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Angeblich HU fuer 20 KT4D der BVG vorgesehen
geschrieben von Arnd Hellinger 
In Karlsruhe gibt's eine Strecke, die nur im Sommer bedient wird?

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Das stimmt nicht ganz. Die Strecke nach Rappenwört wird in der warmen Hälfte des Jahres (März bis Oktober) im 20-Minuten-Takt bedient, in den Sommerferien alle 10 Minuten.
Im Winter fährt alle unter der Woche alle Stunde eine Bahn, am Wochenende aber trotzdem alle 20 Minuten.

EDIT: Würde man dieses Konzept auf die Linie 61 übertragen ergäbe das im Winter im 20/40-Takt einen Ring Adlershof - Wassersportzentrum- S Friedrichshagen - Mühlweg - Adlershof. Die Lücke durchbricht ein Zug der alle Stunde am S Friedrichshagen rechts abbiegt und dann auch die "traditionelle Route" zurück nimmt. Vermutlich wäre das aber für den Fahrgast an z.B. der Spreetraße schwer zu begreifen warum er alle Stunde mal in die eine sonst in die andere Richtung einstiegen muss.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.06.2014 23:27 von gt670dn.
Zitat
DonChaos
Die Bedienung der 61 ist genauso bestellt wie die Bedienung der U6. Der einzige, der hier rumzimpert, ist die BVG.

Du solltst dich mal entscheiden, was du willst. Im anderen Thread heulst du über die Steigerung der Fahrpreise rum und wenn die BVG mal wirtschaftlich nachrechnen will, ist es auch wieder nicht richtig. Oder gehörst du zur Gruppe der "IsarSteve-Apologisten"? Egal wie, hauptsache über alles meckern.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Vogtland-Express
Weshalb sollte jetzt die BVG Jahr für Jahr Geld in die Hand nehmen um die Strecke niederflurtauglich zu gestalten, wenn am Ende der Senat keine Leistungen bestellt? Ich meine jeder Infrastrukturbetreiber gibt doch erst Geld aus wenn er auch eine Bestellung von Leistungen zur teilweisen lieber sogar zur vollständigen Gegenfinanzierung erhält.

Weil die BVG im Verkehrsvertrag die Pflicht hat, die Infrastruktur zu unterhalten und zu modernisieren. Ein Nicht-Instandhalten und Modernisieren (zumindest wenn die Infrastruktur verschlissen wäre), wäre vertragswidrig und würde ziemlich teuer werden für die BVG.

Und außerdem hat der Senat Verkehrsleistungen bestellt und, wie mehrmals in kleinen Anfragen geantwortet wurde, keine Absicht, dies zu ändern.
Zitat
Vogtland-Express
Weshalb sollte jetzt die BVG Jahr für Jahr Geld in die Hand nehmen um die Strecke niederflurtauglich zu gestalten, wenn am Ende der Senat keine Leistungen bestellt?

Die BVG ist vertraglich verpflichtet, die Infrastruktur instand zu halten. Dafür bezahlt der Eigentümer den festgelegten Betrag.
Man kann die provisorische Befahrbarkeit für GT6 ab 2017 auf dem Rahnsdorfer Ast irgendwie auch ohne sonderfinanzierte Grundinstandsetzung erreichen. Wahrscheinlich verschieben sich dadurch geplante Instandsetzungen an anderer Stelle, wie die 10-km/h-Langsamfahrstelle auf der Bösebrücke. Solange Betrieb bestellt ist, muss alles getan werden, die Bestellung auszuführen.

so long

Mario
Zitat
M48er
Weil die BVG im Verkehrsvertrag die Pflicht hat, die Infrastruktur zu unterhalten und zu modernisieren. Ein Nicht-Instandhalten und Modernisieren (zumindest wenn die Infrastruktur verschlissen wäre), wäre vertragswidrig und würde ziemlich teuer werden für die BVG.

Wo steht denn im Verkehrsvertag was von "Modernisierung"?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Keine Ahnung, ob das im Verkehrsvertrag steht, aber ganz allgemein gehört zur Sicherung der Betriebsfähigkeit von (öffentlichen Verkehrs-)Infrastrukturen auch, dass diese den mit der technischen Fortentwicklung steigenden gesetzlichen Anforderungen dauerhaft genügen. Daraus könnte im Falle der Rahnsdorfer Strecke beispielsweise eine Pflicht der BVG ableitbar sein, den "Bahnübergang" Fürstenwalder Damm an der Ecke Müggelseedamm auch ohne weitere öffentliche Zuwendungen gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erneuern und instandzusetzen.
Klar, vielleicht repariert die BVG in Zukunft auch noch Straßen für ihre Busse...

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Sind denn Straßen Betriebsanlagen nach PBefG, BOStrab oder dergleichen? Nicht dass ich wüsste.
Es gibt ja genug Straßenabschnitte, die nur der BVG für ihre Busse zur Verfügung stehen (Endstelle Hertzallee zum Beispiel). Die müssten dann auch von der BVG alleine saniert werden.

Hat man denn für die Strecke nach Rahnsdorf mal ein Gutachten erstellt?

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Re: Rahnsdorf
18.06.2014 16:10
Zitat
B-V 3313
Hat man denn für die Strecke nach Rahnsdorf mal ein Gutachten erstellt?

Wozu das denn, wer soll das bezahlen?
Die Strecke wird aus Instandhaltungsmitteln immer wieder repariert, inzwischen sind das Unterwerk erneuert und einige bedenkliche Fahrleitungsmaste ausgetauscht worden.
Um zu ermitteln, dass ein Straßenbahnbetrieb mit im Duchschnitt nur wenigen Fahrgästen unwirtschaftlich ist, braucht man kein Gutachten.

so long

Mario
Zitat
B-V 3313
Zitat
M48er
Weil die BVG im Verkehrsvertrag die Pflicht hat, die Infrastruktur zu unterhalten und zu modernisieren. Ein Nicht-Instandhalten und Modernisieren (zumindest wenn die Infrastruktur verschlissen wäre), wäre vertragswidrig und würde ziemlich teuer werden für die BVG.

Wo steht denn im Verkehrsvertag was von "Modernisierung"?

In § 17 (1):
Ziel der Infrastrukturvorhaltung ist es, die vertragsgegenständliche Infrastruktur zu erhalten und deren Verfügbarkeit bei mindestens gleich bleibender Qualität und entsprechend dem Stand der Technik gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten.

Und um eine Infrastrukturvorhaltung auf dem Stand der Technik zu gewährleisten, sind regelmäßige Modernisierungen notwendig. Eine alleinige Instandhaltung reicht als Vertragspflicht nicht als.
Hallo,

prinzipiell richtig. Der Finanzsenator des Landes Berlin würde aber in seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG grundsätzlich (völlg zu Recht)seine Zustimmung zu den Investitionen verweigern (müssen), wenn nicht eine mindesten 15-jährige Bestellungsgarantie für die Verkehrsleistungen vorliegt. Steuergeldverschwendungen im Sinne von Streckensanierungen und anschließender kurzfristigen Abbestellung von Verkehrsleistungen kenne wir ja von der DB zur Genüge!

Bei den derzeitigen Fahrgastzahlen und den realen Einschätzungen der weiteren Entwicklung ist aber ein wirtschaftlicher Betrieb mit Straßenbahnen nicht gegeben.

Die BVG ist also hier in erster Linie von den Entscheidungen der Politik abhängig.

Gruß

Frank
Hallo,

da spätestens 2018/2019 auch bei der Straßenbahn nur noch der Digitale Betriebsfunk verwendet und der Analogfunk abgeschaltet wird, ist ein dauerhafter KT4-einsatz (die Fahrzeuge besitzen nur Analogfunk) nur noch im Ausnahmefall möglich (u.a. Keine Anzeige der Züge in DAISY usw.).

Gruß

Frank
Zitat
Frank Lause
Hallo,

da spätestens 2018/2019 auch bei der Straßenbahn nur noch der Digitale Betriebsfunk verwendet und der Analogfunk abgeschaltet wird, ist ein dauerhafter KT4-einsatz (die Fahrzeuge besitzen nur Analogfunk) nur noch im Ausnahmefall möglich (u.a. Keine Anzeige der Züge in DAISY usw.).

...weil man sowas ja auch nicht einfach nachrüsten kann, zum Beispiel eine RBL-Super-Light-Ausrüstung im Fahrzeug hinterlegen.
Zitat
Frank Lause
Die BVG ist also hier in erster Linie von den Entscheidungen der Politik abhängig.


Und die Politik hat bereits mitgeteilt, dass sie dauerhaft nicht beabsichtigt, diesen Ast abzubestellen.
Zitat
DonChaos
Und die Politik hat bereits mitgeteilt, dass sie dauerhaft nicht beabsichtigt, diesen Ast abzubestellen.

Damit braucht der Finanzsenator nur noch die beantragten Investitionsmittel für die Grundinstandsetzung zu bewilligen, für möglichst geringe kostensteigernde Auflagen der anderen Senatsstellen zu sorgen und der Grundinstandsetzung auf den einheitlichen "Tram-Standard Berlin" stünde nichts mehr im Wege. Es könnten danach die knappen Instandhaltungsmittel dort eingesetzt werden, wo der Anlagenverschleiss bei dichtem Takt erheblich größer ist.

so long

Mario
Zitat
DonChaos
Und die Politik hat bereits mitgeteilt, dass sie dauerhaft nicht beabsichtigt, diesen Ast abzubestellen.
Zitat
der weiße bim
Damit braucht der Finanzsenator nur noch die beantragten Investitionsmittel für die Grundinstandsetzung zu bewilligen, für möglichst geringe kostensteigernde Auflagen der anderen Senatsstellen zu sorgen und der Grundinstandsetzung auf den einheitlichen "Tram-Standard Berlin" stünde nichts mehr im Wege. Es könnten danach die knappen Instandhaltungsmittel dort eingesetzt werden, wo der Anlagenverschleiss bei dichtem Takt erheblich größer ist.

Nein. Die Strecke soll so weiterbetrieben werden und nicht auf BVG-Luxus-Maximal-Standard mit vergoldeten Gehwegplaten, übertriebenen Gitterorgien und was sonst noch so dazu gehört, ausgebaut werden. Denn DAS ist unwirtschaftlich, NICHT der Weiterbetrieb einer Bestandsstrecke mit minimal nötigen Anpassungen.
Zu Niederflurwagen gehören aber auch durchgehend barrierefreie Haltestellen nach modernstem Standard.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zu durchgehend barrierefreien Haltestellen nach modernstem Standard gehören aber nicht zwingend DAISY-Anzeiger, Leuchtkuben oder mehr Gitter als notwendig (Was um alles in der Welt hat man da an der Bammelecke bloß getan?). Im Prinzip reichen die heutigen Bahnsteige, da werden die Rampen entprechend geprüft und nachgebessert und dann der Blindenleitstreifen aus einem Guss drüber, wie man es an provisorischen Haltestellen auch macht.

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