Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 20:40 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 21:13 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 21:14 |
Das bezweifele ich stark.Zitat
Schweinebacke
Doch Giovanni
SOLLTE (es wird ja eh nicht passieren) der Fahrer nachweisen können das er explizit durch die Veröffentlichung des Filmes seinen Arbeitsplatz verloren hat sieht es für den Veröffentlicher sehr schlecht aus, er würde auf jeden Fall vor Gericht Probleme haben wenn der Fahrer Schadensersatz haben will..
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 21:32 |
Wäre die BVG beispielsweise ein Schwimmbad, müsste ich dir Recht geben.Zitat
Mariosch
Grundsätzlich vertritt der Fahrer auch Hausrecht der BVG, was bedeutet, er kann mich jederzeit nach Belieben und ohne Angabe von Gründen des Betriebsgeländes verweisen (was sein Arbeitgeber ihm dann dazu sagt, wenn ich mich anschließend beschwere, weil man mich ungerechtfertigt aus der U-Bahn geworfen hat, ist eine andere Sache...).
Dementsprechend kann er auch das Filmen untersagen, dem ist eigentlich folge zu leisten.
BB-Verstoß 12.03.2012 21:36 |
Zitat
Giovanni
Wäre die BVG beispielsweise ein Schwimmbad, müsste ich dir Recht geben.
Da die BVG allerdings ein öffentliches Verkehrsunternehmen ist, greift in solchen Fällen die Beförderungspflicht:
[www.gesetze-im-internet.de]
In den VBB-Tarifbestimmungen [www.vbbonline.de] ist ein Verweis auf die Hausordnung vorhanden [www.bvg.de] - aber ohne Verstoß gegen BB oder Hausordnung ist kein Ausschluss von der Beförderung möglich und damit natürlich auch kein Verweis vom Betriebsgelände.
Re: BB-Verstoß 12.03.2012 22:02 |
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...Zitat
JeDi
Zitat
Giovanni
Wäre die BVG beispielsweise ein Schwimmbad, müsste ich dir Recht geben.
Da die BVG allerdings ein öffentliches Verkehrsunternehmen ist, greift in solchen Fällen die Beförderungspflicht:
[www.gesetze-im-internet.de]
In den VBB-Tarifbestimmungen [www.vbbonline.de] ist ein Verweis auf die Hausordnung vorhanden [www.bvg.de] - aber ohne Verstoß gegen BB oder Hausordnung ist kein Ausschluss von der Beförderung möglich und damit natürlich auch kein Verweis vom Betriebsgelände.
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 22:19 |
Re: BB-Verstoß 12.03.2012 23:07 |
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.Zitat
Giovanni
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
Re: Zwei Beiträge entfernt 12.03.2012 23:18 |
Unbestritten, das grenzt an Nötigung, und damit hat der Fahrer definitiv seine Befugnisse überschritten.Zitat
RegioTour
Mal abgesehen davon ,was in diesem Falle rechtens ist und was nicht, finde ich die zusätzliche Androhung von Gewalt schon mehr als grenzwertig.
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.Zitat
RegioTour
Auch wenn rauszuhören war, das man sich in dem falle schon mal gesehen hat (wann und wo sei jetzt mal dahin gestellt), wer erinnert sich an das Gesicht des/der Fahrers/Fahrerin wenn man "nur" die U-Bahn filmt.
Vielleicht ist das auch alles schon beim ersten Gespräch passiert - vielleicht auch nicht, man weiß es halt nicht. Meistens ists ja auch so - wie es in den Wald reinschallt, so schallt's auch wieder raus. Wenn ich auf die erste freundliche Aufforderung, das Filmen zu unterlassen, natürlich arrogant reagierte, kommt am Ende sowas raus.Zitat
RegioTour
Zum anderen sollte den Fahrern/Fahrerinen klar gemacht werden worum es beim Filmen geht, man will weder dem Fahrer zu nahe treten, ihn ärgern oder in beschatten, man will einfach nur seinem Hobby nach gehen und da sich ein Fahrzeug nun mal meistens nur mit einer Person steuren lässt, bleibt es nicht aus das man mit auf dem Bild ist.
Re: BB-Verstoß 13.03.2012 09:08 |
Natürlich kann ich das als Fahrgast - schließlich wird mit dieser Anweisung die gesetzliche Beförderungspflicht verletzt.Zitat
Mariosch
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.Zitat
Giovanni
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
:DZitat
Von daher hast du zunächst der Anweisung folge zu leisten und hast dann immer noch die Möglichkeit, dich darüber bei der BVG zu beschweren, wenn du meinst, die Anweisung sei nicht gerechtfertigt / zu unrecht erfolgt.
Re: BB-Verstoß 13.03.2012 09:59 |
Was, das Untersagen von Filmaufnahmen verletzt die gesetzliche Beförderungspflicht?Zitat
Giovanni
Natürlich kann ich das als Fahrgast - schließlich wird mit dieser Anweisung die gesetzliche Beförderungspflicht verletzt.Zitat
Mariosch
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.Zitat
Giovanni
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
Re: BB-Verstoß 13.03.2012 13:29 |
Filmaufnahmen verstoßen nicht gegen die Beförderungsbedingungen - deshalb bleibt die Beförderungspflicht bestehen.Zitat
Mariosch
Was, das Untersagen von Filmaufnahmen verletzt die gesetzliche Beförderungspflicht?Zitat
Giovanni
Natürlich kann ich das als Fahrgast - schließlich wird mit dieser Anweisung die gesetzliche Beförderungspflicht verletzt.Zitat
Mariosch
.... was du als Fahrgast aber erstmal so nicht beurteilen kannst.Zitat
Giovanni
...da das Betriebspersonal aber eine solche Anweisung nicht geben darf...Zitat
JeDi
"§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) [...] Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen."
Ein möglicher Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen ist frühestens dann gegeben, wenn nach dem mündlichen Verbot der Filmaufnahmen diese fortgesetzt werden.Zitat
Das tut nur das verweisen vom Betriebsgelände - was aber gerechtfertigt wäre, da du ja gegen §4 der Beförderungsbedingungen verstoßen hast.
Re: Zwei Beiträge entfernt 13.03.2012 14:01 |
Zitat
Mariosch
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.
Re: BB-Verstoß 13.03.2012 16:32 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 13.03.2012 20:53 |
Zitat
Bahner
Zitat
Mariosch
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.
Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...
9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"
Re: Zwei Beiträge entfernt 13.03.2012 21:27 |
Zitat
Moritz Platz
Zitat
Bahner
Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...
9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"
Diese Hobbyfotografen nehmen i.d.R. einen der nächsten Züge zum nächsten Schauplatz.
Ab wann verweilt man denn "bloß"?
Re: Zwei Beiträge entfernt 13.03.2012 21:56 |
Zitat
micha774
Noch so ein Thema. Kiosk: Die BVG untersagt das Essen und trinken in den Anlagen
und Fahrzeugen, aber was verkaufen die Kioske? Ein Teufelskreis... ;-)
Re: Zwei Beiträge entfernt 14.03.2012 01:31 |
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
micha774
Noch so ein Thema. Kiosk: Die BVG untersagt das Essen und trinken in den Anlagen
und Fahrzeugen, aber was verkaufen die Kioske? Ein Teufelskreis... ;-)
Kaufen darfst du, nur halt nicht konsumieren...^^
Re: Zwei Beiträge entfernt 14.03.2012 07:54 |
Re: Zwei Beiträge entfernt 14.03.2012 14:11 |
Zitat
Moritz Platz
Zitat
Bahner
Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...
9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"
Diese Hobbyfotografen nehmen i.d.R. einen der nächsten Züge zum nächsten Schauplatz.
Ab wann verweilt man denn "bloß"?
Zitat
Mariosch
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.