Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Zweisystem S-Bahn nach Stade
geschrieben von Anonymer Teilnehmer 
Anonymer Teilnehmer
Re: Zweisystem S-Bahn nach Stade
07.12.2002 20:09
Hallo Alexx,

nehm jetzt mal das xx, sonst kommen wir noch durcheinander, hoffe Du hast als Namensvetter nichts dagegen ;-) Eventuell kein Flughafen mehr in Fuhlsbüttel? Ist denn langfristig (seeeehr langfristig) mit einem Flughafenneubau zu rechnen, redet man bei euch darüber, oder ist das jetzt wilde Spekulation?

Fragt Alex aus Berlin
Tach auch...

Die HSB (SBG ist 'ne Busfirma im Harburger Raum!!!) gehört zum Moloch Deutsche Bahn Gruppe (steht ja auch dran!). Bei dieser Firma sind alle Fahrzeiten unter 5 Minuten ja auch keine Verspätung - schaut doch mal auf den Monitor am Südsteg, wo die Verspätungen angezeigt werden: da stehen nur Fernzüge und hin... und wieder mal ein/e RE/RB. Und das, obwohl die S-Bahn selbst (zumindest ist das mein Wissensstand) Fahrzeiten über 3 Minuten als "Verspätung" bezeichnet. Trotzdem hält sie sich selbst nicht daran, dann die Kunden mit Durchsagen zu informieren. Es wird einfach der Minutencountdown geändert... nach dem Motto "die Kunden können ja lesen".

Heute Mittag, als ich von Bahrenfeld nach Wandsbek fahren wollte, zeigte der Minutencountdown (dir Uhr zeigte 12.05 an, Sollabfahrt ist "5") "in 6 Minuten", also 5 Minuten Verspätung. Die hatte der Zug dann auch. Trotzdem wurde er am Vorsignal Einfahrt Weichenfeld Altona ausgebremst. Gleichzeitig sah man eine S3 in die Unterführung einfahren. Die S1 stoppte kurz am Einfahrtsignal, fuhr dann aber weiter. Die S31 verschwand gerade in der Kurve nach Holstenstraße. Im Weichenfeld Altona fuhr die S1 durch, die S3 stand in der Unterführung. Bis zum Abend hin fiel mir auf, daß fast alle von Wedel kommenden S1ser Verspätung hatten, während die Kurzläufer von Blankenese fast pünktlich waren.

Im Gegensatz dazu (auch das ist mein Wissensstand) wird bei der U-Bahn nicht einfach der Minutencountdown verändert, sondern der Text in "etwa xxx Minuten später" verändert. Durch den längeren und meist invers angezeigten Text fällt das dann auch auf. Und vor allem... die Herrschaften kriegen auch mal die Zähne auseinander.

Gruß INW
Das die Abfertigung bei 470/472-Mischbetrieb länger dauern kann bis die Türen wegen des 470 alle dicht sind kann man ja einsehen,
aber:
auch bei reinrassigen 472er und 474er ist es häufig so, daß nach dem die Türen dicht sind der Zug noch 15-20 Sekunden dumm rum steht bevor der Fahrer irgendwelche anstalten macht das Ding mal in Bewegung zu setzen.
Das ist bei der U-Bahn nicht (bzw. nur sehr sehr selten) der Fall.

Ich habe alledings auch bei der U-Bahn schon mal so eine Schnarchnase gehabt, die die Verspätung (5-6 Minuten) vom Anfang (Schmalenbeck) bis zum Ende (Jungfernstieg) meiner Fahrt konsequent durchgehalten hat. Ist allerdings die absolute Ausnahme!

Gruß Ingo
Tach auch...

@Ingo (08-12-02/10-04): Da wiederum greifen die Vorschriften der EBO*! Diese schreibt vor, daß bei Fernabfertigung (also ZZA) nach dem Auslösen des Türschließauftrages alle Türen zu überprüfen sind, ob sie wirklich zu sind (als ob man da nicht einfach den Status der Wegfahrsperre abfragen könnte?). Selbst wenn das nicht einzeln überprüft wird, liegt zwischen dem Erlöschen des T-Signals und dem Erteilen des Abfahrauftrages eine Sperrfrist von 7 Sekunden.

Die merklich längere Wartezeit zwischen TS und Abfahrt bedingt auch eine Eigenheit der BR474: Hast Du mal mitbekommen, was passiert, wenn man bei einem O405/O405N/N2/Schrottaro mit Wegfahrsperre bei gerade geschlossener hinterer Tür einfach Gas gibt? Die Maschine dreht hoch, ohne daß sich der Bus auch nur einen Millimeter bewegt. Zunächst muß die Wegfahrsperre entriegelt werden, erst dann bewegt sich der Bus.
Dasselbe (schwachsinnige) System hat man wohl auch in die BR474 eingebaut. Folglich bringt es nichts, bei noch nicht erloschenem Licht in der TS-Taste schon mal Gas zu geben. Scheinbar wird hier mit dem Fahrhebel die Wegfahrsperre entriegelt, wie man es beim Bus mittels Gaspedal tut.

Hier die mehr oder weniger gegensätzlichen Bestimmungen, an die sich die U-Bahn halten muß (nach BOStrab*):
-- Es muß keine Wegfahrsperre geben.
-- Es kann sofort nach der Systemrückmeldung "Türen zu" losgefahren werden.
Somit ist es durchaus möglich, zwischen der Durchsage "Zurückbleiben bitte" und dem tatsächlichen Losfahren locker 20 Sekunden herauszuholen. So weit ich weiß, haben die DT2 und 3 ersteres NICHT eingebaut, d.h., die können unmittelbar nach dem Drücken des TS-Knopfes losfahren (falls dem nicht so ist, wird einer unserer U-Bahner das schon widerlegen!). Die DT4 zeigen dies meines Wissens durch Erlöschen der Lampen in Öffnungs- und Schließknöpfen an, dann kann losgefahren werden. Die Wegfahrsperre löst sich (so weit ich weiß) hier automatisch und ist nur wirksam, solange die Türen geöffnet sind.

Gruß INW

* EBO: ist immer noch die EisenbahnBetriebsOrdnung
* BOStrab: BetriebsOrdnung STRAßenBahn
DT2 und DT3 können definitiv losfahren, auch wenn die Türen noch nicht vollständig geschlossen sind. (Passiert extrem selten, habe ich aber selbst schon mal erlebt.) Ob ein solcher Zug auch bei komplett geöffneten Türen anfahren kann, weiß ich nicht.
Wenn die EBO solche Sperren vorsieht, warum war das bei den 471ern anders? Die waren zwar lahm, fahren aber immer sehr zügig nach dem Schließen an.
Tach auch... (immer muß er das letzte Wort haben...)

So weit ich weiß, sieht die EBO diese Wegfahrsperre nur für Neubaufahrzeuge ab etwa Mitte der 80er Jahre vor.
Daher konnten die 472.1 mit geöffneten Türen anfahren (habe ich selbst mal Dammtor erlebt, bis der öA dem TF 'ne Zwangsbremsung per rotem Signal reingewürgt hat). Seit dem Redesign ist dies nicht mehr möglich (so weit ich mitbekommen habe, hat das mal ein TF wieder im Dammtor versucht, ging aber nicht besonders gut, weil die mechanische Bremse gegen den Antrieb gebremst hat - hörte man deutlich am Quietschen der Bremse).
Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, daß die 472.2 schon eine Wegfahrsperre hatten.
Denn auch in der Zeit kamen die Wegfahrsperren bei den ÖPNV-Bussen auf. Seit diesem Zeitraum hatten alle Busse eine Wegfahrsperre bei geöffneter hinterer Tür, die (leider) teilweise von den Busunternehmen außer Betrieb gesetzt werden konnte - wegen einer Definitionslücke in den Betriebsvorschriften sogar ganz legal. Wurde aber mittlerweile verboten.

Gruß INW
Was S-Bahnen und Busse angeht.

___
BC |
Hallo!

Das würde ich nicht unbedingt sagen. Sie dient zumindest enorm der Sicherheit. Es gab schließlich (allgemein, nicht unbedingt in Hamburg) schon genügend Unfälle bei den Bahnen, wo Personen mitgeschliffen wurden. Auch das sogenannte "Surfen" wird dadurch unmöglich. Bei den Bahnen ist das also durchaus gerechtfertigt. Bei den Bussen mag das etwas anders aussehen. Die Busse sind ja nicht so groß, dass der Busfahrer nicht alle Türen unter Kontrolle haben könnte.

Thorsten.
Können die Busfahrer eigentlich immer noch während der Fahrt die vordere Bustür aufhaben? War früher im Hochsommer und nur mäßig besetzten Bussen immer wieder gerne als "Klimaanlage" genutzt.

Gruß Ingo
Hallo!

Das ist natürlich von Bus zu Bus unterschiedlich. Bei den meisten Stadtbussen (MB O405N1, O405N2, O530) geht das noch. Ich habe allerdings auch schon neue Citaros (Dreitürer) erlebt, bei denen der Bus auch bei offener Vordertür nicht fahren kann.

Thorsten.
Tach auch...

Eigentlich hieß dieser Thread mal "Zweisystem-S-Bahn nach Stade" und nicht "Wegfahrsperre bei Bussen"...

Wozu soll das bei den heutigen Bussen denn noch möglich sein... haben doch fast alle Klimaanlage. Und eine Klimaanlage kann nur dann sinnvoll funktionieren, wenn alle Türen und Fenster geschlossen sind. Ansonsten ist sie ein reiner Spritfresser. Um wieder auf die S-Bahn zurückzukommen, das war eine Kinderkrankheit der Tamagochies: Wenn die Züge lange standen, z.B. an Endstationen, waren die Züge in einigen Waggon saunamäßig warm, während man in anderen Waggon gebibbert hat, weil irgendwo eine Tür offen waren...

Gruß INW
Ingo Nier schrieb:
"Selbst wenn das nicht einzeln überprüft wird, liegt zwischen dem Erlöschen des T-Signals und dem Erteilen des Abfahrauftrages eine
Sperrfrist von 7 Sekunden."
Diese Aussage ist nicht korrekt. Zwischen erlöschen T-Signal und Abfahrauftrag (Zp 9) liegen 3 Sekunden.

zum Thema Wegfahrsperre: Es ist jederzeit möglich mit offener Tür bei der S-Bahn loszufahren. Der Tf muß nur den Türüberwachungsmelder ausschalten.


MfG Gunnar
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen