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Eisregen in Niedersachsen und Behinderungen im Bahnverkehr
geschrieben von Zephyr 
siehe z.B.
[www.tagesschau.de]
[www.spiegel.de]

Laut [www.bahn.de] fallen heute u.a. etliche ICE Hamburg-Stuttgart aus.

Gibt es bei "witterungsbedingten Verspätungen" eigentlich auch Verspätungsgutscheine, bzw. Entschädigungen?

Gruß,
Z.

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What is a Zephyr? [en.wikipedia.org]
Hallo!

Nein, es gibt dann keine Gutscheine. Bei "betriebsfremden Umständen aufgrund unabwendbarer Ereignisse", darunter fallen solche Wetterfolgen, hat der Kunde keinen Anspruch darauf.

Meist gibt es aber von den Bahn-Mitarbeitern in diesen Fällen wenigstens Verzehrgutscheine fürs Bordrestaurant. Ist aber eine Kulanzregelung.

Viele Grüße!
sascha.hess schrieb:
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>
> Meist gibt es aber von den Bahn-Mitarbeitern in
> diesen Fällen wenigstens Verzehrgutscheine fürs
> Bordrestaurant. Ist aber eine Kulanzregelung.
>
> Viele Grüße!

Bitte was?
Ein Fallstrick in Richtung höhere Gewalt gibt es nicht - egal ob Wetter oder PU, die Bahn muss sich ab +60 in angemessenen Umfang um die Verpflegung kümmern.


Fahrgastrechte 1371/2007

Artikel 18
Hilfeleistung
(1) Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft sind
die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen oder den
Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrtsund
Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur
Verfügung stehen.
(2) Bei einer Verspätung nach Absatz 1 von mehr als 60 Minuten
ist den Fahrgästen Folgendes kostenlos anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis
zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar
oder vernünftigerweise lieferbar sind;
b) die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen
Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und
der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer
oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher
Aufenthalt notwendig wird, sofern dies praktisch durchführbar
ist;
es ging in der Frage sicherlich um Entschädigungen nach dem Fahrgastrechtegesetzes. Und da gibt es weder ab 60 noch ab 120 min eine Minderung von 25% bzw. 50%.

Was seitens der Bahn gemacht wird sind nach 30 min kostenlose Getränke auszuschenken und nach 60 min kleine Speisen.
Hallo Giovanni!

du hast Recht, die EU-Verordung schreibt genau das was Du geschrieben hast.
Genauso stehen im Artikel 17 die Vorgaben zur Fahrpreisentschädigung.

Aber im Anhang I, Titel IV, Kapitel II, Artikel 32 sind die Gründe aufgeführt, bei denen nicht gehaftet wird. Und da steht als Satz 2 genau der Punkt, den ich oben genannt habe.

Also ist es weiterhin eine Kulanzleisstung der Bahn, daß diese Verpflegungsgutscheine ausgegeben werden.

Viele Grüße
Sascha
Hallo,

danke für die Info. Gibt es wirklich eine feste Regel "nach 30 Minuten Getränke, nach 60 Minuten kleine Speisen im Zug kostenlos"? Habe etwas ähnliches mal in England erlebt und dachte, so etwas müsste es eigentlich auch in Deutschland geben. Obgleich mir hier auch schon gratis Getränke am Bahnhof angeboten wurden, wenn der Fernzug viel Verspätung hatte.

Wahrscheinlich gilt das aber nur für den Fernverkehr, oder? Wie ist das im Nahverkehr? Bei DB Regio Schleswig-Holstein ist ja beispielsweise auch teilweise ein Frühstücks-/Kaffee-Service mit an Bord.

Gruß und "Frohes Neues!",
Z.

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What is a Zephyr? [en.wikipedia.org]
das sind die Vorgaben gemäß Regelwerk welche für DB Regio und DB Fernverkehr gelten. Also gibt es dies bereits in Deutschland. Vor längerer Zeit gab es zusätzlich den mobilen Bahnsteigservice der die Fahrgäste bei Verspätungen mit Getränken versorgt hat.
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