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Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt?
geschrieben von Tramy1 
Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt?

Weil ich gestern mal mit Rad und Freunde in Woltersdorf war und das fest stellte.

Ist das eigentlich erlaubt nach Bo-Strab?

Danke für die Antworten.

Tramy1

GLG.................Tramy1
Tramy1 schrieb:
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>Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt?

>Weil ich gestern mal mit Rad und Freunde in Woltersdorf war und das fest stellte.

>Ist das eigentlich erlaubt nach Bo-Strab?



Eine interessante Frage, die ich mir so auch noch nicht gestellt habe. Habe aber dann mal in der BOStrab ein bischen gelesen und fand als letzten Punkt wohl die Antwort:


Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...
8.Straßenbahn-Bau und Betriebsordnung vom 11. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2648)
mit folgender Maßgabe:
Abweichend von § 65 brauchen Betriebsanlagen und Fahrzeuge, die nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gebaut worden sind, den Vorschriften der Verordnung nicht angepaßt zu werden, soweit die Sicherheit dies nicht erfordert. Abweichend von Satz 1 hat die Technische Aufsicht in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet angemessene Fristen zu setzen, innerhalb deren die Anforderungen an Betriebsanlagen oder Fahrzeuge, die § 65 Abs. 4 genannt sind, aus Sicherheitsgründen zu erfüllen sind.


Nachzulesen unter:
[www.gesetze-im-internet.de]

Gruß vom vierachser
In übrigen hat auch Strausberg keine Signalanlage.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
... und dann stellt sich sicherlich noch die Frage: "Was ist eine Signalanlage". Muss es denn ein vom ESTW gesteuertes Lichtsignal sein oder reicht auch ein Befehlsstab (der zum Befahren der Strecke berechtigt) ?

Bäderbahn
Bäderbahn schrieb:
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>... und dann stellt sich sicherlich noch die Frage: "Was ist eine Signalanlage". Muss es denn ein vom ESTW gesteuertes Lichtsignal sein oder reicht auch ein
>Befehlsstab (der zum Befahren der Strecke berechtigt) ?

Was eine Signalanlage ist ist auch in der BOStrab nachlesbar.
Aber Woltersdorf fährt nicht mit Befehlsstab. Das macht meineswissens nur die Kirnitschtalbahn in Bad Schandau.

Gruß vom vierachser
Die Woltersdorfer Strassenbahn fährt nach Kreuzungsplan, Bedingung hierfür ist die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h.

Andreas
Bäderbahn schrieb:
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> ... und dann stellt sich sicherlich noch die Frage: "Was ist eine Signalanlage".
> Muss es denn ein vom ESTW gesteuertes Lichtsignal sein

Es gilt:
Zitat
BOStrab, §49 Fahrordnung:
(5) Eingleisige Streckenabschnitte dürfen nicht gleichzeitig in beiden Richtungen befahren werden. Dies muß sichergestellt sein
- bei Fahren auf Sicht durch abhängig geschaltete Fahrsignalanlagen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2,
- bei Fahren auf Zugsicherung durch Zugsicherungsanlagen nach § 22.

Eine Fahrsignalanlage regelt die Zugfolge beim Fahren auf Sicht:
Zitat
BOStrab, §21 Signalanlagen
(3) Fahrsignalanlagen nach Anlage 4 Nr. 3 müssen im betriebsbedingt notwendigen Umfang vorhanden sein, insbesondere an Stellen, an denen
1. Fahrzeugführer Aufträge erhalten sollen, die von den Anordnungen der Wechsellichtzeichen des Straßenverkehrs abweichen,
2. eingleisige Streckenabschnitte im Zweirichtungsbetrieb befahren werden; dabei muß die Fahrsignalanlage so geschaltet sein, dass der Abschnitt jeweils nur für eine Richtung freigegeben und die freigegebene Richtung nur bei unbesetztem Abschnitt gewechselt werden kann.

Zugsicherungsanlagen sind in folgenden Fällen erforderlich:
Zitat
BOStrab, §49
(2) Auf Sicht dürfen nicht fahren
- Züge unabhängiger Bahnen,
- Züge straßenabhängiger Bahnen
a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h,
b) in Tunneln.

> reicht auch ein Befehlsstab (der zum Befahren der Strecke berechtigt) ?

Eigentlich nicht, die einzige BOStrab-konforme Ausnahme:
Zitat
BOStrab, §49
Bei vorübergehend eingleisigem Fahrbetrieb kann diese Forderung auch durch andere Maßnahmen erfüllt werden.

Die Betriebe der Altbundesländer mussten nach den Übergangsvorschriften ihre eingleisigen Strecken relativ kurzfristig nachrüsten:
Zitat
BOStrab, §65 Übergangs- und Schlussvorschriften
(4) Abweichend von Absatz 3 müssen bestehende oder im Bau befindliche Betriebsanlagen oder Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung spätestens zu folgenden Zeitpunkten entsprechen

1. Signalanlagen eingleisiger Streckenabschnitte (§ 21 Abs. 3 Nr. 2) spätestens bis zum 1. Januar 1990,
...

In der DDR galt übrigens folgendes:
Zitat
BOStrab, Ausgabe 1976, §24 Signalanlagen

(1) Signalanlagen sind Regelungsanlagen für den Bahnbetrieb.

(2) Streckensignalanlagen sind anzuwenden
a) beim Befahren eingleisiger Streckenabschnitte im Zweirichtungsbetrieb
b) bei Begegnungsverboten, sofern die Signalisierung mit den Signalen St 20 bis St 21 nach der Anweisung Nr. 32 zur BO Strab - SO Strab - nicht ausreicht
c) bei betrieblichen Sonderfällen und müssen der Anweisung Nr. 6 zur BO Strab - Streckensignalanlagen - entsprechen.

(3) Wenn auf Grund besonderer örtlicher Bedingungen eingleisige Streckenabschnitte ohne Streckensignalanlagen in beiden Richtungen befahren werden, entscheidet die Staatliche Bahnaufsicht gemäß der Anweisung Nr. 28 zur BO Strab - Befahren eingleisiger Strecken im Zweirichtungsbetrieb - über die Regelung der Betriebsführung; ausgenommen sind Bauzustände.

(4) Die Signalgebung für Streckensignalanlagen und für den Bahnbetriebsdienst auf Betriebshöfen muss der Anweisung Nr. 32 zur BO Strab - SO Strab - entsprechen.

Ausnahmegenehmigungen konnten beantragt werden, auch für Neubauten:
Zitat
BOStrab, Ausgabe 1976, § 90 Ausnahmegenehmigung

Wenn aus zwingenden volkswirtschaftlichen Gründen bei Neubau und Änderungen von Bahnanlagen und Fahrzeugen von dieser Ordnung und den dazugehörigen Anweisungen abgewichen werden muss, so ist hierfür mit eingehender Begründung bei der Staatlichen Bahnaufsicht eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Somit fuhren viele Betriebe im eingleisigen Betrieb gänzlich oder teilweise ohne Signalanlagen, ohne dass es häufig zu Unfällen gekommen wäre. In den jeweiligen Dienstordnungen der Betriebe waren entsprechende Festlegungen enthalten, deren Einhaltung in der Regel oft kontrolliert wurde. Für Kontrollen enthielt die BOStrab einen eigenen Paragrafen (§ 86 Kontrollen des Bahnbetriebsdienstes).

Heute muss die jeweilige TAB zusammen mit dem Betriebsleiter solche Ausnahmen vertreten.

so long

Mario
Andreas Kubig schrieb:
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> Die Woltersdorfer Strassenbahn fährt nach
> Kreuzungsplan, Bedingung hierfür ist die
> Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h.

Richtig, das entspricht genau den Festlegungen der Anweisung Nr. 28 zur BO Strab (der DDR): Befahren eingleisiger Strecken im Zweirichtungsbetrieb

so long

Mario


der weiße bim schrieb:
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Der Para 49 BOStrab ist etwas sinnentstellend zitiert, da fehlen die Nummern, die ich hiermit mal nachrüste:

[quote="BOStrab §49(2)]
Auf Sicht dürfen nicht fahren

1. Züge unabhängiger Bahnen,
2. Züge straßenabhängiger Bahnen
a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h,
b) in Tunneln.[/quote]

Ohne die Ziffern sah es so aus, als ob die zusätzlichen Bedingungen a) und b) auch für unabhängige Bahnen gelten würden.

MfG,
L.W.
In Strausberg wird ohne Signal sogar 50 gefahren. Die müssen folglich ne ganz dicke Ausnahmegenehmigung haben.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> In Strausberg wird ohne Signal sogar 50 gefahren.

warum auch nicht. StVO rulez.

> Die müssen folglich ne ganz dicke Ausnahmegenehmigung haben.

wofür?


Neugierig,
L.W.
Bei der Thüringerwaldbahn fährt man auch nach Kreuzungsplan, allerdings dort muß sich jeder Fahrer an den Kreuzungspunkten bei der Leitstelle melden und auch den nächsten Kreuzungspunkt nennen. Dies wird dann von der Leitstelle bestätigt oder korrigiert. Dann erst erfolgt der Abfahrtsauftrag.
Denn die Höchstgeschwindigkeit ist dort auch bei 60km/h.

Eine Signalanlage soll aber langfristig nachgerüstet werden.

Gruß Blnstrabi
L.Willms schrieb:
-------------------------------------------------------
> Logital schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > In Strausberg wird ohne Signal sogar 50
> gefahren.
>
> warum auch nicht. StVO rulez.
>
> > Die müssen folglich ne ganz dicke
> Ausnahmegenehmigung haben.
>
> wofür?
>
Na für ihre eingleisigen Strecken ohne Signalsicherung.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
----------------------------------------------
> > > In Strausberg wird ohne Signal sogar 50 gefahren.
> >
> > warum auch nicht. StVO rulez.
> >
> > > Die müssen folglich ne ganz dicke Ausnahmegenehmigung haben.
> >
> > wofür?
> >
> Na für ihre eingleisigen Strecken ohne Signalsicherung.

und was hat das mit der Höchstgeschwindigkeit laut StVO zu tun?


Neugierig,
L.W.
Na hab ja auch nichts von STVO geschrieben. Ich hab das deswegen erwähnt, weil man ausgehend von Woltersdorf denken könnten, dass wenn man schon ohne Signal fährt nur 30 erlaubt sind. Und eben das stimmt im Strasuberger Fall nicht.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> Na hab ja auch nichts von STVO geschrieben. Ich
> hab das deswegen erwähnt, weil man ausgehend von
> Woltersdorf denken könnten, dass wenn man schon
> ohne Signal fährt nur 30 erlaubt sind. Und eben
> das stimmt im Strasuberger Fall nicht.

Hängt das nicht auch mit dem Unterschied zusammen, dass für Strausberg die EBO zuständig ist, und nicht die BOStrab?

Platte
Keine Ahnung wer da zuständig ist, aber gefahren wird nach BOStrab. Da bin ich mir sicher.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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