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AKN: Innerhalb der Sperrzeit für Fahrräder ein Strafgeld von 15 €
geschrieben von Dieter Meyer 
Da sich immer mehr Fahrgäste nicht an die Sperrzeiten für Fahrräder halten,
nicht die gebotene Rücksicht auf anderen Fahrgäste genommen wird,
erhebt die AKN ab sofort ein Strafgeld von 15 €.
[www.akn.de]
Ich kann zwar nichts zur Auslastung der AKN zu den Sperrzeiten sagen, jedoch kenne ich das Problem von meiner U3 zwischen Rödingsmarkt/Mundsburg/Barmbek in den Feierabendsstunden ab 16 Uhr, dass dort die Wagen schon recht voll sind (sowohl in den Gängen als auch im Türenbereich) und dass sich selbst um diese (Sperr)Zeit immer gerne mal Radfahrer mit ihren Rädern regelrecht in die Wagen reinpressen, egal ob Platz ist oder nicht: Hauptsache sie kommen mit ihrem Rad mit. Da wird auch gern einfach mal das Rad einfach in stehende Menschen im Türenbereich reingedrückt, ohne Rücksicht auf Verletzungen anderer. Da muss mal abgeholfen werden, zB durch gelegentliche Ansagen in der Bahn (nicht nur zu den Sperrzeiten), im Fahrgastfernsehen (gibt es da nicht sogar ne Tafel zu?) oder größere Aufkleber, welche auf die Sperrzeit hinweisen, oder durch mehr Kontrollen. Jedoch sind Fahrscheinkontrollen rechts selten, seit meinem Umzug 2011 nach Hamburg wurde ich in der U-Bahn bisher nur morgens kontrolliert. Nachmittags und bei jeder Busfahrt wurde ich NOCH NIE kontrolliert.
Und sollte eine Kontrolle auf ein Rad in der Bahn während der Sperrzeit treffen, dann sollten die Kontrolleure zumindest den Radfahrer mündlich verwarnen und auf die Einhaltung der Sperrzeiten hinweisen, bevor sie ihm die 15€ Strafe aufbrummen

mfg fox
Darf man in der Sperrzeit eigentlich zusammengeklappte Klappräder mitnehmen - oder kommt man wenigstens mit einem zusammengeklappten Strafgeld davon ?

PS: irgendwie muss man die Diskussion hier doch in Gang bringen - schon 2 Stunden ohne jede Reaktion ! - doch nicht , war 3 min zu spät - geht also doch
Im Ernst: ich habe tatsächlich ein Klappfahrad, aber möchte das nicht in den Tragesack rein fummeln müssen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2012 22:25 von steam.
HVV Beförderungsbedingungen / § 11 Beförderung von Sachen:
(3) Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck.
Hallo steam,

das wäre wohl ziemlich hemdsärmelig, die Dinger haben ja nun nix mit den normalen Trums zu tun. Sicher wird es Kontrolleure geben, die sich Rad ist gleich Rad denken. Da wird man aber sicher um eine Zahlung herumkommen.

Klappräder wären wohl nur dann problematisch, wenn's auch Koffersperrzeiten gäbe. ;-)


Grüße
Boris
Zitat
Dieter Meyer
Da sich immer mehr Fahrgäste nicht an die Sperrzeiten für Fahrräder halten,
nicht die gebotene Rücksicht auf anderen Fahrgäste genommen wird,
erhebt die AKN ab sofort ein Strafgeld von 15 €.
[www.akn.de]

Das ist aber nicht neu. Die 15 € waren auch schon vorher fällig gewesen, nur wurde das in der Vergangenheit eher locker gehandhabt, wenn ein Fahrrad in der HVZ mitgeführt worden ist. Wahrscheinlich scheint die AKN eine schon seit längerem existierende Regel jetzt einfach nur stärker umzusetzen. Ich habe es in der Vergangenheit durchaus schon beobachtet, dass das Fahrpersonal bei U-/S-/A-Bahn bei Zustieg eines Fahrrades während der HVZ eine Durchsage gemacht hat, dass die Mitnahme von Fahrrädern während der HVZ nicht gestattet ist, jedoch nicht weiter gegen den betreffenden Fahrgast vorgegangen ist. Wie denn auch, wenn das Fahrpersonal mit dem Fahren beschäftigt ist... Wenn aber eine Prüfstreife gekommen ist, waren die 15 € fällig.
Ein Erlebnis zum Thema Klapprad:

Ich bin vor kurzem mit einem Metronom regional (MEr) von Lüneburg nach Hamburg Hbf gefahren, mit Fahrrad im Fahrradabteil. Unterwegs steigen 2 Herren zu, der eine mit normalem Fahrrad, der andere mit Klapprad. Dieses hat er dann fahrbereit - also nicht zusammengeklappt - abgestellt. Kurze Zeit später kam der Kontrolleur und der Klappradbesitzer hatte (natürlich) keine Karte für's Rad dabei - "Es ist doch ein Klapprad, für sowas muss ich keine Fahrradkarte lösen!" war sein Argument. "Aber nur, wenn es zusammengeklappt ist!" lautete die Antwort des Kontrolleurs. Nachlösen wollte der Klappradbesitzer aber partout nicht, da hat ihn der genervte Kontrolleur nach längerer Diskussion kurz vor Erreichen des Ziels kurzerhand sein Klapprad vollständig zusammenklappen lassen - vor interressiertem und amüsiertem Publikum. Als er zur Zufriedenheit des Kontolleurs mit dem Zusammenklappen fertig war, fuhr der Zug auch schon in den Hbf ein und der Klappradbesitzer konnte nach Verlassen des Zuges sein Klapprad wieder auseinanderklappen um es auf dem Bahnsteig zu schieben anstatt es tragen zu müssen. Immerhin musste er am Ende weder nachlösen noch Strafe zahlen - und dass die Klappfunktion seines Klapprades einwandfrei funktioniert, konnte er bei dieser Aktion auch noch feststellen.
Wie ist das eigentlich, wenn man eine Radfahrkarte der DB hat, gilt die Beschränkung innerhalb des HVV (S-Bahn, Regionalbahn) dann ebenso?
@Steam meine Erfahrung mit den Falträdern - in 95 % der Fälle kriegst Du keine Probleme - einer bei DB Sicherheit wollte mal mit mir eine Grundsatzdiskussion führen, da da keine Tragetasche drum ist sei das ein Rad und kein Gepäck. Hat mich dann aber auch in Ruhe gelassen - ansonsten habe ich auch in den RB-Zügen bisher keine Probleme gehabt
Zitat
Railjet
Ein Erlebnis zum Thema Klapprad:

Ich bin vor kurzem mit einem Metronom regional (MEr) von Lüneburg nach Hamburg Hbf gefahren, mit Fahrrad im Fahrradabteil. Unterwegs steigen 2 Herren zu, der eine mit normalem Fahrrad, der andere mit Klapprad. Dieses hat er dann fahrbereit - also nicht zusammengeklappt - abgestellt. Kurze Zeit später kam der Kontrolleur und der Klappradbesitzer hatte (natürlich) keine Karte für's Rad dabei - "Es ist doch ein Klapprad, für sowas muss ich keine Fahrradkarte lösen!" war sein Argument. "Aber nur, wenn es zusammengeklappt ist!" lautete die Antwort des Kontrolleurs. Nachlösen wollte der Klappradbesitzer aber partout nicht, da hat ihn der genervte Kontrolleur nach längerer Diskussion kurz vor Erreichen des Ziels kurzerhand sein Klapprad vollständig zusammenklappen lassen - vor interressiertem und amüsiertem Publikum. Als er zur Zufriedenheit des Kontolleurs mit dem Zusammenklappen fertig war, fuhr der Zug auch schon in den Hbf ein und der Klappradbesitzer konnte nach Verlassen des Zuges sein Klapprad wieder auseinanderklappen um es auf dem Bahnsteig zu schieben anstatt es tragen zu müssen. Immerhin musste er am Ende weder nachlösen noch Strafe zahlen - und dass die Klappfunktion seines Klapprades einwandfrei funktioniert, konnte er bei dieser Aktion auch noch feststellen.

Gut gemacht von Schaffner! Eine Freundin hat ähnliches jahrelang mit ihrem (mittelgroßen) Hund gemacht. Die sind umsost wenn sie in einem Transportbehälter mitgenommen können, ansonsten kostet es. Also hatte sie immer eine große Plastiktüte mit, wenn ein Schaffner nach der Hundefahrkarte fragte musste der Hund da immer rein, ansonsten lag er halt xu ihren Füßen.
Auf reiseauskunft.bahn.de werden für eine Fahrt mit Fahrrad zwischen 16 und 18 Uhr auch Verbindungen angeboten, die in die Sperrzeit fallen.
Im Kleingedruckten steht dann für die Teilstrecke in der S-Bahn zwar der Hinweis "Fahrradmitnahme begrenzt möglich, Bei Fahrradmitnahme Sperrzeiten beachten, nur 2. Klasse", allerdings fehlt eine Angabe, wann diese Sperrzeit sein soll.
Für die Teilstrecke der Regionalbahn steht dort sogar "Fahrradmitnahme begrenzt möglich".
In Regionalbahnen ist das auch erlaubt - in S-Bahn, U-Bahn und AKN aber nicht - dort sind dann auch die entsprechenden Piktogramme nicht wirklich zu übersehen - alleine es stört niemanden. Wenn ich mein Klapprad nicht zusammenklappe laufe ich eben auch Gefahr, was zu kassieren - da kann sich niemand rausreden mit: Hab ich nicht gewusst.
Vor vielen Jahren musste ich bei einer Abgangskontrolle Hoheluftbrücke nachmittags mal Strafe wegen des Fahrrades bezahlen. Die U-Bahn war zwar ziemlich leer, aber akzeptieren musste ich die Strafe trotzdem (ist ja nun mal gegen die Vorschriften). Ich meine, ich musste 10 Euro bezahlen (oder 10 Mark?), genau weiß ich das nicht mehr.

Selten hört man bei der U-Bahn ja Durchsagen über die Außenlautsprecher, wenn der Fahrer beim Einfahren in die Haltestelle ein Fahrrad entdeckt, aber glücklicherweise sieht man Fahrräder in der U2 in der HVZ nur selten, die Fahrgäste sehen wohl selbst ein, dass das ziemlich rücksichtslos ist. Wer dagegen sein Fahrrad zwischen Kiekut und Volksdorf mitnehmen will - warum nicht?? (auch in der HVZ)

Viele Grüße
Alexander
Zitat
Alexander Lehmann
Selten hört man bei der U-Bahn ja Durchsagen über die Außenlautsprecher, wenn der Fahrer beim Einfahren in die Haltestelle ein Fahrrad entdeckt, aber glücklicherweise sieht man Fahrräder in der U2 in der HVZ nur selten, die Fahrgäste sehen wohl selbst ein, dass das ziemlich rücksichtslos ist. Wer dagegen sein Fahrrad zwischen Kiekut und Volksdorf mitnehmen will - warum nicht?? (auch in der HVZ)

Zumindest zu der Zeit, wo ich noch mehr oder weniger täglich mit der S-Bahn gefahren bin, habe ich regelmäßig Durchsagen über Außenlautsprecher gehört, wenn ein (aufmerksamer) TF einen einsteigewilligen Radfahrer in der HVZ gesehen hat -- aber auch Ansagen wie "Der Bahnsteig ist kein Fahrradweg -- bitte absteigen!!!" (besonders gerne in Rissen oder Iserbrook).

Allerdings habe ich auch mitbekommen, daß selbst bei Fahrkartenkontrollen in der S-Bahn in der HVZ Radfahrer nie belangt wurden. Da wurde, wenn überhaupt, freundlich darauf hingewiesen -- und das wars dann...
Lediglich bei Abgangskontrollen habe ich erlebt, daß Fahrgäste mit Fahrrad abgetickt wurden. Aber bei Großkontrollen an den Ausgängen ist sehr oft entweder ein Viererpack DBSecurity oder mindestens ein Doppelpack BPol dabei.

Gruß Ingo
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