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BVG wollte Graufahrer bestrafen (diesmal keine Taube!)
geschrieben von Stahldora 
Siehe hier.


Schon wahr, das klingt irrsinnig. Die BVG sollte vllt. lieber die ganzen Raucher abkassieren. Allein heute sah ich wieder zwei auf den Bahnhöfen.


D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Stahldora schrieb:
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> Die BVG sollte
> vllt. lieber die ganzen Raucher abkassieren.
> Allein heute sah ich wieder zwei auf den
> Bahnhöfen.
Dazu sollte die BVG aber erstmal überhaupt Rauchverbotsschilder in den Stationen anbringen, auf die man vermutlich einsichtige Fahrgäste verweisen könnte.
Hmm... also die Quelle sieht ja höchst seriös aus. Da man nicht mehr aus dem Text herauslesen kann, würde ich mal vermuten, dass die BVG rechlich korrekt gehandelt hat, aber vielleicht ein bisschen Fingerspitzengefühl vermissen lassen hat. Strenggenommen gibt es nur die Fälle: der Fahrgast hat einen korrekten Fahrschein oder eben nicht. Wenn nicht, wird eben das Erhöhte Beförderungsentgelt fällig.

Etwas eigenartig an der Geschichte ist - neben der Quelle ("ich habe eine Website gefunden, auf der steht, jemand hätte einen Bericht gesehen...") - dass es keinen Fahrschein für 2,20 Euro gibt, der auch nur ansatzweise bei der BVG theoretisch gültig zu sein...

Laut VBB-Tarif gibt es zu diesem Preis:
- 4-Fahrten-Karte ermäßigt in Senftenberg
- Einzelfahrt Bürgerbus Belzig, längere Strecke
- Einzelfahrt ABC in Brandenburg a.d.H., Frankfurt oder Cottbus
- Tageskarte ermäßigt in Orten mit Stadtlinienverkehr - Typ II
- Tageskarte ermäßigt in Landkreisen bis 2 Waben
- Gruppenkarte in Landkreisen über 5 Waben / bis 25 km (pro Person).
@Loopi: Ich gehe mal davon aus, dass die "alten" 2,20 Einzelfahrscheine gemeint sind, die eine 2h-Gültigkeit ohne Einschränkungen hatten. Allerdings wurde der Preis damals auf 2 Euro gesenkt und erst später auf 2,10 angehoben.

@jottlieb: Führe sie zum Eingang, über der Treppe hängt ein entsprechendes Schild mit dem Zusatz "Zone". Und zwar seit Jahren! Und bekanntermaßen ist es nun auch gesetzlich verankert und seit heute vollends gültig & nochmal durch die Medien geschwappt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
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> @Loopi: Ich gehe mal davon aus, dass die "alten"
> 2,20 Einzelfahrscheine gemeint sind, die eine
> 2h-Gültigkeit ohne Einschränkungen hatten.
> Allerdings wurde der Preis damals auf 2 Euro
> gesenkt und erst später auf 2,10 angehoben.

Das ist aber dann immerhin gute 4 Jahre her, dass es diesen Preis gab. Selbst als Gelegenheitsfahrgast kommt es mir ein wenig weltfremd vor, anzunehmen, ein vier Jahre alter Fahrschein wäre noch gültig. Tariferhöhungen gehen immerhin auch ein bisschen durch die Presse, die allgemeine Teuerung prägt die öffentliche Debatte zur Zeit doch ziemlich.


Und etwas merkwürdig, dass man einen solchen Fahrschein überhaupt noch solange aufbewahrt, ist es auch - obwohl ich selbst auch noch einen Anschlussfahrschein von vor der letzten Preiserhöhung irgendwo herumschwirren habe.
Ja, aber was soll einer machen, der mit der passenden Summe Kleingeld die Straßenbahn betritt, sich ordnungsgemäß einen Fahrschein lösen will, aber der Automat, weder Geld noch Fahrschein rausrückt.

Ich habe es durch Zufall mitbekommen. War also Augenzeuge. Die Dame wurde auf dem Wege zum Fahrer, um sich zu Beschweren, als sie von zwei Kontollettis aufgehalten wurde.

Die Dame hatte sehr große Probleme das den Kontrollettis zu beweisen, das der Automat eine Fehlfuntion hatte. Die waren zu fein oder zu beschäftigt es selber zu versuchen.

Zum Glück hatten sich dann außer meiner Wenigkeit noch weitere Fahrgäste als Zeugen gemeldet. Darauf haben die Kontollettis ganz schnell von Acker gemacht.

Ich meine was Recht ist muß Recht bleiben. Ich selber habe oft genug schon Automatenstörungen und ähnliches beim Fahrer gemeldet.

mfg: Fahrgastbetreuer
Zitat

Siehe hier.
Um himmels Willen ! Auf was für Seiten bist Du denn unterwegs. Vor Schreck hätte ich fast meine preußische Uniform angezogen und die Pickelhaube geputzt. Was es alles für Kram im Internet gibt...tz, tz
rohrpostlenker schrieb:
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> Ja, aber was soll einer machen, der mit der
> passenden Summe Kleingeld die Straßenbahn betritt,
> sich ordnungsgemäß einen Fahrschein lösen will,
> aber der Automat, weder Geld noch Fahrschein
> rausrückt.

Das ist natürlich schon kompliziert, aber letztlich wird der Automat darüber Protokoll führen bzw. einfach hinterher mehr Geld drin haben als Fahrkarten verkauft wurden und Wechselgeld drin war. Im Zweifel halt von den Kontrolleuren Personalien aufnehmen und Sachverhalt protokollieren lassen oder wenn diese den Sachverhalt nicht protokollieren wollen, Polizei zur Klärung hinzuziehen.

Immerhin steht auf den Automaten auch drauf, dass man, wenn diese gestört sind, den Fahrschein nach dem Umsteigen kaufen soll, insofern muss man da auch nicht stundenlang dran herumprobieren. Meines Erachtens gehört auch die Aufforderung, passend zu zahlen, bereits zu diesen Störungen, da angesichts der Fahrpreise (z.B. 6,10 Euro für eine Tageskarte) nicht ernsthaft angenommen werden kann, dass man diesen Betrag passend parat hat. Dies müsste aber im Zweifel sicher gerichtlich überprüft oder im Rahmen der Kulanz geregelt werden.
NVB
Vorbezahlte Fahrscheine
01.07.2008 23:47
Es gab vor Jahren mal ein verbindliches Urteil (Oberlandesgericht oder Kammergericht), dass vorbezahlte Fahrscheine nicht ersatzlos ungültig werden dürfen. Die Kammer argumentierte sinngemäß, dass der Fahrgast dem VU ja einen zinslosen Kredit gewährt habe und dass das VU sich nicht damit herausreden könne, der Gegenwert sei ab einer bestimmten Zeit nicht mehr gültig.

Ich habe leider vergessen, wo das war, möglicherweise Berlin, viellleicht auch Stuttgart, tut mir leid, ich weiß es nicht mehr!

In Frankreich gelten solche Fahrscheine, auch nach zig Preiserhöhungen unbegrenzt ...
NVB schrieb:
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> Es gab vor Jahren mal ein verbindliches Urteil
> (Oberlandesgericht oder Kammergericht), dass
> vorbezahlte Fahrscheine nicht ersatzlos ungültig
> werden dürfen.

Es wäre eine sinnvolle Lösung, dies auch in die Tarifbestimmungen aufzunehmen. Vorbildlich finde ich da die Variante, wie sie in etlichen Ländern auf Briefmarken verwendet wird: diese werden z.B. einfach als Marke für Standardbriefe oder Europabriefe gekennzeichnet, ohne dass eine Preisangabe draufsteht, gelten natürlich über Preiserhöhungen hinweg, was ja durch die Kennzeichnung auch schon ausgedrückt wird.

Problematisch wird es da bei Fahrscheinen natürlich bei neuen Zonenzuschnitten oder der Frage, wie man mit neuen Regelungen wie etwa Veränderungen bei Rück- und Rundfahrten umgeht.

Das Argument mit dem Kredit, den man dem Unternehmen gewährt, ist schlüssig und ausreichend. Im Schnitt liegen die Fahrpreiserhöhungen unterhalb von Kreditzinsen. Wer Spass daran hat, sich Monatskarten bis zur Rente im Voraus zu kaufen, soll dies doch ruhig tun, das Verkehrsunternehmen sollte sich eher über den Kredit zu 3-4% Zinsen freuen als dies zu sanktionieren.

Nur solange es eben so ist, ist das Verkehrsunternehmen auch im Recht, Fahrkarten nicht zu akzeptieren, die Gültigkeitsfristen überschritten haben.
Anonymer Benutzer
...
02.07.2008 00:21
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.01.2011 23:35 von 54E.
Die Fahrkarten können gegen Zahlung des Differenzbetrages umgetauscht werden, insofern ist das Geld ja nicht "verloren" - im Gegensatz übrigens zum Flaschenrücknahmeautomaten den ich gestern nutzte - dort stand nämlich dran der Bon würde nach 30 Tagen seine Gültigkeit verlieren. Das finde ich wirklich dreist.

--- Signatur ---
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Meine Meinung, kein gültiges Ticket = 40 Euro!

@Jay

Es sollte Dir zu denken geben, wenn Du es nicht schaffst einen Pfandbon innerhalb von 30 Tagen einzulösen!
hotte789 schrieb:
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> Meine Meinung, kein gültiges Ticket = 40 Euro!

Meiner Meinung noch viel zu wenig.

Die Strafe dafür müßte auf 100,00 Euro erhöht werden, über 40,00 Euro lachen doch manche. Die rechen nicht damit mehrmals kontrolliert zu werden. Die rechnen vielleicht so: Solange das Strafticket billiger ist als eine Monatskarte lohnt es sich. Richtig teuer wird es ja erst wenn man als Wiederholungstäter auffällt.

Da fällt mir gerade was ein. Bevor ich eine ABM-Stelle als Fahrgastbetreuer bei der S-Bahn bekam, wurde ich so gut wie nie kontrolliert, obwohl ich jeden Tag mit den verschiedensten Verkehrsmitteln unterwegs war.
Kaum habe ich als Fahrgastbetreuer angefangen, wurde ich fast täglich kontrolliert an manchen Tagen sogar mehrfach.
Aber es gab auch Fahrgäste, die uns freiwillig ihren Fahrausweis vorgelegt haben, obwohl wir nun überhaupt nichts damit zu tun hatten.

mfg: Fahrgastbetreuer
> > Meine Meinung, kein gültiges Ticket = 40 Euro!
>
> Meiner Meinung noch viel zu wenig.
>
> Die Strafe dafür müßte auf 100,00 Euro erhöht
> werden, über 40,00 Euro lachen doch manche. Die
> rechen nicht damit mehrmals kontrolliert zu
> werden. Die rechnen vielleicht so: Solange das
> Strafticket billiger ist als eine Monatskarte
> lohnt es sich. Richtig teuer wird es ja erst wenn
> man als Wiederholungstäter auffällt.

Schlechte Idee.

Erstens kann es immer mal vorkommen, dass man sein Ticket vergisst, besonders wenn man aus ner anderen Stadt kommt und dort 'ne Monatskarte hat.

Zweitens gibt es jene Leute, die schlicht vergessen, ihr Ticket zu lösen, oder gar nicht wussten, dass sie das tun mussten. Von denen dann 100Euro zu verlangen ist bissel übertrieben.

Und drittens: Die Leute, auf die diese Strafe eigentlich wirken soll, nämlich notorische Schwarzfahrer, lassen sich auch von 100Euro nicht abschrecken. Es gab eine Studie des VDV zu dem Thema, bei der rauskam, dass die meisten Schwarzfahrer nicht in der Lage sind, aus finanziellen Gründen 40 Euro zu bezahlen. Ich würde für die Zahl nicht meine Hand ins Feuer legen, aber ich glaube die BVG muss etwa 2/3 aller "erhöhten Beförderungsentgelder" ganz oder teilweise abschreiben... Bei 100 Euro wären es dann locker 3/4 und - siehe oben - die, die man eigentlich damit treffen will, trifft man gar nicht

MfG Adenosin



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.07.2008 10:12 von Adenosin.
Ok, Du hast mich überzeugt.

Ist mir ja auch schon mal passiert. Und bei mir war es reiner Leichtsinn.
Wollte nur von Haltestelle Max-Herrmann-Straße zur Jan Petersen.
Hätte bei den beiden Haltestellen nie mit einer Kontrolle gerechnet.
Aber prompt am Bürgerpark Marzahn, steigen meine Freunde ein. Sann hätte ich mir die Platze geärgert, wenn mich meine Dummheit 100 Euro gekostet hätte. Mir haben die 40 Euro schon gewurmt. Aber ich bin seit dem kurriert.

mfg: Fahrgastbetreuer
Mal was anderes zu diesem Thema was gestern (Mi.) aktuell war.

630 der 700 BVG-Automaten auf den Bahnhöfen sollen wg.eines Computerfehlers ausgefallen sein,
woraufhin die BVG angeblich ihre Fahrkartenkontrollen in der U-Bahn in dieser Zeit (4-13 Uhr) einstellte und auf die Tram+Bus ausweitete.

PUSTEKUCHEN!

Als ich um 8.00 mit der U7 ab Parchimer nach Rudow fuhr, wurde gerade der Gegenzug kontrolliert!

Sowas nenne ich Abzocke!!!
micha774 schrieb:
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>
> 630 der 700 BVG-Automaten auf den Bahnhöfen sollen wg.eines Computerfehlers ausgefallen sein,
> woraufhin die BVG angeblich ihre Fahrkartenkontrollen in der U-Bahn in dieser Zeit
> (4-13 Uhr) einstellte und auf die Tram+Bus ausweitete.
>
> PUSTEKUCHEN!
>
> Als ich um 8.00 mit der U7 ab Parchimer nach Rudow fuhr, wurde gerade der Gegenzug kontrolliert!
>
> Sowas nenne ich Abzocke!!!

Wieviel Bußgelder wurden denn kassiert?

viele Grüße
vom Brückenmeister
Mich wundert nur, dass die Fahrkartenkontrolleure es als selbstverständlich voraus setzen, dass der Fahrgast, dem die BVG einfach keine Fahrkarte verkaufen wollte, ruhig bleibt und nicht sich sagt "Mir ist alles egal".
Wenn die BVG es nicht gebacken bekommt, den Fahrpreis zu kassieren, dann sollte sie auch mal auf Kontrollen verzichten und nicht die Kontrolleure auf Schwarzfahrer wider Willen hetzen.
Die paar Euro Verlust, die sich daraus ergeben, dass mal nicht kontrolliert wird, sind nicht so tragisch, wie der Schaden, der dann durch die Kontrollen entsteht.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Ich denke und hoffe doch mal, dass erhöhte Beförderungsentgelte aus der Zeit einfach nicht weiter verfolgt werden. Da die Kontrolleure (gibt es noch outgesourcete?) ja nicht zwingend morgens zentral ihren Dienst antreten müssen, war vielleicht nicht jedes Team sofort erreichbar. Es wäre aber durchaus sinnvoll gewesen, die Defekte auch über Daisy-Laufschriften und/oder Ansagen zu kommunizieren.
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