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Tariferhöhung zum 1. August 2013
geschrieben von Anton Banasch 
Zitat
Alter Köpenicker

Die Anschaffungskosten sowie Versicherung und Wartung müssen aber berücksichtigt werden.

Mich brächten zwar keine zehn Pferde auf eines dieser 25-km/h-Verkehrshindernisse, aber die Kosten dürften sich doch zumindest in einem sehr überschaubaren Rahmen bewegen.
Zumal auch hier (wie bei einem Auto) mit den Anschaffungskosten ja der Erwerb eines Gegenstands einhergeht, der zwar durch Nutzung kontinuierlich an Wert verliert, aber jederzeit wieder ohne großen Aufwand veräußert werden kann.

Zitat

Von den Kosten für den Führerschein einmal ganz abgesehen.

Geschätzter Senior-Köpenicker, ich schätze die Debatte mit dir sehr, aber das ist doch nun wirklich Blödsinn! Man erwirbt den Führerschein doch nicht mit Mitte 50, weil man mit dem Busfahrplan unzufrieden ist und plötzlich Mofa fahren will, sondern üblicherweise im Alter von 18 Jahren. Es soll auch nicht unüblich sein, dass die Eltern oder Großeltern bis zu 18,75 Jahre im Voraus ein Sparbuch oder dergleichen zur Finanzierung anlegen (zumindest war das so üblich, als es noch vernünftige Zinssätze gab).
Und selbst wenn man diese Kosten berücksichtigen würde, wäre es nicht wirklich aufregend:
Unterstellen wir doch einfach, dass man seinen Führerschein mit 18 Jahren in der Hand hält und im Ater von 90 die letzte Fahrt unternimmt.
Wenn man die Kosten des Führerscheinerwerbs mit 1800 Euro veranschlagen würde, so käme man auf 25 Euro p.a. oder 6,8 Cent pro Tag.



Zitat

Wenn ich immer nur die Kraftstoffkosten als Berechnungsgrundlage herhalten lasse, bin ich immer günstiger als alles andere.

Keine Frage, die Kosten für ein Auto sind mittlerweile extrem hoch. Wer kein Auto hat, kann aber doch auch nur im seltensten Fall nur die Kosten für die Monatskarte veranschlagen, sondern muss - je nach Wohnsituation - zusätzliche Kosten für Taxifahrten (nach 0:30) oder Mietwagen (größere Anschaffungen, Abfuhr anfallender Gartenabfälle etc.) einkalkulieren.

Zitat

Flexibler ist man mit einem eigenen Kraftfahrzeug nie, da man stets daran gebunden ist, an den Abstellort, den man unter Umständen eingangs mühsam suchen musste, zurückzukehren.

Man stellt sein Fahrzeug doch normalerweise in fußläufiger Entfernung seiner Destination ab, oder?
Seltsamerweise kam ich bislang nie auf die Idee, es als Einschränkung meiner Freiheit zu empfinden, wenn das Auto während meiner Abwesenheit nicht gestohlen wurde, sondern brav auf mich gewartet hat.

Und wenn man beispielsweise zu einer Kneipentour verabredet ist, empfiehlt sich ohnehin für die Fahrt in die Innenstadt Car Sharing - und retour geht es per BVG.

Sali,
Nic
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
micha774
Was kommt als nächstes von dir? Gaskammer?

Sag mal, geht's noch? Auch wenn du mit "Pedalritter" absolut nicht d'accord gehen solltest, ist diese Wortwahl IMO absolut inakzeptabel und keine Grundlage für eine weitere Diskussion.

Nic

Dann lass es doch!
Zitat
micha774
Was viele Abo-Kunden vergessen, es mag ab heute nur ein Euro mehr sein im Monat,
aber durch die neue Fahr-Card fallen jetzt die 2 Kulanztage (letzter und erster Tag des Monats) weg!

In dem Sinne auch eine Tariferhöhung.
Ich sehe darin keine Tariferhöhung. Ja, man konnte die Kulanztage ausnutzen, aber mal ganz ehrlich: Der Komfort der fahrCard ist mir mehr Wert als zwei Kulanztage. Die Mitnahmeregelung am Abend und am Wochenende ist doch praktisch viel relevanter.


Zitat
Philipp Borchert
Was immer wieder schade ist: Es gibt noch immer kein flexibles Abonnement. Bei den Kommunkiationsdienstleistern heute Standard, muss sich das bis zum ÖPNV noch durchsprechen - soweit mir bekannt gibt es so etwas noch nirgends in Deutschland. Lediglich als Schüler hat man die Möglichkeit, den Nutzen kurzfristig und -zeitig zu erweitern. Das muss es auch für alle anderen geben.

Man hat vielleicht ein Gartengrundstück im Grünen, welches man im Sommer häufiger nutzt - halbes Jahr ABC, den Rest des Jahres reicht AB. Oder einfach das Hinzubuchen bestimmter Bereiche in monatlichen Zeiträumen und ohne jede weitere Bindung.
Neben der Anschlussfahrkarte A/C gibt es doch auch die Möglichkeit, den Geltungsbereich seines Abos während der Laufzeit zu ändern.

Zitat
bvg.de
Flexibel: Sollten Sie während der Laufzeit Ihres Abonnements einen anderen räumlichen Geltungsbereich benötigen, weil Sie z. B. umgezogen sind, dann kann Ihr Abonnement problemlos umgestellt werden.

Ungezwungen: Obwohl wir Sie ungern als Kunden verlieren, ist das Abonnement auch während der Laufzeit kündbar. Sie zahlen dann lediglich den taggenau ermittelten Differenzbetrag zwischen der monatlichen Aborate und dem jeweiligen regulären Monatskartenpreis für die zurückliegenden Monate nach.
Quelle: [www.bvg.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.08.2013 10:35 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat
Nicolas Jost
Der umgekehrte Ansatz - zuerst einmal ein konkurrenzfähiges Naherkehrsangebot zu zivilen Preisen anzubieten - wäre wohl zu einfach...?

Es geht nur "Hand in Hand", denn der Platz in den Städten ist einfach nicht da, alle Verkehrsarten so zu berücksichtigen, dass jeder individuelle Verkehrswunsch ohne jegliche objektive und subjektive Einschränkung erfüllt werden kann.
Ich erinnere nur an die permanenten Diskussionen um jeden einzelen Parkplatz und jede einzelne Autofahrspur, wenn es mal wieder darum geht, eine Busspur abzumarkieren.

Oder um das ewige Thema Vorrangschaltungen für den Öffentlichen Verkehr, wo es objektiv nicht einmal zu Reduzierungen der Kapazitäten für den Autoverkehr kommt, sondern schlichtweg einfach um eine anderre Verteilung der Wartezeiten.
Aber so mancher Autofahrer und Politiker in dieser Stadt betrachtet es als eine Zumutung sopndergleichen, wenn er mal länger als 60 Sekunden an einer Kreuzung warten muss - dies aber selbstverständlich von allen anderen Verkehrsarten erwartet (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV).

Ingolf
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ich sehe darin keine Tariferhöhung. Ja, man konnte die Kulanztage ausnutzen, aber mal ganz ehrlich: Der Komfort der fahrCard ist mir mehr Wert als zwei Kulanztage.

Ich denke, für 99,9% der Abo-Kunden waren diese Kulanztage hauptsächlich wichtig, weil man den Wechsel der monatlichen Abschnitte ja wirklich mal vergessen kann.


Zitat
bvg.de
Flexibel: Sollten Sie während der Laufzeit Ihres Abonnements einen anderen räumlichen Geltungsbereich benötigen, weil Sie z. B. umgezogen sind, dann kann Ihr Abonnement problemlos umgestellt werden.

Ungezwungen: Obwohl wir Sie ungern als Kunden verlieren, ist das Abonnement auch während der Laufzeit kündbar. Sie zahlen dann lediglich den taggenau ermittelten Differenzbetrag zwischen der monatlichen Aborate und dem jeweiligen regulären Monatskartenpreis für die zurückliegenden Monate nach.

Wer kündigen will/muss kann in Kombination dieser beiden Informationen auch überlegen/nachrechnen, den Geltungsbereich preislich zu optimieren und für den Rest der Laufzeit etwa nur noch für ein Abo für den Senftenberger Stadtverkehr zu zahlen.
Zitat
Ingolf
Zitat
Nicolas Jost
Der umgekehrte Ansatz - zuerst einmal ein konkurrenzfähiges Naherkehrsangebot zu zivilen Preisen anzubieten - wäre wohl zu einfach...?

Es geht nur "Hand in Hand", denn der Platz in den Städten ist einfach nicht da, alle Verkehrsarten so zu berücksichtigen, dass jeder individuelle Verkehrswunsch ohne jegliche objektive und subjektive Einschränkung erfüllt werden kann.
Ich erinnere nur an die permanenten Diskussionen um jeden einzelen Parkplatz und jede einzelne Autofahrspur, wenn es mal wieder darum geht, eine Busspur abzumarkieren.

Oder um das ewige Thema Vorrangschaltungen für den Öffentlichen Verkehr, wo es objektiv nicht einmal zu Reduzierungen der Kapazitäten für den Autoverkehr kommt, sondern schlichtweg einfach um eine anderre Verteilung der Wartezeiten.
Aber so mancher Autofahrer und Politiker in dieser Stadt betrachtet es als eine Zumutung sopndergleichen, wenn er mal länger als 60 Sekunden an einer Kreuzung warten muss - dies aber selbstverständlich von allen anderen Verkehrsarten erwartet (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV).

Ingolf

Die Frage die ich mir stelle, muss ich denn immer jemanden einschränken um meine Interessen zu verwirklichen ?
Wir regen uns auf, das die Straßenbahn auch an Ampeln warten muss. Aber das ich als Fußgänger Radfahrer und Autofahrer an jeder Ampel stehe und teilweise Wartezeiten von zwei Minuten habe, weil die Vorrangschaltung schon der Straßenbahn die Fahrt freigibt obwohl sie gerade mal mit einstieg und ausstieg anfängt.
Wenn ich meine Preise erhöhe, und möchte, das Kunden mein Unternehmen nutzen, dann bitte durch Qualität, Service und Sauberkeit.
Attraktiv werden durch einschränken und schlecht machen anderer, zeigt mir, wie wenig die BVG sich anstrengt.
Wie schrieb einer, Flexity auf der M8 ist Verschwendung.
Warum werden in die GT6 z.b.keine Klimaanlagen eingebaut. Diese warmen riechenden Wagen. Ist das denn Komfort, wenn man dann 40 Minuten damit fährt!? Kein wirklicher Platz für Kinderwagen. Den Innenraumumbau wegen Geldmangels abblasen und von mir mehr haben wollen ?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ich sehe darin keine Tariferhöhung. Ja, man konnte die Kulanztage ausnutzen, aber mal ganz ehrlich: Der Komfort der fahrCard ist mir mehr Wert als zwei Kulanztage.
Zitat
Lopi2000
Ich denke, für 99,9% der Abo-Kunden waren diese Kulanztage hauptsächlich wichtig, weil man den Wechsel der monatlichen Abschnitte ja wirklich mal vergessen kann.

"Kulanztage"? Wer ist denn da kulant? Gar keiner, denn das war/ist immer noch Vertragsbestandteil:

Zitat

Monatskarten können auch für den Kalendermonat, der auf dem Wertabschnitt mit Monat und Jahr
bezeichnet ist, ausgegeben werden. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats
00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats 24:00 Uhr.

Frau Reetz (BVG) hat dann darauf angesprochen einfach mal behauptet, das wäre ja nur kulante Großzügigkeit der BVG und aus dem festen Tarifbestandteil in der Diskussion einfach "Kulanztage" gemacht, was nunmal nicht die Wahrheit ist (auch Lüge genannt).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.08.2013 12:00 von DonChaos.
Lopi2000 hat es ja schon gesagt: Die Regelung ist eigentlich nur eine praktische Erleichterung beim Papiersystem. Du hast ja Recht, dass es vertraglich geregelt war, aber vom Wesen ist das eine Kulanzregelung.

Praktisch sehe ich in den zwei Tagen "Übergültigkeit" jedenfalls keinen wirklichen Nutzen für den Abo-Kunden. Der höhere Komfort durch die fahrCard ist in meinem Augen wichtiger, als am Monatsletzten/Monatsersten praktisch zwei Tickets zu haben (wie häufig nutzt das der Durchschnittskunde aus?)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.08.2013 12:23 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Lopi2000 hat es ja schon gesagt: Die Regelung ist eigentlich nur eine praktische Erleichterung beim Papiersystem. Du hast ja Recht, dass es vertraglich geregelt war, aber vom Wesen ist das eine Kulanzregelung.

Ähm, WAS?
Zitat
DonChaos
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Lopi2000 hat es ja schon gesagt: Die Regelung ist eigentlich nur eine praktische Erleichterung beim Papiersystem. Du hast ja Recht, dass es vertraglich geregelt war, aber vom Wesen ist das eine Kulanzregelung.

Ähm, WAS?

Das Produkt heißt nun mal Monatskarte, insofern ist die Haupteigenschaft eben, dass man damit einen Monat lang den ÖPNV nutzen kann. Alles was darüber hinaus geht, ist ein netter Zusatznutzen, der nicht großartig beworben wird/wurde, aber eben, um den Kunden eine Rechtssicherheit zu bieten, auch Vertragsbestandteil ist/war. Hauptidee dieser Regelung ist aber, dass man die Karte auch mal erst am Monatszweiten wechseln kann, was man ja nun nicht mehr muss.

Soll die BVG nun Monats+1-Tages-Karten verkaufen, jedem Abokunden 12 Tageskarten, die jeweils nur am Monatsersten gelten, ausgeben oder wie sollte dieser von einem Bruchteil der Kunden genutzte und somit auch nicht einkalkulierte ehemalige Vertragsbestandteil kompensiert werden?
Zitat
Lopi2000
[...] oder wie sollte dieser von einem Bruchteil der Kunden genutzte und somit auch nicht einkalkulierte ehemalige Vertragsbestandteil kompensiert werden?

Naja, neun Zehntel sind halt auch ein Bruch-Teil. Ungenutzt ist was anderes. Zudem wurde mit diesem Vertragsbestandteil ja sogar explizit geworben, ist also definitiv kein Geheimgimmick. Und nein, er ist nicht "ehemalig", er besteht nach wie vor. "Kulanz" heißt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die besteht hier aber nuneinmal eindeutig. Die Fahrcard ist demnach ein anderes Tarifprodukt mit anderen Tarifbestimmungen. Sie hat andere Vorteile, aber eben auch Nachteile. Insofern ist es bedenklich, diese beiden unterschiedlichen Tarifprodukte identisch zu behandeln und Abonnenten ungefragt eine Vertragsänderung unterzujubeln, indem man Vertragsbestandteile als "Kulanz" umetikettiert.

Das hier ist kein generelles Statement gegen elektronische Tickets. Wie man das hier macht, ist aber hochgradig "unsauber" und rechtlich mindestens fraglich.
Zitat
DonChaos
Wie man das hier macht, ist aber hochgradig "unsauber" und rechtlich mindestens fraglich.

Es gibt rechtsichere, deutlich drastischere Verschlechterungen von Nebenleistungen im Mobilfunk- oder Pay-TV-Bereich.

Wann wurde wie mit diesem Vertragsbestandteil geworben? Ich erinnere mich an kein Beispiel, aber bekomme ja auch nicht alles mit. Und seit wenn gibt es diese Regelung eigentlich?
Zitat
DonChaos
Ähm, WAS?
Ähm, ja. Wie heißt es so schön: Falsa demonstratio non nocet.

Der Sinn und Zweck der zwei zusätzlichen Tage liegt doch bei einem Monatsticket klar auf der Hand (heißt ja auch "Monatsticket" und nicht nicht "Ein Monat und zwei Tage Ticket"). Durch die fahrCard ist dies nun überflüssig geworden, denn man ist von dem leidlichen Papierticketwechsel am Monatsende/-anfang erlöst.

Wie ist das eigentlich bei den "gleitenden" Monatskarten. Gibt es da auch Extratage oder gelten die z.B. 15. August bis 14. September?



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.08.2013 14:40 von Beförderungsfall Nr. 8821.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Wie ist das eigentlich bei den "gleitenden" Monatskarten. Gibt es da auch Extratage oder gelten die z.B. 15. August bis 14. September?

Letzteres, billiger werden sie aber natürlich dadurch nicht.
Zitat
berliner
ich will kein 5 Minuten Takt. Aber ich brauche mit der BVG von mir zum Alex mindestens 1h20min. Bedingt weil das Umsteigen nicht klappt und man dann 20 min Wartet.

Zitat
berliner
Denn ich muss immer z.b. zum 197er kommen. [...] Von mir nach Lichtenberg mit Öffi gut ne Stunde.

Darf ich mal fragen, wo genau du am 197er wohnst? Die 1:20 von dort zum Alex bzw. die 1:00 von dort nach Lichtenberg kommen mir arg übertrieben vor.

Gruß
Ist es nicht, meine Fahrtzeit bezieht sich mit Fußweg nur auf die BVG.
Sprich ohne s Bahn. Dann Versuch mal aus Ahrensfelde nach Mitte ohne S Bahn zu kommen. Wohl gemerkt der hintere teil.
Ewig. Mit S-Bahn brauch ich nach Mitte ungefähr ne Stunde.
Fußweg zum nächsten Bus ca 10 min. Wenn man sich etwas beeilt.
Zur nächsten s-Bahn ca 15 min.
Und zur tram M8 ca 20 min.
Habe kein Problem mit solchen wegen. Aber deswegen fahre ich zu gern Fahrrad. Das größte Problem ist immer das Umsteigen. Und die relativ langen Distanzen in Berlin.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Falsa demonstratio non nocet.

Passt hier nicht.

Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Der Sinn und Zweck der zwei zusätzlichen Tage liegt doch bei einem Monatsticket klar auf der Hand (heißt ja auch "Monatsticket" und nicht nicht "Ein Monat und zwei Tage Ticket").

Sie heißt Umweltkarte. Die Tageskarte gilt auch nicht exakt einen Tag, sondern je nach Stempelzeit zwischen 27 und 3 Stunden.

Der "Sinn und Zweck" heiligt selten die Mittel. Klar ist das bei nem Dauerticket sinnlos, einzelne Tage doppelt zu besitzen, trotzdem ist der Verzicht darauf ein geldwerter Nachteil für die Abonnenten. Um den auszugleichen und die Fahrcard akzeptabler und attraktiver zu machen, hätte man zum Beispiel die Mitnahmeregelung anpassen können. Richtet wohl kaum Schaden an, beseitigt aber ziemlich elegant einen Kritikpunkt.
Zitat
DonChaos
Passt hier nicht.
Doch, doch. Oder hast Du etwas, dass dieses Entgegenkommen seitens des VBB treffender beschreiben würde?

Zitat
DonChaos
Sie heißt Umweltkarte.
Nein, die Umweltkarte ist nur ein Produktname für Zeitkarten im VBB. Neben der Monatskarte gibt es auch noch die 7-Tage-Karte und die Jahreskarte. Auch die Abos fallen unter "Umweltkarte". Sowohl VBB, BVG als auch S-Bahn schreiben explizit "Monatskarte" neben die entsprechenden Umweltkarten. Die 7-Tage-Karte enthält keine "Extra-Tage", die gleitende Monatskarte ebenfalls nicht. Für mich liegt es daher auf der Hand, dass diese "Extra-Tage" bei der Monatskarte für den Übergang gedacht sind.


Zitat
DonChaos
Der "Sinn und Zweck" heiligt selten die Mittel. Klar ist das bei nem Dauerticket sinnlos, einzelne Tage doppelt zu besitzen, trotzdem ist der Verzicht darauf ein geldwerter Nachteil für die Abonnenten.
Ich sehe nur einen praktisch relevanten Vorteil durch die fahrCard. Und gegen den geldwerten Nachteil kann man leicht argumentieren: "Die Alternative wäre eine noch höhere Tarifanpassung".

Zitat
DonChaos
Um den auszugleichen und die Fahrcard akzeptabler und attraktiver zu machen, hätte man zum Beispiel die Mitnahmeregelung anpassen können. Richtet wohl kaum Schaden an, beseitigt aber ziemlich elegant einen Kritikpunkt.
Einen Kritikpunkt der meiner Meinung nach fast niemanden interessiert. Ich kenne nur Leute, die begeistert von der fahrCard sind, weil sie den Komfort um einiges erhöht. Die lästige Wechselpflicht am Monatsende gehört jetzt jedenfalls der Vergangenheit an. Und eine verlorene Fahrkarte ist auch nicht weiter tragisch, denn man kann sich ja gegen kleine Gebühr eine Neue ausstellen lassen. Mit der BahnCard 25 mobil plus braucht man sogar noch eine Karte weniger rumzuschleppen.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Und eine verlorene Fahrkarte ist auch nicht weiter tragisch, denn man kann sich ja gegen kleine Gebühr eine Neue ausstellen lassen.

Zuerst 10, respektive 20 Euro ab dem 2. Verlust. Egal ob verloren oder gestohlen oder versehentlich zerknickt oder zu nahe am Magneten gehalten. Den Papierschnipsel zu verlieren, hat mich in der Regel nichts gekostet. Am Monatsletzten hatte ich wieder ein gültiges Ticket.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Nein, die Umweltkarte ist nur ein Produktname für Zeitkarten im VBB. Neben der Monatskarte gibt es auch noch die 7-Tage-Karte und die Jahreskarte. Auch die Abos fallen unter "Umweltkarte". Sowohl VBB, BVG als auch S-Bahn schreiben explizit "Monatskarte" neben die entsprechenden Umweltkarten. Die 7-Tage-Karte enthält keine "Extra-Tage", die gleitende Monatskarte ebenfalls nicht. Für mich liegt es daher auf der Hand, dass diese "Extra-Tage" bei der Monatskarte für den Übergang gedacht sind.

Das ist definitiv falsch. Mit der Argumentation müsste ja die gleitende Monatskarte eher Übergangstage haben als die normale, denn "am 1. brauche ich die neue Karte" ist wesentlich besser zu merken als "die Karte gilt bis zum 23. - oder war es doch der 25.? Oder der 22.?"

Zitat
DonChaos
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Und eine verlorene Fahrkarte ist auch nicht weiter tragisch, denn man kann sich ja gegen kleine Gebühr eine Neue ausstellen lassen.

Zuerst 10, respektive 20 Euro ab dem 2. Verlust. Egal ob verloren oder gestohlen oder versehentlich zerknickt oder zu nahe am Magneten gehalten. Den Papierschnipsel zu verlieren, hat mich in der Regel nichts gekostet. Am Monatsletzten hatte ich wieder ein gültiges Ticket.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube die fahrcard hat den Vorteil, dass man bei Verlust der Karte sofort Ersatz bekommt, egal ob der Monat noch 3 oder 30 Tage dauert. Verliert man eine Papiermonatskarte, muss man bis zum nächsten Ersten warten oder eine neue Karte für den vollen Preis kaufen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.08.2013 17:32 von VvJ-Ente.
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