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Vollring über Westkreuz
@ Tradibahner
Mal 'ne ganz doofe Frage... Aber wenn Du schon Menschenmassen fotografierst und man kann viele Gesichter gut erkennen... darfst du dann so ein Bild einfach veröffentlichen? Ist jetzt wirklich nicht als Angriff zu werten, ich will's einfach mal wissen. Das sind schließlich keine Personen des öffentlichen Lebens.
Ich bin zwar nicht Tradibahner, aber mir ging das gleiche durch den Kopf, als ich die Fotos gesehen habe... und da mich das auch interessiert, weil ich auch gerne fotografiere, hab ich mal kurz recherchiert... vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen.
(Disclaimer: natürlich darf sich niemand auf die folgenden Aussagen rechtlich verlassen, im Zweifel sollte ein Jurist befragt werden!)
Prinzipiell gilt das Recht am eigenen Bild, d.h. prinzipiell braucht man die Einwilligung jedes einzelnen Menschen auf den Fotos da oben, um die Bilder veröffentichen zu können. Das Regelt
§22 KunstUrhG - Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, definiert in
§23 KunstUrhG.
Zitat
§23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
1. dürfte hier nicht zutreffen
2. würde ich als Nicht-Jurist auf den Bildern 1 und vermutlich auch 2 als gegeben ansehen, bei den anderen Bildern bezweifele ich allerdings, ob man noch damit argumentieren kann, die Personen wären nur Beiwerk im Foto, wenn sie ungefähr 80% des Bildes einnehmen.
Ob man das ganze als Versammlung oder Aufzug im Sinne des §23 1.3 darstellen kann, wage ich auch mal zu bezweifeln, und 1.4 dürfte - ohne das dies als Angriff auf Tradibahners Fotokünste verstanden werden soll - eher auch nicht zutreffen...
Ich wäre also etwas vorsichtiger mit der Veröffentlichung solcher Aufnahmen und würde wohl vorsorglich die Gesichter unkenntlich machen (wobei das nicht zwangsläufig ausreichen muß).
Man kann gar nicht so blöd denken, wie es manchmal kommt - vor kurzem sind beispielsweise eine Menge toller S-Bahn-Führerstandsmitfahrten in HD bei YouTube verschwunden.
Und warum? Weil sich ein Fahrgast auf den Videos wiedererkannt hat und direkt bei der Bahn beschwert hat, die sich darauf hin wohl an den entsprechenden YouTube Nutzer gewand haben...
~ Mariosch