Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung)
geschrieben von Norderstedt 
Zitat
peterl
Zitat
Mariosch
Zitat
Norderstedt
Meiner Menung nach würde ein Teilbetrieb dem VBB-Tarifschema unterliegen. Daher verstehe ich dies auch nicht.

Ich verstehe die Aussage einfach so: Die DB ist viel zu teuer, viel zu teuer, viel zu teuer. Wenn wir alles noch weiter privatisieren, wirds für den Kunden & Steuerzahler immer billiger, billiger, billiger, während gleichzeit der Service immer besser, besser, besser wird.

[...]

~ Mariosch

Mir scheint es als sei Dir der Unterschied zwischen einer Privatisierung und einer Ausschreibung nicht bekannt.
Durchaus ist mir dieser Unterschied bewußt. Ich frage mich allerdings, was das jetzt mit meiner Aussage zu tun hat. Da ging es nicht um die Ausschreibung der S-Bahn an sich (ist ein ganz anderes Thema), sondern um die Aussage eines Sprechers von Mofair e.V., d.h. von nicht-bundeseigenen Bahnbetreibern. Und die sind nunmal privat (auch wenn da teilweise wieder Staatsbahnen wie die französische Staatsbahn hinterstecken möchten - Betriebe im Besitz der deutschen Länder und oder des Bundes sind sie nicht).

Von denen stammt die Aussage, bei einer Teilausschreibung der S-Bahn würden nicht nur die vom Besteller zu bezahlenden Kosten sinken, sondern obendrauf noch die Ticketpreise. Wobei natürlich impliziert wurde, das dies nur dann eintritt, wenn ein privater Anbieter die Ausschreibung gewinnt.
Und wenn ich eine staatliche Aufgabe per Ausschreibung an den billigsten privaten Anbieter übertrage - da gibts im Ergebnis dann auch keinen signifikanten Unterschied zur echten Privatisierung mehr.

~ Mariosch
Zitat
Jumbo
Zitat
Giovanni
So gibt es heute bereits DB-Tickets die eben keine kostenfreie Weiterfahrt in der S-Bahn erlauben - z.B. [...] aber auch Sparpreise bei denen bei der Buchung nicht explizit ein Nahverkehrs-Nachlauf verlangt wurde.
Stimmt. Ein Sparpreis gilt bis zu dem Bahnhof, zu dem er gelöst wurde, wenn kein Nahverkehrsnachlauf gebucht wurde. Mit einem Sparpreis nach Berlin Hbf darf man dann auch nicht bis Ostbahnhof fahren, weder mit der S-Bahn, noch mit 'ner RB oder 'nem RE und auch nicht mit dem Fernverkehrszug, in dem man aufgrund der Zugbindung bis zum Hbf gesessen hat.

Das ist falsch! Auch auf einer Sparpreis-Fahrkarte steht als Ziel "Berlin" und der Tarifpunkt Berlin umfasst alle S-Bahnhöfe innerhalb des Rings + Nöldnerplatz und Lichtenberg. Der klein und in Klammern dazugeschriebene Name des Zielbahnhofs dient nur der Information.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Impliziert wurde da lediglich, dass durch das Instrument Ausschreibung ein günstigeres Angebot zustande kommen würde, gleich ob der Auftrag dann an die DB geht oder an irgendein Mitglied von mofair. Genau aus dem selben Grund, warum man im eigenen Haushalt bei Handwerkerarbeiten mehrere Kostenvoranschläge einholt (und das den Handwerkern auch sagt).

Zitat

"Und wenn ich eine staatliche Aufgabe per Ausschreibung an den billigsten privaten Anbieter übertrage - da gibts im Ergebnis dann auch keinen signifikanten Unterschied zur echten Privatisierung mehr."

Also wie du zu diesem Ergebnis kommst, verstehe ich im Ansatz nicht. Ob ich beispielsweise eine Autobahn verkaufe oder die Instandhaltung einer Autobahn in die Hände des Anbieters mit dem überzeugendsten Angebots gebe ist doch ein sehr großer Unterschied.



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.11.2011 17:18 von peterl.
Zitat
Jumbo
Zitat
Giovanni
Es gab im Tarifbereich A übrigens exakt eine Buslinie die das CityTicket der DB nicht anerkannt hat: SXF1. Das ist zugleich die einzige Buslinie an der die DB beteiligt ist. Hier wurde aber nie eine Anerkennung durch den Besteller gefordert (da eigen, aber nicht wirtschaftlich...)
Ich bin bei Buslinien jetzt nicht so im Bilde, aber hatte der SXF1 nicht nur genau 1 Haltestelle im Bereich der Gültigkeit des CityTickets (S Südkreuz Bhf)?
Zeitweise hielt der SXF1 auch in Tempelhof.
Da aber die Kombination von City-Ticket und BC-Verbundfahrschein zulässig ist, ist die Nicht-Anerkennung auch trotz der nur einen Haltestelle relevant.

Zitat

Zitat
Giovanni
Allerdings erkennen auch 100%ige DB-Busse im Land Brandenburg keine DB-Tickets an - so der RB35-Ersatzbus (obwohl weiterhin Tickets nach z.B. Görzig gekauft werden können).
RB35-Bus gibt es doch schon seit Dezember 2007 nicht mehr, nachdem die Verbindung Bad Saarow - Beeskow abbestellt wurde. (Ich war zufällig kurz vor dem Fahrplanwechsel in Bad Saarow, da waren sowohl die Züge nach Fürstenwalde als auch die Busse nach Beeskow im alten Bahnhofsfahrplan ausgewiesen, im neuen aber nur noch die Züge.)
Wenn da noch ein Bus von Bad Saarow nach Beeskow fährt, ist das ein normaler Linienbus, der im Auftrag des Landkreises gefahren wird. Zufällig zwar von einer Bahntochter, aber trotzdem kein Bahn-Verkehr. Ansonsten müssten ja die Busse nach Saarow Dorf oder Silberberg z.B. auch Bahn-Tarif anerkennen.
Trotz 2007 eingestelltem Zugverkehr verkauft die DB (Stand Sommer 2009) weiterhin DB-Tickets nach Pfaffendorf (Mark), Görzig und Groß Rietz. Ebenfalls möglich ist der Kauf von Tickets über Fürstenwalde nach Beeskow.
So lange diese Strecke noch im DB-Tarif enthalten ist sollte es auch Möglichkeiten nehmen die DB-Tickets zu nutzen. Oder etwa nicht?
Buchbar sind die Tickets aber nur noch im echten Expressverkauf, der Online und am Automat nicht verfügbar ist.

Mir ist aber keine Regel bekannt die es der BOS verbieten würde weiterhin den DB-Tarif für Fernreisende anzuerkennen - schließlich ist das in anderen Regionen selbst Jahrzehnte nach der Streckenschließung teilweise noch der Fall.
Lediglich ein Verkauf durch die BOS dürfte an organisatorischen Problemen scheitern.
Zitat
Jay
Zitat
Jumbo
Zitat
Giovanni
So gibt es heute bereits DB-Tickets die eben keine kostenfreie Weiterfahrt in der S-Bahn erlauben - z.B. [...] aber auch Sparpreise bei denen bei der Buchung nicht explizit ein Nahverkehrs-Nachlauf verlangt wurde.
Stimmt. Ein Sparpreis gilt bis zu dem Bahnhof, zu dem er gelöst wurde, wenn kein Nahverkehrsnachlauf gebucht wurde. Mit einem Sparpreis nach Berlin Hbf darf man dann auch nicht bis Ostbahnhof fahren, weder mit der S-Bahn, noch mit 'ner RB oder 'nem RE und auch nicht mit dem Fernverkehrszug, in dem man aufgrund der Zugbindung bis zum Hbf gesessen hat.

Das ist falsch! Auch auf einer Sparpreis-Fahrkarte steht als Ziel "Berlin" und der Tarifpunkt Berlin umfasst alle S-Bahnhöfe innerhalb des Rings + Nöldnerplatz und Lichtenberg. Der klein und in Klammern dazugeschriebene Name des Zielbahnhofs dient nur der Information.
Sparpreis-Tickets gelten nur in den angegebenen Zügen - wenn als letzter Zug ein ICE angegeben ist darf anschließend keine S-Bahn mehr benutzt werden. Nur wenn *NV mit auf der Fahrkarte steht kann man die tarifliche Gleichstellung auch ausnutzen.

Da sich am Preis nichts ändert ist die bisherige Regelung aber sehr fahrgastfeindlich.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Norderstedt
Aus dem was ich lese, seit ihr kein Freund einer Teilausschreibung. Was wollt ihr dann? Gesamtausschreibunng wenn möglich oder dass das land die S-Bahn Berlin erwirbt, wenn die Bahn nicht wieder dies verhindert?

Prinzipiell wünsche ich mir eine Integration der S-Bahn Berlin GmbH in die BVG, was durchaus etappenweise erfolgen könnte. Denkbar wäre etwa, dass die BVG (stellvertretend für das Land) 75 Prozent der GmbH-Anteile von der DB Regio AG übernimmt und der Rest (zunächst?) bei jener Bahntochter verbleibt...

Sollte Herr Grübe diese Variante ablehnen, könnte man über die "Pariser Lösung" nachdenken, wo RATP und SNCF die dortige S-Bahn ("RER") auch gemeinsam für den Aufgabenträger STIF betreiben.

Meiner Meinung nach läßt sich die Sache eben nur pragmatisch lösen...

Nein danke- nicht den Sanierungsfall S-Bahn auch noch in die BVG installieren-
auch wenn die S-Bahn mehr Kohle vom Senat bekommt.....

Die U-Bahn krankt z.T.heute noch an den damals (1984) gestrichenen Investitionen in Tunnel und Viaduktsanierungen,
als die Gelder zur Sanierung des DR-Erbe benötigt wurden..

Wenn die S-Bahn Landesbetrieb werden soll, dann als eigenständiger Betrieb wie BSR oder Behala.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Wenn die S-Bahn Landesbetrieb werden soll, dann als eigenständiger Betrieb wie BSR oder Behala.

Das sehe ich ebenso. Durch die beiden unterschiedlichen Unternehmen gibt es auch gewisse Effizienz-Effekte, da man ja "im Wettbewerb" um die Fahrgeldeinnahmen steht. Schon heute dominieren beide Unternehmen die kleineren Unternehmen bei der Einnahmeaufteilung. Wenn die BVG heute erzählt, dass sie eine Tariferhöhung braucht, dann kann die S-Bahn sagen, dass sie eigentlich ganz gut zurecht kommt (oder andersrum). Bei einem einzigen Unternehmen entsteht mir da auch einfach zu viel Marktmacht. Eigentlich könnte man auch die BVG noch dritteln, denn manchmal hat man eh das Gefühl, dass da nur über-, aber nicht immer miteinander geredet wird.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Giovanni
Zitat
Jumbo
Zitat
Giovanni
Es gab im Tarifbereich A übrigens exakt eine Buslinie die das CityTicket der DB nicht anerkannt hat: SXF1. Das ist zugleich die einzige Buslinie an der die DB beteiligt ist. Hier wurde aber nie eine Anerkennung durch den Besteller gefordert (da eigen, aber nicht wirtschaftlich...)
Ich bin bei Buslinien jetzt nicht so im Bilde, aber hatte der SXF1 nicht nur genau 1 Haltestelle im Bereich der Gültigkeit des CityTickets (S Südkreuz Bhf)?
Zeitweise hielt der SXF1 auch in Tempelhof.
Da aber die Kombination von City-Ticket und BC-Verbundfahrschein zulässig ist, ist die Nicht-Anerkennung auch trotz der nur einen Haltestelle relevant.

Das ist doch eher eine theoretische Diskussion: Weder gab es im SXF1-Bus Entwerter, an denen man seine Anschlußfahrscheine hätte abstempeln können, noch konnte man beim Fahrer Fahrscheine erstehen, denn er hatte ja gar keine Kasse! Fragte man den Fahrer nach Anschlußfahrscheinen, hat es stets durchgewunken. Die Tickets waren ihm vollkommen egal!
Praktisch konnte man den Bus kostenlos benutzen.

Jetzt kann man darüber reden, da es den Bus nicht mehr gibt... ;-)

Herzliche Grüße von
'Möckernbrücke'
Dipl.-Fahrgast h.c.
Zitat
Giovanni
So gibt es heute bereits DB-Tickets die eben keine kostenfreie Weiterfahrt in der S-Bahn erlauben - z.B. [...] aber auch Sparpreise bei denen bei der Buchung nicht explizit ein Nahverkehrs-Nachlauf verlangt wurde.
Zitat
Jumbo
Stimmt. Ein Sparpreis gilt bis zu dem Bahnhof, zu dem er gelöst wurde, wenn kein Nahverkehrsnachlauf gebucht wurde. Mit einem Sparpreis nach Berlin Hbf darf man dann auch nicht bis Ostbahnhof fahren, weder mit der S-Bahn, noch mit 'ner RB oder 'nem RE und auch nicht mit dem Fernverkehrszug, in dem man aufgrund der Zugbindung bis zum Hbf gesessen hat.
Zitat
Jay
Das ist falsch! Auch auf einer Sparpreis-Fahrkarte steht als Ziel "Berlin" und der Tarifpunkt Berlin umfasst alle S-Bahnhöfe innerhalb des Rings + Nöldnerplatz und Lichtenberg. Der klein und in Klammern dazugeschriebene Name des Zielbahnhofs dient nur der Information.
Zitat
Giovanni
Sparpreis-Tickets gelten nur in den angegebenen Zügen - wenn als letzter Zug ein ICE angegeben ist darf anschließend keine S-Bahn mehr benutzt werden. Nur wenn *NV mit auf der Fahrkarte steht kann man die tarifliche Gleichstellung auch ausnutzen.

Da sich am Preis nichts ändert ist die bisherige Regelung aber sehr fahrgastfeindlich.

Nein, es ist so, wie Jay schrieb. Berlin als Ziel umfasst die Weiterfahrt mit der S-Bahn in Berlin A plus Nöldnerplatz und Lichtenberg (Bei *NV wäre auch die BVG mit dabei). Aufgrund des dichten Taktes und des Fehlens von Zugnummern ist die S-Bahn ohne Erwähnung "einfach so" immer mit drin. Einzige Ausnahme: auf dem Ticket steht ein ganz bestimmer Zeilbahnhof, z.B. Berlin Hbf. Dann ist dort Schluss.
Zitat
DonChaos
Zitat
Giovanni
So gibt es heute bereits DB-Tickets die eben keine kostenfreie Weiterfahrt in der S-Bahn erlauben - z.B. [...] aber auch Sparpreise bei denen bei der Buchung nicht explizit ein Nahverkehrs-Nachlauf verlangt wurde.
Zitat
Jumbo
Stimmt. Ein Sparpreis gilt bis zu dem Bahnhof, zu dem er gelöst wurde, wenn kein Nahverkehrsnachlauf gebucht wurde. Mit einem Sparpreis nach Berlin Hbf darf man dann auch nicht bis Ostbahnhof fahren, weder mit der S-Bahn, noch mit 'ner RB oder 'nem RE und auch nicht mit dem Fernverkehrszug, in dem man aufgrund der Zugbindung bis zum Hbf gesessen hat.
Zitat
Jay
Das ist falsch! Auch auf einer Sparpreis-Fahrkarte steht als Ziel "Berlin" und der Tarifpunkt Berlin umfasst alle S-Bahnhöfe innerhalb des Rings + Nöldnerplatz und Lichtenberg. Der klein und in Klammern dazugeschriebene Name des Zielbahnhofs dient nur der Information.
Zitat
Giovanni
Sparpreis-Tickets gelten nur in den angegebenen Zügen - wenn als letzter Zug ein ICE angegeben ist darf anschließend keine S-Bahn mehr benutzt werden. Nur wenn *NV mit auf der Fahrkarte steht kann man die tarifliche Gleichstellung auch ausnutzen.

Da sich am Preis nichts ändert ist die bisherige Regelung aber sehr fahrgastfeindlich.

Nein, es ist so, wie Jay schrieb. Berlin als Ziel umfasst die Weiterfahrt mit der S-Bahn in Berlin A plus Nöldnerplatz und Lichtenberg (Bei *NV wäre auch die BVG mit dabei). Aufgrund des dichten Taktes und des Fehlens von Zugnummern ist die S-Bahn ohne Erwähnung "einfach so" immer mit drin. Einzige Ausnahme: auf dem Ticket steht ein ganz bestimmer Zeilbahnhof, z.B. Berlin Hbf. Dann ist dort Schluss.
Bitte: Lies die Beförderungsbestimmungen!
Bei Normalpreisen hast du Recht, aber...

Für Sparpreise o.ä. steht dort:
"Sie berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen
und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind
(Zugbindung)."
Für S-Bahn und Regionalzüge muss demnach *NV auf dem entsprechenden Abschnitt der Fahrkarte eingetragen sein.
Ansonsten kann das Ticket nur zu Bahnhöfen benutzt werden, an denen der Fernzug hält - logisch.

Bei der BVG gilt das CityTicket, nicht aber *NV (von Kulanzregelungen an starken S-Bahn-Krisentagen mal abgesehen).
Sparpreisdiskussion
22.11.2011 12:10
Der Sparpreis gilt auf der gesamten Strecke (Start-Ziel-Relation) in allen Zügen der DB. Bei den Fernverkehrszügen ist eine Festlegung auf konkrete Züge notwendig (Zugbindung).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.11.2011 12:11 von DonChaos.
Chaos hat Recht. Ein Ticket der DB gilt, egal welche Ticketart, so wie geschrieben. Wenn kein Zielbahnhof eingetragen ist in Berlin A + Nöldnerpl und Lichtenberg, wenn Zielbahnhof eingetragen ist nur bis zu diesem Bahnhof. Die Tarifbezeichnung Berlin + City hinter Berlin (nur bei BahnCard Inhabern) ermöglicht zusätzlich das Fahren mit der BVG in Berlin A.
Lest die Beförderungsbedingungen!
Nahverkehrszüge dürfen nur auf den eingetragenen Abschnitten benutzt werden.

[bahn.de]
Jay
Re: Sparpreisdiskussion
22.11.2011 14:07
Zitat
Giovanni
Lest die Beförderungsbedingungen!
Nahverkehrszüge dürfen nur auf den eingetragenen Abschnitten benutzt werden.

[bahn.de]

Glücklicherweise gibt es bei der Bahn manchmal auch den gesunden Menschenverstand. Tarifpunkt Berlin ist Tarifpunkt Berlin und kein "eigener Abschnitt", daher entfällt die Kennzeichnung *NV, wenn man nicht explizit einen anderen NV-Halt eingibt. Das Kennzeichen "B" in der Tarifvorschrift reicht. Ich hatte bisher auch nie Probleme mit (m)einem Sparpreis-Ticket und erhielt bei Nachfragen auch immer die entsprechende Auskunft.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Die Strecke Fürstenwalde-Beeskow existiert auch in der aktuellen LA ( Zusammenstellungen der vorübergendenden Langsamfahrstellen u. anderen Besonderheiten). Ab Bad Saarow ist die Infra ja bei der Schermützelseebahn GmbH. Die haben ja schon einige Gleise entfernt.

Zum Thema wieder:

Ob ein privates EVU die Fahrzeugzahl stemmen kann? Es ist ja jetzt schon fraglich wegen den riesigen Diesel Netz Ostbrandenburg. Vielleicht macht die Odeg da mit, schauen wir mal.
Zitat
Giovanni
Lest die Beförderungsbedingungen!
Nahverkehrszüge dürfen nur auf den eingetragenen Abschnitten benutzt werden.

[bahn.de]

Passt doch! Berlin liegt doch im "eingetragenen Abschnitt". Denn Zielpunkt Berlin bedeutet jeder BAHN-hof in Berlin A + Nöldnerplatz und Lichtenberg.
Zitat
DonChaos
Passt doch! Berlin liegt doch im "eingetragenen Abschnitt". Denn Zielpunkt Berlin bedeutet jeder BAHN-hof in Berlin A + Nöldnerplatz und Lichtenberg.

Dann gilt das aber u.a. nicht für Bellevue, Hackescher Markt, Storkower Straße, Wedding, Humboldthain, Brandenburger Tor oder Hauptbahnhof (S-Bahn), denn das sind keine Bahnhöfe... :-)

Viele Grüße
Arnd
Zitat
DonChaos
Zitat
Giovanni
Lest die Beförderungsbedingungen!
Nahverkehrszüge dürfen nur auf den eingetragenen Abschnitten benutzt werden.

[bahn.de]

Passt doch! Berlin liegt doch im "eingetragenen Abschnitt". Denn Zielpunkt Berlin bedeutet jeder BAHN-hof in Berlin A + Nöldnerplatz und Lichtenberg.
Wenn da *NV eingetragen ist.
Gibt man bei der Buchung aber z.B. Berlin Hbf ein wird ein Ticket mit Zugbindung bis Berlin Hbf ohne anschließende Nahverkehrsnutzung ausgegeben.
Aber Bitte.. hier gehts doch wirklich um ein wichtigeres Thema, als um die Tarifprobleme bei irgendwelchen Ersatzverkehren.
Ich halte eine Zerschlagung der einheitlichen S-Bahn für einen kolossalen Fehler.
Der Eigentümer der Bahn ist der Staat, somit ist er der Eigentümer auch der S-Bahn. Hier ist verantwortliches Handeln der zuständigen Führungskreise gefragt, bis hin zum Verkehrsminister, und nicht die Hau-Drauf-Methode. Wenn hier also Führungskräfte am Werk sind, die Ihr Fach, nämlich den Bahnbetrieb, nicht beherrschen, dann raus mit Ihnen. Laßt die Sache Eisenbahner machen, die verstehen was davon, das heißt, wenns noch welche bei der Bahn geben sollte.
Und das Geschrei nach neuen Zügen hat auch so was seltsames. Wer hat wohl die letzten Züge gekauft? 500 Mio € hat doch wohl der Steuerzahler bezahlt, oder liege ich falsch? Und dann, nach neuer Ausschreibung, auf den Schrott damit? Die sind doch noch garnicht bei den Banken abbezahlt und lassen sich außerdem nirgendwoanders einsetzen. Wer da mehr weiß, ich höre gerne zu.
Einzelne Strecken aus dem System herauszulösen bringt garnichts, dieses Thema hatten wir hier schon vor ein paar Jahren. Genausogut könnte man einzelne U-Bahnstrecken ausschreiben, bloß weil die BVG da ein paar Probleme hat.
Die S-Bahn als Gesamtunternehmen muß in einer Hand bleiben. Die öffentliche Hand muß die Kontrolle über den Betrieb des UNTERNEHMENS BAHN behalten bzw, wiedererlangen. Nur so wird ein Schuh draus.

Gruß O-37
Zitat
O-37
Ich halte eine Zerschlagung der einheitlichen S-Bahn für einen kolossalen Fehler.

Stimmt. Nur eine einheitliche S-Bahn kann einen attraktiven und zuverlässigen
Nahverkehr gewährleisten.

Was bekanntlich sehr eindrucksvoll in den letzten Jahren gezeigt wurde.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen