Re: Fragen V - 2014 03.01.2015 12:11 |
Nein.Zitat
def
Schade eigentlich. Ist es eigentlich möglich, ohne konkrete Forderung trotzdem zu klagen, um ein Grundsatzurteil herbeizuführen?
Zitat
def
Eine andere Fragen dazu: wäre es nicht eher so, dass das Verkehrsunternehmen auf eine Klage verzichtet? Was passiert eigentlich, wenn man das "erhöhte Beförderungsentgelt" nicht bezahlt - auch im Normalfall, also wenn man keinen Widerspruch einlegt, sondern einfach nicht bezahlt? Wird dann nach mehreren Mahnungen Anzeige erstattet? Ein Inkassounternehmen beauftragt? Beides?
Re: Fragen V - 2014 03.01.2015 14:59 |
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 09:59 |
Zitat
micha774
Kann man sich als Fahrgast eigentlich rechtlich auf die Tarifaushänge an den Haltestellen verlassen? Diese weisen immer noch den Stand 1.Januar 2014 aus.
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 10:31 |
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 12:43 |
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 12:53 |
Zitat
Giovanni
Die Sachlage ist hier eine andere:...
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 13:26 |
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 13:30 |
Zitat
micha774
Das sehen aber viele anders und legen es immer zu ihren Gunsten aus.
Was wir dann dazu sagen interessiert nicht.
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 14:36 |
Zitat
Alter Köpenicker
Selbstverständlich versucht jeder erstmal mit dem Arsch an die Wand zu kommen und das ist ja auch völlig legitim. Wenn ich an der Kasse einen höheren Preis genannt bekomme, moniere ich das natürlich auch und bestehe auf den Regalpreis, der dann auch oft kulanterweise zugebilligt wird, wohlweislich, daß die rechtliche Situation eine andere ist. Wenn sich der Verkäufer darauf einläßt, ist es gut, wenn nicht ist es aber auch gut.
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 14:59 |
Zitat
Alter Köpenicker
Als Mitarbeiter im Einzelhandel solltest Du doch wissen, daß nur der Preis an der Kasse bindend ist und der am Regal nur eine Art Einladung zum Kauf darstellt. Bekommt der Kunde an der Kasse den Preis genannt, kann er sein Angebot, die Ware zu kaufen, zurückziehen oder durch Bezahlung das Rechtsgeschäft eingehen.
Inwieweit sich diese Praxis auf die Tarife der BVG anwenden läßt, weiß ich zwar nicht, kann mir aber vorstellen, daß es sich ähnlich oder gleich verhält.
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 15:39 |
Zitat
Logital
Zitat
Alter Köpenicker
Als Mitarbeiter im Einzelhandel solltest Du doch wissen, daß nur der Preis an der Kasse bindend ist und der am Regal nur eine Art Einladung zum Kauf darstellt.
Das habe ich in meiner kaufmännischen Ausbildung mal anders gelernt.
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 16:02 |
Re: Fragen V - 2014 04.01.2015 16:39 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Logital
Zitat
Alter Köpenicker
Als Mitarbeiter im Einzelhandel solltest Du doch wissen, daß nur der Preis an der Kasse bindend ist und der am Regal nur eine Art Einladung zum Kauf darstellt.
Das habe ich in meiner kaufmännischen Ausbildung mal anders gelernt.
Mit Verlaub, dann hast Du entweder einen Moment lang nicht aufgepaßt oder es schlicht und ergreifend falsch gelernt. Der Vertrag kommt ja nicht schon am Regal zustande, sondern erst an der Kasse.
Re: Fragen V - 2014 05.01.2015 12:11 |
Re: Fragen V - 2014 05.01.2015 13:26 |
Re: Fragen V - 2014 05.01.2015 13:47 |
Re: Fragen V - 2014 05.01.2015 18:44 |
Re: Fragen V - 2014 05.01.2015 18:53 |
Re: Fragen V - 2014 05.01.2015 19:21 |
Zitat
micha774
Dann habe ich das mißverstanden, weil der neue Schein schon vorgestellt wurde, dachte ich das er zum Ende Februar zum Zahlungsmittel wird.
Re: Fragen V - 2014 05.01.2015 19:30 |
Zitat
micha774
Da hätte die BVG dir aber einen Strich durch die Schwarzfahrer-Rechnung gemacht.
Soweit ich das in Erinnerung habe, musst du dann am nächsten Bahnhof dein Ticket lösen.
Absichern solltest du dich am Abfahrtsbahnhof mit einer Rückfrage an der Infosäule (wenn die gehen sollte... :-) )
Zitat
micha774
Kann der Ausfall der Automaten mit den neuen 20-EUR-Scheinen, die ab 24.2.15 gelten, zusammenhängen?