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Angeblich HU fuer 20 KT4D der BVG vorgesehen
geschrieben von Arnd Hellinger 
Das kann ich mir durchaus vorstellen, da der Ausschlag des KT4D bauartbedingt doch ein wenig anders ist, als beim T6. Mir wäre auch nicht bekannt, dass irgendwo Anhänger an Zugfahrzeugen hängen, die nach einem anderen Prinzip aufgebaut sind (von den oben gezeigten Bildern mal abgesehen).

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Also es gibt zwei Optionen:


Option 1

Ihr glaubt, was T6JP schreibt.


Option 2

Ihr glaubt nicht, was er schreibt.


Egal, welche Option nun passt, die BVG wird ihre KT4D nicht im Fahrgastverkehr mit Beiwagen kuppeln.
Doch, der KT hat ein Gelenk in der Mitte, der T6 nicht.
In der Fahrschule habe ich mal gelernt in der Kurve mit dem KT nicht stark beschleunigen. Hohe Entgleisungsgefahr. Jeder starre Wagenkasten stützt sich nur auf ein Drehgestell. Wenn das Gelenk nun auch noch auf einem Drehgestell ruhen würde (analog Schöneicher GT6) sähe die Sache sicher anders aus.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.04.2014 22:53 von Logital.
Zitat
Logital
Doch, der KT hat ein Gelenk in der Mitte, der T6 nicht.
In der Fahrschule habe ich mal gelernt in der Kurve mit dem KT nicht stark beschleunigen. Hohe Entgleisungsgefahr. Jeder starre Wagenkasten stützt sich nur auf ein Drehgestell. Wenn das Gelenk nun auch noch auf einem Drehgestell ruhen würde (analog Schöneicher GT6) sähe die Sache sicher anders aus.

Richtig,, und wenn der Herr Chaos statt blos laut rumzuprollen schonmal einen B6 mit einen Kt4D geschleppt hätte*,
würde er wissen, wie die Fahrdynamik ist, und das der Kt4D keinen BW ansteuern kann-
hat er aber nicht, ergo keine Ahnung von der Sache-
und da gibts so einen schönen Satz.......

T6JP

* das Thema ist hier ja auch schon dutzendmal diskutiert worden......
ebenso das schleppen mit GT6-Stichwort Z-Stellung....
Zitat
LariFari
In Rostock werden jedenfalls hinter T6A2 auch Beiwagen gespannt; und das ist dort sehr unproblematisch. Ob ich jetzt nen T6A2 oder ein KT4D nehme, dürfte doch nicht so der ausschlaggebende Punkt sein!?

Doch, es ist ausschlaggebend was das Zugfahrzeug ist.

Die Serien T3,T4,T6 ( starre Wagenkästen) waren von Anfang an auf den Betrieb mit Beiwagen ausgelegt.
( Übrigens eine Forderung der DDR-die wollte stromfressenden Traktionsbetrieb so es geht vermeiden)
Am Kt4D war nie angedacht, einen Beiwagen anzuhängen, ebenso einen Glenkbeiwagen überhaupt zu konstruieren.
( Der Kt war eher für kleine und mittlere Betriebe gedacht)
Demzufolge sind Wagenkasten, Gelenke, Gelenkzugstangen und deren Dämpfung nicht auf einen Dauerbetrieb mit antriebslosen Anhängseln ausgelegt.
Gelegentliche Schleppmanöver sind eingerechnet, Linienbetrieb und damit Dauerbelastung nicht.

Von der Sowjetunion lernen heist in dem Falle nicht siegen,-)
Der Iwan geht mit solchen Themen ganz anders um.
Selbst die Stettiner fahren den ganzen Tag fröhlich mit einer gelösten Federspeicherbremse auf Linie,was in Berlin nur 2 Std. zulässig wäre.

T6JP
Zitat
LariFari
In Rostock werden jedenfalls hinter T6A2 auch Beiwagen gespannt; und das ist dort sehr unproblematisch. Ob ich jetzt nen T6A2 oder ein KT4D nehme, dürfte doch nicht so der ausschlaggebende Punkt sein!?


Du bist Raus!!!
Zitat
T6Jagdpilot
Selbst die Stettiner fahren den ganzen Tag fröhlich mit einer gelösten Federspeicherbremse auf Linie,was in Berlin nur 2 Std. zulässig wäre.
Was heißt das bitte genau? Ich kenne Federspeicherbremsen als Feststellbremse ("Parkbremse") - da wäre es doch normal, im gelösten Zustad zu fahren, oder? Warum in Berlin die Zeitbeschränkung?

Gruß
Salzfisch
Zitat
ttdragan
Zitat
LariFari
In Rostock werden jedenfalls hinter T6A2 auch Beiwagen gespannt; und das ist dort sehr unproblematisch. Ob ich jetzt nen T6A2 oder ein KT4D nehme, dürfte doch nicht so der ausschlaggebende Punkt sein!?


Du bist Raus!!!

Wie ich fundierte Argumentationen liebe ;)

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Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium
Zitat
Salzfisch
Zitat
T6Jagdpilot
Selbst die Stettiner fahren den ganzen Tag fröhlich mit einer gelösten Federspeicherbremse auf Linie,was in Berlin nur 2 Std. zulässig wäre.
Was heißt das bitte genau? Ich kenne Federspeicherbremsen als Feststellbremse ("Parkbremse") - da wäre es doch normal, im gelösten Zustad zu fahren, oder? Warum in Berlin die Zeitbeschränkung?

Gruß
Salzfisch

Federspeicherbremsen dienen als Halte- oder Feststellbremse. Sie arbeiten nach der sog. sicheren Seite, d.h. im Falle der KT4D sind diese in Grundstellung eingelegt. Gibt der Fahrer einen Fahrbefehl werden sie durch einen Steuerstrom elektrisch gelöst und die Kiste kann losfahren, beim Bremsen wird unterhalb von 3 km/h der Steuerstrom wieder unterbrochen und der Federspeicher legt wieder ein. Im Falle einer Störung des Federspeichers würde das Fahrzeug sich somit selbsttätig festbremsen. Damit man es nun aber weiter fortbewegen kann, muss die betroffene Federspeicherbremse dann mechanisch gelöst werden. Laut DFStrab kann die Fahrt mit Fahrgästen fortgesetzt werden, wenn pro Zug nicht mehr als eine FSB mechanisch gelöst wurde, aber eben nur maximal für 2 Stunden aus Sicherheitsgründen. Die polnischen Kollegen sind an der Stelle halt etwas lockerer ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.05.2014 00:49 von Tatra77.
Das macht ja mal wieder richtig viel Spaß hier mit den ganzen "Experten", die in ihrer Ausbildung im Fach "Gründe, warum etwas angeblich nicht geht" ganz genau aufgepasst haben.

Die Ausgangsfrage war, ob man KT4-Fahrzeugen, die eventuell noch eine Hauptuntersuchung bekommen, irgendwie mit der Barrierefrei-Vorgabe vereinbaren kann. Dafür gibt es diverse Lösungsansätze. Entweder das Fahrzeug zu einer Art KTN6 umbauen. Oder man fährt ihn im Verbund mit einem barrierefreien Fahrzeug - einem Beiwagen beispielsweise. Oder einer angetriebenen Einheit. Oder oder oder. Das ist nicht trivial, mindestens eine dieser Varianten wird aber sicherlich machbar sein.

Diese Frage, wie kann man das Problem lösen, und nicht, welche Gründe finde ich, um den Einsatz dieser Fahrzeuge zu verhindern, wurde aufgeworfen. Und daran, welcher User welche Frage beantwortet, sieht man sehr gut, ob dieser nun zum Lager der "Ich-hätte-gern-weiterhin-diese-Fahrzeuge-Menschen" oder zu der "Ich-will-die-Kisten-loswerden-Fraktion" gehört. Oder einfacher: "Die Lösungsfinder" gegen "Die Verhinderer".

So, jetzt kann jeder nochmals in sich gehen, sich entscheiden, zu welcher Fraktion er gehören möchte, und sich anschließend hier entsprechend verhalten.
Zitat
DonChaos
Die Ausgangsfrage war, ob man KT4-Fahrzeugen, die eventuell noch eine Hauptuntersuchung bekommen, irgendwie mit der Barrierefrei-Vorgabe vereinbaren kann.

Ja, richtig. Und die bereits mehrfach gegebene, eindeutige Antwort ist: Nein, mit einer simplen Hauptuntersuchung kriegt man das Problem der fehlenden Barrierefreiheit nicht gelöst. Dafür wären aufwändige konstruktive Änderungen erforderlich, die eine Neuzulassung nach sich ziehen würden.
Zitat
DonChaos
So, jetzt kann jeder nochmals in sich gehen, sich entscheiden, zu welcher Fraktion er gehören möchte, und sich anschließend hier entsprechend verhalten.

So lange du zu der Fraktion gehörst "technische Antworten verstehe ich nicht also interessieren sie mich nicht" ist jede weitere Diskussion sinnlos!

Gruß
Markus

*** Berlins Straßen sind zu wichtig um sie dem ÖPNV allein zu überlassen ***
Zitat
DonChaos
Das macht ja mal wieder richtig viel Spaß hier mit den ganzen "Experten", die in ihrer Ausbildung im Fach "Gründe, warum etwas angeblich nicht geht" ganz genau aufgepasst haben.

Die Ausgangsfrage war, ob man KT4-Fahrzeugen, die eventuell noch eine Hauptuntersuchung bekommen, irgendwie mit der Barrierefrei-Vorgabe vereinbaren kann. Dafür gibt es diverse Lösungsansätze. Entweder das Fahrzeug zu einer Art KTN6 umbauen. Oder man fährt ihn im Verbund mit einem barrierefreien Fahrzeug - einem Beiwagen beispielsweise. Oder einer angetriebenen Einheit. Oder oder oder. Das ist nicht trivial, mindestens eine dieser Varianten wird aber sicherlich machbar sein.

Niemand hier bestreitet, dass ein Umbau zu KTNF6 oder eine ähnliche Lösung grundsätzlich machbar wäre, wenn hinreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stünden und es eben nicht nur darum ginge, 8 Jahre Restnutzungszeit zu ermöglichen.

Zitat
DonChaos
Diese Frage, wie kann man das Problem lösen, und nicht, welche Gründe finde ich, um den Einsatz dieser Fahrzeuge zu verhindern, wurde aufgeworfen. Und daran, welcher User welche Frage beantwortet, sieht man sehr gut, ob dieser nun zum Lager der "Ich-hätte-gern-weiterhin-diese-Fahrzeuge-Menschen" oder zu der "Ich-will-die-Kisten-loswerden-Fraktion" gehört. Oder einfacher: "Die Lösungsfinder" gegen "Die Verhinderer".

So, jetzt kann jeder nochmals in sich gehen, sich entscheiden, zu welcher Fraktion er gehören möchte, und sich anschließend hier entsprechend verhalten.

Deine Wahrnehmung teile ich ja in anderen Diskussionen hier durchaus. Im vorliegenden Fall gibt es aber das "kleine" Problem, dass der Aufsichtsrat (oder Vorstand?) nur eine HU - also keine Modernisierung oder Ertüchtigung - der 20 fraglichen KT4D genehmigt hat. Das ist der Knackpunkt, um den wir leider nicht herum kommen... :-(

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Im vorliegenden Fall gibt es aber das "kleine" Problem, dass der Aufsichtsrat (oder Vorstand?) nur eine HU - also keine Modernisierung oder Ertüchtigung - der 20 fraglichen KT4D genehmigt hat.

Hat er das? Hier gehts doch nur um ein Gerückt, maximal einer bisher unerklärten Absicht. Oder hab ich was offizielles übersehen? Im Threadtitel steht jedenfalls immer noch "angeblich" und "vorgesehen".
"... Es besteht in der Tat die Absicht, in 2015 an 20 Tatra-Fahrzeugen eine Inspektion nach BOStrab (Hauptuntersuchung) durchzuführen. Hintergrund ist die durch den Senat von Berlin bestellte Mehrleistung im Zuge des Projektes "Wachsende Stadt". (...) Das Jahr der endgültigen Abstellung aller Tatra-Fahrzeuge 2017 wird davon nicht beeinträchtigt...."

Diese Antwort der BVG haben die Leute von der Seite www.linie61.de (Petition für den Erhalt der Straßenbahnlinie 61 zwischen S-Bahnhof Friedrichshagen und Rahnsdorf-Waldschänke) auf eine diesbezügliche Nachfrage bei der BVG am 4.06.14 erhalten.

Allseits einen ruhigen Freitag und ein schönes Wochenende wünscht Euch
Marienfelde
Natürlich bleibt die BVG knallhart beim Jahr 2017, sonst käme der Senat noch auf die Idee, die 61 nicht vor 2020 auf seine Kosten zu sanieren.

Die kleine BVG-Taktikgruppe kann nur hoffen, dass kein entsprechender Senatsheini von der Möglichkeit des einfachen Weiterbetriebes Wind bekommt.

Wenn alle klappt, und es wird bestimmt alles klappen (so wie bei der 68 auch), zahlt der Senat wieder alles, da der Weiterbetrieb wegen des fehlenden Ersatzkonzeptes >alternativlos< ist.
Zitat
samm
Natürlich bleibt die BVG knallhart beim Jahr 2017, sonst käme der Senat noch auf die Idee, die 61 nicht vor 2020 auf seine Kosten zu sanieren.
Wenn alle klappt, und es wird bestimmt alles klappen (so wie bei der 68 auch), zahlt der Senat wieder alles, da der Weiterbetrieb wegen des fehlenden Ersatzkonzeptes >alternativlos< ist.

Die Grundsanierung mit Senatsvollfinanzierung möchte Nussbaum gern vermeiden.
Seitens der BVG soll nun (mit Rücksicht auf die schwarze Null) in ganz kleinen Häppchen die Strecke soweit ertüchtigt werden, dass der Einsatz von GT ab 2017 erfolgen kann.
Damit wäre man auf den Einsatz von Hochflurwagen nicht mehr angewiesen, so dass ein paar Fahrzeuge bis zur Spannungsumstellung im Fahrleitungsnetz als eiserne Reserve weiterhin einsatzbereit gehalten werden könnten.
Was nach 2020 pssiert, hängt von der Bestellung der Verkehrsleistung ab. Bestellung von Straßenbahnbetrieb nach Rahnsdorf dürfte unter dem Vorbehalt der Grundinstandsetzung und Entscheidung der damit zusammenhängenden Finanzierung stehen.

so long

Mario
Weshalb sollte jetzt die BVG Jahr für Jahr Geld in die Hand nehmen um die Strecke niederflurtauglich zu gestalten, wenn am Ende der Senat keine Leistungen bestellt? Ich meine jeder Infrastrukturbetreiber gibt doch erst Geld aus wenn er auch eine Bestellung von Leistungen zur teilweisen lieber sogar zur vollständigen Gegenfinanzierung erhält.
Warum macht man es nicht einfach so wie in Karlsruhe und benutzt die Strecke nur in den Sommermonaten? Spart Geld und der Verschleiß ist sicher auch geringer.
Zitat
Vogtland-Express
Weshalb sollte jetzt die BVG Jahr für Jahr Geld in die Hand nehmen um die Strecke [der 61] niederflurtauglich zu gestalten, wenn am Ende der Senat keine Leistungen bestellt?

Die Bedienung der 61 ist genauso bestellt wie die Bedienung der U6. Der einzige, der hier rumzimpert, ist die BVG.
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