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Arbeitszeitgesetz
geschrieben von Forummaster Berlin 
Arbeitszeitgesetz
03.02.2015 13:22
Da das Thema Pausenregelung im verlorenen Thread intensiv diskutiert wurde, hier das zugehörige Gesetz. Ich hoffe, dass auf dieser Basis eine sachliche Diskussion möglich ist. Anderenfalls wird das Thema wieder beendet.

[www.gesetze-im-internet.de]

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, [...]
2. abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen.
Re: Arbeitszeitgesetz
04.02.2015 13:12
Komisch dazu gibt es kein Kommentar von den Besserwisser -:)
Re: Arbeitszeitgesetz
04.02.2015 13:42
Zitat
Tiger4
Komisch dazu gibt es kein Kommentar von den Besserwisser -:)

Wen meinst du jetzt? Das Arbeitszeitgesetzt spricht doch nun am allerwenigsten gegen die damals gemachten Vorschläge.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Das Arbeitszeitgesetz spricht doch nun am allerwenigsten gegen die damals gemachten Vorschläge.

Es ist jedoch in Teilen unzutreffend. Für die angesprochenen Mitarbeiterkreis gelten das "Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen" sowie tarifvertragliche, in Dienstvereinbarungen ausformulierte Regelungen:
Zitat
FPersG
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. Mitglieder des Fahrpersonals sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner. Sofern dieses Gesetz und die auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 erlassenen Rechtsverordnungen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung treffen, gehen diese dem Arbeitszeitgesetz vor.

§ 2 Rechtsverordnungen
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates
1. ...
2. ...
3. zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr oder zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitglieder des Fahrpersonals, Rechtsverordnungen
a) über Arbeitszeiten, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Schichtzeiten,
b) über Ruhezeiten und Ruhepausen,
c) über die Ausrüstung mit Kontrollgeräten und ihre Benutzung sowie über die Gestaltung und Behandlung der Tätigkeitsnachweise und
d) über die Organisation, das Verfahren und die Mittel der Überwachung der Durchführung dieser Rechtsverordnungen,
e) über die Zulässigkeit tarifvertraglicher Regelungen über Arbeits-, Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten sowie Ruhepausen und Fahrtunterbrechungen,
4. ...
zu erlassen.

Festgestellte Verstöße können mit Bußgeld von bis zu 15.000€ für Unternehmer und bis zu 5.000€ für Fahrpersonale geahndet werden. Für U-Bahnfahrer gilt jedoch das Fahrpersonalgesetz nicht, hier treffen die tariflichen Bestimmungen und die des ArbZG zu. Alles nicht so einfach.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.02.2015 15:11 von der weiße bim.
Re: Arbeitszeitgesetz
04.02.2015 15:26
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Das Arbeitszeitgesetz spricht doch nun am allerwenigsten gegen die damals gemachten Vorschläge.

Es ist jedoch in Teilen unzutreffend. Für die angesprochenen Mitarbeiterkreis gelten das "Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen" sowie tarifvertragliche, in Dienstvereinbarungen ausformulierte Regelungen:
Zitat
FPersG

Und welche Regelung aus dem FPersG spricht nun gegen die damals gemachten Vorschläge (Störung der bzehalten Pause durch Fahrgäste).

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Arbeitszeitgesetz
04.02.2015 16:33
Zitat
der weiße bim
Es ist jedoch in Teilen unzutreffend. Für die angesprochenen Mitarbeiterkreis gelten das "Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen" sowie tarifvertragliche, in Dienstvereinbarungen ausformulierte Regelungen:

Unzutreffend ist das ArbZG nicht, denn es gilt für alle Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland. Nur gelten für manche Arbeitnehmer (z.B. Bus- und Straßenbahnfahrer) noch weitere Regelungen, die zu beachten sind (u.a Fahrpersonalgesetz). In diesen Fällen sind die Dienstpläne so zu regeln, dass beide Gesetze mit ihren jeweiligen Bestimmungen eingehalten werden.

Und zumindest aus den benannten Gesetzen (ArbZG, FahrPersG) spricht nichts dagegen, dass in den Wendezeiten (jedoch nicht in den unbezahlten Pausen nach ArbZG!) Fahrgäste im Bus sitzen dürfen.
Re: Arbeitszeitgesetz
05.02.2015 22:19
Zitat
M48er
Und zumindest aus den benannten Gesetzen (ArbZG, FahrPersG) spricht nichts dagegen, dass in den Wendezeiten (jedoch nicht in den unbezahlten Pausen nach ArbZG!) Fahrgäste im Bus sitzen dürfen.

Der Vorschlag vom Don war (unbezahlte) Pause ohne Fahrgäste, Wendezeit = Arbeitszeit und die Fahrgäste dürfen schon einsteigen.
Re: Arbeitszeitgesetz
08.02.2015 10:20
Zitat
VvJ-Ente
Der Vorschlag vom Don war (unbezahlte) Pause ohne Fahrgäste, Wendezeit = Arbeitszeit und die Fahrgäste dürfen schon einsteigen.

Richtig. Ich wollte die Bedingungen für alle verbessern. Fahrgäste und Fahrpersonal. Und natürlich wäre dies teurer, als die aktuellen Regelungen. Doch es war nur ein Teil einer Antwort auf die Frage, ob ich denn überhaupt Ideen hätte, etwas zu verändern, wenn ich könnte. Und da war das EIN Gedanke von ganz vielen.

Ich ging davon aus, dass es für keine Seite besonders angenehm ist, wenn der Fahrer 5 Meter vor der Haltestelle im verschlossenen Bus mit seiner Stulle sitzt, während ihn die eingeschneiten Fahrgäste anstarren. Es gibt ganz vielen Endhaltestellen, da besteht dieses Problem gar nicht, da die Einstiegshaltestelle ganz woanders ist (Hardenbergpl zum Beispiel). Doch Storkower Str ist so ein Beispiel, wo oben genannte Situation besteht. Und das lässt sich lösen, ohne auch nur irgendetwas an den Pausenregeln zu ändern, indem man beispielsweise die Umlaufzeit erhöht. Der Bus kommt an, der Fahrer nimmt seine Pause und setzt nach Pausenende dann den Bus zur Einstiegshaltestelle vor Abfahrtszeit vor. Im Idealfall wäre das etwas weniger als die Taktlänge. Treten auf der Strecke jetzt Verspätungen auf und der Bus kommt verspätet an der Endhaltestelle an, so bleibt trotzdem noch genug Zeit für den Fahrer seine Pause zu nehmen. Die Verpätungsminuten werden dann eben von der Zeit abgezogen, die der Bus sonst an der Einstiegshaltestelle bereitstehen würde. Resultat: Fahrzeiten stabiler, ruhigere, angenehmere und von der Zeitlänge sicherere Pausen. Und: Ja, das kostet mehr Geld und benötigt auch mehr Busse, als derzeit zur Verfügung stehen. MIR wäre es das jedoch wert und ich würde dafür lieber auf diverse Marketingkampagnen samt Apparat verzichten, weil ich glaube, dass stabile gute Leistungen und zufriedene Mitarbeiter und Kunden eine viel bessere Werbung für mein Unternehmen BVG wären, als es jedes #weilwirdichlieben je sein könnte.
Mehr Umläufe, mehr Fahrer,mehr Fahrzeuge-alles mal dagewesen.
Allerdings auch mehr Geld für die BVG(BVB).
Seit Berlin u. damit auch die Verkehrsbetriebe aber nicht mehr am ungehemmten Subventionstropf hängen, ist das Vergangenheit.
Und demzufolge hat man gespart wo es ging, oder gehen sollte, bis hin zum Pausenabzug für die Fahrer.
Womit wir wieder beim vom Tom abgsägten Beitragsbaum sind, es kann wieder losgehen ;-)

T6JP
Re: Arbeitszeitgesetz
09.02.2015 17:19
Zitat
DonChaos
Zitat
VvJ-Ente
Der Vorschlag vom Don war (unbezahlte) Pause ohne Fahrgäste, Wendezeit = Arbeitszeit und die Fahrgäste dürfen schon einsteigen.

Richtig. Ich wollte die Bedingungen für alle verbessern. Fahrgäste und Fahrpersonal.
... allerdings mit untauglichen Mitteln.

Zitat
DonChaos
Ich ging davon aus, dass es für keine Seite besonders angenehm ist, wenn der Fahrer 5 Meter vor der Haltestelle im verschlossenen Bus mit seiner Stulle sitzt, während ihn die eingeschneiten Fahrgäste anstarren.
Ich schrieb schon vor längerer Zeit, daß ich als Fahrgast absolut damit keine Probleme habe, an der Einstiegshaltestelle zu warten, bis der Bus von der Ausstiegsposition zur Einstiegsposition rüberkommt. Ich stehe, oder vielmehr sitze, fast jede Woche in dieser Situation. Ich starre dabei den Fahrer auch nicht an, sondern versuche, mit den anderen Wartenden in eine Gespräch zu kommen.

Wenn es für den Fahrer unangenehm sein sollte, beim Essen seiner Stulle oder dem Lesen seiner Zeitung von den wartenden Fahrgästen angestarrt zu werden, dann ist es ja noch unangenehmer, wenn sie ihm/ihr dabei ganz eng auf die Pelle rücken, und er auch noch Verantwortung für die in seinem Bus wartenden Fahrgäste übernehmen muß.

Nein danke.


immer noch keine richtige sig
Zitat
L.Willms
Ich schrieb schon vor längerer Zeit, daß ich als Fahrgast absolut damit keine Probleme habe, an der Einstiegshaltestelle zu warten, bis der Bus von der Ausstiegsposition zur Einstiegsposition rüberkommt.
Auch bei Minusgraden?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
L.Willms
Ich schrieb schon vor längerer Zeit, daß ich als Fahrgast absolut damit keine Probleme habe, an der Einstiegshaltestelle zu warten, bis der Bus von der Ausstiegsposition zur Einstiegsposition rüberkommt.

Auch bei Minusgraden?

Entsprechend der Jahreszeit gekleidet-wo ist das Prob??

T6JP
Re: Arbeitszeitgesetz
09.02.2015 19:49
(gelöscht)

**GraphXBerlin - "Zielverzeichnis Berlin - Eine Sammlung".
Aktuelles dazu und weitere Projekte bei Facebook**



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.02.2015 19:50 von Grenko.
Re: Arbeitszeitgesetz
09.02.2015 19:57
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
L.Willms
Ich schrieb schon vor längerer Zeit, daß ich als Fahrgast absolut damit keine Probleme habe, an der Einstiegshaltestelle zu warten, bis der Bus von der Ausstiegsposition zur Einstiegsposition rüberkommt.
Auch bei Minusgraden?
Auch bei Minusgraden.

Ich kann mich noch dem Wetter entsprechend anziehen.

Ich laufe ja auch sonst bei jedem Wetter durch die Straßen und Wiesen und Wälder herum, ohne daß ich gleich umkippe. Ich bin schließlich nicht aus Zucker.


immer noch keine richtige sig
Zitat
L.Willms
Auch bei Minusgraden.

Ich kann mich noch dem Wetter entsprechend anziehen.

Ich laufe ja auch sonst bei jedem Wetter durch die Straßen und Wiesen und Wälder herum, ohne daß ich gleich umkippe. Ich bin schließlich nicht aus Zucker.
Ich fahre sogar Rad im Winter. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich völlig unnötig in der Kälte stehen möchte. Zumal der durchschnittliche Mensch heute andere Komfortansprüche hat und der ÖPNV mit dem wohl-klimatisierten und bequemen Auto konkurrieren muss.
Re: Arbeitszeitgesetz
14.02.2015 10:53
Zitat
L.Willms
Ich schrieb schon vor längerer Zeit, daß ich als Fahrgast absolut damit keine Probleme habe, an der Einstiegshaltestelle zu warten, bis der Bus von der Ausstiegsposition zur Einstiegsposition rüberkommt.

Ich auch nicht. Die Zeit sollte nur nicht allzu lange sein. Hier wollte schließlich auch niemand den Bus an der Ankunftsposition stürmen. Bus abschließen und auf Klo gehen ist doch auch völlig okay. Nur eben nicht 5 Meter entfernt voneinander sich gegenseitig anglotzen - der eine im warmen Bus, die anderen in der Klimakatastrophe. Wenn du das toll findest, ist das ja okay, du kannst aber nicht für alle Fahrgäste sprechen.
Re: Arbeitszeitgesetz
14.02.2015 13:05
Zitat
DonChaos
Wenn du das toll findest, ist das ja okay, du kannst aber nicht für alle Fahrgäste sprechen.

Aber du kannst das?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Arbeitszeitgesetz
17.02.2015 11:14
Zitat
DonChaos
Wenn du das toll findest, ist das ja okay, du kannst aber nicht für alle Fahrgäste sprechen.
Zitat
B-V 3313
Aber du kannst das?

Ich will es jedem freistellen, statt jeden zu zwingen, draußen zu stehen in unserem schönen Lande. Wer damit, dass er selbst kein Problem damit hat, begründen will, dass gefälligst alle anderen auch kein Problem damit haben dürfen, bestimmt für alle mit, die das gar nicht wollen. Wenn der Bus vorne steht, KANN man einsteigen. Muss aber nicht.
Joe
Re: Arbeitszeitgesetz
17.02.2015 14:49
Zitat
DonChaos

(...) der eine im warmen Bus, die anderen in der Klimakatastrophe.

Habe ich neulich nicht erst irgendwo gelesen, das 2014 das wärmste Jahr in Berlin seit der Wetteraufzeichnung war...? Selber schuld, wenn man da friert... ;-)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.02.2015 14:50 von Joe.
Zitat
Joe
Zitat
DonChaos

(...) der eine im warmen Bus, die anderen in der Klimakatastrophe.

Habe ich neulich nicht erst irgendwo gelesen, das 2014 das wärmste Jahr in Berlin seit der Wetteraufzeichnung war...?

Dennoch waren die vergangenen Nächte recht borstig. Stell Dir mal vor, wie kalt es erst ohne Klimaerwärmung gewesen wäre. Aber auch ich wurde erst gestern abend wieder schutzlos der Witterung ausgesetzt, weil der Fahrer des 197ers so sehr trödelte, daß er erst nach Abfahrt der 62 in der Treskowstraße ankam. Um wirklich sicherzugehen, daß keiner seiner Fahrgäste die Straßenbahn schafft, wartete er vor dem Bf. Mahlsdorf noch etwas, obwohl niemand aussteigen wollte. Dann setzte er seine Schrittempo-Fahrt fort und kam just an der Ecke Treskowstraße an, als die Bahn um die Ecke fuhr. So hatte wenigstens der Busfahrer ein Erfolgserlebnis.
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