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Fragen zu Tarifen und Fahrkarten
geschrieben von VvJ-Ente 
Zitat
Computerfreak
Meine Meinung dazu:
Es ist den Fahrgästen nicht zuzumuten ein betriebsfähiges Handy vorzuhalten, dass bei Versagen (leerer Akku, keine Internetverbindung, Systemprobleme wegen vollem Speicher bzw. älteres Modell) vom die Konsequenzen zu tragen sind (erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens) und das HANDY zwecks Fahrkartenkontrolle von anderen Nutzungen kurzfristig freigestellt werden muss (Musikhören, Filmen Fotografieren, chatten usw.)


Also um meine Tickets/BahnCard auf meinem Navigator vorzuzeigen brauche ich kein Internet. Das geht auch offline. Und wenn ich mein Ticket vorzeige, könnte ich natürlich weiter Musik hören etc. Das mache ich aber aus Anstand nicht. Auch wenn ich ein Papierticket* habe nicht.
Selbiges betrifft für jede andere Handytätigkeit. Die unterbreche ich während der Fahrkartenkontrolle.

Bleiben aber natürlich die Argumente leerer Akku und Smartphone.

Insgesamt kann ich aber verstehen, dass man lieber etwas analoges vorzeigen möchte.


*Für Internationale Fahrten, die nicht im Navigator buchbar sind.



PS: Wird es dann auch Fahrradreservierungen bald in den Apps geben?



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.02.2024 09:53 von PassusDuriusculus.
Zitat
PassusDuriusculus
Also um meine Tickets/BahnCard auf meinem Navigator vorzuzeigen brauche ich kein Internet.

Wir hatten kürzlich an einem Monatsersten bei einer längeren NV-Fahrt das Problem, dass zwar mein 49€-Ticket schon aktualisiert war, das meiner Frau aber nicht. Und es war auch "ums verrecken" nicht machbar. Die Schaffnerin hat's dann doch akzeptiert. Es steht ja mittlerweile im aktuellen 49€-Ticket drin, ob und zu wann es gekündigt wurde. Ob das damals schon so war? Keine Ahnung.


Gruß, Matthias
Zitat
masi1157
Zitat
PassusDuriusculus
Also um meine Tickets/BahnCard auf meinem Navigator vorzuzeigen brauche ich kein Internet.

Wir hatten kürzlich an einem Monatsersten bei einer längeren NV-Fahrt das Problem, dass zwar mein 49€-Ticket schon aktualisiert war, das meiner Frau aber nicht. Und es war auch "ums verrecken" nicht machbar. Die Schaffnerin hat's dann doch akzeptiert. Es steht ja mittlerweile im aktuellen 49€-Ticket drin, ob und zu wann es gekündigt wurde. Ob das damals schon so war? Keine Ahnung.


Gruß, Matthias

Ja beim Deutschlandticket habe ich von einigen Problemen gehört, die aber selten mit der Internetverbindung zu tun haben.

Aber verstehe ich das richtig? Beim D-Ticket im Navigator gibts dann jeden Monat einen neuen Code und der aktualisiert sich nicht automatisch ein paar Tage vorher? Wer also am 31. um 23:59 Uhr in ein Verkehrsmittel steigt braucht also zwingend Internet?
Vielleicht aktualisiert es sich schon ein paar Tage vorher, aber möglicherweise auch nur, wenn man den DB-Navigator öffnet, keine Ahnung.

Da wir in diesem Monat kein 49€-Ticket brauchen (bis zum 29.2. im Ausland), es also zu Ende Januar gekündigt haben, weiß ich immerhin, dass auch im Januar angezeigt wurde, dass es zu Ende Januar gekündigt ist. Wenn das nicht angezeigt wird, wäre es wenigstens ein Hinweis darauf, dass es auch im Folgemonat noch gilt.


Gruß, Matthias



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.02.2024 23:09 von masi1157.
Zitat
masi1157
Vielleicht aktualisiert es sich schon ein paar Tage vorher, aber möglicherweise auch nur, wenn man den DB-Navigator öffnet, keine Ahnung.

Mir fiel irgendwann Ende Januar auf, dass beim Deutschlandticket stand, dass bereits bis Ende Februar Tickets auf dem Handy vorhanden sind. Dies war allerdings nicht im DB-Navigator sondern in der NAH.SH-App, bei der das Abo aber wiederum von DB Regio verwaltet wird.

Bei der BVG, wo ich mein Deutschlandticket im vergangenen Jahr noch hatte, kam kurz vor Monatsende eine Mail, die auf die Aktualisierung hinwies.
Zitat
Lopi2000
Mir fiel irgendwann Ende Januar auf, dass beim Deutschlandticket stand, dass bereits bis Ende Februar Tickets auf dem Handy vorhanden sind. Dies war allerdings nicht im DB-Navigator ...

Stimmt, im DB-Navigator stand das auch, soweit ich mich erinnere. Aktuell kann ich aber nicht nackgucken, weil 1.) der Monat grad angefangen hat und 2.) ich grad gar kein DE-Ticket habe, erst wieder im März.


Gruß, Matthias
Zitat
Computerfreak
Meine Meinung dazu:
Es ist den Fahrgästen nicht zuzumuten ein betriebsfähiges Handy vorzuhalten, dass bei Versagen (leerer Akku, keine Internetverbindung, Systemprobleme wegen vollem Speicher bzw. älteres Modell) vom die Konsequenzen zu tragen sind (erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens) und das HANDY zwecks Fahrkartenkontrolle von anderen Nutzungen kurzfristig freigestellt werden muss (Musikhören, Filmen Fotografieren, chatten usw.)
Das Konto einer BahnCard, insbesondere einer BahnCard 100 muss "accountbased" sein, so dass notfalls der Ausweis als Fahrkarte gilt. Die PlastikCard als SmartCard bräuchte nicht ständig erneuert zu werden, da sie wie ein Datenträger (z.B. SD-Card nur im Checkkartenformat) funktioniert. Das Lesegerät führt dann ja der Prüfdienst mit.
Die Ausrede der DB, dass die Kundschaft der BahnCards "sehr digital affin" sei, ist schlicht dummes Geschwätz und zeigt, dass die Bahner eben digital ungebildet sind, sprich schlicht keine Ahnung haben.
Zunächst mal ist es Balsam auf meine gestresste Seele, dass wer, der sich Computerfreak nennt, das ebenfalls kritisch sieht, was da gerade bei der Bahn läuft. Danke!
Leider sind mir bei deinen Erläuterungen zu viel Fremdworte drin, die ich nicht so recht zuordnen kann.
Zunächst: Was bedeutet "accountbased"? Ich verstehe das so, wie es bei meinem Deutschlandticket vom HVV ist: Beim HVV habe ich auf der Internetseite des HVV einen Account angelegt. Da kann ich verschiedene Angebote des HVV kaufen. Bezahlung per Lastschriftverfahren, dem ich zustimmen musste, als ich den Account anlegte, sonst hätte ich kein Deutschlandticket kaufen können.
Mir wurde damals am Telefon die Technik so erklärt:
Der HVV sendet mir eine "Chipkarte zu". (Ist das dasselbe wie die von dir sogenannte PlastikCard als SmartCard?) Diese Chipkarte des HVV kann von den Lesegeräten der Kontrolleur*innen bundesweit mit ihren Kontrollgeräten gelesen werden.
Allerdings ist auf der Chipkarte selbst nicht gespeichert, dass ich zum Beispiel ein Deutschlandticket beim HVV habe. Diese Information steckt im, Lesegerät der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs. Und dieses Lesegerät vergleicht die Daten auf meiner Karte mit den Daten, die im Lesegerät gespeichert sind. Sollte in dem Gerät zum Beispiel die Information stecken, dass ich gar kein Deutschlandticket beim HVV habe, dann wird das von dem Gerät angezeigt.
Das Lesegerät des Prüfdienstes muss nicht online sein, denn es wird in regelmäßigen Abständen sowohl der Akku aufgeladen, als auch der Datenspeicher aktualisiert.
Ist diese von mir beschriebene Technik "accountbased"?
Eine SD-Card ist doch so ein flaches Ding, das man zum Beispiel in den Fotoapparat steckt und wo dann je nachdem ein paar Tausend Aufnahmen drauf passen. Würde es denn nicht ausreichen, wenn auf meiner HVV-Karte ein QR-Code abgebildet ist? Oder ist das nicht ausreichend fälschungssicher, weil ja jeder meine Karte fotografieren könnte und sie dann nachbaut?
Und was wäre denn jetzt genau anders bei einer Smartphone-Bahncard-Karte? Muss ich da stets online sein, um zu beweisen, dass ich die Bahncard habe? Oder reicht es hin und wieder online zu sein? Und wird bei einer Kontrolle der Smartphone-Bahncard etwas anderes gelesen als der angezeigte QR-Code. (Bzw. "Aztec-Codes", wie Jumbo anmerkte.) Dann könnte ich doch auch ein Bildschirmfoto machen und es mir ausdrucken. Das geht doch bei den Bahn-Fahrkarten auch so. Oder ich drucke gleich die pdf-Fahrkarten-Datei aus, die mir als Email zugesendet wird.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.02.2024 21:48 von Jules.
Zitat
Jules
Zunächst mal ist es Balsam auf meine gestresste Seele, dass wer, der sich Computerfreak nennt, das ebenfalls kritisch sieht, was da gerade bei der Bahn läuft. Danke!

Bitteschön.
Wer sich ein bisschen mit Digitalisierung auskennt, weiß auch, wo die Grenzen sind.


Zitat
Jules
Leider sind mir bei deinen Erläuterungen zu viel Fremdworte drin, die ich nicht so recht zuordnen kann.
Zunächst: Was bedeutet "accountbased"?

Das bedeutet, dass bei dem Anbieter (hier also bei dem Verkehrsverbund) ein Konto eingerichtet wird. Anhand dieses Kontos kann alles nachgeprüft und bewiesen werden. Das vorgezeigte Dokument ist nur der Hinweis zu diesem Account. Von daher muss es nicht fälschungssicher sein. Und es ist auch nicht der Beweis selbst. Also es gilt nicht, wer die karte hat, hat alles. Damit ist natürlich eine Übertragbarkeit ausgeschlossen, aber das hat auch weitere Vorteile (diebstahlssicher, bei nicht dabei haben kein Schwarzfahren und endlich die Abkehr von dem Gedanken, dass die Nutzung des ÖPNV eine Belastung darstellt, für den ein Entgelt bzw. eine Entschädigung zu zahlen ist. Vielmehr hat jeder im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag zu leisten.)



Zitat
Jules
Ich verstehe das so, wie es bei meinem Deutschlandticket vom HVV ist: Beim HVV habe ich auf der Internetseite des HVV einen Account angelegt. Da kann ich verschiedene Angebote des HVV kaufen. Bezahlung per Lastschriftverfahren, dem ich zustimmen musste, als ich den Account anlegte, sonst hätte ich kein Deutschlandticket kaufen können.

So sieht das z.B. In der Praxis aus.


Zitat
Jules
Mir wurde damals am Telefon die Technik so erklärt:
Der HVV sendet mir eine "Chipkarte zu". (Ist das dasselbe wie die von dir sogenannte PlastikCard als SmartCard?) Diese Chipkarte des HVV kann von den Lesegeräten der Kontrolleur*innen bundesweit mit ihren Kontrollgeräten gelesen werden.
Allerdings ist auf der Chipkarte selbst nicht gespeichert, dass ich zum Beispiel ein Deutschlandticket beim HVV habe. Diese Information steckt im, Lesegerät der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs. Und dieses Lesegerät vergleicht die Daten auf meiner Karte mit den Daten, die im Lesegerät gespeichert sind. Sollte in dem Gerät zum Beispiel die Information stecken, dass ich gar kein Deutschlandticket beim HVV habe, dann wird das von dem Gerät angezeigt.
Das Lesegerät des Prüfdienstes muss nicht online sein, denn es wird in regelmäßigen Abständen sowohl der Akku aufgeladen, als auch der Datenspeicher aktualisiert.
Ist diese von mir beschriebene Technik "accountbased"?

Ja.


Zitat
Jules

Eine SD-Card ist doch so ein flaches Ding, das man zum Beispiel in den Fotoapparat steckt und wo dann je nachdem ein paar Tausend Aufnahmen drauf passen. Würde es denn nicht ausreichen, wenn auf meiner HVV-Karte ein QR-Code abgebildet ist? Oder ist das nicht ausreichend fälschungssicher, weil ja jeder meine Karte fotografieren könnte und sie dann nachbaut?

Es gibt hier mehrere Möglichkeiten. Mir kommt es darauf an, dass die Fahrgäste nur ein Passivmedium vorzeigen müssen. Ob darauf Daten gespeichert sind oder nur der QR-Code, ist zweitrangig. Die Möglichkeit Daten zu speichern bringt natürlich doppelte Sicherheit, da auch die Karte selbst nachweisen kann, dass sie gültig ist. Wichtig ist ja bei der Fälschungssicherheit, dass die Person identifiziert werden kann. Entweder durch separates Vorzeigen eines Personalausweises oder es müsste ein Passfoto auf der SmartCard sein. Letzten Endes könnte das Bild auch im Account hinterlegt werden und müsste dann bahnseitig verfügbar sein, entweder durch Internetverbindung zum Server, auf dem die Accounts gehostet werden oder durch Speicherung desselben auf den Prüfgeräten.


Zitat
Jules
Und was wäre denn jetzt genau anders bei einer Smartphone-Bahncard-Karte? Muss ich da stets online sein, um zu beweisen, dass ich die Bahncard habe? Oder reicht es hin und wieder online zu sein? Und wird bei einer Kontrolle der Smartphone-Bahncard etwas anderes gelesen als der angezeigte QR-Code. (Bzw. "Aztec-Codes", wie Jumbo anmerkte.) Dann könnte ich doch auch ein Bildschirmfoto machen und es mir ausdrucken. Das geht doch bei den Bahn-Fahrkarten auch so. Oder ich drucke gleich die pdf-Fahrkarten-Datei aus, die mir als Email zugesendet wird.

Online sein muss man nicht, da man die Fahrkarte aufs Handy laden kann. Aber die wollen wohl das Aktivmedium, damit der QR-Code animiert werden kann und somit eben eine Kopie (abfotografieren oder Ausdrucken) nicht verwendet werden kann, weil damit die Gefahr besteht, dass sie von unberechtigten benutzt wird. Die Benutzung von unberechtigten würde aber ohnehin nur funktionieren, wenn der/die Kontrollierende nur die Gültigkeit der Karte prüft, aber nicht die Identität der vorzeigenden Person und ob das eben auch die Person ist, zu der Fahrkarte gehört. Das wird wohl aus Faulheitsgründen so gemacht. Also muss die Fahrkarte fälschungssicher sein, so dass sie nur von einer Person (zugleich) genutzt werden kann. Ein aufgedruckter QR-Code reicht dann nicht. Deswegen eben die SmartCard. Damit diese Karte nicht andauern (bei jeder Veränderung oder generell in kurzen Zeitabständen bzw. nach Ablauf der Gültigkeit) getauscht werden muss - denn das wäre eine echte Umweltbelastung und auch mit unnötigen Kosten verbunden). Schlage ich eben eine Karte vor, auf der (verschlüsselt) die daten gespeichert werden können und die ggf. aktiv aktualisiert werden muss, indem man zuhause an einem Lesegerät an den PC angeschlossen oder an einem Automaten am Bahnhof die Fahrkarte aktualisieren kann und auch entsprechende Rückmeldung bekommt, bevor man fahren muss oder fährt. Dies SmartCard aber ist eben ein Passivmedium, dass nicht andauernd Strom braucht. Die Technik zu Auslesen (also das dazugehörige Aktivmedium) hat eben der Prüfdienst. Somit ist das Funktionieren (Strom, Vergleichsdatenbestand und Internetverbindung allein Angelegenheit des Prüfdienstes bzw. des zugehörigen VU.) Die Fahrgäste müssen nur die Karte dabei haben, den Fahrpreis entrichtet haben und ggf. aktualisiert haben (entspricht bei den herkömmlichen Fahrkarten der Entwertung) und sie einigermaßen schonend behandeln. Das entspricht auch dem Aufwand von Papierfahrkarten.

Den Fahrgästen aber zuzumuten , das aktivmedium auch dabei zu haben, nur weil man zu faul ist eine Identitätskontrolle durchzuführen und Kosten sparen will und dazu noch bei Versagen des Aktivmediums (Handy, leerer AKKU oder gestörtes Betriebssystem) diese so zu behandeln, als hääten sie keine gültige Fahrkarte, obwohl sie die ja im Prinzip haben, ist, gelinde gesagt, frech.

Handys wie sie derzeit gebaut werden sind nicht sehr nutzerfreundlich:
- alles nur über das Display steuerbar
- keinen Vollzugriff ohne rooten
- ständige Softwareaktualisierung
- fest verbaute AKKUS
- keine oder nur geringe Speicherplatzerweiterbarkeit
- am Anfang funktioniert alles gut, ist das Handy etwas älter gerät es ins Stocken.
- wer sich alle 3 Jahre ein neues Handy kauft, handelt auch nicht umweltfreundlicher als es die Verwendung von Plastikkarten ist.
Zitat
Computerfreak
Zitat
Jules
Mir wurde damals am Telefon die Technik so erklärt:
Der HVV sendet mir eine "Chipkarte zu". (Ist das dasselbe wie die von dir sogenannte PlastikCard als SmartCard?) Diese Chipkarte des HVV kann von den Lesegeräten der Kontrolleur*innen bundesweit mit ihren Kontrollgeräten gelesen werden.
Allerdings ist auf der Chipkarte selbst nicht gespeichert, dass ich zum Beispiel ein Deutschlandticket beim HVV habe. Diese Information steckt im, Lesegerät der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs. Und dieses Lesegerät vergleicht die Daten auf meiner Karte mit den Daten, die im Lesegerät gespeichert sind. Sollte in dem Gerät zum Beispiel die Information stecken, dass ich gar kein Deutschlandticket beim HVV habe, dann wird das von dem Gerät angezeigt.
Das Lesegerät des Prüfdienstes muss nicht online sein, denn es wird in regelmäßigen Abständen sowohl der Akku aufgeladen, als auch der Datenspeicher aktualisiert.
Ist diese von mir beschriebene Technik "accountbased"?

Ja.

Sicher? Ausgebender Verkehrsbetrieb, Art des Tickets, abgeckter Tarifbereich und ggf. Name des Karteninhabers sind doch auf der Karte gespeichert?
Zitat
Wutzkman
Zitat
Computerfreak
Zitat
Jules
Mir wurde damals am Telefon die Technik so erklärt:
Der HVV sendet mir eine "Chipkarte zu". (Ist das dasselbe wie die von dir sogenannte PlastikCard als SmartCard?) Diese Chipkarte des HVV kann von den Lesegeräten der Kontrolleur*innen bundesweit mit ihren Kontrollgeräten gelesen werden.
Allerdings ist auf der Chipkarte selbst nicht gespeichert, dass ich zum Beispiel ein Deutschlandticket beim HVV habe. Diese Information steckt im, Lesegerät der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs. Und dieses Lesegerät vergleicht die Daten auf meiner Karte mit den Daten, die im Lesegerät gespeichert sind. Sollte in dem Gerät zum Beispiel die Information stecken, dass ich gar kein Deutschlandticket beim HVV habe, dann wird das von dem Gerät angezeigt.
Das Lesegerät des Prüfdienstes muss nicht online sein, denn es wird in regelmäßigen Abständen sowohl der Akku aufgeladen, als auch der Datenspeicher aktualisiert.
Ist diese von mir beschriebene Technik "accountbased"?

Ja.

Sicher? Ausgebender Verkehrsbetrieb, Art des Tickets, abgeckter Tarifbereich und ggf. Name des Karteninhabers sind doch auf der Karte gespeichert?

Daneben ist neuerdings auch das Geburtsdatum auf der Karte gespeichert.

Allerdings gibt es im Rahmen des VDV-eTickets standardisierte Aktionslisten, auf denen Sperren der Fahrberechtigung aufgrund von Verlust, Kündigung, Tausch des Fahrbereiches oder der Produktart usw. hinterlegt sind. Diese werden von den Kontrollgeräten mindestens täglich abgerufen.

Bei der Kontrolle wird dann einerseits geprüft, welche Daten auf dem Ticket gespeichert sind (moderne Kontrollgeräte ermitteln anhand des aktuellen Standorts und der Uhrzeit automatisch die konkrete Gültigkeit, ältere Geräte zeigen die Informationen an und das Kontrollpersonal muss eigenständig schauen, ob das passt), andererseits ein Abgleich mit der Aktionsliste durchgeführt, ob eine Sperre der Fahrberechtigung vorliegt.

Deshalb ist es nach einem Produkt- und/oder Fahrbereichswechsel auch unbedingt erforderlich, dass die Karte aktualisiert wird. Passiert das nicht, ist die alte Fahrberechtigung auf der Karte nicht mehr gültig (da auf der Aktionsliste), die neue gültige Fahrberechtigung aber noch nicht auf der Karte gespeichert.

Wer sich da weiter einlesen möchte, kann dies hier tun: [www.eticket-deutschland.de]

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
Wutzkman
Zitat
Computerfreak
Zitat
Jules
Mir wurde damals am Telefon die Technik so erklärt:
Der HVV sendet mir eine "Chipkarte zu". (Ist das dasselbe wie die von dir sogenannte PlastikCard als SmartCard?) Diese Chipkarte des HVV kann von den Lesegeräten der Kontrolleur*innen bundesweit mit ihren Kontrollgeräten gelesen werden.
Allerdings ist auf der Chipkarte selbst nicht gespeichert, dass ich zum Beispiel ein Deutschlandticket beim HVV habe. Diese Information steckt im, Lesegerät der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs. Und dieses Lesegerät vergleicht die Daten auf meiner Karte mit den Daten, die im Lesegerät gespeichert sind. Sollte in dem Gerät zum Beispiel die Information stecken, dass ich gar kein Deutschlandticket beim HVV habe, dann wird das von dem Gerät angezeigt.
Das Lesegerät des Prüfdienstes muss nicht online sein, denn es wird in regelmäßigen Abständen sowohl der Akku aufgeladen, als auch der Datenspeicher aktualisiert.
Ist diese von mir beschriebene Technik "accountbased"?

Ja.

Sicher? Ausgebender Verkehrsbetrieb, Art des Tickets, abgedeckter Tarifbereich und ggf. Name des Karteninhabers sind doch auf der Karte gespeichert?

Ich hatte es zunächst anders verstanden, nämlich so, dass auf meinem Deutschlandticket (das steht auf der Karte drauf, dass es ein Deutschlandticket ist) vom HVV lediglich gespeichert wurde, dass ich (also mein Name mit meiner Kundennummer) einen account beim HVV habe. Und im Fall einer Kontrolle weiß das Kontrollgerät des Kontrolleurs, ob das stimmt, dass ich ein immer noch gültiges Deutschlandticket beim HVV habe, also in dem Sinne, dass ich es noch nicht gekündigt habe und dass ich meine Abo-Kosten zahle.
Und sollte ich mein Deutschlandticket kündigen oder ich nicht mehr dafür bezahlen, dann, so hatte ich es verstanden, wird in einer zentralen Datenbank diese Info vom HVV eingespeichert. Und von dieser zentralen Datenbank beziehen Deutschland-weit die Kontrollgeräte beim nächtlichen Aufladen die aktualisierten Daten.

Deshalb wunderte es mich, als mir eine Bekannte folgendes erzählte:
Sie hat ebenfalls das HVV-Deutschlandticket mit Chipkarte. Sie hatte im November gekündigt für die Zeit der Wintermonate. Jetzt hatte sie Mitte Februar wieder das Deutschlandticket haben wollen und es wieder bestellt. Sie war ein bisschen verärgert, weil der HVV ihr am Telefon erklärte, es sei nicht möglich, dass sie einfach so ihre alte Chipkarte weiter benutzen könne. Sie bekam eine neue Chipkarte zugeschickt.

Was würde eigentlich passieren, wenn sie bei einer Kontrolle ihre alte Chipkarte zeigen würde? Bzw., was ist an der neuen Chipkarte so neu, dass die alte nicht mehr ausreicht?


Zitat
Jules
Deshalb wunderte es mich, als mir eine Bekannte folgendes erzählte:
Sie hat ebenfalls das HVV-Deutschlandticket mit Chipkarte. Sie hatte im November gekündigt für die Zeit der Wintermonate. Jetzt hatte sie Mitte Februar wieder das Deutschlandticket haben wollen und es wieder bestellt. Sie war ein bisschen verärgert, weil der HVV ihr am Telefon erklärte, es sei nicht möglich, dass sie einfach so ihre alte Chipkarte weiter benutzen könne. Sie bekam eine neue Chipkarte zugeschickt.

Was würde eigentlich passieren, wenn sie bei einer Kontrolle ihre alte Chipkarte zeigen würde? Bzw., was ist an der neuen Chipkarte so neu, dass die alte nicht mehr ausreicht?

Eine Reaktivierung der alten Chipkarte ist grundsätzlich möglich. Dafür muss diese aber bei der Bestellung angegeben und später die neue Berechtigung auf die Chipkarte aufgespielt werden. Erfolgte die Angabe bei der Bestellung nicht, ist diese fehlerhaft oder die Karte abgelaufen (das Nutzermedium hat eine Lebensdauer von 5 Jahren), wird die Chipkarte dauerhaft deaktiviert und kann auch nicht mehr reaktiviert werden. Es wird dann automatisch eine neue Karte versandt.

Bei Kontrolle der alten Karte fehlt logischerweise eine gültige Berechtigung und die Karte wird als ungültig angezeigt.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Wie kommt die ungültige Berechtigung auf die Chipkarte? Meine "alte" Chipkarte mit einer anderen Berechtigung liegt hier noch rum und wenn ich sie auslese, dann sehe ich dass die selbst sagt, sie wäre noch bis 2026 oder so gültig, obwohl sie längst gekündigt ist.
Zitat
Jules
Wenn ich nur wüsst' was drinnen ist!

Naja, die könntest sie auslesen. Dann hättest du wohl Gewissheit.
Zitat
Wutzkman
Wie kommt die ungültige Berechtigung auf die Chipkarte? Meine "alte" Chipkarte mit einer anderen Berechtigung liegt hier noch rum und wenn ich sie auslese, dann sehe ich dass die selbst sagt, sie wäre noch bis 2026 oder so gültig, obwohl sie längst gekündigt ist.

Dafür gibt es die Aktionsliste. Auf dieser ist deine Berechtigung als gesperrt hinterlegt. Die Ungültigkeit ist also nicht auf der Karte aber auf der Aktionsliste für den Prüfer.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.03.2024 13:35 von Der Hanseat.
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