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Veranstaltung zur Dresdner Bahn
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
Marienfelde
Vielleicht noch ein Gedanke zu Mehrheiten und Minderheiten: Das Mehrheitsprinzip bedeutet meines Erachtens nicht, daß man rücksichtslos über auch berechtigte Interessen von Minderheiten hinweggeht. Noch dünner wird das Eis, auf dem man sich bewegt, natürlich, wenn man behauptet, der Bau einer Autobahn läge im Gemeinwohlinteresse, und die Häuser, die der zukünftigen Autobahn im Wege sind, könnte man daher abreißen. Das wäre ja nun wirklich absurd.

Man geht ja nicht über die Interessen hinweg, sondern berücksichtigt sie im Abwägungsprozess. Zwischen der deutlich zu teuren Tunnellösung und der jetzigen Variante gibt es nun mal kaum denkbare Kompromisse, also muss man sich für eine Variante entscheiden und hat dies nun endlich getan.
Vielleicht ist es wieder mal an der Zeit, sich bei diesem jahrzehntelangen Streit - hoffentlich ein letztes Mal... - unbeliebt zu machen.

Über Generationen hinweg waren Grundstücke in Grenznähe und dort an verlassenen Straßen/Trassen Spekulationsobjekte. Jeder wusste bei Vertragsabschlüssen, dass die Immobilie eines Tages, f a l l s dann die Mauer fällt und tote Strecken wieder zum Leben erweckt würden, weniger wert würde und andere Unannehmlichkeiten mit sich bringen könnte. Solange die Mauer stand, funktionierte die Spekulation. Als die Grenzöffnung endlich - besser zu spät als nie... - geschah und überall alte Strecken wiedererrichtet wurden, da ging das a l l g e m e i n e (Verkehrs-)Wohl gegenüber dem e i n z e l n e n Häuslebauer-Wohl vor! Verständnis, dass der Einzelne immer noch etwas beim Staat - das sind eigentlich wir, die anderen in der Gesellschaft! - herausholen will (wie war das mit dem Finanzamt?). Aber ein guter Spieler muss auch einsehen, wenn er sich verzockt hat. Das einzige Argument, was m. E. noch zählt, ist: Das gesundheitliche Wohl darf durch Baumaßnahmen nicht über Anschlag gefährdet werden!

Hoffentlich sind jetzt nicht gleich wieder Verbalterroristen unterwegs...

Anderer subjektiven, doch sachlich geäußerten Meinung sieht entgegen
Bw Steg
Da ja Klagen zu erwarten sind: wie lange wird es etwa dauern, bis letztinstanzlich darüber entschieden wurde? Deutsche Gerichte sind ja nicht die schnellsten.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Marienfelde
Vielleicht noch ein Gedanke zu Mehrheiten und Minderheiten: Das Mehrheitsprinzip bedeutet meines Erachtens nicht, daß man rücksichtslos über auch berechtigte Interessen von Minderheiten hinweggeht. Noch dünner wird das Eis, auf dem man sich bewegt, natürlich, wenn man behauptet, der Bau einer Autobahn läge im Gemeinwohlinteresse, und die Häuser, die der zukünftigen Autobahn im Wege sind, könnte man daher abreißen. Das wäre ja nun wirklich absurd.

Man geht ja nicht über die Interessen hinweg, sondern berücksichtigt sie im Abwägungsprozess. Zwischen der deutlich zu teuren Tunnellösung und der jetzigen Variante gibt es nun mal kaum denkbare Kompromisse, also muss man sich für eine Variante entscheiden und hat dies nun endlich getan.
Beim Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel hat der "Vorhabenträger" sich auch auf die deutlich teureren Tunnellösungen eingelassen, wie z.B. in Rastatt und weiter südlich.
[www.karlsruhe-basel.de]


immer noch keine richtige sig
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dubito ergo sum
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Marienfelde
Noch dünner wird das Eis, auf dem man sich bewegt, natürlich, wenn man behauptet, der Bau einer Autobahn läge im Gemeinwohlinteresse, und die Häuser, die der zukünftigen Autobahn im Wege sind, könnte man daher abreißen. Das wäre ja nun wirklich absurd.

In der Beermanstr. wurden die ersten Mietskasernen bereits der A100 geopfert, wenn ich das bei der letzten Vorbeifahrt richtig gesehen habe.
Unser Regierender Bürgermeister will bekanntlich die A100 bis zur Anschlußstelle Pankow verlängern - auch das dürfte einen ganz anderen Eingriff in die anliegenden Wohngebiete bedeuten, als die Erweiterung der Dresdener Bahn um ein Gleis.

Es sind zwei Gleise, um die die Dresdner Bahn erweitert werden soll.


immer noch keine richtige sig
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L.Willms
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Lopi2000
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Marienfelde
Vielleicht noch ein Gedanke zu Mehrheiten und Minderheiten: Das Mehrheitsprinzip bedeutet meines Erachtens nicht, daß man rücksichtslos über auch berechtigte Interessen von Minderheiten hinweggeht. Noch dünner wird das Eis, auf dem man sich bewegt, natürlich, wenn man behauptet, der Bau einer Autobahn läge im Gemeinwohlinteresse, und die Häuser, die der zukünftigen Autobahn im Wege sind, könnte man daher abreißen. Das wäre ja nun wirklich absurd.

Man geht ja nicht über die Interessen hinweg, sondern berücksichtigt sie im Abwägungsprozess. Zwischen der deutlich zu teuren Tunnellösung und der jetzigen Variante gibt es nun mal kaum denkbare Kompromisse, also muss man sich für eine Variante entscheiden und hat dies nun endlich getan.
Beim Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel hat der "Vorhabenträger" sich auch auf die deutlich teureren Tunnellösungen eingelassen, wie z.B. in Rastatt und weiter südlich.
[www.karlsruhe-basel.de]

Ich glaube nicht, dass man die Dresdner Bahn mit dem Gotthardzubringer vergleichen kann. Die Rheintalbahn ist um einiges stärker belastet; die Dresdner Bahn dagegen nur eine von mehreren Durchmesserlinien, die dazu noch abseits der großen Wirtschaftsräume liegen (Berlin ist wohl kaum mit dem Ruhrgebiet oder dem Raum um Frankfurt vergleichbar).

Das die Leute für ihre Ruhe klagen ist ihr gutes Recht und in gewisser Weise ist das auch verständlich. Aber ich finde, dass man trotz allem die Kirche im Dorf lassen muss. Alle wollen Auto fahren, keiner will die Straßen vor seiner Tür, aber jeder ärgert sich über den Stau. Alle wollen billig in den Urlaub fliegen, aber niemand will den Fluglärm. Man will schnell von A nach B kommen, aber bitte nicht da vorbei wo ich wohne... Ich will mitten in einer Großstadt wohnen, aber dort soll es doch bitte ab 18:00 ruhig sein. Ich habe mal gelernt: wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Und wie schon gesagt wurde, ist es eine Abwägung zwischen beiden. Wenn Lichtenrade jetzt einen Tunnel bekommt, weil Rastatt auch einen bekam, dann folgt als nächstes Oranienburg, Neustrelitz, usw. Wo will man die Grenze ziehen, ab wann ein Tunnel gerechtfertigt ist und wann nicht?
Leider gibt es heute eine generelle Anspruchshaltung, bei dem man die Rechte gerne in Anspruch nimmt, aber von den Pflichten nichts wissen will. So kann aber eine Gemeinschaft nicht funktionieren. Und irgendwie hat man den Eindruck, dass Lichtenrade da sehr weit in eine Richtung ausschlägt. Wenn ich in Lichterfelde wohnen würde, käme ich mir ziemlich verkohlt vor, wenn ich den Lärm ertragen müsste, die Leute etwas weiter östlich aber nicht und ich das auch noch bezahlen müsste. Denn zahlen sollen ja auch die anderen. Da wird dann genau die Solidarität gefordert, die sie aber selbst nicht bereit sind, zu geben.

Ich finde es gut und richtig, dass sie den Plan vor Gericht überprüfen lassen können und wollen. Aber wenn dann ein Urteil gefällt wurde, muss man es auch akzeptieren können.
Zitat
L.Willms
zwischen Karlsruhe und Basel hat der "Vorhabenträger" sich auch auf die deutlich teureren Tunnellösungen eingelassen, wie z.B. in Rastatt und weiter südlich.
[www.karlsruhe-basel.de]

Ist Dir für diese Tunnellösungen die Anzahl der täglich verkehrenden verdammt lauten Güterzüge z.B. in Rastatt bekannt? 100-200 Güterzüge täglich, viele Kesselwaggons im übrigen, machen dort den Anwohnern das Leben vor allem nachts zur Hölle! Das lässt sich mit den paar Zügen in Lichtenrade nicht in Ansätzen vergleichen.

Mit besten Grüßen

phönix



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.11.2015 22:01 von phönix.
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phönix
Zitat
L.Willms
zwischen Karlsruhe und Basel hat der "Vorhabenträger" sich auch auf die deutlich teureren Tunnellösungen eingelassen, wie z.B. in Rastatt und weiter südlich.
[www.karlsruhe-basel.de]

Ist Dir für diese Tunnellösungen die Anzahl der täglich verkehrenden verdammt lauten Güterzüge z.B. in Rastatt bekannt? 100-200 Güterzüge täglich, viele Kesselwaggons im übrigen, machen dort den Anwohnern das Leben vor allem nachts zur Hölle! Das lässt sich mit den paar Zügen in Lichtenrade nicht in Ansätzen vergleichen.

... und in Rastatt ist der Tunnel aus Sicht des Hochgeschwindigkeitsverkehrs auch trassierungstechnisch unumgänglich, da der Personenbahnhof in einem engen Gleisbogen liegt.
Nunmehr werden also Klagen angekündigt:

[www.berliner-zeitung.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
die ebenerdige Variante komplett ablehnt.

Siehe
[www.eba.bund.de]
insb. Kapitel A.4.8.3 bb) bzw. B.4.2.10.1

Entscheidend:
"Danach war hier in den aufgeführten acht Fällen nur noch möglich, gemäß § 74
Abs. 2 Satz 3 VwVfG eine Entschädigung in Geld festzusetzen. Maßgeblich für diese
Entscheidung war auch die Erwägung, dass Anwohner oder ihre Rechtsvorgänger
sich bewusst einem besonderen Risiko ausgesetzt haben, indem sie ihre
Wohngebäude in einer derartigen Nähe zu einer bestehenden Bahntrasse errichtet
haben. Auch aus diesem Grunde genießen ihre Rechte auf unveränderte Nutzung
ihrer Grundstücke hier keinen Vorrang vor den Belangen des Vorhabens und den
Rechten der Nachbarschaft auf ausreichenden Lärmschutz. Die nachteiligen Wirkungen
des Vorhabens auf die betroffenen Grundstückseigentümer sind daher unvermeidbar
und können nur durch eine Entschädigung in Geld kompensiert werden.
Die Entschädigung ist dem Grunde nach festzusetzen (§ 22a AEG). Die Planfeststellungsbehörde
weist darauf hin, dass Entschädigungsansprüche für die Eigentü-
mer der unter A.4.8.3a lit.bb aufgelisteten Gebäude nur entstehen können, wenn die
auf die Trasse ausgerichteten Zimmer in den EG der betroffenen Gebäude zum
Zeitpunkt der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses als Wohn- oder Kinderzimmer
genutzt werden. Die Beeinträchtigung des Lichteinfalls in den nicht aufgelisteten
Gebäuden schätzt die Planfeststellungsbehörde dagegen als zumutbar
ein."


Die Klage wird sich vmtl. am Lärm oder an der Verschattung aufhängen.

Frage Lärm: Wird sogar weniger; der Lärm der jetzt schon >600 S-Bahn-Fahrten
pro Tag ist später praktisch weg.

Frage Verschattung: Ja, schattiger, aber dafür kriegen die Betroffenen auch Geld
(s. oben).

Wenn also einer der 8 klagt, wird es ein bisschen spannend, weil das BVerwG
schon einmal entschieden hat, dass eine 30%ige Verschattung im Winter nicht
OK ist (steht auch in dem Beschluss). Es gibt allerdings keine Alternative
(Absenkung der Mauer = mehr Lärm für alle, somit Problem mit BImSchG).
Also Interessensabwägung. Das EBA hat lange Jahre abgewogen und jetzt
wägen die Richter eben auch noch (ein paar Jahre) ab :)
Zitat
L.Willms
Es sind zwei Gleise, um die die Dresdner Bahn erweitert werden soll.

Wurde die Trasse der Militärbahn entwidmet?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
L.Willms
Es sind zwei Gleise, um die die Dresdner Bahn erweitert werden soll.

Wurde die Trasse der Militärbahn entwidmet?

Man geht davon aus, dass die Stillegung 1919 heute als Entwidmung zu sehen ist und es sich somit nicht um eine Widerinbetriebnahme handelt. Es würde auch nicht besonders helfen, wenn es anders wäre, da die Militärbahn lediglich eingleisig war und es eigentlich egal ist, ob man eine zweigleisige oder ob man eine dreigleisige Strecke auf vier Gleise ausbaut.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
L.Willms
Beim Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel hat der "Vorhabenträger" sich auch auf die deutlich teureren Tunnellösungen eingelassen, wie z.B. in Rastatt und weiter südlich.
[www.karlsruhe-basel.de]

Das ist so nicht ganz richtig. Der Vorhabenträger hat zu einer solchen "Einlassung" garkeinen Spielraum. Vielmehr ist es dort so, dass das Land die Mehrkosten (m.W. rund 1 Milliarde Euro!) übernimmt.

André
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
L.Willms
Es sind zwei Gleise, um die die Dresdner Bahn erweitert werden soll.

Wurde die Trasse der Militärbahn entwidmet?
Der Name "Militärbahn" deutet doch schon darauf hin, daß das nicht ein Teil der Dresdner Bahn gewesen war; sie verlief nur parallell zu derselbigen. Die Dresdner Bahn hatte niemals mehr als zwei Gleise, die sowohl vom Vorortverkehr (ab Dez 1930 als "S-Bahn" vermarktet) als auch vom Fernverkehr genutzt wurden (auch nach der Elektrifizierung der Strecke wegen der Einführung in den Nord-Süd-Tunnel S-Bahn spielten das mit dem Standard inkompatible Stromversorgungssystem der Vorortbahn keine Rolle). Die Militärbahn war davon getrennt.


immer noch keine richtige sig
Zitat
TomB
Wenn also einer der 8 klagt, wird es ein bisschen spannend, weil das BVerwG
schon einmal entschieden hat, dass eine 30%ige Verschattung im Winter nicht
OK ist (steht auch in dem Beschluss). Es gibt allerdings keine Alternative
(Absenkung der Mauer = mehr Lärm für alle, somit Problem mit BImSchG).
Also Interessensabwägung. Das EBA hat lange Jahre abgewogen und jetzt
wägen die Richter eben auch noch (ein paar Jahre) ab :)

Ich frage mich warum der Werkstoff "Glas" mal erfunden wurde. Irgendein Sinn muss sich doch dahinter verbergen. *grübel ;-)

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Die Interessen der Minderheit sind nicht hier berechtigt, denn sie stehen der allgemeinen Rechtslage entgegen. das kann man in den Unterlagen genau nachvollziehen. Die einzelnen Einwände sind lächerlich bis indisch. Wirkliche Bedrohungen, außer vielleicht die Lärmschutzwände der Umgebung ann auch nicht wirklich ausgemacht werden. Der Rückbau der Beschrankten Übergänge udn ersatz durch Tunnel, sowie die Sperrung des MIV an der Goltzstraße, stellen eine Verbesserung der Integration der beiden Hälften zusammen. Alles zugleich ann man nun mal nciht haben. Vor allem nicht Beharrung, wo aller Orten Veränderung angesagt ist. So wie das in den Unterlagen aussieht, sehe ich keine echte Möglichkeit zur erfolgreichen Klage. Glas wurde allerdings als nicht geeignet und nicht ausreichend abgelehnt.

Meines Erachtens ist in dem Planfeststellungs-Begründungen zu wenig berücksichtigt, dass die Lichtenradener ja schon stark entlastet wurden durch die Verlegung des Güteraussenringes weiter südlich auf den BAR. Man stelle sich vor, das wäre nicht passiert, der Ortsteil wäre glatt gevierteilt worden. ;-) Die Lichtenradener können froh sein, wenn sie noch Berliner sein dürfen.

Und es dürfte für die Sache auch rechtlich ziemlich egal sein, ob Dresdner Bahn und Militärbahn zwei paar Schuhe sind. Der Schuh ist groß genug, um ein viertes Gleis daneben zu legen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.11.2015 18:04 von Heidekraut.
Zitat
Untergrundratte
Zitat
TomB
Wenn also einer der 8 klagt, wird es ein bisschen spannend, weil das BVerwG
schon einmal entschieden hat, dass eine 30%ige Verschattung im Winter nicht
OK ist (steht auch in dem Beschluss). Es gibt allerdings keine Alternative
(Absenkung der Mauer = mehr Lärm für alle, somit Problem mit BImSchG).
Also Interessensabwägung. Das EBA hat lange Jahre abgewogen und jetzt
wägen die Richter eben auch noch (ein paar Jahre) ab :)

Ich frage mich warum der Werkstoff "Glas" mal erfunden wurde. Irgendein Sinn muss sich doch dahinter verbergen. *grübel ;-)

Lärmschutzwände bestehen aus mehreren Schichten mit Löchern/Hohlräumen, um den Schall auch wirklich zu "schlucken" und nicht nur zu reflektieren. Glas wäre da deutlich weniger wirksam, da es den Schall auch sehr gut reflektieren würde. Man würde also den Schall von der gegenüberliegenden Lärmschutzwand zum Teil abbekommen.
Zitat
L.Willms

Der Name "Militärbahn" deutet doch schon darauf hin, daß das nicht ein Teil der Dresdner Bahn gewesen war; sie verlief nur parallell zu derselbigen. Die Dresdner Bahn hatte niemals mehr als zwei Gleise, die sowohl vom Vorortverkehr (ab Dez 1930 als "S-Bahn" vermarktet) als auch vom Fernverkehr genutzt wurden (auch nach der Elektrifizierung der Strecke wegen der Einführung in den Nord-Süd-Tunnel S-Bahn spielten das mit dem Standard inkompatible Stromversorgungssystem der Vorortbahn keine Rolle). Die Militärbahn war davon getrennt.

Diese Argumentation ist ehrlich gesagt lächerlich!

Fakt wäre in diesem Fall nur eines: es führt eine zweigleisige Haubtbahn und eine parallel laufende eingleisige Haupt- oder Nebenbahn (welches von beiden ist auch egal) entlang. Diesen Zustand kennen wir bereits, nämlich von der Strecke Spandau - Stendal.
Ob die den Namen Drsdener Bahn, Militärbahn oder Rülps-Expressbahn trägt, ist soetwas von belanglos!

Denn merke: auch die ausgebaute Dresdener Bahn wird dann bei Netz unter zwei parallelen Strecken firmieren und die eine davon könnte den von mir vorgeschlagenen Namen Rülps-Expressbahn tragen. Mehr als zwei Richtungsgleise je Strecke kennt unser Netzbetreiber eh nicht.
Danke!
Teilweise liegt doch noch ein drittes Gleis - spricht jetzt nicht für Entwidmung der Trasse.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.11.2015 13:47 von dubito ergo sum.
Das ist richtig. Jetzt ist schon alles gut zugewuchert, aber noch vor 10
Jahren war gut zu erkennen - insbesondere zwischen Schichauweg und
Stadtgrenze - dass westlich der Bahn einige Anwohner ihre Gärten bis auf
die jetzt noch liegende Schiene "verlängert" haben. Bei den sowieso
anstehenden Vermessungen (egal ob Tunnel oder oder nicht) wird es so
einige Überraschungen geben. Da war eben 50 Jahre nicht viel los ^^
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