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Grenko
Ich kann mir zumindest ein Urteil bzgl BVG-Automat abgeben. ICH habe nämlich im Frühjahr meine EC-Karte vergessen herauszuziehen weil die U-Bahn in 1min. kam. Ich habe es auch erst ein Tag später gemerkt. Allerdings war es für mich kein Weltuntergang da ich unkompliziert ein paar Tage später eine neue Karte von der Bank zugeschickt bekam. Der BVG gebe ich überhaupt keine Schuld. ICH bin für die Karte und Aufmerksamkeit verantwortlich.
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Grenko
Vielleicht. In letzter Zeit häufen sich auch bei der Berliner Zeitung die Artikel mit Themen die hier kurz zuvor diskutiert wurden. Erspart man sich die Recherche etc... ;-)
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BVG_Berlin
Nun berichtet auch Peter Neumann aus der Berliner Zeitung zu diesem Thema, anhand DER Bahnhöfe im Umland, wo der Banknoten-Einzug entfernt wurde, könnte man meinen unser Forum galt ihm als "redaktionelle" Vorlage...
Peter Neumann in der Berliner Zeitung
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Berliner Zeitung
Doch die S-Bahn sieht das Recht auf ihrer Seite. Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes fordern nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service.
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VBB Tarif
Die stationären Fahrausweisautomaten können auch Banknoten im Wert von 5,00 EUR,
10,00 EUR, 20,00 EUR sowie 50,00 EUR annehmen.
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Berliner Zeitung
Doch die S-Bahn sieht das Recht auf ihrer Seite. Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes fordern nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service.
Im Gegensatz zu Tengelmann steht die S-Bahn als Eisenbahnverkehrsunternehmen unter Kontrahierungszwang. Sie ist verpflichtet, zu den Beförderungsbedingungen, zu welchen auch die Tarife gehören (§ 12 AEG) auch einen Beförderungsvertrag mit dir zu schließen (§ 10 AEG) und den Tarif genehmigen zu lassen und auch auf alle Beförderungsverträge anzuwenden (ebenfalls § 12 AEG).Zitat
DonChaos
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Berliner Zeitung
Doch die S-Bahn sieht das Recht auf ihrer Seite. Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes fordern nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service.
Der Satz ist ja witzig! Genauso sinnvoll wie:
"Das Temgelmann-Werbeprospekt für die Kalenderwoche 17 fordert nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service."
Denn weder das Tengelmann-Werbeprospekt, noch der VBB-Tarif regeln gesetzliche Pflichten für Verkehrsunternehmen. Die beiden Sätze sind daher gleichwertig.
Anonymer Benutzer
Re: Bestimmte Fahrausweis-Automaten nur noch mit EC-Karten und Münzverkauf 22.07.2015 00:36 |
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MarkusH.
Die Schusseligkeit einzelner Menschen am Automaten kann man allerdings weder dem Hersteller noch dem Aufsteller von Automaten ankreiden. Nur wurde das hier mal wieder versucht :-(
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def
Natürlich ist die BVG nicht verpflichtet, aber stünde es ihr als Dienstleister nicht gut zu Gesicht, ab und an für ihre Kunden mitzudenken und sie daran zu erinnern? Wenn ich sehe, wie jemand sein Portmonaie in der U-Bahn vergisst, denke ich mir auch nicht "Selbst schuld, bist selbst dafür verantwortlich!", sondern gebe Bescheid.
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Nahverkehrsplan
Ich habe auch mal Karten in Terminals stecken gelassen,
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nur mag ich das vom Fall des Fahrkartenkaufs mit der EC-Karte schon abgrenzen.
Es klingt hart, aber wie blöd kann oder muss man sein, dass man seine EC-Karte stecken lässt???
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Man geht an einen Automaten, steckt diese EC-Karte rein und wält eine Funktion aus; bei Fahrkartenautomaten muss man diese sogar nur zum Bezahlvorgang einstecken und seinen PIN eingeben. Also wie kann man dann seine EC-Karte stecken lassen? Wenige Sekunden vorher hat man die doch rausgeholt und reingesteckt... zumal man kein Bargeld eingeworfen hatte -
Frage in dem Moment an sich selbst: Wie also kommt der Fahrausweis raus und warum ist da ein EC-Beleg dabei???
Zitat
Bei seinem Bankautomaten scheint man das ja anders gelöst zu haben. Da gibt es ja das Geld erst, wenn die Karte gezogen wurde, oder?
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DonChaos
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Berliner Zeitung
Doch die S-Bahn sieht das Recht auf ihrer Seite. Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes fordern nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service.
Der Satz ist ja witzig! Genauso sinnvoll wie:
"Das Temgelmann-Werbeprospekt für die Kalenderwoche 17 fordert nicht, dass jeder Automat auch Geldscheine annehmen muss – es ist ein freiwilliger Service."
Denn weder das Tengelmann-Werbeprospekt, noch der VBB-Tarif regeln gesetzliche Pflichten für Verkehrsunternehmen. Die beiden Sätze sind daher gleichwertig.
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Arec
Im Gegensatz zu Tengelmann steht die S-Bahn als Eisenbahnverkehrsunternehmen unter Kontrahierungszwang. Sie ist verpflichtet, zu den Beförderungsbedingungen, zu welchen auch die Tarife gehören (§ 12 AEG) auch einen Beförderungsvertrag mit dir zu schließen (§ 10 AEG) und den Tarif genehmigen zu lassen und auch auf alle Beförderungsverträge anzuwenden (ebenfalls § 12 AEG).
Auf das Werbeprospekt von Tengelmann treffen da deutlich weniger scharfe Bedingungen zu.
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DonChaos
Schön hingefaked, trotzdem: Der VBB-Tarif enthält keinerlei Pflichten für Verkehrsunternehmen. Und ganz besonders nicht, ob und welche Geldscheine angenommen werden müssen.
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Global Fisch
Ja. Aber enthält er die Pflicht für einen Reisenden, ausreichend Münzen für den Kauf eines Berlin-Brandenburg-Tickets oder gar einer Monatskarte bereitzuhalten? (eine Pflicht zum Bereithalten einer EC-Karte gibt es bekanntlich sowieso nicht).
Nein, der Tarif enthält nur eine Pflicht, das Fahrgeld abgezählt bereit zu halten.Zitat
Global Fisch
Ja. Aber enthält er die Pflicht für einen Reisenden, ausreichend Münzen für den Kauf eines Berlin-Brandenburg-Tickets oder gar einer Monatskarte bereitzuhalten? (eine Pflicht zum Bereithalten einer EC-Karte gibt es bekanntlich sowieso nicht).
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Global Fisch
Und bei den S-Bahn-Fahrkartenautomaten ist es dagegen so:
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snip
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