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geschrieben von Forummaster Berlin 
Doch Giovanni
SOLLTE (es wird ja eh nicht passieren) der Fahrer nachweisen können das er explizit durch die Veröffentlichung des Filmes seinen Arbeitsplatz verloren hat sieht es für den Veröffentlicher sehr schlecht aus, er würde auf jeden Fall vor Gericht Probleme haben wenn der Fahrer Schadensersatz haben will..
Also die einzig korrekte Variante wäre doch jetzt eine Massenanfrage aller Fuzzys in Berlin bei der BVG für eine Fotoerlaubnis. Irgendwann werden die unter der Last der Anfragen dann in die Knie gehen und das mal vernünftig für alle Regeln... Man muss diesen Unsinn immer mit den eigenen Waffen schlagen!

Frage am Rande: Kann man an der Sprechstelle eigentlich auch spontan eine Fotografier bzw. Filmerlaubnis bekommen?
Zitat
Schweinebacke
Doch Giovanni
SOLLTE (es wird ja eh nicht passieren) der Fahrer nachweisen können das er explizit durch die Veröffentlichung des Filmes seinen Arbeitsplatz verloren hat sieht es für den Veröffentlicher sehr schlecht aus, er würde auf jeden Fall vor Gericht Probleme haben wenn der Fahrer Schadensersatz haben will..
Das bezweifele ich stark.

Das würde im Umkehrschluß ja auch bedeuten: Filme ich einen Polizisten, wie er nachts irgendwo einbricht, veröffentliche das Video, jemand erkennt ihn und er verliert deswegen seinen Job, dann könnte er mich nach deiner Theorie verklagen, das ich ihm Lebenslang das Gehalt zahle.
Sowas dürfte noch nicht mal in den USA funktionieren, und die haben da schon teilweise sehr seltsam anmutende Urteile...

Fakt ist: in meinem (zugegebenermaßen sehr konstruierten) Beispiel verliert der Polizist seinen Job, weil er eine Straftat begangen hat, NICHT weil ich ihn gefilmt und das veröffentlicht habe. Im Falle des Fahrers verliert dieser - wenn überhaupt - seinen Job, da er zumindest gegen die Auflagen seines Arbeitgebers verstoßen hat (Fahrgäste Gewalt anzudrohen dürfte nicht zu seinen genehmigten Befugnissen gehören), wenn nicht sogar eine Straftat begangen hat (Nötigung / versuche Nötigung - je nach Staatsanwalt und Richter könnte das glatt drin sein).
Die Veröffentlichung des Videos hat nur indirekt damit zu tun. Kenntnis kann sein Arbeitgeber auch anders, z.b. wie schon erwähnt durch eine Anzeige seitens des Genötigten oder eines unbeteiligten Zeugen, der sich über das Verhalten des Fahrers bei der BVG unter Angabe der Zugnummer beschwert.


Was man bei der ganzen Sache allerdings nicht vergessen darf: offenbar gibs da noch ne Vorgeschichte, mir scheint es jedenfalls so, als habe der Fahrer dem Filmenden bereits mitgeteilt, das er nicht gefilmt werden will... da man die Vorgeschichte nicht kennt, ist eine Gesamtbeurteilung schwierig.

Grundsätzlich vertritt der Fahrer auch Hausrecht der BVG, was bedeutet, er kann mich jederzeit nach Belieben und ohne Angabe von Gründen des Betriebsgeländes verweisen (was sein Arbeitgeber ihm dann dazu sagt, wenn ich mich anschließend beschwere, weil man mich ungerechtfertigt aus der U-Bahn geworfen hat, ist eine andere Sache...).
Dementsprechend kann er auch das Filmen untersagen, dem ist eigentlich folge zu leisten.

Man hat dann drei Möglichkeiten:
1. Nach Hause gehen und sich bei der BVG beschweren
2. warten bis der Typ weg ist und dann weiterfilmen
3. bei der Pressestelle anrufen und um eine Genehmigung zum nicht-kommerziellen Filmen als Bahnfan bitten. Den Namen des Mitarbeits notieren / merken, der einem diese vermutlich direkt erteilt.* Weiterfilmen, und wenn der Mitarbeiter nochmal Ärger macht, auf die Pressestelle verweisen und eine Beschwerde bei der BVG einreichen.

~ Mariosch

*Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, empfiehlt sich allerdings Option 1.
Zitat
Mariosch
Grundsätzlich vertritt der Fahrer auch Hausrecht der BVG, was bedeutet, er kann mich jederzeit nach Belieben und ohne Angabe von Gründen des Betriebsgeländes verweisen (was sein Arbeitgeber ihm dann dazu sagt, wenn ich mich anschließend beschwere, weil man mich ungerechtfertigt aus der U-Bahn geworfen hat, ist eine andere Sache...).
Dementsprechend kann er auch das Filmen untersagen, dem ist eigentlich folge zu leisten.
Wäre die BVG beispielsweise ein Schwimmbad, müsste ich dir Recht geben.

Da die BVG allerdings ein öffentliches Verkehrsunternehmen ist, greift in solchen Fällen die Beförderungspflicht:
[www.gesetze-im-internet.de]
In den VBB-Tarifbestimmungen [www.vbbonline.de] ist ein Verweis auf die Hausordnung vorhanden [www.bvg.de] - aber ohne Verstoß gegen BB oder Hausordnung ist kein Ausschluss von der Beförderung möglich und damit natürlich auch kein Verweis vom Betriebsgelände.
BB-Verstoß
12.03.2012 21:36
Zitat
Giovanni
Wäre die BVG beispielsweise ein Schwimmbad, müsste ich dir Recht geben.

Da die BVG allerdings ein öffentliches Verkehrsunternehmen ist, greift in solchen Fällen die Beförderungspflicht:
[www.gesetze-im-internet.de]
In den VBB-Tarifbestimmungen [www.vbbonline.de] ist ein Verweis auf die Hausordnung vorhanden [www.bvg.de] - aber ohne Verstoß gegen BB oder Hausordnung ist kein Ausschluss von der Beförderung möglich und damit natürlich auch kein Verweis vom Betriebsgelände.

"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.03.2012 21:37 von JeDi.
Re: BB-Verstoß
12.03.2012 22:02
Zitat
JeDi
Zitat
Giovanni
Wäre die BVG beispielsweise ein Schwimmbad, müsste ich dir Recht geben.

Da die BVG allerdings ein öffentliches Verkehrsunternehmen ist, greift in solchen Fällen die Beförderungspflicht:
[www.gesetze-im-internet.de]
In den VBB-Tarifbestimmungen [www.vbbonline.de] ist ein Verweis auf die Hausordnung vorhanden [www.bvg.de] - aber ohne Verstoß gegen BB oder Hausordnung ist kein Ausschluss von der Beförderung möglich und damit natürlich auch kein Verweis vom Betriebsgelände.

"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...
Mal abgesehen davon ,was in diesem Falle rechtens ist und was nicht, finde ich die zusätzliche Androhung von Gewalt schon mehr als grenzwertig.
Auch wenn rauszuhören war, das man sich in dem falle schon mal gesehen hat (wann und wo sei jetzt mal dahin gestellt), wer erinnert sich an das Gesicht des/der Fahrers/Fahrerin wenn man "nur" die U-Bahn filmt. Dennoch hätte man in dem Falle der Bitte des Fahrers entgegen kommen können.
Zum anderen sollte den Fahrern/Fahrerinen klar gemacht werden worum es beim Filmen geht, man will weder dem Fahrer zu nahe treten, ihn ärgern oder in beschatten, man will einfach nur seinem Hobby nach gehen und da sich ein Fahrzeug nun mal meistens nur mit einer Person steuren lässt, bleibt es nicht aus das man mit auf dem Bild ist.
Vielleicht sollte man hier die Mitarbeiter ein wenig auf dem Themenbereich sensibilisieren, dann lassen sich solche Konfrontationen vermeiden.
Denn gerade durch Videoportale, den zunehmenden Tourismus und einer vielzahl von handlichen Aufnahmegeräten, steigt die Zahl der Hobbyfilmer stetig, sei es aus Hobby(Trainspotting) oder weil man der Familie die tolle U-Bahn ect. zeigen will.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.03.2012 22:21 von RegioTour.
Re: BB-Verstoß
12.03.2012 23:07
Zitat
Giovanni
Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.
Von daher hast du zunächst der Anweisung folge zu leisten und hast dann immer noch die Möglichkeit, dich darüber bei der BVG zu beschweren, wenn du meinst, die Anweisung sei nicht gerechtfertigt / zu unrecht erfolgt.

~ Mariosch
Zitat
RegioTour
Mal abgesehen davon ,was in diesem Falle rechtens ist und was nicht, finde ich die zusätzliche Androhung von Gewalt schon mehr als grenzwertig.
Unbestritten, das grenzt an Nötigung, und damit hat der Fahrer definitiv seine Befugnisse überschritten.

Zitat
RegioTour
Auch wenn rauszuhören war, das man sich in dem falle schon mal gesehen hat (wann und wo sei jetzt mal dahin gestellt), wer erinnert sich an das Gesicht des/der Fahrers/Fahrerin wenn man "nur" die U-Bahn filmt.
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.

Zitat
RegioTour
Zum anderen sollte den Fahrern/Fahrerinen klar gemacht werden worum es beim Filmen geht, man will weder dem Fahrer zu nahe treten, ihn ärgern oder in beschatten, man will einfach nur seinem Hobby nach gehen und da sich ein Fahrzeug nun mal meistens nur mit einer Person steuren lässt, bleibt es nicht aus das man mit auf dem Bild ist.
Vielleicht ist das auch alles schon beim ersten Gespräch passiert - vielleicht auch nicht, man weiß es halt nicht. Meistens ists ja auch so - wie es in den Wald reinschallt, so schallt's auch wieder raus. Wenn ich auf die erste freundliche Aufforderung, das Filmen zu unterlassen, natürlich arrogant reagierte, kommt am Ende sowas raus.
Wir sehen ja nur den Fahrer, wie er wütend aus dem Zug kommt - ob er beim vorigen Umlauf vielleicht provoziert worden ist (sich demonstrativ so hinzustellen, das ich den gleichen Fahrer auf der Rückfahrt 10 Minuten später wieder erwische, *wäre* übrigens durchaus provozierend) wissen wir ja nicht.

Nichtsdestotrotz hat der Fahrer sich definitiv in seiner Ausdrucksweise vergriffen, und wenn er dafür eins auf den Deckel bekommt, dann zu recht.

~ Mariosch
Re: BB-Verstoß
13.03.2012 09:08
Zitat
Mariosch
Zitat
Giovanni
Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.
Natürlich kann ich das als Fahrgast - schließlich wird mit dieser Anweisung die gesetzliche Beförderungspflicht verletzt.

Zitat

Von daher hast du zunächst der Anweisung folge zu leisten und hast dann immer noch die Möglichkeit, dich darüber bei der BVG zu beschweren, wenn du meinst, die Anweisung sei nicht gerechtfertigt / zu unrecht erfolgt.
:D
Wenn dem so wäre, würde die Klausel nichtig da sittenwidrig...
Re: BB-Verstoß
13.03.2012 09:59
Zitat
Giovanni
Zitat
Mariosch
Zitat
Giovanni
Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.
Natürlich kann ich das als Fahrgast - schließlich wird mit dieser Anweisung die gesetzliche Beförderungspflicht verletzt.
Was, das Untersagen von Filmaufnahmen verletzt die gesetzliche Beförderungspflicht?
Das tut nur das verweisen vom Betriebsgelände - was aber gerechtfertigt wäre, da du ja gegen §4 der Beförderungsbedingungen verstoßen hast.
Und die Frage, ob der Mitarbeiter befugt ist, die Anweisung, der du nicht folge leistest und die dann zum Verweis vom Gelände führt, wirklich zu erteilen, das ist meiner Meinung nach eine Frage, die man als normaler Fahrgast wohl eher nicht beantworten kann...

~ Mariosch
Re: BB-Verstoß
13.03.2012 13:29
Zitat
Mariosch
Zitat
Giovanni
Zitat
Mariosch
Zitat
Giovanni
Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.
Natürlich kann ich das als Fahrgast - schließlich wird mit dieser Anweisung die gesetzliche Beförderungspflicht verletzt.
Was, das Untersagen von Filmaufnahmen verletzt die gesetzliche Beförderungspflicht?
Filmaufnahmen verstoßen nicht gegen die Beförderungsbedingungen - deshalb bleibt die Beförderungspflicht bestehen.

Zitat

Das tut nur das verweisen vom Betriebsgelände - was aber gerechtfertigt wäre, da du ja gegen §4 der Beförderungsbedingungen verstoßen hast.
Ein möglicher Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen ist frühestens dann gegeben, wenn nach dem mündlichen Verbot der Filmaufnahmen diese fortgesetzt werden.
Zitat
Mariosch
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.

Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...

9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"
Re: BB-Verstoß
13.03.2012 16:32
Sie haben ja nicht nur verweilt, sondern Fotos gemacht. Die Absicht dieses Paragraphen liegt nur darin eine Handhabe gegen Obdachlose zu haben.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Bahner
Zitat
Mariosch
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.

Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...

9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"

Diese Hobbyfotografen nehmen i.d.R. einen der nächsten Züge zum nächsten Schauplatz.
Ab wann verweilt man denn "bloß"?

Edit: Zitat korrigiert.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.03.2012 23:29 von Moritz Platz.
Zitat
Moritz Platz
Zitat
Bahner


Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...

9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"

Diese Hobbyfotografen nehmen i.d.R. einen der nächsten Züge zum nächsten Schauplatz.
Ab wann verweilt man denn "bloß"?

Frage ich mich auch.
Was ist, wenn der Zug gerade weg ist? Da ich den Bahnsteig nur zum sofortigen
Fahrtantritt betreten darf, müßte ich dann theoretisch vor dem Bahnhof warten?

Was ist mit den Kioskbesitzern*? Die wollen auch nicht wegfahren ;-)

In Hamburg gibt es sog. "Bahnsteigkarten" für 0,30€ womit man den Bahnsteig
betreten darf auch ohne Fahrtwunsch!

Noch so ein Thema. Kiosk: Die BVG untersagt das Essen und trinken in den Anlagen
und Fahrzeugen, aber was verkaufen die Kioske? Ein Teufelskreis... ;-)
Zitat
micha774
Noch so ein Thema. Kiosk: Die BVG untersagt das Essen und trinken in den Anlagen
und Fahrzeugen, aber was verkaufen die Kioske? Ein Teufelskreis... ;-)

Kaufen darfst du, nur halt nicht konsumieren...^^
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
micha774
Noch so ein Thema. Kiosk: Die BVG untersagt das Essen und trinken in den Anlagen
und Fahrzeugen, aber was verkaufen die Kioske? Ein Teufelskreis... ;-)

Kaufen darfst du, nur halt nicht konsumieren...^^

Zum hier essen oder mitnehmen?™
Gut für die Imbissbetreiber auf dem Bahnsteig, sie müssen immer den ermäßigten Steuersatz zahlen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Moritz Platz
Zitat
Bahner


Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...

9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"

Diese Hobbyfotografen nehmen i.d.R. einen der nächsten Züge zum nächsten Schauplatz.
Ab wann verweilt man denn "bloß"?

Es wäre schön gewesen, wenn du auch noch meinen Vorredner mit zitiert hättest, da sich meine Aussage darauf bezog:


Zitat
Mariosch
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.

Hier hat der filmer also nicht, so wie es sonst die Regel ist, einen der nächsten Züge genommen. Auch wenn die Fahrzeit nur 3 minuten beträgt: mit Wende usw. werden da locker 10 Minuten, wenn nicht noch mehr, zusammenkommen.
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