Re: Achte auf deine Linie! 25.06.2011 20:59 |
Zitat
murkelpurkel
Wie viele verschiedene Autos für verschiedene Anwendungen soll man denn so haben?
Re: Achte auf deine Linie! 26.06.2011 20:47 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
murkelpurkel
Wie viele verschiedene Autos für verschiedene Anwendungen soll man denn so haben?
...
Die wenigsten SUV-Fahrer dürften wirklich den Bedarf haben, ein geländegängige Fahrzeug zu fahren.
Re: Achte auf deine Linie! 26.06.2011 20:59 |
Zitat
Bäderbahn
Zitat
murkelpurkel
... Für das Klima sind aber nur die Tonnen wichtig, weltweit wie zu Hause.
Ja, aber, ...
jeder von uns kann seinen, im Einzelnen kleinen, Beitrag dazu leisten. Die Aussage "egal, was wir machen, die anderen sind schlimmer" mag ich nicht gelten lassen. Auch wir sind schlimm und sollten zusehen, dass wir das mit der CO2 Reduzierung hinbekommen.
Re: Achte auf deine Linie! 26.06.2011 21:30 |
Zitat
murkelpurkel
Diese SUV Debatte ist doch nur aus einer Kampagne entstanden als irgendeiner mal wieder einen Buhmann
brauchte. Große, schwere, schnelle Limousinen tauchen in dieser Diskussion komischerweise nicht auf.
Die sehe ich im Stadtbild viel öfter. Ein Tempolimit auf der Autobahn ist auch nicht vorgesehen...
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 20:31 |
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 20:53 |
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 20:53 |
Zitat
SD200
Mal eine Off Topic Frage ( Wollte dafür kein neues Thema aufmachen) dürfen Fahrräder Mit Motor die Radspur befahren? Sah das Heute an einer Haltestelle.
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 20:55 |
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 21:00 |
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 21:26 |
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 21:48 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.
Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 22:10 |
Zitat
fairsein
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.
Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.
Stimmt. Aber entscheidend ist nun mal das Kennzeichen. Ob der Motor nun elektrisch ist oder nicht, ist dabei glaub ich nicht so wichtig.
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 22:16 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
fairsein
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.
Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.
Stimmt. Aber entscheidend ist nun mal das Kennzeichen. Ob der Motor nun elektrisch ist oder nicht, ist dabei glaub ich nicht so wichtig.
Richtig. Nur die Räder, die von einem Motor angetrieben werden, brauchen ein Kennzeichen und dürfen nicht auf den Radweg. Um sie zu fahren ist auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Re: Achte auf deine Linie! 03.08.2011 23:22 |
Zitat
Florian Schulz
Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.
Viele Grüße
Florian Schulz
Re: Achte auf deine Linie! 04.08.2011 00:33 |
Zitat
Alter Köpenicker
Nur die Räder, die von einem Motor angetrieben werden, brauchen ein Kennzeichen und dürfen nicht auf den Radweg. Um sie zu fahren ist auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Re: Achte auf deine Linie! 04.08.2011 00:35 |
Re: Achte auf deine Linie! 04.08.2011 01:36 |
Zitat
Spandauer70
Wobei es keine allgemeine Nutzungspflicht von Radwegen gibt.
Re: Achte auf deine Linie! 04.08.2011 01:48 |
Zitat
Spandauer70
Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen, Pedelecs nicht.
Zitat
Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn
sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend
Platz vorhanden ist. Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel
mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sind von der Beförderung
ausgeschlossen. Jeder Fahrgast darf nur ein einsitziges, zweirädriges Fahrrad mitnehmen.
Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es
sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind.
Dies gilt auch für den Bahn- Ersatzverkehr. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern
obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.
Re: Achte auf deine Linie! 04.08.2011 07:25 |
Zitat
der weiße bim
[§11 (1) der VBB-Beförderungsbedingungen]
Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.
Re: Achte auf deine Linie! 04.08.2011 07:28 |
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
fairsein
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.
Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.
Stimmt. Aber entscheidend ist nun mal das Kennzeichen. Ob der Motor nun elektrisch ist oder nicht, ist dabei glaub ich nicht so wichtig.
Richtig. Nur die Räder, die von einem Motor angetrieben werden, brauchen ein Kennzeichen und dürfen nicht auf den Radweg. Um sie zu fahren ist auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Wobei SD200 ja von einer Radspur gesprochen hat. Und da ist ja zusätzlich noch entscheidend, ob es ein Schutzstreifen (durchgezogene Linie zur Fahrbahn) oder ein Angebotsstreifen (gestrichelte Linie) ist. Auf letzterem darf alles fahren, sogar Autos (z.B. Prellerweg unter der S-Bahn-Brücke).