sascha.hess schrieb:
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>
> Meist gibt es aber von den Bahn-Mitarbeitern in
> diesen Fällen wenigstens Verzehrgutscheine fürs
> Bordrestaurant. Ist aber eine Kulanzregelung.
>
> Viele Grüße!
Bitte was?
Ein Fallstrick in Richtung höhere Gewalt gibt es nicht - egal ob Wetter oder PU, die Bahn muss sich ab +60 in angemessenen Umfang um die Verpflegung kümmern.
Fahrgastrechte 1371/2007
Artikel 18
Hilfeleistung
(1) Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft sind
die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen oder den
Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrtsund
Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur
Verfügung stehen.
(2) Bei einer Verspätung nach Absatz 1 von mehr als 60 Minuten
ist den Fahrgästen Folgendes kostenlos anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis
zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar
oder vernünftigerweise lieferbar sind;
b) die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen
Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und
der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer
oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher
Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar
ist;