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Fahrscheinschnorrer und die BVG
geschrieben von Deutsche_Oper 
Ich möchte hier in einem neuen Thread, mal auf ein Thema zurückkommen, das neulich mal ganz am Rande mit angesprochen wurde.

Vielen Fahrgästen besonders der U-Bahn sind in den letzten Jahren sicher schon die zwielichtigen Gestalten begegnet, die an den Ein- bzw. Ausgängen bestimmter U-Bahnhöfe Fahrgäste um ihre noch nicht abgelaufenen Fahrscheine angehen, um diese dann weiterzuverkaufen. Ein U-Bahnhof an dem das z.B. ganz massiv der Fall ist, ist
Rathaus Neukölln (besonders nördlicher Ausgang).

Ich wundere und ärgere mich immer wieder das die BVG nicht in der Lage ist, mal intensiver gegen dieses kleinkriminelle Treiben vorzugehen. Immerhin geht es hierbei nicht wie im Falle der ebenfalls unsäglichen Musiker
und Zeitungsverkäufer nicht mehr (nur) um eine Belästigung der Fahrgäste, sondern konkret um Einnahmenverluste.

Oder ist es die übliche Berliner Lethargie aus Personalmangel, geringer Strafandrohung und mangelnder Unterstützung der Politik die hier mal wieder ein Einschreiten verhindert? Es müßte doch zumindest möglich sein, mal in Begleitung einiger Polizisten am Rathaus Neukölln zur Abschreckung mal ein paar dieser Gestalten
abzuräumen und festzunehmen.
Hallo Deutsche_Oper!

Aufwand und Nutzen wird hier nicht im Verhältnis stehen, weshalb man da nicht hinterher ist.
KH
festnehmen wird da nicht gehen. Da ist meiner Meinung nach maximal ein Platzverweis drin.

Bäderbahn
Bäderbahn schrieb:
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> festnehmen wird da nicht gehen. Da ist meiner Meinung nach maximal ein Platzverweis drin.

Eine Festnahme würde den Verdacht einer strafbaren Handlung voraussetzen. Der Verkauf wertloser Papierschnipsel, nichts anderes sind gebrauchte Fahrscheine, steht jedoch nicht unter Strafe. Allenfalls könnte man vom Hausrecht Gebrauch machen, und diese Personen wegen des Verstoßes gegen die Beförderungsbedingungen (Handel auf Bahngelände ist untersagt bzw. genehmigungspflichtig) vom Bahnhofsgelände verweisen. Auf der öffentlichen Straße könnten sie unbehelligt weiterhandeln, ob das Gewerbeamt bzw. Zoll (wegen Umsatzsteuerhinterziehung) hier einschreiten könnte, weiss ich nicht.

Die Käufer/Nutzer dieser gehandelten Fahrscheine kann man allerdings als Person ohne gültigen Fahrausweis mit einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) bestrafen, falls der unredliche Kauf irgendwie nachweisbar wäre.

Das ist dasselbe wie mit den Bettlern/Zeitungsverkäufern: wenn niemand etwas gäbe oder kaufen würde, hätte man dieses Problem nicht.

so long

Mario
der weiße bim schrieb:
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(...)

> Die Käufer/Nutzer dieser gehandelten Fahrscheine
> kann man allerdings als Person ohne gültigen
> Fahrausweis mit einem erhöhten Beförderungsentgelt
> (EBE) bestrafen, falls der unredliche Kauf
> irgendwie nachweisbar wäre.
(...)

Quatsch. Wo steht denn geschrieben, dass eine Fahrkarte nicht übertragbar ist? Und ob ich nun eine Karte gefunden oder geschenkt oder gekauft habe ist in der Situation völlig irrelevant.

Zudem wäre ein "Handel" mit einem Privatmann, sofern er dieser Tätigkeit nur gelegentlich nachgeht, absolut legal - vorausgesetzt er klaute sie nicht. Dann käme allehöchstens der Verdacht der Hehlerei in Frage.

Nach Fahrtantritt sind diese Fahrausweise nicht mehr übertragbar.

zu lesen auf: [www.bvg.de]



Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
>Auf der öffentlichen Straße könnten sie unbehelligt weiterhandeln, ob das
>Gewerbeamt bzw. Zoll (wegen Umsatzsteuerhinterziehung) hier einschreiten könnte,
>weiss ich nicht.

Nein. Umsatzsteuer mußt man erst ab einer fünfstelligen Höhe an Umsatz jährlich abführen.

>Die Käufer/Nutzer dieser gehandelten Fahrscheine kann man allerdings als Person
>ohne gültigen Fahrausweis mit einem erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) bestrafen,
>falls der unredliche Kauf irgendwie nachweisbar wäre.

Wieso, er hat doch einen gültigen Fahrschein den er zum Kauf anbietet...
Grenko schrieb:
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> Wieso, er hat doch einen gültigen Fahrschein den
> er zum Kauf anbietet...

Nach den BVG-Bestimmungen wohl nicht. Nachweisen könnte man das aber wohl nur schwer. Der "Käufer" darf natürlich nicht den Fehler der "Rück- oder Rundfahrt" machen wenn es ein Einzelfahrschein ist. Tagestickets werden aber von solchen Leuten auch gern erbeten, z.B. schon 17:00 U-Gneisenaustr. Mit einem "gekauften" Tagesticket kann sich der Zweitbenutzer ganz unbefangen bewegen - wie soll ein Kontrolleur feststellen, dass der Inhaber der zweite ist, der das Ticket in der Hand hat ?

Bloss - bringt das viel? Für die Mühe, das Ticket zu erbetteln und einen Käufer zu finden (und irgendeinem "Boss" Standgeld abzugeben ?) ist der Profit vermutlich doch lahm. Das lohnt doch nur, wenn er das Ticket selbst nutzt, denn verkaufen kann es er ja wohl nicht zum regulären Preis.

Freundliche Grüße
Horst Bu. - histor

Mich nerven diese Leute auch. Ebenso lästig sind die SWT-Schnorrer in den Zügen am Wochenende.
Ich gebe grundsätzlich kein Ticket weiter und wenn das jeder so tun würde, dann täte sich das Problem von allein erledigen.
Leider gibt es immernoch zu viele Menschen die auf Leidensmienen hereinfallen :-(

Edit:

ein fehlendes "e" in Leidensmienen eingefügt



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.2007 15:34 von Voldemort_70.
Voldemort_70 schrieb:
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> Leider gibt es immernoch zu viele Menschen die auf
> Leidensminen hereinfallen :-(

Auf Rechtschreibfehlern herumhacken ist ja eigentlich nicht schön, aber die Leidensmine ist doch ein Knaller.
Zitat

Immerhin geht es hierbei nicht wie im Falle der ebenfalls unsäglichen Musiker
und Zeitungsverkäufer nicht mehr (nur) um eine Belästigung der Fahrgäste, sondern konkret um Einnahmenverluste.
Die Einnahmeverluste dürften so relevant und messbar sein wie ein in der Spree ausgeschütteter Salzstreuer.

Zitat

Mich nerven diese Leute auch. Ebenso lästig sind die SWT-Schnorrer in den Zügen am Wochenende.
Ich gebe grundsätzlich kein Ticket weiter und wenn das jeder so tun würde, dann täte sich das Problem von allein erledigen.
Leider gibt es immernoch zu viele Menschen die auf Leidensmienen hereinfallen :-(
Und es gibt Leute, die wissen, dass geben seliger denn nehmen ist und es einem Menschen noch nie geschadet hat, ein bisschen solidarisch zu sein.
Ich würde gerne Menschen auf meiner Monatskarte oder dem WE-Ticket mitnehmen. Sollte ich mal eine Tageskarte gekauft haben, so lasse ich sie meist im Bahnhof liegen.
Nur dass man ein Geschäft mit macht ist nicht in meinem Sinn.
Deutsche_Oper schrieb:
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> Ich wundere und ärgere mich immer wieder das die BVG nicht in der Lage ist, mal intensiver gegen dieses kleinkriminelle Treiben vorzugehen. Immerhin geht es hierbei nicht wie im Falle der ebenfalls unsäglichen Musiker und Zeitungsverkäufer nicht mehr (nur) um eine Belästigung der Fahrgäste, sondern konkret um Einnahmenverluste.

Da gebe es nur eine Möglichkeit: Die Tarifbestimmungen so zu ändern, dass man vor Fahrtantritt die Fahrkarte unterschreiben muss und bei Kontrollen zusätzlich der Personalausweis vorgezeigt werden muss.

Aus dem gleichen Grund hat die Bahn die Bestimmungen beim Wochenend-Ticket und den Länder-Tickets so geändert.

Auch auf den Bahnsteigen des Hauptbahnhofs laufen diese Leute rum und gehen auf die Reisenden zu.
Frank Winkel schrieb:
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> Da gebe es nur eine Möglichkeit: Die
> Tarifbestimmungen so zu ändern, dass man vor
> Fahrtantritt die Fahrkarte unterschreiben muss und
> bei Kontrollen zusätzlich der Personalausweis
> vorgezeigt werden muss.

Können denn alle Fahrgäste schreiben?
Ich verstehe die Aufregung hier nicht so ganz.
Wir leben nunmal im Kapitalismus. Klar, wenn die Leute Geld brauchen und es sich einigermasen lohnt, sollen sie mit Fahrkarten handeln. Ich habe nichts dagegen. Soweit ich weiß ist das in anderen Grossstädten schon lange so üblich.
Ich würde selbst meine Fahrkarte abgeben, fahre aber mit Semesterticket..
Grenko schrieb:
-------------------------------------------------------
> >Auf der öffentlichen Straße könnten sie
> unbehelligt weiterhandeln, ob das
> >Gewerbeamt bzw. Zoll (wegen
> Umsatzsteuerhinterziehung) hier einschreiten
> könnte,
> >weiss ich nicht.
>
> Nein. Umsatzsteuer mußt man erst ab einer
> fünfstelligen Höhe an Umsatz jährlich abführen.

Na, wenn wir es schon von der Warte aus diskutieren - Einkommenssteuer ist schon bei über dem Grundfreibetrag liegenden Einkommen fällig - und zu dem tragen ja auch private Veräußerungsgeschäfte bei. Viel naheliegender dürfte es aber sein, daß sich hier Empfänger sozialer Unterstützung (Sozialhilfe, ALG II etc.) ein Zubrot verdienen, also nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit leben, sondern diese auch noch schädigen. Und da sind wir dann schon ganz nah am Tatbestand des Betruges

Übers Jahr betrachtet kommt da in ganz Berlin schon ein erklecklicher Betrag zusammen. (Gehen wir mal von 20 solchen Typen in Berlin mit einem täglichen Umsatz von 10 EUR aus, wären das schon 725000 EUR, wo bei der Ausfallschaden für die BVG das doppelt bis dreifache beträgt.) Haben oder nicht haben.

Das in der Weltstadt Berlin mit ihrem Wowereitschen Champagnersozialismus noch jede Kleinkriminalität mit dem Vorwurf sozialer Kälte gekontert wird, war ja sowieso klar (siehe jottlieb). Noch haben wir aber einen Sozialstaats in dem es niemand nötig haben müßte, illegal mit Fahrscheinen zu handeln.

Gerade wenn ich mich vehement gegen Neoliberalisierungstendenzen wehre, muß ich mich auch das im sozialstaatlichen Prinzip verankerte Geben und Nehmen einsetzen.











1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.2007 17:46 von Deutsche_Oper.
Zitat

Übers Jahr betrachtet kommt da in ganz Berlin schon ein erklecklicher Betrag zusammen. (Gehen wir mal von 20 solchen Typen in Berlin mit einem täglichen Umsatz von 10 EUR aus, wären das schon 725000 EUR, wo bei der Ausfallschaden für die BVG das doppelt bis dreifache beträgt.) Haben oder nicht haben.
Du machst die selben Milchmädchenrechnungen wie die Musikindustrie. Die geht auch davon aus, dass für jedes Lied welches heruntergeladen wurde, eine CD hätte verkauft werden können. Was natürlich Unsinn ist.

PS: Wie du auf die Summe kommst ist mir nicht schlüssig.
Eine Null zuviel und leicht verrechnet
Überschlag 365X10X20= 73000

Das Musikindustrieargument zieht bestenfalls zum Teil. Abgesehen von ein paar Typen, die sicher davon ausgehen am Bahnhof "ihren" Dealer zu treffen, ist man wenn man sich ohne gültigen Fahrausweis in einen U-Bahnhof begibt, sofern man kein Schwarzfahrer ist, auch gewillt, einen solchen zu erwerben. Ich habe es schon mehrfach gesehen, daß Leute , die gerade im Begriff waren die Münzen in den Automaten einzuwerfen, von den Typen bedrängt wurden: "Gibt es bei mir doch viel billiger!"




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.2007 20:31 von Deutsche_Oper.
Hallo

Deutsche_Oper schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich habe es schon mehrfach
> gesehen, daß Leute , die gerade im Begriff waren
> die Münzen in den Automaten einzuwerfen, von den
> Typen bedrängt wurden: "Gibt es bei mir doch viel
> billiger!"

Das habe ich auch schon erlebt. Da wollte mir im U-Bahnhof Eisenacher Straße einer für 1,50 Euro einen Einzelfahrschein verkaufen. Da ich es aber nicht nötig habe für 60 Cent zum Betrüger zu werden und die BVG um ihre Einnahmen zu bringen, habe ich dennoch demonstrativ am Automaten mir für 2,10 Euro meinen Fahrschein gekauft.
Ich habe ihm dann noch gesagt: "Ich pflege Dienstleistungen, die ich in Anspruch nehme, auch zu bezahlen!" Der hat vielleicht dumm gekuckt. :-)
Sein Gesicht waren mir jedenfalls die 60 Cent wert.

Im übrigen hätte ich aber auch bedenken, ob so ein Fahrschein überhaupt aktuell ist. Immerhin steht da kein Datum, sondern nur die Kalenderwoche drauf. In der Regel habe ich aber keine Ahnung, welche Woche wir gerade haben, so dass ich damit rechnen müsste, dass der Fahrschein auch schon eine Woche alt ist. Ob es solche Fälle wohl schon gegeben hat? Vielleicht wäre es besser, wenn die BVG auch nicht die Kalenderwoche, sondern den Tag im Jahr, z. B. "256. Tag" auf die Fahrscheine stempeln würde. Dann wüssten nur die Kontrolleure, ob das Datum stimmt. Fahrgäste würden sich wohl kaum noch trauen, sowas schwarz zu kaufen (außer im Januar).

Viele Grüße

Ulrich C.

Ulrich Conrad schrieb:
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Vielleicht wäre es besser, wenn die
> BVG auch nicht die Kalenderwoche, sondern den Tag
> im Jahr, z. B. "256. Tag" auf die Fahrscheine
> stempeln würde. Dann wüssten nur die Kontrolleure,
> ob das Datum stimmt. Fahrgäste würden sich wohl
> kaum noch trauen, sowas schwarz zu kaufen (außer
> im Januar).
>

Hallo, das finde ich eine durchaus diskutable Idee - die Angabe des Wochentags + TAgesnummer sollte den Herrschaften das Geschäft verhageln.


Lol. Am besten noch die Tagesnummer in Hexadezimaldarstellung, wie? :)
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