Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 04.02.2012 21:09 |
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Boris
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Jan Gnoth
Die Erhebung des erhöhten BEförderungsentgeltes ist in jedem Fall eine Vorstrafe! Oder sollte es zumindest sein.
Du bist Dir schon bewusst, Dich damit als Feind des Grundgesetzes und der Menschenrechte geoutet zu haben?
Grüße
Boris
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 04.02.2012 23:14 |
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Pommes Schranke
Hm - ehrlich Boris, das hätte ich jetzt gerne mal erklärt.
(Ich teile Jans Meinung zwar nicht, aber das derart anzugehen finde ich schon starken Tobak.)
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 04.02.2012 23:59 |
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Boris
Geht jetzt nicht gegen Dich alleine, aber als standhafte Demokraten, die das Grundgesetz achten, - die wir ja alle sein sollen - sollte man wissen, dass es keine Strafe mit Eintrag im Register ohne Richter und damit ohne Verfahren geben darf. Also: Alleine die Erhebung des erhöhten Beförderungesentgelds kann und darf gar nicht zu einer Vorstrafe führen. Wer sollte die Vorstrafe auch verhängen, das VU oder wer?
Erklärt sich also von selbst, was für einen enormen Mist Jan Gnoth hier fordert.
Der starke Tobak ist daher, dass das hier offenbar niemandem weiter aufgefallen ist oder niemand meinte, das einmal richtig stellen zu müssen. Dürfte nicht wenige geben, die nachher noch glauben und befürworten, was Jan da von sich gegeben hat.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 05.02.2012 16:25 |
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Pommes Schranke
In der Sache richtig, allerdings glaube ich dass Jan mit seinem Beitrag das von ihm gewünschte Verfahren lediglich verkürzt wiedergegeben hat,...
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 05.02.2012 20:57 |
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Herbert
Daher auch die "Dreimalregelung" - man geht davon aus, dass man kaum dreimal in einem Jahr in eine Kontrolle gerät und niemals die Absicht hatte, schwarz zu fahren.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 06.02.2012 01:45 |
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 06.02.2012 10:24 |
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Herbert
Ich weiß nicht, wie lange der HVV derzeit die Daten von Schwarzfahrern speichert. Bis vor ein paar Jahren gab es ja den "Trick", einfach sofort zu zahlen. Dann musste man keine Personalien angeben und hatte folglich kaum strafrechtliche Folgen zu befürchten - mit 60 DM war die Sache erledigt.
Wenn länger als 1 Jahr gespeichert wird, könnte es bei deinem Beispiel theoretisch noch ein Nachspiel geben. Es kommt dann darauf an, was der Richter annimmt. Oder in der Vorstufe schon der HVV bzw. die Staatsanwaltschaft.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 06.02.2012 10:49 |
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 07.02.2012 20:24 |
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Boris
Du bist Dir schon bewusst, Dich damit als Feind des Grundgesetzes und der Menschenrechte geoutet zu haben?
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 07.02.2012 20:52 |
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 07.02.2012 21:39 |
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Boris
dann definiere doch bitte einmal genau, wie Du Dir den Vorgang des "polizeilich als Straftäter registrierens" und das "vom Zeitpunkt der Feststellung der Justiz bekannt sein sollte" vorstellst. Das ist einfach zu ungenau und führt zumindest zu Missverständnissen.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 07.02.2012 22:27 |
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Jan Gnoth
Fahrgast wird bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrausweis angetroffen -> Personalien werden aufgenommen, ganz gleich ob der Fahrgast sofort zahlt oder nicht. Sollte der Fahrgast anschließend weitere Straftaten begehen und tatsächlich angeklagt werden,
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 07.02.2012 23:03 |
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Herbert
Verjährungsfrist weiß ich gerade nicht. Ist aber m.E. eh egal, zumindest das letzte Mal Schwarzfahren wird selten verjährt sein. Und das reicht ja schon aus für eine Verurteilung. Die anderen beiden Male sind quasi nur die "Vorgeschichte", aufgrund derer das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass das letzte Mal nicht aus Versehen war.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 08.02.2012 01:21 |
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Und an welchem Punkt kommt die Gerichtsverhandlung?
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 08.02.2012 09:17 |
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Herbert
@HHNights:
Jedenfalls "Erschleichen von Leistungen" hat ein Höchststrafmaß von 1 Jahr Knast. Das heißt nach § 78 StGB: drei Jahre Verjährungsfrist. Für solche Taten kann man dann nicht mehr verurteilt werden.
Ist eh nicht zwingend nötig, Stichwort "Strafbefehl". Das Problem bei der Idee von Jan Gnoth ist ja eher: Schwarzfahren ohne Absicht ist nicht strafbar. Irgendjemand muss erstmal zum Ergebnis kommen, dass jemand absichtlich ohne Fahrkarte unterwegs war. Dafür reicht es nicht aus, wenn eine Meldung 1:1 in die Akte wandert.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 08.02.2012 11:37 |
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Ich sach nur: Stichwort "Polizeiliches Führungszeugnis".
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 09.02.2012 19:41 |
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Herbert
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Und an welchem Punkt kommt die Gerichtsverhandlung?
Ist eh nicht zwingend nötig, Stichwort "Strafbefehl". Das Problem bei der Idee von Jan Gnoth ist ja eher: Schwarzfahren ohne Absicht ist nicht strafbar.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 10.02.2012 17:46 |
Zitat
Boris
Und an welchem Punkt kommt die Gerichtsverhandlung?
Zitat
Herbert
Ist eh nicht zwingend nötig, Stichwort "Strafbefehl".
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Herbert
Das Problem bei der Idee von Jan Gnoth ist ja eher: Schwarzfahren ohne Absicht ist nicht strafbar.
Zitat
Herbert
Irgendjemand muss erstmal zum Ergebnis kommen, dass jemand absichtlich ohne Fahrkarte unterwegs war.
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Herbert
Dafür reicht es nicht aus, wenn eine Meldung 1:1 in die Akte wandert.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 10.02.2012 19:12 |
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Jan Gnoth
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Herbert
Ist eh nicht zwingend nötig, Stichwort "Strafbefehl".
Ich habe nachgeforscht: Der Strafbefehl wird vom Gericht erlassen -> Urteil. Erst nach dem Urteil (Strafbefehl) ist ein Täter vorbestraft.
Re: (VDV) fordert 120 Euro Strafe für Schwarzfahrer 10.02.2012 22:07 |
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Genau darauf möchte hinaus, dass Schwarzfahren strafbar sein soll.