee. Selbst mit einer viertel Stunde Wartezeit an der A7-Auffahrt dürfte man außerhalb des Berufsverkehrsstaus schneller in Hamburg sein als mit der AKN.


Vor alldingen ist es ein Problem, dass bisher kaum einer davon weiß das der Streik Fahrplan verlängert wurde. Es wurde ja auch schließlich viel an den Hochbahn Anzeigern Werbung dafür gemacht, dass der Streik Fahrplan NUR NOCH HEUTE gilt.

Übrigens finde ich es sehr vorbildlich, dass die Hochbahn den gesamten Bereich von Norderstedt Mitte bis Kellinghusenstr mit dem Hinweis auf den AKN Streik versehen hat. Fragt sich nur wie die Hochbahn mit den nächsten Streiks umgeht. Wenn das denn von der Hochbahn zu blöd wird, weil der Streik ständig verlängert wird und einfach gar nichts bzgl. der AKN anzeigt, könnte man ja davon ausgehen, dass die AKN mal ausnahmsweise nicht bestreikt wird.
Leider klappt der Infofluss zur Hochbahn auch nicht so. Auch am Wochenende wurde ein Zugbetrieb im Stundentakt angekündigt. Das ist aber Unsinn gewesen. Am Sonntag fuhr die AKN überwiegend ganz regulär oder aber gar nicht.
Auch heute berichtet die Hochbahn von einem Stundentakt bis Betriebsschluss, obwohl es ja ein 20/40-Takt ist. Ich frage mich da, ob das wirklich niemandem auffallen will, dass es falsch ist. Ich meine, die Hochbahn ist in der No-Mi aktiv, wo man genau sehen kann, dass es sich nicht um einen Studentakt handelt, wenn man schon nicht in der Lage ist, die Buchstaben akn.de in die Adresszeile einzugeben.

Dennoch freue ich mich schon auf die kommenden Wochen voller Erpressungsversuche seitens GDL und großzügig geplanten Notfahrplänen der AKN.
Zitat
Ulzburg-Süd
Auch heute berichtet die Hochbahn von einem Stundentakt bis Betriebsschluss, obwohl es ja ein 20/40-Takt ist. Ich frage mich da, ob das wirklich niemandem auffallen will, dass es falsch ist. Ich meine, die Hochbahn ist in der No-Mi aktiv, wo man genau sehen kann, dass es sich nicht um einen Studentakt handelt, wenn man schon nicht in der Lage ist, die Buchstaben akn.de in die Adresszeile einzugeben.

Dennoch freue ich mich schon auf die kommenden Wochen voller Erpressungsversuche seitens GDL und großzügig geplanten Notfahrplänen der AKN.

Diese Anzeigetafeln werden doch von der Zentrale in der Steinstrasse gesteuert, oder?! Ich denke einfach mal, dass dort wirklich keine eine ahnung hat, wie die AKN Züge fahren, es sei denn die AKN meldet der Hochbahn explicit etwas anders. So vermute ich mal, dass es abläuft.
Zitat
Ulzburg-Süd
Auch heute berichtet die Hochbahn von einem Stundentakt bis Betriebsschluss, obwohl es ja ein 20/40-Takt ist. Ich frage mich da, ob das wirklich niemandem auffallen will, dass es falsch ist. Ich meine, die Hochbahn ist in der No-Mi aktiv, wo man genau sehen kann, dass es sich nicht um einen Studentakt handelt, wenn man schon nicht in der Lage ist, die Buchstaben akn.de in die Adresszeile einzugeben.

Mit einem kleinen Fehler: In No-Mi laufen kaum Betriebslenker der U-Bahn rum -- und viele Zugfahrer haben schlichtweg kein Interesse daran, derartige Fehler an die U-Bahn-Betriebslenkung zu melden.

Du kennst doch sicherlich den Spruch "Du kleiner Mitarbeiter willst was? Kopf zu -- und tschüss". Da müssen sich schon Kunden über den Fehler beschweren, dann wird das sicherlich ganz schnell geändert.

Gruß Ingo
Seit 2:30 Uhr streikt die NOB und der Metronom.
Jo, danke. Ich habe echt langsam überhaupt keinen Bock mehr darauf... Aber das wurde hier bestimmt auch schon zur Genüge durchgekaut, dass Leute, die auf Bahnen angewiesen sind, regelrecht die A-Karte gezogen haben. Wenn's soweit ist, werde ich Autofahrer. Kaum noch zu glauben sowas. Und davor waren Leute ja "krankgeschrieben", ha ha ha...

Viele Grüße
Dominik Herz
Auf Sylt haben sie schon reagiert,es wurden fahrgemeinschaften mit Kleinbusse gebildet und fahren mit dem Sylt Shuttle.
Die GDL weiss nicht wie wichtig die Strecke ist von Niebüll nach Westerland.
Hallo,

Zitat
cito2
Die GDL weiss nicht wie wichtig die Strecke ist von Niebüll nach Westerland.

Eher im Gegenteil, sonst würden sie dort nicht streiken.



Grüße
Boris
OK, vielleicht klingt die Frage bescheuert: Gibt es die Möglichkeit, gegen die Streiks der GDL beim Bundesverfassungsgericht zu klagen? Schließlich schränkt die GDL mit ihren Streiks die Bewegungsfreiheit vieler Bürger ein, die vom Zugverkehr abhängen, was in meinen Augen ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Bürger sind, die im Grundgesetz verankert sind. Schließlich können sich heutzutage nicht alle ein Auto leisten. Vielleicht kann ein Jurist hier Aufklärung bieten, ob eine solche Klage beim BVerfG, unter diesem Grund und unter diesen Umständen, auch möglich ist.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Das Seniorenheim in Westerland hat zur Demo gegen den Streik der GDL aufgerufen (zu wenig Personal morgens) zahlreiche andere Firmen
beteiligen sich
Hallo Richie,

Zitat
Ringbahn
OK, vielleicht klingt die Frage bescheuert: Gibt es die Möglichkeit, gegen die Streiks der GDL beim Bundesverfassungsgericht zu klagen?

Du vermischst da zwei Dinge. Bei den Rechten im Grundgesetz geht es um ganz grundsätzliche Dinge, die Freiheit jeder Person an sich, im Gegensatz zum Gefangenen im Gefängnis beispielsweise. Dazu zu greifen, wäre also maßlos übergeigt.

Aus sehr gutem Grund kann man nur wenig gegen Streiks klagen, da man ansonsten Verhältnisse wie in Diktaturen oder sonstigen totalitären Staaten schaffen würde.

So bitter es für uns Kunden ist, es hat seinen Sinn und Zweck. Da so ein Druck auf die Verhandlungen ausgeübt werden soll, dass speziell die Arbeitgeber verhandlungsbereiter werden.

Viel bedenklicher finde ich, dass zwei - zu guten Teilen - staatliche Unternehmen sich so bockig anstellen. Druck vom eigentlichen Vertragspartner ist daher offenbar nicht zu erwarten, wir als Kunden kommen bei den Überlegungen - der Unternehmen - anscheinend sowieso nicht vor.



Grüße
Boris
Die Privatbahnen sollen endlich dem Bahnpersonal anständige Löhne zahlen, in einer Höhe, womit ein Familienvater seine Familie auch ernähren kann. Ansonsten sollen die Privatbahneigner die Züge selber fahren, dann wissen die S_esselpupser, was Schichtdienst bedeutet.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.07.2011 14:55 von André Loop.
Zitat

OK, vielleicht klingt die Frage bescheuert: Gibt es die Möglichkeit, gegen die Streiks der GDL beim Bundesverfassungsgericht zu klagen? Schließlich schränkt die GDL mit ihren Streiks die Bewegungsfreiheit vieler Bürger ein, die vom Zugverkehr abhängen, was in meinen Augen ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Bürger sind, die im Grundgesetz verankert sind.

Ja und? Lufthansa nimmt auch Preise, die ich mir nicht leisten kann. Verfassungsbeschwerde, weil ich so schnell nicht nach New York komme oder wie?

Zitat

Schließlich können sich heutzutage nicht alle ein Auto leisten.

Das war nie anders.

Zitat

Vielleicht kann ein Jurist hier Aufklärung bieten, ob eine solche Klage beim BVerfG, unter diesem Grund und unter diesen Umständen, auch möglich ist.

Du hast vor dem Bundesverfassungsgericht höchstens das Recht auf Verfassungsbeschwerde. Dafür müssen deine Grundrechte aber durch die Staatsgewalt verletzt werden. Selbst wenn ÖV staatliche Aufgabe ist, wird die auch jetzt m.E. nicht verletzt. Keine einzige Strecke ist komplett stillgelegt, allein die Beförderungsqualität sinkt.

Du willst also gegen ein Grundrecht (Streik ist eins) vorgehen, weil du eine Stunde länger unterwegs bist. Die Absurdität dieser Argumentation ist wohl offensichtlich.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.07.2011 16:13 von Herbert.
Um auf das Titelthema zurückzukommen: bei der AKN streikt man ja schon seit drei Wochen nicht mehr. Gibt es da tatsächlich Verhandlungen? Ich rechne eher damit, dass es kommende Woche mal wieder losgeht, vielleicht schon morgen. Da erste, was ich morgens mache, wenn ich zur Arbeit fahre, ist www.gdl.de aufzurufen. ;)

Aber was die GDL ist ja nichts weiter als Erpressung, denn sie würden nichts andere akzeptieren als die von ihnen gestellten Forderungen und sind wohl nicht bereit, Eingeständnisse zu machen. Warum sollten es also die Bahnen machen?

Und hier zu sagen, die Lokführer könnten sich kaum ein normales Leben leisten, ist ja wohl bei den Haaren herbeigezogen. Es liegt ja auch an der eigenen Lebensweise, denn der Niedriglohnsektor ist breit genug (dazu zählen die Lokführer sicher nicht) und die einen jaulen halt mehr als die anderen.
Zitat
Herbert
Zitat

Vielleicht kann ein Jurist hier Aufklärung bieten, ob eine solche Klage beim BVerfG, unter diesem Grund und unter diesen Umständen, auch möglich ist.

Du hast vor dem Bundesverfassungsgericht höchstens das Recht auf Verfassungsbeschwerde. Dafür müssen deine Grundrechte aber durch die Staatsgewalt verletzt werden. Selbst wenn ÖV staatliche Aufgabe ist, wird die auch jetzt m.E. nicht verletzt. Keine einzige Strecke ist komplett stillgelegt, allein die Beförderungsqualität sinkt.

Du willst also gegen ein Grundrecht (Streik ist eins) vorgehen, weil du eine Stunde länger unterwegs bist. Die Absurdität dieser Argumentation ist wohl offensichtlich.

Nunja, wenns bei einer Stunde bleiben würde.
Was ist aber mit den Leuten, die z.B. ihre Arbeitsstelle verloren haben, weil sie durch die Streiks nicht immer pünktlich zur Arbeit kommen?

Streik ist kein Grundrecht. Unsere Grundrechte sind im GG Artikel 1-19 definiert.
Zitat
Grundgesetz
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Da steht nix vom Streiken drin.

Beim jetzigen Streik stellt sich bezüglich des BVerfG aber eine andere Frage:
Infrastrukturanbierter (EVU, Wasserwerke etc.) sind zum Teil vom Streikrecht ausgenommen. So darf ja z.B. nicht die komplette Belegschaft eines AKW streiken und es vor sich hin werkeln lassen. Es dürfen zwar Mitarbeiter der Unternehmen streiken, die Strom und Wasserversorgung muss aber sichergestellt sein. So kann es zwar passieren, dass eine Störungsbeseitigung länger dauert, als normal, aber nicht das Netz zusammenbricht.
Die Frage ist deshalb, ob die Bahn eine Infrastruktur ist, die vom Streikrecht ausgenommen ist.

Ich bin der Meinung, die GDL hat den Bogen mittlerweile weit überspannt. Wenn der Metronom bei der nächsten Streckenausschreiben wegen Unzuverlässigkeit die Strecken verliert, können sich die Zugbegleiter bei ihren Lokführern bedanken, wenn sie dann arbeitslos sind.
Hallo,

noch ein weiterer Aspekt, der sich aus Herberts Beitrag ergibt. Wenn Strecken stillgelegt werden, kann man auch schlecht an das BVerfG herantreten.



Grüße
Boris
Zitat
Boris
Hallo,

noch ein weiterer Aspekt, der sich aus Herberts Beitrag ergibt. Wenn Strecken stillgelegt werden, kann man auch schlecht an das BVerfG herantreten.



Grüße
Boris

Naja, man muss hier die Zuständigkeiten sehen:
Die Verfassung gibt kein Grundrecht auf ÖPNV-Strecken, so dass dieses Gericht nicht zuständig ist.

Anders sieht es da mit dem Bundesverwaltungsgericht aus:
Wenn Strecken stillgelegt oder an Privatbahnen vergeben werden, so hat dies eine öffentliche Behörde entschieden und juristisch zu verantworten.
Kommt nun der Gewinner einer gelaufenen Ausschreibung seinen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nach, so könnte man die Vergabe anfechten bzw. eine neue Vergabe einer Strecke x fordern bzw. einklagen.

Allerdings müsste sich dann der jetzige Zustand nachweislich für eine Vielzahl der ansässigen Bevölkerung über einen langen Zeitraum nachteilig und beweisbar zum Nachteil aller auswirken.

Eben dieses nachzuweisen dürfte schwer werden.

Aber wie gesagt:
Wenn, dann bitte erstmal ne Nummer niedriger ansiedeln und beim Bundesverwaltungsgericht nachfragen. Wobei man dann schonmal Unterschriften für die Neuausschreibung einer Strecke sammeln könnte, damit man bei der Kommune überhaupt eine Chance hat, dafür gehört zu werden.

Und da bezweifle ich einfach mal, dass es zur Zeit genügend unzufriedene Nutzer der AKN gibt, die bereit wären für einen anderen Streckenbetreiber ihren Protest anzumelden.
Zudem müsste festgestellt werden, wann ein Kläger überhaupt wegen einem Streik klagebefugt ist. Das ist nichts für Laien oder juristische Anfänger, soviel steht mal fest.
Gibt ja Auto und so...
Zitat
Ulzburg-Süd

Aber was die GDL ist ja nichts weiter als Erpressung, denn sie würden nichts andere akzeptieren als die von ihnen gestellten Forderungen und sind wohl nicht bereit, Eingeständnisse zu machen. Warum sollten es also die Bahnen machen?

Und hier zu sagen, die Lokführer könnten sich kaum ein normales Leben leisten, ist ja wohl bei den Haaren herbeigezogen. Es liegt ja auch an der eigenen Lebensweise, denn der Niedriglohnsektor ist breit genug (dazu zählen die Lokführer sicher nicht) und die einen jaulen halt mehr als die anderen.


Die GDL nutzt nur ihre Position aus.
Nach der Stellungsnahme von AKN, NOB, Metronom auf ihrer Homepage, sind die sich anscheinend einigermaßen einig.

AKN: Kein Lohndumping bei der AKN ....
[www.akn.de]
Moin Forum,

hier einige juristische Aspekte zu dem Problem:

Das Streikrecht ist grundrechtlich verbrieft und in Art. 9 (3) GG geregelt:

Art 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Ausfluss des Art 9 (3) GG ist die Tarifautonomie:
Wesentliche Arbeitsbedigungen (vor allem die Lohnhöhe, Arbeitszeiten etc.) regelt nicht der Staat durch Gesetz, sondern die betroffenen Bürger in ihren Vereinigungen (Koalitionen: Gewerkschaften und Arbeitgeber) selbst.

Hier setzt aber auch schon das Problem an:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat leider vor einigen Jahren das bis dahin von der Rechtsprechung praktizierte Gebot der "Tarifeinheit" aufgegeben. Danach durfte es in jedem Unternehmen nur einen Tarifvertrag geben. Gab es mehrere Gewerkschaften in dem Unternehmen (etwa transnet/ GdBA jetzt EVG und GdL) mussten sie sich zusammenraufen und einen gemeinsamen Tarifvertrag aushandeln. Sie durften nur gemeinsam streiken und verhandeln.

Jetzt sind nach der neuen Rechtsprechung des BAG mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen zulässig. Das gibt zweifach Probleme:
Zum einen können Arbeitgeber versuchen, für sie günstigere Tarifverträge mit arbeitgeberfreundlichen Gewerrkschaften (sog. "gelben Gewerkschaften") abzuschließen, parallel zu den Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften. Zum anderen, wie jetzt bei den Bahnen, können einflussreiche Berufsgruppen (wie die Lokführer oder die Piloten) versuchen, für sie günstigere Spartentarifverträge abzuschließen, die über die Leistungen des Einheitstarifvertrags hinausgehen.

Hier ist mit besonders zähen Arbeitskämpfen zu rechnen, weil es für die Unternehmen ja nicht nur um höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten geht, sondern um den Versuch, konkurrierende Spartentarifverträge zu verhindern, die schlecht kalkulierbar sind: Wenn der Einheitstarifvertrag abgschlossen wurden, weiss das Unternehmen nie, ob einzelne Berufsgruppen versuchen werden, sich darüber hinausgehende günstigere Arbeitsbedigungen zu erstreiken (die Leistungen aus dem Einheitstarifvertrag haben sie ja in jedem Fall in der Tasche).

Die Politik hat ja angekündigt, nach Möglichkeit die Tarifeinheit jetzt ausdrücklich gesetzlich zu regeln. Dies wird wegen der hohen Sensibilität bei der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 (3) GG aber sehr schwierig, da zu befürchten ist, dass sofort Lobbygruppen auf den Zug aufspringen (sic !) und versuchen werden, die Rechte der Gewerkschaften insgesamt zu beschneiden.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Streik ist nicht zulässig. Ein Grundrecht auf Beförderung gibt es nicht. Das wäre toll. Dann könnte jeder Bürger im abgelgensten Kaff sich einen funktionierenden ÖPNV einklagen !!

Grüße
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