Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt? 27.04.2009 07:36 |
Re: Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt? 27.04.2009 08:34 |
Bäderbahn
Zitat
BOStrab, §49 Fahrordnung:
(5) Eingleisige Streckenabschnitte dürfen nicht gleichzeitig in beiden Richtungen befahren werden. Dies muß sichergestellt sein
- bei Fahren auf Sicht durch abhängig geschaltete Fahrsignalanlagen nach § 21 Abs. 3 Nr. 2,
- bei Fahren auf Zugsicherung durch Zugsicherungsanlagen nach § 22.
Zitat
BOStrab, §21 Signalanlagen
(3) Fahrsignalanlagen nach Anlage 4 Nr. 3 müssen im betriebsbedingt notwendigen Umfang vorhanden sein, insbesondere an Stellen, an denen
1. Fahrzeugführer Aufträge erhalten sollen, die von den Anordnungen der Wechsellichtzeichen des Straßenverkehrs abweichen,
2. eingleisige Streckenabschnitte im Zweirichtungsbetrieb befahren werden; dabei muß die Fahrsignalanlage so geschaltet sein, dass der Abschnitt jeweils nur für eine Richtung freigegeben und die freigegebene Richtung nur bei unbesetztem Abschnitt gewechselt werden kann.
Zitat
BOStrab, §49
(2) Auf Sicht dürfen nicht fahren
- Züge unabhängiger Bahnen,
- Züge straßenabhängiger Bahnen
a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h,
b) in Tunneln.
Zitat
BOStrab, §49
Bei vorübergehend eingleisigem Fahrbetrieb kann diese Forderung auch durch andere Maßnahmen erfüllt werden.
Zitat
BOStrab, §65 Übergangs- und Schlussvorschriften
(4) Abweichend von Absatz 3 müssen bestehende oder im Bau befindliche Betriebsanlagen oder Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung spätestens zu folgenden Zeitpunkten entsprechen
1. Signalanlagen eingleisiger Streckenabschnitte (§ 21 Abs. 3 Nr. 2) spätestens bis zum 1. Januar 1990,
...
Zitat
BOStrab, Ausgabe 1976, §24 Signalanlagen
(1) Signalanlagen sind Regelungsanlagen für den Bahnbetrieb.
(2) Streckensignalanlagen sind anzuwenden
a) beim Befahren eingleisiger Streckenabschnitte im Zweirichtungsbetrieb
b) bei Begegnungsverboten, sofern die Signalisierung mit den Signalen St 20 bis St 21 nach der Anweisung Nr. 32 zur BO Strab - SO Strab - nicht ausreicht
c) bei betrieblichen Sonderfällen und müssen der Anweisung Nr. 6 zur BO Strab - Streckensignalanlagen - entsprechen.
(3) Wenn auf Grund besonderer örtlicher Bedingungen eingleisige Streckenabschnitte ohne Streckensignalanlagen in beiden Richtungen befahren werden, entscheidet die Staatliche Bahnaufsicht gemäß der Anweisung Nr. 28 zur BO Strab - Befahren eingleisiger Strecken im Zweirichtungsbetrieb - über die Regelung der Betriebsführung; ausgenommen sind Bauzustände.
(4) Die Signalgebung für Streckensignalanlagen und für den Bahnbetriebsdienst auf Betriebshöfen muss der Anweisung Nr. 32 zur BO Strab - SO Strab - entsprechen.
Zitat
BOStrab, Ausgabe 1976, § 90 Ausnahmegenehmigung
Wenn aus zwingenden volkswirtschaftlichen Gründen bei Neubau und Änderungen von Bahnanlagen und Fahrzeugen von dieser Ordnung und den dazugehörigen Anweisungen abgewichen werden muss, so ist hierfür mit eingehender Begründung bei der Staatlichen Bahnaufsicht eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Re: Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt? 27.04.2009 19:23 |
Re: Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt? 27.04.2009 19:55 |
Re: Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt? 27.04.2009 21:30 |
Re: Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt? 27.04.2009 21:47 |
Re: Eingleisige Strecken ohne Signalanlage laut BO-Strab erlaubt? 28.04.2009 08:13 |