Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Streik der GDL ab 31. März 2011 - Situation bei der AKN
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Ich spreche hier nicht von Recht auf Beförderung, sondern von der Bewegungsfreiheit. Ein Bürger will von A nach B, kauft sich ein Ticket mit der Bahn, um von dieser Bewegungsfreiheit Gebrauch zu machen. Die Bahn kann, wegen der Arbeitsverweigerung seiner Angestellten, dieser Dienstleistung nicht nachkommen und der Beförderungsfall wird indirekt genötigt, selbst zuzusehen, wie er zu seinem Ziel kommt. Dabei ist der Fahrgast in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt und kann z.B. nicht pünktlich zu seinem Arbeitsort pendeln, was im schlimmsten Fall, bei mehrfacher Wiederholung der Verspätung, zu einem Verlust des Arbeitsplatzes führen kann.

Das ist, was ich meine.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Das ist ehrlich gesagt der größte Mist den ich je gehört habe.
Bewegungsfreiheit hat doch nichts damit zutun ob meine Bahn kommt oder nicht.
Und die Leute könnten pünktlich kommen entweder die kommen zu Fuß oder die Fahren nach dem Notfahrplan den es auch gibt.
Vorsicht mit dem Argument des Zuspätkommens zur Arbeit - wenn ich mich recht erinnere wird immer wieder darauf hin gewiesen dass der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen hat dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Wenn jemand also - ob gewollt oder ungewollt - pendelt trägt derjenige auch das entsprechende Risiko der Verspätung bei Streik, schlechtem Wetter etc.
Hallo Richie,

Zitat
Ringbahn
Ich spreche hier nicht von Recht auf Beförderung, sondern von der Bewegungsfreiheit.

Ich meine hier hat Dich keiner verkehrt verstanden. Nur das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit hat mit den Streiks aber nun einmal überhaupt nichts zu tun.



Grüße
Boris
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen