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Zwei Beiträge entfernt
geschrieben von Forummaster Berlin 
Zitat
Bahner
Zitat
Moritz Platz
Zitat
Bahner


Dann dürfte er gegen §3 der Hausordnung der BVG verstoßen haben:
" Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere untersagt:
...

9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten"

Diese Hobbyfotografen nehmen i.d.R. einen der nächsten Züge zum nächsten Schauplatz.
Ab wann verweilt man denn "bloß"?

Es wäre schön gewesen, wenn du auch noch meinen Vorredner mit zitiert hättest, da sich meine Aussage darauf bezog:


Zitat
Mariosch
Ich hatte den Eindruck, das vormalige Zusammentreffen muß wohl zeitnah gewesen sein.
Ich konnte nicht mit Sicherheit erkennen, welcher Bahnhof das war, würde aber sagen, Leopoldplatz - daher ist gut möglich, das der Fahrer sich das Filmen schon bei der Fahrt Richtung Osloer Str. hat verbitten lassen. Leo - Osloer Str - Leo dauert ja nicht lang.

Hier hat der filmer also nicht, so wie es sonst die Regel ist, einen der nächsten Züge genommen. Auch wenn die Fahrzeit nur 3 minuten beträgt: mit Wende usw. werden da locker 10 Minuten, wenn nicht noch mehr, zusammenkommen.

Das Zitat habe ich korrigiert/erweitert.

Sooo viele Züge gibt es doch auf der U9 nicht, oder. Das sind etwas über 20 Minuten Fahrzeit je Richtung lt. Fahrinfo. Also ist die Wahrscheinlichkeit größer, dort auf den selben Fahrer zu treffen als z.B. auf der dreimal so langen U7.

In den Tagesspiegel-Kommentaren wird erzählt, dass die Wachleute zwar Bahnfans das Fotografieren untersagen, jedoch daneben stehende Raucher ignorieren. Das passt ja wieder.
Bei einer Umlaufzeit von 60 Minuten und einem 5-Minutentakt müssten es 12 Züge sein.

______________________

Nicht-dynamische Signatur
Richtig! Beim 4min-Takt 15 Umläufe.
Zitat
Moritzplatz
In den Tagesspiegel-Kommentaren wird erzählt, dass die Wachleute zwar Bahnfans das Fotografieren untersagen, jedoch daneben stehende Raucher ignorieren. Das passt ja wieder.

Hab ich noch nicht erlebt … wäre ja noch schöner. Hatte nur mal einen Bundespolizisten, der meinte sich vor mir aufbauen zu müssen, dabei hatte sich der Tf gar nicht beschwert. Aber die Bupo ermahnt auch Raucher, das ist der Unterschied.

Ich suche jetzt immer noch eine schriftliche Darstellung von Petra Reetz' Aussage

Zitat
Tagesspiegel für Reetz
Im Bereich der BVG benötige jeder, der fotografiere oder filme, eine schriftliche Erlaubnis – auch wenn es nur für einen Schnappschuss ist.

Kann es sein, dass der Tsp das einfach nur mal wieder etwas durcheinandergebracht hat und Frau Reetz damit meinte, jeder, der kommerzielle Aufnahmen macht? Wäre ja nicht das erste Mal, dass die Zeitungsschreiber Journalisten da etwas ungenau machen.
Ansonsten will ich endlich mal einen Paragrafen für Frau Reetz' Aussage sehen!

Und spätestens wenn ich so etwas lese:

Zitat
Tagesspiegel
Kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit haben sich Hobbyfilmer oder -fotografen immer wieder beschwert, dass ihnen das Aufnehmen von Fahrzeugen untersagt worden sei – beispielsweise auch am Eröffnungstag der Straßenbahnstrecke in Adlershof im vergangenen Jahr. Dabei haben Aufnahmen an solchen besonderen Tagen einen hohen Wert für die Liebhaber.

... hört sich bei mir alles auf. Die BVG kann sich solche Veranstaltungen mit dem ganzen Pipapo sparen, wenn gleichzeitig Fahrer unterwegs sind, die deramßen wenig Fingerspitzengefühl besitzen!



Im Übrigen finde ich deine Haltung, Philipp Borchert, sehr gut zu dem Thema. Genau so sehe ich das auch.

D

Kleines Aküfi-Wiki
BVG = Berliner Verkehrsbetriebe. Zur besseren Verwirrung -Betriebe statt -Gesellschaft.
Tf = Triebfahrzeugführer, der Mann oder die Frau, der die S-Bahn fährt
Tsp = Tagesspiegel, eine Berliner Zeitung
Bupo = Bundespolizei, die Männer und Frauen in Blau

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Zitat
Stahldora
Und spätestens wenn ich so etwas lese:

Zitat
Tagesspiegel
Kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit haben sich Hobbyfilmer oder -fotografen immer wieder beschwert, dass ihnen das Aufnehmen von Fahrzeugen untersagt worden sei – beispielsweise auch am Eröffnungstag der Straßenbahnstrecke in Adlershof im vergangenen Jahr. Dabei haben Aufnahmen an solchen besonderen Tagen einen hohen Wert für die Liebhaber.

... hört sich bei mir alles auf.
Bei mir auch.

Andererseits sehe ich gerade bei der Eröffnung von Straßenbahnstrecken noch das geringste Problem, denn dann bewege ich mich einfach zwei Meter weiter vom Betriebsgelände auf öffentliches Straßenland, und schon kann ich allen Spaßverderbern von der BVG eine lange Nase drehen - das Fotografieren auf offener Straße ist nämlich (noch) nicht verboten (na gut: das Fotografieren *auf* der Fahrbahn vielleicht, aber wenn dann nur wegen der daraus resultierenden Verkehrsbehinderung...)

Und solange ich nicht die Intimsphäre verletze, kann ich sowieso jeden fotografieren, ungeachtet des Rechts am eigenen Bild - letzteres wird erst interessant, wenn das Bild veröffentlicht wird...

~ Mariosch
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