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Monatswechsel: Umstellung auf das neue Semesterticket
geschrieben von MetroTramBerlin 
Hallo,

ab heute Nacht 00 Uhr gilt das neue Semesterticket Oktober-März. Ich bin jedoch bis vor Mitternacht nicht wieder zu Hause, wo mein neues Semesterticket liegt. Auch habe ich momentan keine Studienbescheinigung für das kommende Wintersemester dabei, welche immer mit einem Semesterticket mitgeführt werden muss (jedenfalls für Studenten der TU Berlin).

Gilt das alte Semesterticket plus alte Studienbescheinigung auch noch bis 3 Uhr des Folgetages (01.10.), wie bei anderen Zeitkarten auch? Oder muss ich heute für die Rückfahrt einen Fahrschein lösen?

Danke schon einmal für hilfreiche Antworten!
MTB

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Bitte beachten Sie beim AS den HU zwischen Z und BSK!
Glaube kaum.
Kauf dir lieber eine Fahrkarte.
Zum Beginn des letzten Sommersemesters wurde verstärkt auf der U3 kontrolliert, um vergessliche Studenten abzukassieren.

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Nicht-dynamische Signatur
Es gibt, wie bei den "festen" Monatskarten den "Kulanzatag". Du kannst also schon am 30.9. mit dem neuen Ticket und am 1.10. noch mit dem alten Aufkleber fahren.

War mir auch lange unklar, stand aber irgendwann mal in einem Brief der TU. Ansonsten habe ich bisher nirgends eine eindeutige Regelung zum Übergang gefunden.

--- Signatur ---
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Zitat
MetroTramBerlin
Gilt das alte Semesterticket plus alte Studienbescheinigung auch noch bis 3 Uhr des Folgetages (01.10.), wie bei anderen Zeitkarten auch? Oder muss ich heute für die Rückfahrt einen Fahrschein lösen?

In der die TU betreffenden Mitteilung des Bereiches Vertrieb und Service der BVG heißt es wörtlich:
Zitat

Das Semesterticket der TUB ist im Zeitraum des jeweiligen Semesters für beliebig viele Fahrten im Tarifbereich Berlin ABC gültig und berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades und eines Hundes.
Die zeitliche Gültigkeit des Semestertickets ist per Aufdruck ausgewiesen.
Semestertickets gelten ein Tag vor Semesterbeginn ab 00:00 Uhr bis einen Tag nach Semesterende 24:00 Uhr.

Neuregelung ab diesem Herbstsemester: Die blauen Immatrikulationsbescheinigungen/Studienbuchseiten etc. werden mit Beginn des Wintersemesters 2015/16 (zum 1. Oktober 2015) durch die Hochschulverwaltung der TU Berlin n i c h t mehr ausgegeben.
Die Neuregelung an der TU Berlin ist, dass sich die Studierenden die Studienbescheinigung jetzt selbst ausdrucken können/müssen und nicht mehr von der Hochschule erhalten!

so long

Mario
Danke für die Antworten. Um rechtlich sicherzugehen, bräuchte ich noch die Auskunft, ob auch die alte Immatrikulationsbescheinigung morgen noch anerkannt wird. Da steht nämlich ziemlich deutlich drauf "Gültig vom 01.04.2015 bis 30.09.2015".

Viele Grüße

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Natürlich nicht.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Lehrter Bahnhof
Glaube kaum.
Kauf dir lieber eine Fahrkarte.
Zum Beginn des letzten Sommersemesters wurde verstärkt auf der U3 kontrolliert, um vergessliche Studenten abzukassieren.

Es ist zwar völlig okay, über Jahre die Personalentwicklung praktisch einzustellen und deshalb Takte zu halbieren, es ist völlig okay gegen die BOStrab zu verstoßen, indem man keine Fahrpläne an Ersatzhaltestellen aushängt und es ist völlig okay, wenn es bei den schon im Planbetrieb erbärmlich miserablen U-Bahn-Takten noch 10-min-Lücken oder Kurzzüge in der Innenstadt gibt.

Das alles ist okay, Aber wehe, wehe, ein Student vergisst mal im Semesteranfangsstress, sein Zwangsticket einzustecken. Dann gibt's richtig Ärger.

Drecksladen.
Zitat
B-V 3313
Natürlich nicht.

Am 1.10 natürlich doch.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Naja, zumal halt auf der U3 ja nun wirklich zu 80% FUler fahren, und ansonsten Zehlendorfer Tanten. Fand diese Aktion deshalb zeimlich albern.

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
Natürlich nicht.

Am 1.10 natürlich doch.

Nein, da gilt nur das Ticket. Nicht aber die Immatrikulationsbescheinigung. Das ist wie bei einer Schülermonatskarte. Ist die Trägerkarte nur bis zum Tag x gültig, ist das Ticket nicht mehr gültig.

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Zitat
B-V 3313
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
Natürlich nicht.

Am 1.10 natürlich doch.

Nein, da gilt nur das Ticket. Nicht aber die Immatrikulationsbescheinigung. Das ist wie bei einer Schülermonatskarte. Ist die Trägerkarte nur bis zum Tag x gültig, ist das Ticket nicht mehr gültig.

Mal angenommen du hast Recht, und das kann ich mir angesichts der blödsinnigen Immabescheinigungsregelung sogar vorstellen...Was bringt mir dann überhaupt noch der Übergangstag des Semesterticketaufklebers? Ich stecke mir doch nicht die neue Bescheingung ins Portmonee und lass den Aufkleber aber erstmal liegen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.09.2015 21:16 von Logital.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
Natürlich nicht.

Am 1.10 natürlich doch.

Nein, da gilt nur das Ticket. Nicht aber die Immatrikulationsbescheinigung. Das ist wie bei einer Schülermonatskarte. Ist die Trägerkarte nur bis zum Tag x gültig, ist das Ticket nicht mehr gültig.

Wie Logital richtig erkannt hat, wäre das ziemlich blödsinnig, denn Aufkleber und Immabescheinigung sollen bei der Kontrolle ja übereinstimmen. Wäre natürlich möglich, dass das der VBB in seiner Regulierungswut mal wieder übersehen hat.

War die Regelung mit der Immabescheinigung schon mit dem blauen Papier lächerlich, so ist sie nun mit dem Selbstausdruck völlig absurd. Das Ding kann jeder fälschen, der halbwegs mit Word klar kommt.

--- Signatur ---
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Zitat
Jay
Wie Logital richtig erkannt hat, wäre das ziemlich blödsinnig, denn Aufkleber und Immabescheinigung sollen bei der Kontrolle ja übereinstimmen. Wäre natürlich möglich, dass das der VBB in seiner Regulierungswut mal wieder übersehen hat.

Genau, der böse böse VBB. Da gibt er schon einen Tag Karenzzeit dazu und ist auch noch für die Immabescheinigungen zuständig...

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Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Wie Logital richtig erkannt hat, wäre das ziemlich blödsinnig, denn Aufkleber und Immabescheinigung sollen bei der Kontrolle ja übereinstimmen. Wäre natürlich möglich, dass das der VBB in seiner Regulierungswut mal wieder übersehen hat.

Genau, der böse böse VBB. Da gibt er schon einen Tag Karenzzeit dazu und ist auch noch für die Immabescheinigungen zuständig...

Der VBB hat diese Imma-Regelung eingeführt, weil ihm sein schöner Hologrammaufkleber auf dem Studentenausweis allein nicht mehr gereicht hat, also hat er selbstverständlich auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Regelungen stimmig sind.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
MetroTramBerlin
Gilt das alte Semesterticket plus alte Studienbescheinigung auch noch bis 3 Uhr des Folgetages (01.10.), wie bei anderen Zeitkarten auch? Oder muss ich heute für die Rückfahrt einen Fahrschein lösen?

Das alte Semesterticket gilt sogar den kompletten Folgetag, wie hier schon bemerkt wurde. In den Tarifbestimmungen des VBB konnte ich aber auf die schnelle überhaupt nichts zur Gültigkeit finden.

Der AStA der TU schreibt allerdings auf seiner Homepage:
Zitat
https://asta.tu-berlin.de/faq
https://asta.tu-berlin.de/faq2. Wie lange ist das Semesterticket gültig?
Im Sommersemester: vom 31. März - 1. Oktober.
Im Wintersemester: vom 30. September - 1.April.

Diese Formulierung stammt wohl auch aus dem Vertrag. https://asta.tu-berlin.de/sites/default/files/files/vertrag_semtixtu_2015_geschwaerzt.pdf

Dort steht:
Zitat

§ 1 (3) Das Semesterticket ist im Zeitraum des jeweiligen
- Sommersemesters vom 1. April bis 30. September
- Wintersemesters vom 1. Oktober bis 31. März
für beliebig viele Fahrten im Tarifbereich Berlin ABC gültig. Das Semesterticket gilt darüber hinaus jeweils am letzten Kalendertag des vorhergehenden Semesters ab 00:00 Uhr und am ersten Kalendertag des darauffolgenden Semesters bis 24:00 Uhr.

Daraus würde ich auch ableiten, dass die Immatrikulation keine Voraussetzung für die Weiternutzung des Semestertickets am jeweils ersten Tag des folgenden Semesters ist. Laut Vertrag endet allerdings die Fahrtberechtigung mit der Exmatrikulation, allerdings, sofern diese Rückwirkend erfolgt, entfaltet das keine Wirkung auf die Fahrtberechtigung der Vergangenheit.

Im Zweifelsfall mit der EBE an den AStA der TU Berlin wenden, zumindest schreibt der auf seiner Homepage, dass er sich bei unberechtigten EBE darum kümmert.

Vielleicht wendest du dich auch mal an den AStA, um dort den Sachverhalt vorzubringen, weil es natürlich irrsinnig ist, sofern die Kulanzregelung wirklich nicht mit der alten Immatrikulationsbescheinigung gelten sollte.

Im Übrigen steht nirgends, dass die Immatrikulationsbescheinigung auf Papier vorgelegt werden muss oder nur ausgedruckt gültig ist, sie ist laut Vertrag nur "mitzuführen". Somit solltest du auch eine die elektronische Bescheinigung, die die weiße bim schon angesprochen hat, versuchen vorlegen können.



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.10.2015 00:54 von Arec.
Hallo,

danke für die Auskunft. Ich habe erwartungsgemäß keinen Kontrolleur angetroffen, den man hätte fragen können. Aber eine Mail an den AStA dürfte morgen drin sein.

Viele Grüße

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Bitte beachten Sie beim AS den HU zwischen Z und BSK!
Zitat
Logital
Mal angenommen du hast Recht, und das kann ich mir angesichts der blödsinnigen Immabescheinigungsregelung sogar vorstellen...Was bringt mir dann überhaupt noch der Übergangstag des Semesterticketaufklebers? Ich stecke mir doch nicht die neue Bescheingung ins Portmonee und lass den Aufkleber aber erstmal liegen.

Warum denn eigentlich nicht? Von der Bescheinigung hatte man schon immer mehr als nötig und wenn man sie jetzt selbst ausdrucken kann, ist die Anzahl der Ausdrucke nur noch durch die Tinten-/Toner-/Papiervorräte begrenzt. Der Aufkleber ist dagegen ein Unikat, dessen Verlust wenigstens zusätzlichen bürokratischen Aufwand erfordert. Darf man ihn eigentlich schon vorzeitig aufkleben oder erlischt damit das Ticket des noch vorherigen Semesters?
Zitat
Jay
Der VBB hat diese Imma-Regelung eingeführt, weil ihm sein schöner Hologrammaufkleber auf dem Studentenausweis allein nicht mehr gereicht hat

Hintergrund war wohl, dass es böse Studenten gibt, die gar keine öffentlichen Verkehrsmittel brauchen, da sie nur Auto fahre, und dann ihren Semesterticket-Aufkleber (mit Hologramm) wohl an ehemalige Studenten verscherbelt haben. Daher ist nun eine aktuelle Imma-Bescheinigung mitzuführen.

Ich finds ehrlich gesagt auch ziemlich schwachsinnig - das Ticket wurde bezahlt und befindet sich auf einer Karte mit Foto, kann also nicht von mehreren Personen abwechseln benutzt werden. Ob nun Student A als zahlender mit dem Semesterticket fährt oder Ex-Student B, kann dem VBB doch eigentlich wurst sein..


Übrigens lässt sich die Imma-Bescheinigung mit Word nicht so einfach fälschen - auf ihr befindet sich ein Verifikationscode sowie eine URL zum überprüfen der Bescheinigung.
Theoretisch kann also der Kontrolleur mit seinem Smartphone sofort die Gültigkeit prüfen, oder er notiert sich den Code und tut dies später.
In der Praxis wird aber normalerweise eh kein Hahn nach der Imma-Bescheinigung krähen...

~ Mariosch
Zitat
Mariosch
Zitat
Jay
Der VBB hat diese Imma-Regelung eingeführt, weil ihm sein schöner Hologrammaufkleber auf dem Studentenausweis allein nicht mehr gereicht hat

Hintergrund war wohl, dass es böse Studenten gibt, die gar keine öffentlichen Verkehrsmittel brauchen, da sie nur Auto fahre, und dann ihren Semesterticket-Aufkleber (mit Hologramm) wohl an ehemalige Studenten verscherbelt haben. Daher ist nun eine aktuelle Imma-Bescheinigung mitzuführen.

Ich finds ehrlich gesagt auch ziemlich schwachsinnig - das Ticket wurde bezahlt und befindet sich auf einer Karte mit Foto, kann also nicht von mehreren Personen abwechseln benutzt werden. Ob nun Student A als zahlender mit dem Semesterticket fährt oder Ex-Student B, kann dem VBB doch eigentlich wurst sein..


Übrigens lässt sich die Imma-Bescheinigung mit Word nicht so einfach fälschen - auf ihr befindet sich ein Verifikationscode sowie eine URL zum überprüfen der Bescheinigung.
Theoretisch kann also der Kontrolleur mit seinem Smartphone sofort die Gültigkeit prüfen, oder er notiert sich den Code und tut dies später.
In der Praxis wird aber normalerweise eh kein Hahn nach der Imma-Bescheinigung krähen...

~ Mariosch

Letzten Semester, als diese doofe Regelung eingeführt wurde, wurde ich immer nach Immaschein gefragt, ob die es dann gründlicher kontrollieren bleibt allerdings zu bezweifeln.
Ist ja interessant. Die FU Semesterticket haben kein Foto und man muss auch keine Imma mitführen. Auf der Rückseite stehen jedoch Studiengang etc.

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