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Gefälschte Fahrscheine? (Ausgliederung aus Aktuelles bei BVG und S-Bahn)
geschrieben von Tradibahner 
S-Bahn zweifelt Echtheit eigener Tickets an - Im Zweifel gegen den Fahrgast

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!






1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.10.2010 00:44 von Forummaster Berlin.
Tradibahner schrieb:
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> S-Bahn zweifelt Echtheit eigener Tickets an - Im
> Zweifel gegen den Fahrgast

Ich hab sowas schon in der U-Bahn erlebt. Da wollte die Kontrolleurin von den Jugendlichen neben mir unbedingt den Perso haben. Als sie ihn dann hatte, erklärte sie, dass nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung eingeleitet würde, da das Ticket nicht echt sei. Die beiden haben ziemlich blöd geguckt. In dem Fall war es, soweit ich das aus dem Augenwinkel sehen konnte, ein Ticket von der Rolle - also von irgendeinem Bus.

Hier stellt sich doch der VBB, bzw. dessen Mitgliedsunternehmen, selbst ein Bein. Es gibt nicht nur sehr viele verschiedene Tickets mit unterschiedlichen Bedingungen, sondern pro Ticket auch noch zig verschiedene Varianten in der Ausführung - teilweise sogar innerhalb eines Unternehmens!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Haha. Seit Wochen bekommt man am Automaten Betriebsbahnhof-Rummelsburg
Tickets bei denen das Hologramm abbröselt. Aus meiner Sicht das einzige
richtige Echtheitsmerkmal. Man versaut sich die Finger und die Klamotten
mit dem Silberflitterkram der da abblättert.
Als ich mich deswegen per Mail an die S-Bahn gewand habe war die erste
Antwort: "Ticket ist ungültig, umtauschen, Service ist verständigt.".
Nach einer Woche kamen immer noch falsche Tickets raus. Antwort diesmal:
"Fehler beim Druck. Ist jetzt bekannt. Fünf Euro Gutschein."
Es ging also gar nicht darum das Problem wirklich zu lösen. Man hat auch
bei der S-Bahn kein echtes Interesse an dem Sicherheitsmerkmal.
Zitat

Ich hab sowas schon in der U-Bahn erlebt. Da wollte die Kontrolleurin von den Jugendlichen neben mir unbedingt den Perso haben.
Bei sowas grundsätzlich den Perso nicht herausgeben sondern Polizei verständigen. Weil wenn die Fk erstmal weg ist, dann ist sie weg (und wer weiß wo, ob und in welchem Zustand die wieder auftaucht, ggf. falls vorhanden mit Handy abfotografieren um zumindest im Ansatz so etwas wie einen Gegenbeweis zu haben). Aushändigen muss man ja leider...

Dann gleich Gegenanzeige wegen Betrug gegen das einziehende Unternehmen. Wenn sie die Forderungen fallen lassen Anzeige wegen versuchten Betruges.

Anzeige wg Verleumdung und falsche Verdächtigung ggü den Kontrollettis dürfte schwierig bis unmöglich werden weil er/sie wissen muss, dass er/sie ein gültiges Ticket einzieht und das noch herausposaunen und DAS müsste man ihm/ihr auch noch beweisen.

Diebstahl könnte man auch noch Anzeigen, das wird aber der Staatsanwalt wohl in einem Lachanfall kurzfristig einstellen (wie auch den Betrug)

Wer noch etwas Spaß haben will kann sich dann eine neue Fahrkarte kaufen und eine Rechnung an das einziehende Unternehmen schicken und wenn die nicht bezahlen Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher zum eintreiben. (ok, unrealistisch)
Jay schrieb:
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> Die beiden haben ziemlich blöd
> geguckt. In dem Fall war es, soweit ich das aus
> dem Augenwinkel sehen konnte, ein Ticket von der
> Rolle - also von irgendeinem Bus.

In dem Fall hat es sich zu dann garantiert um ein gefälschtes Ticket gehalten, denn diese werden vorzüglich gefälscht und sind als Tagestickets zum halben Preis, zB im Bahnhof Rath. Neukölln erhältlich, leicht zu erkennen ist ein solch Ticket an der Wagennummer, denn die ist meist bei solchen Tickets 0001 oder 0000.
BV3222 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Jay schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Die beiden haben ziemlich blöd
> > geguckt. In dem Fall war es, soweit ich das aus
> > dem Augenwinkel sehen konnte, ein Ticket von
> der
> > Rolle - also von irgendeinem Bus.
>
> In dem Fall hat es sich zu dann garantiert um ein
> gefälschtes Ticket gehalten, denn diese werden
> vorzüglich gefälscht und sind als Tagestickets zum
> halben Preis, zB im Bahnhof Rath. Neukölln
> erhältlich, leicht zu erkennen ist ein solch
> Ticket an der Wagennummer, denn die ist meist bei
> solchen Tickets 0001 oder 0000.

Nur weil es gefälschte Tickets gibt, heißt das noch lange nicht, dass das im vorliegenden Fall "garantiert" auch so war. Du hast das Ticket ja noch nichtmal gesehen, nehme ich an, wie willst du dann irgendwas garantieren?

Grüße
c.
Chep87 schrieb:
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> Ich hab sowas schon in der U-Bahn erlebt. Da
> wollte die Kontrolleurin von den Jugendlichen
> neben mir unbedingt den Perso haben.
> Bei sowas grundsätzlich den Perso nicht
> herausgeben sondern Polizei verständigen. Weil
> wenn die Fk erstmal weg ist, dann ist sie weg (und
> wer weiß wo, ob und in welchem Zustand die wieder
> auftaucht, ggf. falls vorhanden mit Handy
> abfotografieren um zumindest im Ansatz so etwas
> wie einen Gegenbeweis zu haben). Aushändigen muss
> man ja leider...

Zur Kontrolle muss man die Fahrkarte aushändigen - nach Abschluss der Kontrolle kann man sie wieder zurückfordern. Ansonsten ist es Diebstahl!

Die aktuellen VBB-Beförderungsbedingungen sind leider nicht einsehbar, weshalb deren Gültigkeit grundsätzlich anzuzweifeln ist. Selbst wenn diese einen Einzug vorsehen würden...

Ich habe in den vergangenen Wochen mehrfach erfolglos Einsicht in die aktuellen VBB-Beförderungsbedingungen verlangt.
Wenn überhaupt, wurden nur veraltete Fassungen Stand Januar 2010 angeboten.
Diese enthalten teils falsche Tarifstufen und Preise, behaupten Gültigkeit bei Unternehmen die nicht im VBB-Tarif vertreten sind (PKP) und es fehlen die Regelungen zur Anerkennung der RegioKarta.

> Dann gleich Gegenanzeige wegen Betrug gegen das
> einziehende Unternehmen. Wenn sie die Forderungen
> fallen lassen Anzeige wegen versuchten Betruges.

Diebstahl trifft auf jeden Fall zu, selbst wenn der Fahrschein ungültig wäre.

> Anzeige wg Verleumdung und falsche Verdächtigung
> ggü den Kontrollettis dürfte schwierig bis
> unmöglich werden weil er/sie wissen muss, dass
> er/sie ein gültiges Ticket einzieht und das noch
> herausposaunen und DAS müsste man ihm/ihr auch
> noch beweisen.

Das Kontrollpersonal darf gegen den Willen des Fahrgastes keine Fahrausweise einziehen - egal ob gültig oder nicht. Dies kann auf Antrag allerdings die Polizei durchführen und im Falle tatsächlich ungültiger Fahrscheine dürfte das Verkehrsunternehmen auch berechtigt sein die Folgekosten einzufordern.

> Diebstahl könnte man auch noch Anzeigen, das wird
> aber der Staatsanwalt wohl in einem Lachanfall
> kurzfristig einstellen (wie auch den Betrug)

Ist nicht bewiesen.
Giovanni schrieb:
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> Das Kontrollpersonal darf gegen den Willen des
> Fahrgastes keine Fahrausweise einziehen - egal ob
> gültig oder nicht.

Selbstverständlich zieht das vom Verkehrsunternehmen autorisierte Kontrollpersonal ungültige oder gefälschte Fahrausweise sofort ein, das war noch nie anders. Für den Verkehrsbetrieb wäre es ansonsten unmöglich, Straftaten wie Betrug, Urkundenfälschung, Beförderungserschleichung vor Gericht zu beweisen. Die Einziehung ist kein Diebstahl, sondern der eingezogene Fahrausweis als Beweismittel geht zusammen mit der Anzeige umgehend der Polizei / Staatsanwaltschaft zu.

so long

Mario
murkelpurkel schrieb:
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> Haha. Seit Wochen bekommt man am Automaten
> Betriebsbahnhof-Rummelsburg
> Tickets bei denen das Hologramm abbröselt.

Das ist mir bereits seit Anfang des Jahres bei der großen Bahn aufgefallen. Man versaut sich die ganzen Klamotten damit, mein Portemornait, wo der Fahrschein drin war, ist voll mit diesem Glitter und man kriegt es auch nicht mehr richtig ab.

Vermutlich hat die Bahn einen neuen Hersteller für dieses Papier. Früher ist mir sowas noch nicht aufgefallen. Man kann das Hologramm auch Stück für Stück selbst abziehen.
der weiße bim schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Selbstverständlich zieht das vom
> Verkehrsunternehmen autorisierte Kontrollpersonal
> ungültige oder gefälschte Fahrausweise sofort ein,
> das war noch nie anders. Für den Verkehrsbetrieb
> wäre es ansonsten unmöglich, Straftaten wie
> Betrug, Urkundenfälschung,
> Beförderungserschleichung vor Gericht zu beweisen.
> Die Einziehung ist kein Diebstahl, sondern der
> eingezogene Fahrausweis als Beweismittel geht
> zusammen mit der Anzeige umgehend der Polizei /
> Staatsanwaltschaft zu.


Und wie soll der Fahrgast dann seine Unschuld beweisen? Der Kontrolleur bekommt 'ne Prämie, wird also nicht unbedingt fair vorgehen. Der Austausch des Originalfahrscheins gegen eine Fälschung ist hinter den Kulissen durchaus möglich. Nur die Sicherstellung und Prüfung durch die Polizei (spezialisiertes Personal müsste auf Abruf bereit stehen) wäre aus meiner Sicht eine objektive Kontrolle.
Da dies ja eine etwas längere Diskussion wird oder schon ist, bestünde die Möglichkeit, diese in einen eigenen Thread hier herauszulösen? Sinn dieses Threads war und ist ja, hier eben nur die Kleinigkeiten zu besprechen, die keinen eigenen Thread "wert sind".
Anonymer Benutzer
Re: Aktuelles bei BVG und S-Bahn
15.10.2010 20:27
Dann soll der Fahrgast den Fahrschein auf der Rückseite unterschreiben und ein nachträgliches Austauschen ist ausgeschlossen.
54E schrieb:
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> Dann soll der Fahrgast den Fahrschein auf der
> Rückseite unterschreiben und ein nachträgliches
> Austauschen ist ausgeschlossen.


Okay, das könnte auch eine Lösung sein.
Hallöchen.

1. Kontrolleure dürfen den Personalausweis gar nicht verlangen noch Daten aus diesen erheben. Die dürfen nur Vollzugbeamte, also die Polizei. Die Polizei darf dann nur den Personalausweis verlangen, wenn der verdacht auf eine Straftat besteht. Da gibt es keine Diskussion, weil Gesetz. Egal was in den Beförderungsbedienungen steht.
Sollten die Kontrolleure das vorgehen als falsch ansehen, fragen, wo diese den §34a gemacht haben und Polizei rufen.

2. Um sicher zu gehen, das der Fahrausweis nicht verloren geht (ich sage es jetzt mal aus Absicht so), unbedingt die Polizei Rufen und von diesen den Fahrausweis sichern lassen.

GLG................Tramy1

GLG.................Tramy1
Zitat

Kontrolleure dürfen den Personalausweis gar nicht verlangen noch Daten aus diesen erheben.
Sie dürfen um den Personalausweis bitten, aber nicht verlangen. Das stimmt. Das ist genauso wie im Supermarkt, wenn der Verkäufer fragt, ob er in die Tasche/Rucksack/Sonstwas schauen darf.
Zitat

Chep87 schrieb:
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> Kontrolleure dürfen den Personalausweis gar nicht
> verlangen noch Daten aus diesen erheben.
> Sie dürfen um den Personalausweis bitten, aber
> nicht verlangen. Das stimmt. Das ist genauso wie
> im Supermarkt, wenn der Verkäufer fragt, ob er in
> die Tasche/Rucksack/Sonstwas schauen darf.

Nein, dürfen sie nicht. Ausweisdaten dürfen nur von Vollzugbeamte eingesehen werden und Notiert werden, wenn der verdacht einer Straftat vor liegt (hier erschleichen von Leistungen). Die Kontrolleure dürfen das nicht verlangen und auch nicht darum Bitten, egal was in den Beförderungsbedienungen steht.
Das wurde uns bei der 2 Monatigen Ausbildung zum §34a Ausdrücklich gesagt und war Bestandteil bei der Prüfung vor der IHK, die ich dieses Jahr Fehlerlos bestanden habe.
Das ist ein Rechtsirrtum von vielen, die dürfen das Einfach nicht.

GLG................Tramy1

GLG.................Tramy1
Wenn der Fahrgast die Daten _freiwillig_ rausgibt, ist das überhaupt kein Problem das diese Daten auch aufgenommen werden. Daher darf um solche Daten gebeten werden "wären sie so freundlich Name und Anschrift zu nennen?", aber nicht verlangt werden "Sie müssen mir ihren Ausweis geben!". Vergleich es einfach mit deinen Angaben bei einem Preisausschreiben. Diese gibst du auch freiwillig heraus.

Mal noch eine andere Frage: In anderen Städten berechnet die Polizei dem Schwarzfahrer für die Polizeiarbeit eine Gebühr. Ist das in Berlin auch so?
Chep87 schrieb:
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> Mal noch eine andere Frage: In anderen Städten
> berechnet die Polizei dem Schwarzfahrer für die
> Polizeiarbeit eine Gebühr. Ist das in Berlin auch
> so?

In welchen Städten ist das denn so? Kann man das irgendwo nachlesen und gibt's da schon Gerichtsurteile zu, ob das rechtmäßig ist? Danke für weitergehende Infos, ich frage nur interessehalber.

Grüße
c.
Wenn ich mich recht erinnere war es Hannover die so handeln. Aber bin mir nicht sicher.
Ich habe das Thema nun aus dem "Aktuelles" Thread ausgegliedert.

Gruß, Tom Gerlich - Forummaster Berlin
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