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Achte auf deine Linie!
geschrieben von Logital 
Zitat
murkelpurkel
Wie viele verschiedene Autos für verschiedene Anwendungen soll man denn so haben?

Unter Wirtschaftsförderungsgesichtspunkten sollten es schon mehrere sein, unter diesem Gesichtspunkt wäre es auch besser, wenn nicht der Kauf oder Besitz eines Autos besteuert würde, sondern dessen Gebrauch. Dass man als limitierendes Element die Abstellfläche marktwirtschaftlich bepreisen müsste, wäre allerdings wohl ein Nebeneffekt.

Die wenigsten SUV-Fahrer dürften wirklich den Bedarf haben, ein geländegängige Fahrzeug zu fahren.
Zitat
Lopi2000
Zitat
murkelpurkel
Wie viele verschiedene Autos für verschiedene Anwendungen soll man denn so haben?

...
Die wenigsten SUV-Fahrer dürften wirklich den Bedarf haben, ein geländegängige Fahrzeug zu fahren.

Was ist Bedarf? Die allermeisten Autofahrer haben keinen permanenten Bedarf für Autos mit vier Sitzen.
Wenn ich sehe wie oft 1 oder 2 Personentransporte stattfinden müßte SMART fahren vorgeschrieben werden.
Wen man sich aufschwingen wollte den Bedarf anderer Leute festlegen zu wollen dann
sind wir ganz schnell wieder da wo wir eigentlich nicht hin wollen.
Diese SUV Debatte ist doch nur aus einer Kampagne entstanden als irgendeiner mal wieder einen Buhmann
brauchte. Große, schwere, schnelle Limousinen tauchen in dieser Diskussion komischerweise nicht auf.
Die sehe ich im Stadtbild viel öfter. Ein Tempolimit auf der Autobahn ist auch nicht vorgesehen...
Zitat
Bäderbahn
Zitat
murkelpurkel
... Für das Klima sind aber nur die Tonnen wichtig, weltweit wie zu Hause.

Ja, aber, ...
jeder von uns kann seinen, im Einzelnen kleinen, Beitrag dazu leisten. Die Aussage "egal, was wir machen, die anderen sind schlimmer" mag ich nicht gelten lassen. Auch wir sind schlimm und sollten zusehen, dass wir das mit der CO2 Reduzierung hinbekommen.

Man sollte aber auch den Aufwand pro eingesparter Tonne gerecht verteilen. Bei unseren 10t eine Tonne zu sparen ist sicher viel schwerer
als z.B. in den USA eine Tonne zu sparen. Wenn wir das tun kommen 81 Mio t zusammen wenn die Amis das tun kommen 311 Mio t zusammen.
Wenn die Amis oder die Russen oder die Inder oder die Chinesen machen was sie wollen ist es egal was wir tun. Da ist es komplett sinnlos
Deutschland mit Energiesparlampen auszurüsten. Dann sind wir sowieso im Eimer.
Aus Russland war auch mal zu hören: Klimaerwärmung? Prima da wächst unsere nutzbare Landfläche ja nach Norden.
Der Beitrag der deutschen SUVs am gesamten CO2-Ausstoß ist da nur Pillepalle. Genauso wie der Anteil der Beleuchtung in
Haushalten am Gesamtverbrauch an Elektroenergie. (Aber ich glaube wir schweifen ab.)
Zitat
murkelpurkel
Diese SUV Debatte ist doch nur aus einer Kampagne entstanden als irgendeiner mal wieder einen Buhmann
brauchte. Große, schwere, schnelle Limousinen tauchen in dieser Diskussion komischerweise nicht auf.
Die sehe ich im Stadtbild viel öfter. Ein Tempolimit auf der Autobahn ist auch nicht vorgesehen...

Aus meiner Sicht betrifft das weniger einen bestimmten Fahrzeugtyp als einen Gesamttrend, der in Deutschland durch eine intensive Lobbyarbeit deutlich unterstützt wird. Ob dies nun im Extremfall SUVs sind oder auch normale Mittelklassewagen, die Abmessungen der Fahrzeuge werden immer großzügiger und Einspareffekte im Energieverbrauch werden durch leistungsstärkere Motoren aufgezehrt. Selbst der VW Golf hat rund 20 Zentimeter in der Breite gewonnen, die Minimalmotorisierung hat sich fast verdoppelt.

Ergebnis ist unter anderem, dass die Parkplätze großzügiger bemessen werden müssen. Auf der selben Fläche können heute rund ein Viertel weniger Fahrzeuge abgestellt werden. Ebenso ragen notgedrungen die Fahrzeuge häufig in den Straßenraum, in Rad- oder Busspuren hinein und behindern oder gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer.
Mal eine Off Topic Frage ( Wollte dafür kein neues Thema aufmachen) dürfen Fahrräder Mit Motor die Radspur befahren? Sah das Heute an einer Haltestelle.
Wenn Du E-Bikes meinst, ja. Wenn Du Mofas meinst, nein. Die erkennt man daran, dass sie ein Versicherungskennzeichen haben.
Zitat
SD200
Mal eine Off Topic Frage ( Wollte dafür kein neues Thema aufmachen) dürfen Fahrräder Mit Motor die Radspur befahren? Sah das Heute an einer Haltestelle.

Kommt drauf an. Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Ja. Wir waren hier ja gleich schnell. So detailliert ist es natürlich besser.
Du warst aber schneller, dein Beitrag steht oben :-)
Musste aber auch erst mal danach googeln.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.

Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.

Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.

Stimmt. Aber entscheidend ist nun mal das Kennzeichen. Ob der Motor nun elektrisch ist oder nicht, ist dabei glaub ich nicht so wichtig.
Zitat
fairsein
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.

Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.

Stimmt. Aber entscheidend ist nun mal das Kennzeichen. Ob der Motor nun elektrisch ist oder nicht, ist dabei glaub ich nicht so wichtig.

Richtig. Nur die Räder, die von einem Motor angetrieben werden, brauchen ein Kennzeichen und dürfen nicht auf den Radweg. Um sie zu fahren ist auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
fairsein
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.

Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.

Stimmt. Aber entscheidend ist nun mal das Kennzeichen. Ob der Motor nun elektrisch ist oder nicht, ist dabei glaub ich nicht so wichtig.

Richtig. Nur die Räder, die von einem Motor angetrieben werden, brauchen ein Kennzeichen und dürfen nicht auf den Radweg. Um sie zu fahren ist auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.

Wobei SD200 ja von einer Radspur gesprochen hat. Und da ist ja zusätzlich noch entscheidend, ob es ein Schutzstreifen (durchgezogene Linie zur Fahrbahn) oder ein Angebotsstreifen (gestrichelte Linie) ist. Auf letzterem darf alles fahren, sogar Autos (z.B. Prellerweg unter der S-Bahn-Brücke).
Zitat
Florian Schulz
Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.

Viele Grüße
Florian Schulz


Wobei es keine allgemeine Nutzungspflicht von Radwegen gibt.

Gruß Spandauer
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Zitat
Alter Köpenicker
Nur die Räder, die von einem Motor angetrieben werden, brauchen ein Kennzeichen und dürfen nicht auf den Radweg. Um sie zu fahren ist auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.

Fahrräder mit Motor sind ebenfalls von der Mitnahme in VBB-Verkehrsmitteln ausgeschlossen.

Prüfbescheinigung zum Mofafahren entfällt beim reiferen (Bestandsschutz genießenden) Teil der Bevölkerung, für Jüngere ist sie an irgendeinem Stichtag zur Pflicht geworden.

so long

Mario
Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen, Pedelecs nicht.

Gruß Spandauer
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Zitat
Spandauer70
Wobei es keine allgemeine Nutzungspflicht von Radwegen gibt.

Eine Nutzungspflicht besteht für Radwege, die mit den entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen sind. Alle nicht signalisierten (wie man im Bahnsprech sagen würde) Wege sind Angebotsradwege, die keiner zwingenden Nutzung unterliegen.

Dein "allgemein" ist jedoch ziemlich auslegungsfähig.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Spandauer70
Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind ausgeschlossen, Pedelecs nicht.

In §11 (1) der VBB-Beförderungsbedingungen ist nur geregelt:

Zitat

Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn
sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend
Platz vorhanden ist. Tandems, dreirädrige Fahrräder, Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel
mit Hilfsmotor, Mofas sowie Fahrräder zum Lastentransport und Anhänger sind von der Beförderung
ausgeschlossen. Jeder Fahrgast darf nur ein einsitziges, zweirädriges Fahrrad mitnehmen.
Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es
sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind.
Dies gilt auch für den Bahn- Ersatzverkehr. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern
obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.

Für mich ist auch ein elektrischer Antrieb ein Hilfsmotor. Ist das inzwischen irgendwo genauer festgelegt worden?

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
[§11 (1) der VBB-Beförderungsbedingungen]
Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.

Und da liegt der Hase im Pfeffer. Ich habe noch nie erlebt, daß sich das Betriebspersonal darum gekümmert hätte. Insbesondere im Regionalverkehr durfte ich da schon einige unschöne Szenen miterleben. Am schlimmsten ist es, wenn der ganze Wagen mit diesen Kutschen zum Transport von Kindern vollgestellt ist, und man weder vor noch zurück kommt.
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
fairsein
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Florian Schulz
Wenn das Fahrrad mit Hilfsmotor ein Mofa war, also einen Verbrennungsmotor welches ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf es innerorts nicht auf Radwegen fahren (vgl. §2 (4) StVO). Ist es dagegen nur ein einfaches Fahrrad mit Elektromotor (sog. Pedelec) gewesen, gilt es als normales Fahrrad und unterliegt der Nutzungspflicht eines Radweges.

Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einen Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Maßgebend ist, ob das Gefährt mit dem Motor angetrieben wird oder ob der Motor nur die Fahrradfahrtätigkeit unterstützt. Stand heute gerade in der Zeitung und ist auch in der aktuellen Publikation der Stiftung Warentest beschrieben.

Stimmt. Aber entscheidend ist nun mal das Kennzeichen. Ob der Motor nun elektrisch ist oder nicht, ist dabei glaub ich nicht so wichtig.

Richtig. Nur die Räder, die von einem Motor angetrieben werden, brauchen ein Kennzeichen und dürfen nicht auf den Radweg. Um sie zu fahren ist auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.

Wobei SD200 ja von einer Radspur gesprochen hat. Und da ist ja zusätzlich noch entscheidend, ob es ein Schutzstreifen (durchgezogene Linie zur Fahrbahn) oder ein Angebotsstreifen (gestrichelte Linie) ist. Auf letzterem darf alles fahren, sogar Autos (z.B. Prellerweg unter der S-Bahn-Brücke).

Also, ich weiß zwar nicht ob es viel nützt, aber als ich noch mit einem Mofa unterwegs war, ist sehr lange her, da wußten einiger Herren der Polizei es allem Anschein selber nicht so genau. Einer scheuchte mich auf den Radweg rauf, und der nächst etwa drei Kilometer weiter wieder runter. Ich gehöhre übrigens zu dem Teil der Bevölkerung die da unter den Bestandsschutz fallen würden. Aber es gibt leider keine preiswerte Mofa, die mein Gewicht verträgt.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

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