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BVG-Garantieschein - Erfahrungen
geschrieben von Alter Köpenicker 
Zitat
Alter Köpenicker
Ist ein Fahrzeug unpünktlich und ein Anschluss wird nicht eingehalten, greift die Garantieregelung, wenn Du dadurch 20 Minuten und mehr später am Ziel bist.

Das gilt aber natürlich nur für den Fall, dass die BVG daran schuld hat. Bei Polizeieinsätzen z.B. (aka Höhere Gewalt) etc. gibt es nichts zurück.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
@Logital: §16 der VBB-Beförderungsbestimmungen kann allerdings nur dann angewendet werden, wenn der Fahrgast tatsächlich mit einem VBB-Fahrausweis unterwegs war.
Beim City-Ticket der Bahn bzw der BahnCard 100 ist dies nicht der Fall - für diese ist gemäß Beförderungsbedingungen der DB der Haustarif des betroffenen Verkehrsunternehmens anzuwenden. Auch Brandenburg-Berlin-Ticket und Schönes Wochenende Ticket sind keine Tickets nach VBB-Tarif (wobei das SWT formal für reine BVG-Fahrten wohl nicht gültig ist).
Zitat
Giovanni
@Logital: §16 der VBB-Beförderungsbestimmungen kann allerdings nur dann angewendet werden, wenn der Fahrgast tatsächlich mit einem VBB-Fahrausweis unterwegs war.
Beim City-Ticket der Bahn bzw der BahnCard 100 ist dies nicht der Fall - für diese ist gemäß Beförderungsbedingungen der DB der Haustarif des betroffenen Verkehrsunternehmens anzuwenden. Auch Brandenburg-Berlin-Ticket und Schönes Wochenende Ticket sind keine Tickets nach VBB-Tarif (wobei das SWT formal für reine BVG-Fahrten wohl nicht gültig ist).

Hmmm, was willst du mir damit sagen? Bei der Fahrzeitgarantie fragt die BVG ohnehin nicht mit welchem Fahrschein ich unterwegs war.
Ich wollte darauf hinaus, dass bei Ablehnungen ein falscher unpassender Textbaustein eingebaut wird.
Die BVG hätte ja schreiben können "Die Vorrausetzungen der Fahrzeitgarantie wurden nicht erfüllt." Stattdessen wirft sie mir einen § der VBB-Beförderungsbedingungen an den Kopf.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Ich werde heute mal einen abschicken da auf der Linie 181 immer noch der Sommerfahrplan aushängt obwohl Winterzeit herrscht und dadurch vorallem Sonntags die Besucher des Britzer Gartens veräppelt werden.
Zitat
micha774
Ich werde heute mal einen abschicken da auf der Linie 181 immer noch der Sommerfahrplan aushängt obwohl Winterzeit herrscht und dadurch vorallem Sonntags die Besucher des Britzer Gartens veräppelt werden.

Dann musst du aber auch einen Fall schildern wonach du dadurch 20 Minuten später am Ziel ankamst.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Das rechtfertigt noch lange nicht, das die BVG dort keinen aktuellen Plan aushängt. ;-)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.11.2014 15:45 von micha774.
Zitat
micha774
Das rechtfertigt noch lange nicht, das die BVG dort keinen aktuellen Plan aushängt. ;-)

Das ist dann aber kein Garantiefall, sondern sollte von die an die technische Aufsichtsbehörde (TAB) zeitnah gesendet werden. Das ist dann für die BVG etwas teurer als der Gratisfahrschein und kann Busgelder bis zu 10.000 EUR nach sich ziehen.
Zitat
micha774
Ich werde heute mal einen abschicken da auf der Linie 181 immer noch der Sommerfahrplan aushängt obwohl Winterzeit herrscht und dadurch vorallem Sonntags die Besucher des Britzer Gartens veräppelt werden.

Wenn man es genau nimmt:

Hat die BVG denn überhaupt, so wie die letzten Jahre, angekündigt den Fahrplan der Linie 181 (und 218er) am Sonntag zum 26.10.14 (Ende der Sommerzeit)
wieder auszudünnen???
Eigentlich nicht!
;)
Also vielleicht soll der (Sommer-)Fahrplan des 181er diesmal auch im Winterfahrplan Gültigkeit haben?!? *grübel*, und auf VBB-Fahrinfo.de gibt's beim 181er
am Sonntag auch nur zwischen "U Walther-Schreiber-Pl." <> "U Alt-Mariendorf" einen 10-Minuten Takt.

Wieder mal komisch, vielleicht will man so Fahrpläne sparen???
Für mich neu ist, dass formlose Anträge per E-Mail nun innerhalb weniger Tage mit der postalischen Zusendung eines Formulars "Versprochen ist versprochen" beantwortet werden. Vor einem Jahr war das noch kundenfreundlicher, weil o.g. E-Mail noch ausreichte, wenn auch die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betrug.
Es wäre noch sinnvoller, wenn man den Garantieschein sofort im Netz ausfüllen konnte.
Bei Abo-Anträgen soll es wohl möglich sein.
Stattdessen ist man gezwungen den Schein erstmal auszudrucken und mit der Post zu schicken, was 1-2 Werktage in Anspruch nimmt.
Zitat
SaschaT
Für mich neu ist, dass formlose Anträge per E-Mail nun innerhalb weniger Tage mit der postalischen Zusendung eines Formulars "Versprochen ist versprochen" beantwortet werden. Vor einem Jahr war das noch kundenfreundlicher, weil o.g. E-Mail noch ausreichte, wenn auch die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betrug.

Das ist die berühmte Kundenfirewall. Einfach noch einmal mit dem deutlich Verweis mailen, dass du die Garantie (und nicht das Forumlar) in Anspruch nehmen willst. Ist mir auch schon mal passiert und hat dann im 2. Anlauf geklappt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Das ist die berühmte Kundenfirewall. Einfach noch einmal mit dem deutlich Verweis mailen, dass du die Garantie (und nicht das Forumlar) in Anspruch nehmen willst. Ist mir auch schon mal passiert und hat dann im 2. Anlauf geklappt.

Danke, dann lohnt sich ein zweiter Versuch vielleicht wirklich. Ich probier's.
Zitat
micha774
Stattdessen ist man gezwungen den Schein erstmal auszudrucken und mit der Post zu schicken, was 1-2 Werktage in Anspruch nimmt.

Ich habe alles gefaxt und rechnete schon damit, aufgefordert zu werden, die Taxiquittung im Original einzusenden. Aber es war letztlich nicht erforderlich.

Befremdlich fand ich aber, daß der herunterzuladende Garantieschein ein einfacher, schlechter Scan des Formulars war. Sehr billig.
Zitat
SaschaT
Vor einem Jahr war das noch kundenfreundlicher, weil o.g. E-Mail noch ausreichte, wenn auch die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betrug.

Am kundenfreundlichsten wäre eine gebührenfreie Garantierufnummer, unter der man nur die Kontonummer ansagt und das Geld überwiesen bekommt. ;-)
Leider wäre hier der Landesrechnungshof eine echte Spaßbremse. Die wollen ausgefüllte Formulare mit echter Unterschrift sehen.

so long

Mario
Schreibt der Landesrechnungshof auch die 10 Jahre Aufbewahrungszeit vor?
Zitat
micha774
Schreibt der Landesrechnungshof auch die 10 Jahre Aufbewahrungszeit vor?

Dafür gibt es ausreichend gültige Rechtsvorschriften für rechtsfähige Anstalten in Landesbesitz.

so long

Mario
Zitat
SaschaT
Vor einem Jahr war das noch kundenfreundlicher, weil o.g. E-Mail noch ausreichte, wenn auch die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betrug.
Zitat
der weiße bim
Am kundenfreundlichsten wäre eine gebührenfreie Garantierufnummer, unter der man nur die Kontonummer ansagt und das Geld überwiesen bekommt. ;-) [...]

Das sieht jeder, der schon einmal mit der BVG telefoniert hat, sicherlich anders. Selbst wenn man hier nachsteuert und eine Rund-um-die-Uhr-Hotline der Marke Microsoft-Produktaktivierung schalten würde... die fehlerfreie Ansage einer IBAN kann ich mir einfach nicht spaßig, unkompliziert oder kundenfreundlich vorstellen.


Zitat
der weiße bim
[...] Leider wäre hier der Landesrechnungshof eine echte Spaßbremse. Die wollen ausgefüllte Formulare mit echter Unterschrift sehen.

Wäre mir neu und kann ich mir auch absolut nicht vorstellen. Der Rechnungshof soll aufs Geld gucken. Doppeltes Porto und Personal (Versendung Garantieschein, postalischer Empfang Garantieschein, Handschriftentzifferung) kosten nämlich unverhältnismäßig mehr als die einfache Zusendung eines Gutscheins in Form eines Gratisfahrscheins infolge einer E-Mail oder eines ausgefüllten Webformulars. Da der Gegenwert nie ausgezahlt und immer nur mit Verkehrsleistungen verrechnet wird, kann die Garantiegewährung kaum negative finanzielle Auswirkungen auf das Betriebsergebnis haben.
Zitat
DonChaos
Das sieht jeder, der schon einmal mit der BVG telefoniert hat, sicherlich anders. Selbst wenn man hier nachsteuert und eine Rund-um-die-Uhr-Hotline der Marke Microsoft-Produktaktivierung schalten würde... die fehlerfreie Ansage einer IBAN kann ich mir einfach nicht spaßig, unkompliziert oder kundenfreundlich vorstellen.

Und vorher wird man gefragt ob das Gespräch aufgezeichnet werden kann, was man bejaht um dann munter die IBAN zu sagen ;-)

Zitat
DonChaos
Da der Gegenwert nie ausgezahlt und immer nur mit Verkehrsleistungen verrechnet wird, kann die Garantiegewährung kaum negative finanzielle Auswirkungen auf das Betriebsergebnis haben.

Im Jahr 2012 hat die BVG 3500 EUR erstattet für eingegangene Garantiescheine.
Die beiden Jahre zuvor waren es noch 5250 und 5760 EUR.

[www.tagesspiegel.de]

Rein rechnerisch (ohne Reinigungs- oder Taxikosten) wären das 1346 Garantien,
also 4 am Tag.
Zitat
der weiße bim
Die wollen ausgefüllte Formulare mit echter Unterschrift sehen.

Wobei nur für die Inanspruchnahme einer Barleistung (Reinigungskosten, Taxigeld) eine Unterschrift verlangt wird. Der Gratisfahrschein ist wirklich gratis, also ohne Unterschrift erhältlich.

Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist ist übrigens auch auf den Garantiescheinen selbst vermerkt.
Also anscheinend hat die Garantieschein-Abteilung derzeit nicht viel zu tun (außer ab und zu einen sinnlosen Brief auf die Reise zu schicken).
Mein Garantieantrag per E-Mail, welchen ich aufgrund der katastrophalen Zustände auf dem SEV in der Wilhelminenhofstraße stellte, wurde nun innerhalb weniger Tage positiv beschieden.

Liebe BVG, vielen Dank, dass es diesmal so ungewöhnlich schnell ging.
(Viel lieber wäre es mir natürlich gewesen, der SEV hätte wenigstens 1x pro Woche halbwegs fahrplanmäßig funktioniert und ich hätte die Fahrzeitgarantie erst gar nicht in Anspruch nehmen müssen).
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