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Verhalten der DB bei Überbuchung
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Zitat
Neu Wulmstorf
Im Abstellbahnhof wird festgestellt, dass Wagen sagen wir 8 fehlt. Das wird heute schon ins IT-System eingegeben, denn in den Apps und an den Bahnhöfen wird das angezeigt. Dann kann die IT die Reservierungen von Wagen 8 neu verteilen. Danach werden die Reservierungen in den Zug eingespielt. Klingt nicht nach Raketenwissenschaft.

Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wird dies sicherlich auch so gehandhabt, aber solange die Reservierungsanzeigen nicht live bespielt werden, wird es immer diesen Zeitpunkt geben, ab dem keine Änderungen mehr vorgenommen werden können und somit höchstens auf den "ggf. reserviert"-Bereich umgebucht werden kann. Wenn dann ein ganzer Wagen oder ganzer Zug umgebucht werden muss, passt es halt eher nicht.

Zitat
Sascha Behn
Die Reservierungen können nachträglich geändert werden, sofern die Systeme es können. So kann es bei Reservierungen auf ein planmäßigen ICE 4 schon zu Problemen kommen, wenn ein Ersatz ICE 1 kommt.

1. da der ICE1 deutlich weniger Plätze hat als ein ICE 4.
2. liegen IT mäßig Welten zwischen dem ICE 1 und ICE 4. Meines Wissens wird mit unterschiedlichen Betriebssystemen gearbeitet.

Ein Problem dabei ist, dass man im Fahrzeugbau oft auf sehr langlebige Komponenten gesetzt hat und damit Neuerungen in der IT nicht ohne weiteres nachgerüstet werden können / konnten. Die Anzeigen an den Sitzen kann man im Zweifel auch von einem anderen Rechner aus anders ansteuern und muss nicht alles austauschen.

Die Betriebssysteme sind dabei eher egal, solange es ein kompatibles Datenformat gibt. Da die Fernzüge inzwischen (nahezu) alle mit WLAN ausgestattet sind, sollte es auch möglich sein, die Daten halbwegs live einzuspielen, so dass man
1. die "ggf. reserviert"-Plätze konkretisieren könnte,
2. spontane Umbuchungen vornehmen könnte und einen Großteil der Fahrgäste eines ausgefallenen Zuges oder fehlenden Wagens per App über den neuen Platz informieren könnte.

Was die "ggf. reserviert"-Plätze angeht, würde ich mir folgendes wünschen:
1. Möglichst frühzeitig sollte bei allen spät vergebenen Plätzen die konkrete Reservierung dran stehen und Änderungen dabei auch hervorgehoben werden, so dass man sich ggf. schon einen neuen Platz suchen kann, bevor man dies im Gewusel vieler neu eingestiegener Fahrgäste tun muss.
2. Solange "ggf. reserviert" dran steht, könnte man aus Erfahrungswerte angeben, wie groß die Chance ist, dass man nicht verscheucht wird. Je nach Chance würde ich mir dann ohne Reservierung entweder diesen Platz auswählen oder weiter suchen, ob es noch vollständig freie Plätze gibt, die mir bis zum Ende der Fahrt sicher sind.
3. Wenn ich mich im Komfort-Check-In irgendwo hingesetzt habe, würde ich gern per App informiert werden, wenn mein Platz doch noch vergeben wird. Bislang ist es ja so gelöst, dass auf noch reservierbaren Plätzen kein Komfort-Check-In möglich ist.

Zitat
Sascha Behn
Aber nochmal zum Thema Anpassung der Reservierungen, dafür sind die Mitarbeiter in den Werken/Abstellbahnhöfen nicht zuständig und auch nicht geschult. Das wird vom Zugchef wenn die Zeit ist vorgenommen.

Eigentlich ist das gar nichts, was irgendjemand akut umsetzen muss, sondern das eine gute IT von sich aus bewältigen kann. Sobald irgendwo eingegeben wird, dass ein Zug oder ein Wagen ausfallen, können alle Fahrgäste auf andere Züge umgebucht werden. Diese könnten dann per App über ihre neuen Sitzplätze informiert werden und sich darin ggf. auch noch für einen Zug entscheiden, so dass dieser Platz auch wieder für andere freigegeben werden kann.
Zitat
Neu Wulmstorf
Es stört, dass die DB passiv war und sich der Upgrade in die 1. Klasse wie Kulanz anfühlt.

Etwas anderes ist es ja letztendlich auch nicht.

Ich fuhr mal in einem ICE-T im Wagen 27, da ist der mit beiden Wagenklassen. Alle Sitzplätze im ganzen Zug waren offenbar belegt und auch Stehplätze waren bereits bekleidet, als eine weinende Frau aus der 2. Klasse die Glastüre zur 1. Klasse durchschritt und dort Stellung bezog. Sogleich nahte die Schaffnerin heran und die Frau flehte sie an, in der 1. Klasse stehen zu dürfen, da es "da drüben" so schrecklich voll sei. Diesem Wunsch konnte die Zugbegleiterin leider nicht entsprechen und drängte sie in die 2. Klasse zurück.


Zitat
Neu Wulmstorf
Fehlen die reservierten Sitzplätze, können die betroffenen Fahrgäste von der DB automatisch und ohne Zusatzkosten umgebucht werden, wenn nichts anderes frei ist in die 1. Klasse.

So weit so gut. Nun fehlt aber gelegentlich auch mal ein Wagen der ersten Wagenklasse. Welches Upgrade sollten die betroffenen Fahrgäste in so einem Falle erfahren? Ob es für Sparpreisnutzer wenigstens ein kostenloses Downgrade in die zweite Wagenklasse gibt?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Sogleich nahte die Schaffnerin heran und die Frau flehte sie an, in der 1. Klasse stehen zu dürfen, da es "da drüben" so schrecklich voll sei. Diesem Wunsch konnte die Zugbegleiterin leider nicht entsprechen und drängte sie in die 2. Klasse zurück.

Da es 1.-Klasse-Tickets im Fernverkehr nur mit obligatorischer Sitzplatzgarantie gibt, gibt es auch keine Tickets, auf die "überzählige" Fahrgäste aus der 2. Klasse umgebucht werden könnten.
Zitat
Neu Wulmstorf
Die DB weiß doch ganz genau, welche Sitze noch frei sind: alle mit Reservierungen sind stehen nicht mehr zur Verfügung, alle anderen sind frei. Der fehlende Wagen geht ja nicht spontan während der Fahrt verloren, sondern vorher.

Doch, das habe ich auch schon erlebt. Anderen Fahrgästen wurde dadurch sogar ihre Reservierung unterm Hintern weggezogen:
Es war ein lokbespannter IC-Wagenzug, der laut der Anzeigen am Bahnstein in Berlin Gesundbrunnen zunächst nur mit einer gewürfelten Wagenreihung und mit Verspätung fahren sollte. Die Verspätung erhöhte sich im Laufe der Wartezeit und es kam die Information hinzu, dass der Wagen 7 fehlt.
Als der Zug kam, stieg ich gemäß meiner Reservierung für Wagen 8 in den Wagen ein, an dem die Nummer 8 leuchtete. Andere Fahrgäste setzten sich hinter mich. In Leipzig stiegen weitere Fahrgäste ein und wollte die beiden, die hinter mir saßen, verscheuchen. Die neuen Fahrgäste hatten eine Reservierung für Wagen 7, aber die bereits sitzenden bestanden darauf, dass sie mit ihrer Reservierung für Wagen 8 auf den richtigen Plätzen saßen – konnte ich auch bestätigen, da ich auch im Wagen 8 reserviert hatte.

Als ich dann in Erfurt ausstieg, drehte ich mich nochmal um und an dem Wagen 8, aus dem ich gerade ausgestiegen war, leuchtete jetzt die Wagennummer 7!
Die Laufschrift am Zielanzeiger in Erfurt behauptete, dass Wagen 5 fehle. Das war aber der Steuerwagen mit dem Fahrradabteil, in dem die beiden hinter mir sitzenden Fahrgäste ihr Fahrrad stehen hatten.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.2023 11:48 von Jumbo.
Zitat
PassusDuriusculus
Tatsächlich ist es kein Bundle. Denn man bekommt ja nur die Reservierung erstattet, wenn der Sitz nicht da ist, man aber trotzdem ans Ziel kommt.

Mit dem Kauf einer Sitzplatzreservierung hast du ja das Kleingedruckte im Kaufvertrag abgeschlossen. Und der sagt ganz eindeutig:
Für 4,50€ gibts den Sitz. Gibt es den Sitz nicht: Geld zurück.

Beim Kauf des Tickets gilt: Ab 20 Minuten erwartbarer Verspätung ist die Zugbindunng aufgehoben und ab 60 Minuten gibts anteilig Geld zurück.


Wenn du im Supermarkt Gurke und Schlagsahne zusammen kaufst und mit der Schlagsahne stimmt was nicht, dann kannst du ja auch nur die Sahne reklamieren, aber nicht die Gurke.

Wenn Du ein Flugticket kaufst inklusive Zusatzgepäck ist das auch ein Bundle, selbst dann, wenn die Bestandteile einzeln ausgewiesen werden. Du möchtest den Flug ja möglicherweise auch nicht mehr antreten wenn Du Dein Gepäck nicht mitnehmen darfst.

Nichts anderes ist das hier. Ein Ticket. Nicht zwei. Für viele nur sinnvoll in Kombi, beides oder keines.

Aber Ende müsste das ein Gericht entscheiden.
Zitat
Neu Wulmstorf
Zitat
PassusDuriusculus
Tatsächlich ist es kein Bundle. Denn man bekommt ja nur die Reservierung erstattet, wenn der Sitz nicht da ist, man aber trotzdem ans Ziel kommt.

Mit dem Kauf einer Sitzplatzreservierung hast du ja das Kleingedruckte im Kaufvertrag abgeschlossen. Und der sagt ganz eindeutig:
Für 4,50€ gibts den Sitz. Gibt es den Sitz nicht: Geld zurück.

Beim Kauf des Tickets gilt: Ab 20 Minuten erwartbarer Verspätung ist die Zugbindunng aufgehoben und ab 60 Minuten gibts anteilig Geld zurück.


Wenn du im Supermarkt Gurke und Schlagsahne zusammen kaufst und mit der Schlagsahne stimmt was nicht, dann kannst du ja auch nur die Sahne reklamieren, aber nicht die Gurke.

Wenn Du ein Flugticket kaufst inklusive Zusatzgepäck ist das auch ein Bundle, selbst dann, wenn die Bestandteile einzeln ausgewiesen werden. Du möchtest den Flug ja möglicherweise auch nicht mehr antreten wenn Du Dein Gepäck nicht mitnehmen darfst.

Nichts anderes ist das hier. Ein Ticket. Nicht zwei. Für viele nur sinnvoll in Kombi, beides oder keines.

Aber Ende müsste das ein Gericht entscheiden.
Mit Flugtickets kenne ich mich nicht so aus. Das heißt wenn du im Zug nicht einen bestimmten Sitzplatz bekommst, würdest du die Zugfahrt abbrechen? Oder wie soll ich dein Vergleich verstehen?

Was ist aber hier das Bündel? Sowohl die Reservierung als auch das Ticket, lässt sich genauso einzeln kaufen. Es gibt kein Bündelrabatt und wird auch nicht als Bündel vermarktet... Wenn du Cityplus dazukaufst, lässt sich die Verspätung der Straßenbahn auch nicht bei der DB reklamieren, obwohl du es zeitgleich bei der DB mit dem Ticket gekauft hast und es auf der Fahrkarte auch vermerkt ist...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.2023 23:20 von PassusDuriusculus.
Man muss das ganze Theater wegen der Reservierung nicht verstehen, nur weil die DB das anders Handhabt als beim Fliegen.

Beim Bahnfahren hat man mehere Halte und Spontan Fahrgäste, was beim Flugzeug nicht so der Fall ist.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
PassusDuriusculus
...
Das heißt wenn du im Zug nicht einen bestimmten Sitzplatz bekommst, würdest du die Zugfahrt abbrechen? Oder wie soll ich dein Vergleich verstehen?
...

Es gibt viele Leute, die nicht so gut auf den Beinen sind, dass sie im Zweifel auch mehere Stunden stehen können. Diese Leute würden sich ein Ticket für einen bestimmten Zug nicht kaufen, wenn sie nicht auch eine Reservierung für irgendeinen Sitzplatz in diesem Zug im gleichen Kaufvorgang mitkaufen können.

Diese Leute kaufen nur im Bundle.
Zitat
Sascha Behn
Man muss das ganze Theater wegen der Reservierung nicht verstehen, nur weil die DB das anders Handhabt als beim Fliegen.

Beim Bahnfahren hat man mehere Halte und Spontan Fahrgäste, was beim Flugzeug nicht so der Fall ist.

Nur weil andere sich anständig und fahrgastfreundlich verhalten muss es die Bahn noch lange nicht?

Mir geht es darum, dass die Bahn eine Leistung verkauft hat und wenn sie sie nicht halten kann nur mit den Schultern zuckt. Das ist nicht in Ordnung. Die Bahn muss sich aktiv darum kümmern, soweit es möglich und vertretbar ist, den Kaufvertrag zu erfüllen und den Fahrgästen aktiv andere Sitzplätze zuweisen, im Zweifel auch in der ersten Klasse.

Das mit spontanen Fahrgästen steht dieser Forderung nicht im Weg wie oben schon ausgeführt. Zwischenstopps, die es übrigens bei der Fliegerei auch gibt, sind auch kein Problem, das beherrscht die Bahn heute ja auch schon.

Vielleicht muss die Politik (oder ein Gericht) die Fahrgastrechte nachschhärfen, wenn sie es nicht schon längst sind.
Die Sitzplatzreservierung ist eine Zusatzleistung, die mit der eigentlich Beförderung nichts zu tunen. Du kaufst mit dem (Super)Sparpreis nur ein recht auf Beförderung, aber kein Sitzplatz. Das ist der kleine Unterschied

Mfg

Sascha Behn
@Sascha - aber wenn man eine Sitzplatzreservierung hat (egal mit welchem Ticket) sollte man doch auch einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben - und wenn der eigene wegen einem Fehler der DB weg ist es, und es sonst in der 2. Klasse keine mehr gibt, auch in der 1. Klasse.

Wo ich finde das Neuwulmstorf etwas zu viel verlangt ist dass die DB das elektronisch lösen soll, ich denke es wäre viel einfacher und genügend wenn sie z.B. hier schreibt dass man einen Anspruch hat und ggf. auch in der 1. Klasse.
Zitat
christian schmidt
@Sascha - aber wenn man eine Sitzplatzreservierung hat (egal mit welchem Ticket) sollte man doch auch einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben - und wenn der eigene wegen einem Fehler der DB weg ist es, und es sonst in der 2. Klasse keine mehr gibt, auch in der 1. Klasse.

Wo ich finde das Neuwulmstorf etwas zu viel verlangt ist dass die DB das elektronisch lösen soll, ich denke es wäre viel einfacher und genügend wenn sie z.B. hier schreibt dass man einen Anspruch hat und ggf. auch in der 1. Klasse.

Nur wie soll das funktionieren, wenn nur ungefähr ein Viertel der Plätze in der ersten Klasse ist? Klar, für ein paar Personen kann man das machen, aber einen Anspruch darauf wird man nicht gewähren können. Außerdem haben die Passagiere in der ersten Klasse auch das Komfortmerkmal einer obligatorischen Platzreservierung gebucht, d.h. eine Überbuchung hier (also mehr Passagiere als Sitzplätze) wäre auch eine Einschränkung des aufpreispflichtigen Komfortmerkmals.
Egal welche Lösung gemacht wird, recht macht man es niemanden.

Und nur mal so am Rand wegen der verfallenden Reservierung, man bekommt den Betrag anstandslos erstattet. Von daher hat kein Verlust, nur eine Einschränkung im Komfort.

Bezüglich der Freigabe der 1. Klasse, das liegt im Ermessensspielraum des Personals auf dem Zug. Nur weil es in der 2. Klasse voll/überbesetzt ist, hat man noch kein Anspruch die 1. Klasse zu belagern.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
Lopi2000
...

Da es 1.-Klasse-Tickets im Fernverkehr nur mit obligatorischer Sitzplatzgarantie gibt, gibt es auch keine Tickets, auf die "überzählige" Fahrgäste aus der 2. Klasse umgebucht werden könnten.

In der 1. Klasse gibt es eine Sitzplatzgarantie? Wo kannn man das nachlesen?

Es gibt lediglich eine Sitzplatzreservierung zum Ticket. Aber wer in einen anderen Zug steigt hat keine Garantie auf einen Sitzplatz.
Zitat
christian schmidt
@Sascha - aber wenn man eine Sitzplatzreservierung hat (egal mit welchem Ticket) sollte man doch auch einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben - und wenn der eigene wegen einem Fehler der DB weg ist es, und es sonst in der 2. Klasse keine mehr gibt, auch in der 1. Klasse.

Wo ich finde das Neuwulmstorf etwas zu viel verlangt ist dass die DB das elektronisch lösen soll, ich denke es wäre viel einfacher und genügend wenn sie z.B. hier schreibt dass man einen Anspruch hat und ggf. auch in der 1. Klasse.

Ohne IT-Unterstützung müsste man als Fahrgast die komplette 2. Klasse absuchen und könnte erst bei Misserfolg in die 1. Klasse ausweichen. Oder man setzt sich in die 1. Klasse und lässt sich ggf. vom Zugbegleiter einen Platz in der 2. Klasse zuweisen.

Beides ist komplizierter als eine IT-Lösung.

Aber ja, der offizielle Hinweis wäre ein Anfang.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.06.2023 21:01 von Neu Wulmstorf.
@Lopi: es geht doch eigentlich immer nur um ein paar Personen. Der Ausnahmefall dass ein gebuchter 2. Sitzplatz nicht vorhanden ist und in der 1. Klasse alles voll - klar 100% alles kann man auch nicht regeln. Aber der Sitzanspruch in der 1. Klasse ist doch reell - wenn man eine Sitzplatzkarte 2. Klasse hat, und die Bahn verschuldet dass es diesen dann nicht gibt, und dann in der 2. Klasse nichts mehr frei ist aber in der 1. schon - wenn man dann aus der 1. Klasse geschmissen wird, oder die Bahn versucht Schwarzfahrergeld zu kassieren, das würde doch sicher vor jedem Gericht krachend scheitern. Wie würde die Bahn dass den bitte Begründen???

@Neuwulmstorf: "komplizierter als eine IT-Lösung" - für dich vielleicht, aber nicht für die Bahn...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.06.2023 23:01 von christian schmidt.
Die Reservierungen gehen in der Regel, vom Restaurant zum jeweiligen Ende der Klasse. Je weiter man also vom Restaurant weg ist, desto höhere die Wahrscheinlichkeit einen Platz zubekommen.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
Neu Wulmstorf

Diese Leute kaufen nur im Bundle.

Was ist für dich ein Bundle? Kaufst du Gurke und Sahne im Supermarkt auch im Bundle? Reklamierst du die Gurke auch, wenn was mit der Sahne nicht okay war?
Überbuchung wie im Flugzeug (mit dem dazu notwendigen Vorsatz) wäre bei der Bahn nur denkbar, wenn für einen Zug mit 100 Plätzen mehr Plätze für genau diesen Zug verkauft werden. Spontanreisende, Verspäter und andere unvorhergesehen hinzukommende mögen zwar prinzipiell auch im betriebsbedingten Verschulden der DB liegen, aber es wurden nicht im Vornherein mehr Personen für diesen Zug gebucht als überhaupt hinein passen.

Die Auslastungsanzeige in der DB App ist ja ein Hinweis, dass es eventuell voll werden könnte und ich habe auch schon den Hinweis gelesen "Keine Plätze in der 2. Klasse mehr buchbar" und dann wurden nur Tickets für die 1. Klasse angeboten. Die Durchsage in Hamburg-Harburg "Steigen Sie nicht ein, wenn Sie keine Sitzplatzreservierung haben. Der Zug ist voll" habe ich auch schon vernommen. Also die Bahn weiß durchaus, wenn es eng wird.

Wer dann für genau diesen Zug eine Fahrkarte 2. Klasse gekauft hat, hat einen Anspruch auf Beförderung in der 2. Wagenklasse. Wenn aus welchen Gründen auch immer diese Fahrt nicht so statt finden kann wegen Zug voll, Zug horrend verspätet etc. kann daraus keinen Anspruch auf Beförderung im selben Zug in der 1. Wagenklasse ableiten. Wenn die 1. Klasse freigegeben wird und man dann dort einen Platz ergattert, schön - aber ohne Anspruch und vor allem ohne im Vornherein davon auszugehen "Da wird die 1. Klasse wohl freigegeben, ich steige dann einfach da ein" denn das wäre zumindest der Versuch eine Leistung zu erschleichen. Im Umkehrschluss müsste die DB ja allen, die 1. Klasse gebucht und bezahlt haben, aus Gründen der Gleichbehandlung den Mehrpreis erstatten.

Und was ist, wenn man im brechend vollen Zug zwar eine Platzreservierung hat, aber sich dort jemand breit gemacht hat und nicht bereit ist aufzustehen? "Ich sitze hier und ich bleibe hier sitzen!" und dann? Physische Gewalt ist keine Lösung und wenn das gute Zureden nach langer Zeit dazu führt, dass die Person zwar aufsteht, aber "aus Versehen" den vollen Colabecher samt halbem BigMac auf den freiwerdenden Platz fallen lässt, ist auch nichts gewonnen...

Kurze Rede, langer Sinn: Die DB überbucht eigentlich nicht mit dem selben Vorsatz wie Fluggesellschaften und wie mit der Situation umgegangen wird obliegt dann individuellem Geschick aller Beteiligten. Jederzeit alle glücklich machen geht nicht, also ist es schon mal hilfreich, wenn möglichst viele zu möglichst vielen Zeitpunkten irgendwie mit den angebotenen Lösungen leben können.

---
Gregor Jacobs
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Zitat
Lopi2000
Außerdem haben die Passagiere in der ersten Klasse auch das Komfortmerkmal einer obligatorischen Platzreservierung gebucht,

Auch die mit Flexpreis der freien Zugwahl wegen (die im Preis enthaltene Pflichtreservierung wird halt in irgend einen Zug gebucht) oder die mit BC100?
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