Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 28.12.2010 12:48 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 28.12.2010 13:40 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 28.12.2010 15:14 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 28.12.2010 15:20 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 13.06.2011 16:27 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 13.06.2011 18:23 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 13.06.2011 18:46 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 13.06.2011 20:02 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 13.06.2011 22:23 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 13.06.2011 23:23 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 13.06.2011 23:36 |
Zitat
Heidekraut
Seit doch nicht so unflexibel. Ohne Bauleistungen wird's nicht gehen. Wird der Bahnsteig C halt wieder aufgebaut, die Gleise verschwenkt und der Bahnsteig D der U-Bahn vorbehalten. Was die spätere Tunnellösungen betrifft, so denke ich, was in Biesdorf möglich war, sollte auch hier möglich sein. Ein Richtungsverkehr mit der S-Bahn allerdings wäre zwar ideal aber sicher sehr aufwändig, das muss gar nicht sein.
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 01:01 |
Zitat
Spandauer70
An welchem Bahnsteig soll die RB14 in Schönefeld denn halten? Bahnsteig B gibt es nicht mehr und C hat nur noch eine Bahnsteigkante.
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 10:27 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 11:15 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 14:31 |
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 14:49 |
Zitat
Fahrgastbetreuer
Ich denke die U-Bahn darf im Gegensatz zur S-Bahn das Stadtgebiet nicht verlassen.
Für die U5 Bahnhof Hönow, soll ma ja kurzerhand einfach die Stadtgrenze um einige hundert Meter versetzt haben.
Wenn das stimmt was ich da mal aufegschnappt habe. Im Fall von Schönfeld müßte ja die Stadtgrenze um einige Kilometer versetzt werden.
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 15:16 |
Zitat
Blaschnak
Also ein "Verbot" kann ich mir nur unter dem Gesichtspunkt vorstellen, dass es bei länderübergreifenden gemeinwirtschaftlichen Fahrten eigentlich keine Direktvergabe geben darf und theoretisch die U-Bahn Berlin nicht ohne Ausschreibung an die BVG gegeben werden darf. Bei den Busverkehren regelt man das ja derart, dass ein entsprechendes brandenburger Busunternehmen dafür Fahrten nach Berlin hinein übernimmt. In wie weit das ausschreibungsrechtlich koscher ist, kann ich auch nicht beurteilen.
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 15:42 |
Zitat
Lopi2000
Da die entsprechenden Richtlinien ja mindestens deutschland- und überwiegend sogar europaweit gelten, dürfte ein Vergleich mit Hamburg und München gestattet sein, wo die U-Bahnen jeweils auch über das eigentliche Stadtgebiet hinaus fahren. In Hamburg ist es teilweise so gelöst, wie im Berliner Busverkehr: Norderstedt hat quasi eine eigene U-Bahn (Netz plus Fahrzeuge) und gleicht die Leistungen mit der Hochbahn gegenseitig aus, auf dem anderen Ast der U1 ist die Hamburger Hochbahn jedoch "ganz klassisch" unterwegs als wäre es das Netz auf Hamburger Territorium mit dem Unterschied, dass der Kreis Stormarn hier mit finanziert.
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 17:13 |
Zitat
Fahrgastbetreuer
Ich denke die U-Bahn darf im Gegensatz zur S-Bahn das Stadtgebiet nicht verlassen.
Für die U5 Bahnhof Hönow, soll ma ja kurzerhand einfach die Stadtgrenze um einige hundert Meter versetzt haben.
Re: Bauvorleistungen für BBI-Anbindung mit U7? 14.06.2011 21:25 |
Zitat
Blaschnak
Tja das ist ein durchaus berechtigter Einwand. Ich kann mir das bei Hamburg nur erklären, dass die Linienäste nach Nordost schon in den 20ern erbaut wurden und evtl. irgendwelche Sonderregelungen gelten. Aber wissen tu ich es nicht. Das es aber Einschränkungen bei länderübergreifenden Direktvergaben gibt, kannst du trotzdem glauben. Nur wie diese Probleme gelöst werden, ist immer spannend herauszufinden... ;-)