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Rechte der Fahrgäste als Streikopfer
geschrieben von Gleisdreieck 
Anfang des Jahres gab es monatelang Streiks bei BVG und Deutscher Bahn. Der Kunde zahlte aber weiterhin wie wenn nicht gestreikt wurde, bekam aber nicht die bezahlte Leistung, auch keinen Bonus oder beispielsweise Rabatt auf die nächste Monatskarte. Von meinem Rechtsverständnis her ist das nicht korrekt. Ich meine, wenn man eine Leistung bezahlt bekommt, sie aber dann nicht wie vertraglich vereinbart leistet, ist das Betrug, oder?
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Viele Grüße
Rainer
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.07.2008 23:46 von Gleisdreieck.
§ 15 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen
sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für
das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt,
wenn das Verkehrsunternehmen aus betrieblichen Gründen andere als im Fahrplan angegebene Verkehrsmittel
bereitstellt oder Umleitungsstrecken befahren werden. Weitergehende Ansprüche aus
§ 17 EVO bei einem Transport mit der Eisenbahn bleiben unberührt.


Streik gilt als höhere Gewalt. Von daher ist die BVG rechtlich nicht an Schadenersatz gebunden (nach dem Motto: Die BVG kann doch nichts dafür, was die Angestellten machen...). Das einzige, was die BVG getan hat, ist eine Erstattung nach $10 Abs. 4:

Wird eine Zeitkarte in besonderen oder nicht vorhersehbaren Fällen (z. B. Krankheit, Unfall oder
Tod des Zeitkarteninhabers) nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt
für die Zeitkarte unter Anrechnung des Beförderungsentgeltes für die durchgeführten Einzelfahrten
auf Antrag gegen Rückgabe des Fahrausweises erstattet. (...)


Von Rückerstattung kann man da nicht reden. Man sollte wirklich im Verkehrsvertrag solche Regelungen evtl. festschreiben. Schon bei einem solchen Ausmaß.
außerdem würde ich nur Dinge in die Welt setzen wenn sie auch stimmen. Die DB AG hat Tickets zurückgenommen bzw. umgetauscht sowie die Zugbindung aufgehoben und die Benutzung höherwertiger Züger erlaubt. Also bitte erst denken und dann schreiben. DANKE!
Genau um diesen § geht es! Damit ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. BVG & DB (ich nenne sie mal kurz die ÖPIs) sagen: "Leute, streikt mal, wir brauchen zusätzliche Einnahmen!"

Dann sage ich, überweist mir alle 10€ und am nächsten 1. fahre ich euch alle, wohin ihr wollt! Übrigens werde ich zufällig an dem Tag streiken. Mann, warum bin ich darauf nicht eher gekommen, ist ja ein Spitzenjob!

->Tino: (Unsere Beiträge haben sich überschnitten.) Ich habe eine Monatskarte und am Ende nichts zurückgekriegt.
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Gruß Rainer
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.07.2008 01:09 von Gleisdreieck.
Was kann denn der Kunde dafür, wenn eine Firma die Mitarbeiter nicht im Griff hat?
Solange Streik als höhere Gewalt gilt, trifft er am meisten die, die am wenigsten dafür können.
Seltsamerweise, die, die wegen des Streiks nicht zur Arbeit kommen können, können nur am ersten Tag sagen "Höhere Gewalt" und müssen sich dann im schlimmsten Fall ein Taxi nehmen...
Hm, ich stelle es mir so vor, meine Band nimmt Vorkasse und am Auftrittstage haben wir uns gestritten, machen nicht den Auftritt und erstatten nicht das Geld zurück...

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Da BVG und Bahn nicht gleichzeitig bestreikt wurden, konntest Du die ÖPNV Angebote des VBB nutzen.
Egal ob auf Deiner Monatskarte BVG oder S-Bahn draufsteht, Du hast eine Leistung über den VBB gekauft.
Anders wäre es, wenn es extra BVG oder S-Bahn Karten geben würde, welche nur dort gültig wären.
Zitat

Genau um diesen § geht es! Damit ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. BVG & DB (ich nenne sie mal kurz die ÖPIs) sagen: "Leute, streikt mal, wir brauchen zusätzliche Einnahmen!"
Du redest von Betrug und Mißbrauch seitens der BVG / DB...trink mal Wasser und kühle den Kopf. Warum gehst Du mit Deinem Rechtsverständnis nicht direkt zur BVG und schilderst dort Dein Problem ? Ich wette Du wirst der erste und einzige sein.
und hat nicht auf die BVG eine Kulanz angeboten? Also ich weiß nicht wie es in der Praxis umgesetzt wurde. Aber beide Unternehmen haben versucht den Kunden einen Teil ihres Geldes zu erstatten.
Aber die rechtliche Situation ist doch die, dass ein Nahverkehrsunternehmen den Streik als höhere Gewalt geltend machen kann, was erstmal dafür sorgt, dass der Streik immer nur die am meisten trifft, die am wenigsten dafür können.
Zum zweiten können die Kunden sich nicht auf höhere Gewalt berufen (im extremsten Fall müssen diese dann ein Taxi nehmen, um zur Arbeit zu kommen).
Irgendwie müsste mal Karlsruhe mal untersuchen, ob diese Regelung wirklich verfassungskonform ist, ich sehe da eine Ungleichbehandlung, schließlich darf ich ja mit meiner Band auch nicht einen Auftritt absagen, nur weil wir uns gestritten haben.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Wuhletal schrieb:
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> Aber die rechtliche Situation ist doch die, dass
> ein Nahverkehrsunternehmen den Streik als höhere
> Gewalt geltend machen kann, was erstmal dafür
> sorgt, dass der Streik immer nur die am meisten
> trifft, die am wenigsten dafür können.

Das Streikrecht geht aber davon aus, dass in der Regel Flächentarifverträge bestehen und somit einzelne Unternehmen gar keine Wahl haben, ob sie individuell ihren Mitarbeitern entgegenkommen. Da das Tarifrecht durch Haustarifverträge jedoch immer mehr ausgehöhlt wird, kann es da mittelfristig auch zu anderen Entscheidungen kommen.

Wenn es - wie im Fall der BVG faktisch Entscheidung eines Unternehmens ist, ob es lieber die Folgekosten eines Streiks trägt oder die eines höheren Abschlusses, ist es nur fair, diesem Unternehmen auch sämtliche Folgekosten (sprich v.a. Erstattung der Zeitkarten) aufzuerlegen. Wobei es ja auch im Falle der BVG nicht die BVG selbst war, die in den Verhandlungen war sondern vor allem der kommunale Arbeitgeberverband.

Sinnvoll wäre hier längerfristig mal ein zumindest verbundweiter Flächentarifvertrag für alle Verkehrsunternehmen, auch wenn dies mit dem Risiko verbunden wäre, einen totalen ÖPNV-Streik zu bekommen.
Lopi2000 schrieb:
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> Das Streikrecht geht aber davon aus, dass in der Regel Flächentarifverträge bestehen und somit
> einzelne Unternehmen gar keine Wahl haben ... Wenn es - wie im Fall der BVG faktisch
> Entscheidung eines Unternehmens ist, ob es lieber die Folgekosten eines Streiks trägt oder die eines
> höheren Abschlusses, ist es nur fair, diesem Unternehmen auch sämtliche Folgekosten (sprich
> v.a. Erstattung der Zeitkarten) aufzuerlegen.
> Wobei es ja auch im Falle der BVG nicht die BVG selbst war, die in den Verhandlungen war sondern
> vor allem der kommunale Arbeitgeberverband.

Die BVG-Geschäftsführung wollte den Arbeitnehmern ja in Höhe der Teuerungsrate entgegen kommen, und wurde von Thilo sofort zurückgepfiffen. Bei einem KAV-Angebot in der Höhe, wie im öffentlichen Dienst im übrigen Deutschland vereinbart, hätte es keinen Streik gegeben.
Verlierer waren letztendlich die Fahrgäste, einige Kleingewerbetreibende und die BVG/BT-Mitarbeiter, deren Lohnerhöhung weit unter der Teuerungsrate blieb. Ohne Streik hätte es aber für die meisten überhaupt nichts gegeben. Für die BVG war es ein gewisser Ansehensverlust (heilt die Zeit), ansonsten ein Nullsummenspiel, da die Einsparungen an Lohn- und Betriebskosten voraussichtlich durch Minderzuwendungen des Landes ausgeglichen werden. Nutznießer sind der Senat und allgemein der Berliner Steuerzahler, die weniger für den Betrieb der BVG aufwenden müssen, außerdem private Busbetreiber, Taxiunternehmen, Fahrradhändler u.s.w.

> Sinnvoll wäre hier längerfristig mal ein zumindest verbundweiter Flächentarifvertrag für alle
> Verkehrsunternehmen, auch wenn dies mit dem Risiko verbunden wäre, einen totalen ÖPNV-Streik zu bekommen.

Dazu ist der erste Schritt längst getan, da der TV-N nicht nur für die BVG verbindlich ist, sondern inzwischen auch für deren Fahrdiensttochter BT gilt und zur Basis bei künftigen Vergaben von Nahverkehrsleistungen im Land Berlin verbindlich ist. Den Brandenburger Tarifgegenern steht es frei, etwas ähnliches zu vereinbaren.

so long

Mario
Bei diesem Wetter habe ich kaum noch gelesen und bemerke durch Zufall, daß sich hier ein gewaltiges Mißverständnis eingeschlichen hat: Mit Streikopfer meinte ich natürlich den Fahrgast, nicht die ÖPIs. Das Eröffnungsthema werde ich dementsprechend ändern!

Wie unser kühler 15°-Finanzsenator (fröstel!) wohl richtig bemerkte, hat die BVG durch den Streik Unmengen Finanzen gespart, ist also kein Opfer, sondern Gewinner.

Interessant ist zudem, daß die Zuschriften bis auf wenige Ausnahmen positiv für die ÖPIs und gegen die Interessen der Fahrgäste sind. Könnte es sein, daß die BVG sehr darauf achtet, daß sie am Ende hier im Forum immer gut dasteht? Ein Forum ist ja nun mal anonym.

Vorschlag zur Güte, von dem alle was hätten, und der nichts kosten würde: Man sollte den ABC-Bereich bei Monatskarten bis Ende des Jahres auf ganz Brandenburg ausdehnen, dann werden die dortigen Dorflinien auch etwas besser ausgelastet.
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Viele Grüße
Rainer
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--- Signatur ---
Bitte beachten Sie an der Haltestelle die Lücke zwischen Fahrplan und Verspätung!
Konntest Du mit Deiner Monatskarte während des Streikes

- bei der BVG die S-Bahn und Regionalbahn nutzen?
- bei der Bahn die Angebote der BVG nutzen?

Wenn Du beide Fragen mit JA beantworten kannst, dann frage ich Dich nochmal, was willst Du eigentlich?
Kann es sein, daß Du von irgendwelchen "Fahrgastverbänden" verblendet wurdest?
hotte789 schrieb:
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> Konntest Du mit Deiner Monatskarte während des
> Streikes
>
> - bei der BVG die S-Bahn und Regionalbahn nutzen?
> - bei der Bahn die Angebote der BVG nutzen?
>
> Wenn Du beide Fragen mit JA beantworten kannst...

Nein, kann ich nicht!

- vom Südstern zur Urania fährt keine S-Bahn
- vom Savignyplatz zum Nikolassee komme ich nicht mit der BVG in ca. 15min.

Kann es sein, daß dich die BVG hier eingeschleust hat, um die Fahrgäste zu verarschen? Jedenfalls habe ich hier einen guten Vorschlag gemacht, den du deinen ÖPI-Kumpels ja mal unterbreiten kannst!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.07.2008 00:04 von Gleisdreieck.
Da Du scheinbar nichtmal einfache Fragen beantworten kannst, erübrigt sich jede Disskussion für mich!

PS: mich hat niemand hier eingeschleust!
Die Frage ist logisch, vernünftig und richtig beantwortet. Übrigens hat bereits der Fahrgastverband auf die Mogelpackung der BVG hingewiesen.

hotte789 schrieb:
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> ... erübrigt sich jede Disskussion für mich!

Freut mich, das ist doch sehr vernünftig!
Anonymer Benutzer
...
30.07.2008 01:43
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.01.2011 00:35 von 54E.
54E schrieb:
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> Da wäre ein Revival des AS4/ 66ers doch genau das
> Richtige für dich gewesen. ;-)

Der Schnellbusverkehr wurde doch seinerzeit eingestellt, als der Autoverkehr so dicht wurde, dass kein Schnellverkehr mehr angeboten werden konnte, der diesen Namen verdient. ;-)

hotte789 schrieb:
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> Konntest Du mit Deiner Monatskarte während des
> Streikes
>
> - bei der BVG die S-Bahn und Regionalbahn nutzen?
> - bei der Bahn die Angebote der BVG nutzen?
>
> Wenn Du beide Fragen mit JA beantworten kannst,
> dann frage ich Dich nochmal, was willst Du
> eigentlich?
> Kann es sein, daß Du von irgendwelchen
> "Fahrgastverbänden" verblendet wurdest?

BVG und S-Bahn können sich weder quantitativ noch qualitativ ersetzen.
Es existieren keine entsprechenden Reservekapazitäten.
Das gaben BVG und S-Bahn doch zu: Es wurde erwartet, dass der Busnotverkehr 5% und die S-Bahn 20% der regulären Verkehrsleistungen der BVG übernehmen könnten.
Sollten diese Werte erreicht worden sein, konnte man also gerade mal 25% der Fahrgäste befördern.
Das wurde sehr kuschelig und führte zu flächendeckenden Verspätungen auch für die normalen S-Bahnfahrgäste.
75% der BVG-Nutzer guckten also in die Röhre.
5% genossen den Busnotverkehr, der nichtmal seinen 30-Minutentakt einhalten konnte.
120% S-Bahnfahrgäste mussten Fahrzeiten und Enge ertragen, die die S-Bahn aus gutem Grund ihren Kunden sonst nicht anbietet.
100% der Kunden, deren BVG-Haltestelle nicht von Busnotverkehr oder S-Bahn bedient wurden, durften sich, trotz bezahltem Fahrschein, um Alternativen bemühen.

Beim Bahnstreik war es ähnlich: Auch das BVG-Netz bedient nicht alle Bahnhöfe oder kann 1,4 Mio. zusätzliche Fahrgäste täglich aufnehmen.

Aber wahrscheinlich muss man "von Fahrgastverbänden verblendet" sein, wenn man meint, nicht dafür bezahlt zu haben, nur mit drastisch verlängerter Fahrzeit, in weit grösserer Enge als sonst oder garnicht sein Ziel zu erreichen.
Für alle anderen hat sich gezeigt, dass es wahlweise locker auch ohne BVG oder S-Bahn geht.
Lasst die Kürzungen beginnen!
Ich finde, es läuft bereits irgendwas schief, wenn man mit höherer Gewalt es rechtfertigen kann, bereits bezahlte Leistungen nicht zu erbringen.
Wenn die Verkehrsunternehmen die Erschleichung von Beförderungsleistungen mit 20 EUR abstrafen, dann sollte es umgekehrt auch sein, dass wenn die bezahlte Beförderungsleistung nicht erbracht wird, der Kunde 20 EUR erhält.
Ich meine, der Schwarzfahrer kann ja auch nicht sagen "Mein Mitarbeiter hat heute die Arbeit verweigert und mir keine Fahrkarten gekauft".
So, wie in diesem Fall dann der Fahrgast eben einen anderen Weg finden muss, den Fahrpreis zu bezahlen oder eben eine Strafe zahlen muss, so sollte es auch bei den Nahverkehrsunternehmen sein.
Dass Streik als "höhere Gewalt" gilt, ist auch unzulässig. Ich finde, ein Unternehmen sollte für seine Mitarbeiter Verantwortung übernehmen und einen großen Anreiz haben, Streik zu vermeiden.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Wuhletal schrieb:
> Wenn die Verkehrsunternehmen die Erschleichung von
> Beförderungsleistungen mit 20 EUR abstrafen, dann
> sollte es umgekehrt auch sein, dass wenn die
> bezahlte Beförderungsleistung nicht erbracht wird,
> der Kunde 20 EUR erhält.

Esind meines Wissen nach 40 Euro, durfte ich vor kurzem gerade abdrücken.
Da war ich selber Schuld.

> Dass Streik als "höhere Gewalt" gilt, ist auch
> unzulässig.

Stimmt. Höhere Gewalt laß ich nur bei Unwetter und anderen von dritter Seite einflußnehmenden Ereignissen gelten. Diese aber auch nur wenn diese plötzlich und ohne Vorwarnung auftreten.

mfg: Fahrgastbetreuer
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