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Das Fortsetzen einer Tradition
geschrieben von Philipp Borchert 
Eben im Radio:

Auf der Rudower Chaussee, unter der Brücke am Bahnhof Adlershof, liegt die Oberleitung der Straßenbahn.

Auf bvg.de ist dazu kein Vermerk zu finden. Wo wenden denn die 60 und 61 in solch einem Fall? In der Altstadt Köpenick? Oder fahren sie zum Betriebshof?

Vielleicht sollte man prüfen, ob unter der neuen Brücke einfach Stromschienen (wie im Fernbahntunnel) anstelle der einfachen Oberleitung angebracht werden.

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Philipp Borchert schrieb:
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> Vielleicht sollte man prüfen, ob unter der neuen
> Brücke einfach Stromschienen (wie im
> Fernbahntunnel) anstelle der einfachen Oberleitung
> angebracht werden.

Unter der neue Brücke sollte dies kein Problem sein, da die Straßenbahn eine eigene Trasse erhält.




Jens
Ach ja, stimmt auch wieder...
Oberleitungen dürfen nicht mehr an Brücken anderer Rechtsträger befestigt werden.
Gruß Ulrich
Ulrich schrieb:
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> Oberleitungen dürfen nicht mehr an Brücken anderer
> Rechtsträger befestigt werden.
> Gruß Ulrich

Hallo Ulrich,

was für eine erfreuliche Nachricht... ;-)

Grüße vom Oberdeck...




Kann ich am Baum zundern?
Ulrich schrieb:
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> Oberleitungen dürfen nicht mehr an Brücken anderer Rechtsträger befestigt werden.

Interessant. Kannst du uns auch die Quelle (EN/DIN VDE mit Nr., BO Strab-Änderung oder so) verraten? Gilt das auch für bestehende Fahrleitungsanlagen? Für alle Nennspannungen?
Wollte man das Tragwerk mit durch die Unterführung ziehen, müsste die lichte Höhe ja merklich vergößert werden. Das würde im Fall Adlershof bedeuten, die Bahntrasse anzuheben.
Dürfen wenigstens Schutzeinrichtungen (Isolierplatten, Abweiser) oder ähnliches befestigt werden, oder muss der Betreiber der Oberleitung eine Tragekonstruktion, also paktisch eine Brücke unter der Brücke bauen?


so long

Mario
@Mario: Wenn ich mir die Brücke über die Liebknechtstr. angucke, da wurden die Bleche wie üblich unter die Brücke geschraubt und Haltevorrichtungen für das Tragseil vorgesehen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ulrich schrieb:
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> Oberleitungen dürfen nicht mehr an Brücken anderer
> Rechtsträger befestigt werden.

Falls es ein solche Regelung geben sollte, ist zu befürchten, dass es sich (wieder einmal) um ein Berliner Spezifkum handelt.
So wie man in dieser Stadt ja auch nicht in der Lage ist, Oberleitungen an Brücken, Beleuchtungsmasten, Häusern etc. aufzuhängen und jedes mal lieber eigene Masten aufstellt, auch wenn sie stadträumlich noch so unpassend sind. Außerdem ist z.B. eine Hausaufhängung bis zu 90% preiswerter, als ein eigener Mast. Aber Berlin ist ja sop reich - insbesondere, was die finanzielle Ausstattung der ÖPNV-Infrastruktur angeht. In vielen Städten gibt man sich extra viel Mühe, möglichst wenige Masten aufzustellen und die Oberleitungen möglichst filigran wirken zu lassen - in Berlin betreibt man genau das Gegenteil...

Viele Grüße
Ingolf


Ich kann Ingolf nur zustimmen.. leider..
Ich glaube aber in Adlershof ist doch nicht das Problem die Höhe der Oberleitung unter der Brücke, sondern vor der Brücke, auf der Kreuzung mit dem Adlergestell. Auf den Spuren stadtauswärts geht die Oberleitung ja schon mächtig nach unten und wenn dann ein Brummifahrer auf der rechten Spur mal nicht aufpasst.. machts ratsch und die Oberleitung ist ne Liegeleitung..

Bis dann
die Fritztram
Ingolf schrieb:
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> Falls es ein solche Regelung geben sollte, ist zu
> befürchten, dass es sich (wieder einmal) um ein
> Berliner Spezifkum handelt.

Wenn die BOStrab dafür geändert wurde, kann es kein Berliner Spezifikum sein.

> Außerdem ist z.B. eine Hausaufhängung bis zu 90%
> preiswerter, als ein eigener Mast.

Mag durchaus sein. Aber wenn der Besitzer der Immobilie etwas dagegen hat, dass die Fassade des Gebäudes nachhaltig geschädigt wird, dann hat der Bauherr Masten aufzustellen, ob er will, oder nicht.

An der Warschauer Straße gegenüber dem U-Bahnhof war das z.B. der Fall... Nach statischen Berechnungen musste mit einer massiven Zerstörung der Fassade durch Fahrdrahtschwingungen gerechnet werden.

Machs so: Kauf dir ein Haus an einer geplanten Straßenbahnstrecke, lass den Bauherren Wandhalter einbauen und freu dich in ein paar Jahren darüber, dass du mehrere tausend € für die Sanierung deiner Fassade aufbringen darfst.

> Aber Berlin ist
> ja sop reich - insbesondere, was die finanzielle
> Ausstattung der ÖPNV-Infrastruktur angeht. In
> vielen Städten gibt man sich extra viel Mühe,
> möglichst wenige Masten aufzustellen und die
> Oberleitungen möglichst filigran wirken zu lassen
> - in Berlin betreibt man genau das Gegenteil...

Würde hier der Senat die Sanierungskosten für Fassaden übernehmen, würden hier auch mehr Wandhalter hängen. Da dies aber nicht geschieht, sehe ich auch nicht ein, warum man Immobilienbesitzer zu einer Wertminderung der Immobilie zwingen sollte.
Ingolf schrieb:
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> So wie man in dieser Stadt ja auch nicht in der Lage ist, Oberleitungen an Brücken,
> Beleuchtungsmasten, Häusern etc. aufzuhängen und jedes mal lieber eigene Masten aufstellt ...

Was soll man machen, wenn die Aufsichtsbehörde statische Nachweise verlangt, Hausbesitzer gegen die Anbringung von Mauerwerksankern klagen, die Straßenbeleuchtung privatisiert wird und der Betreiber jegliche Zusammenarbeit (und Haftung) ablehnt? Versuche doch mal, bei einer Straße mit Altbausubsanz (Alte/ Neue Schönhauser, Kastanienallee ...) die Wandanker nachzurechnen. Jedes Haus ist anders, Bauakten gibt es nicht, oft ist nicht mal der Eigentümer festzustellen. Für einen Mast braucht man die Werte nur aus der Tabelle abzulesen, so ein Ding ist wartungsarm und Eigentum der BVG. Man kann beliebig Leitungen, Schalter und Signale anbringen. Falls eines Tages die BVG mal den Betrieb der Straßenbeleuchtung übernimmt, kann man ja dort die Lampen anbringen, oder glaubst du ernsthaft, dass in Berlin üblichen Billig-Lichtmaste (oder die sich selbst auflösende Ost-Beton-Version) die Zugkräfte einer dem Stand der Technik entsprechenden Fahrleitungsanlage auch nur annähernd aufnehmen könnten?
Vielleicht schlagen die Grünen ja mal vor, besonders schlanke Bäume entlang den Straßenbahnstrecken zu pflanzen, da können wir in 50 Jahren die Oberleitungen dran befestigen ;-))

> Außerdem ist z.B. eine Hausaufhängung bis zu 90% preiswerter, als ein eigener Mast.

Das nutzt nix, wenn die TAB es mangels Nachweis nicht genehmigt. Du weisst, was Ingenierbüros für ein statisches Gutachten nach HOAI berechnen? Das ist teurer als ein Mast. Ein Prozeß wegen Duldung gegen einen Hausbesitzer auch.


so long

Mario
der weiße bim schrieb:

> Was soll man machen, wenn die Aufsichtsbehörde
> statische Nachweise verlangt, Hausbesitzer gegen
> die Anbringung von Mauerwerksankern klagen, die
> Straßenbeleuchtung privatisiert wird und der
> Betreiber jegliche Zusammenarbeit (und Haftung)
> ablehnt?
Das die jetzt in Berlin übliche Praxis ein Ergebnis einer Summe mehrerer Faktoren ist, istz schon klar. Das in der Berliner Planung/ Politik der individuelle Nutzen einzelner Unternehmen bzw. Interessensgruppen - verbudnen mit einem politischen und verwaltungstechnischen Desinteresse an der Thematik - höher gewichtet wird, als das Gemeinwohl - selbst um den Preis, dass dann die volkswirtschaftlichen Kosten steigen - ist leider nichts Neues und manifestiert sich selbst in solchen vergleichsweise kleinen Angelegenheiten, wie der Straßenraumgestaltung bei der Straßenbahn.

Versuche doch mal, bei einer Straße mit
> Altbausubsanz (Alte/ Neue Schönhauser,
> Kastanienallee ...) die Wandanker nachzurechnen.
> Jedes Haus ist anders, Bauakten gibt es nicht, oft
> ist nicht mal der Eigentümer festzustellen. Für
> einen Mast braucht man die Werte nur aus der
> Tabelle abzulesen, so ein Ding ist wartungsarm und
> Eigentum der BVG. Man kann beliebig Leitungen,
> Schalter und Signale anbringen. Falls eines Tages
> die BVG mal den Betrieb der Straßenbeleuchtung
> übernimmt, kann man ja dort die Lampen anbringen,
> oder glaubst du ernsthaft, dass in Berlin üblichen
> Billig-Lichtmaste (oder die sich selbst auflösende
> Ost-Beton-Version) die Zugkräfte einer dem Stand
> der Technik entsprechenden Fahrleitungsanlage auch
> nur annähernd aufnehmen könnten?
Jedoch kann man bei Neuanlagen bzw. grundhaften Sanierungen von Straßenräumen das ganze etwas besser angegehen. In der Dircksenstraße am Alexanderplatz wäre es z.B. dehr wohl möglich gewesen, eine integrierte und formschöne Lösung zu finden, statt dem Unfug, den man jetzt anstellt. Und bei grundhaften Straßensanierungen ist es durchaus möglich, auch gleich die Beleuchtung mit zu erneuern und die Oberleitung daran aufzuhängen, statt ein paar Jahre später nochmal alle Masten auszuwechseln. etc.
Und vorhandene Hausaufhängungen müssen ja auch nicht immer durch neue Masten ersetzt werden.

> Das nutzt nix, wenn die TAB es mangels Nachweis
> nicht genehmigt. Du weisst, was Ingenierbüros für
> ein statisches Gutachten nach HOAI berechnen? Das
> ist teurer als ein Mast. Ein Prozeß wegen Duldung
> gegen einen Hausbesitzer auch.
Ich finde es jedoch sehr erstaunlich, dass man in anderen Städten sehr wohl in der Lage ist, dass zu schaffen - in Berlin man jedoch nicht. Hier gilt weiter: Jeder macht seins - und am Schluss ist es doppelt so teuer, wie anderswo ;-)

Viele Grüße
Ingolf
Das Oberleitungen nicht mehr an Bauwerken anderer Rechtsträger befestigt werden dürfen ist schon ein älterer Planungsgrundsatz,der jetzt auch in Berlin greift. Angewendet wird er bei Grundinstandsetzungen. Z.B. in der Prenzlauer Alle vor Jahren schon und in der Prenzlauer Promenade vor 2/3 Jahren. Die alten Befestigungspunkte sind zum Teil noch vorhanden. 1997 dürfte der letzte am Pumpwerk neben dem Virchow-Klinikum angebracht worden sein. Ob der noch vorhanden ist oder doch schon beseitigt wurde ist, ist mir nicht bekannt.
Gruß Ulrich

Nachsatz: Es gibt ein europäisches Recht und europäische Normen und die stehen über den Ansichten und Vorschriften in einer Stadt oder Bahn.
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