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Fragen zum Tarifdschungel VBB
geschrieben von VvJ-Ente 
Zitat
Oberdeck
... Der Freund, mit dem ich unterwegs bin, ist Mitarbeiter der BVG und nutzt zur Fahrt innerhalb des Tarifgebiets Berlin AB den Mitarbeiterfahrausweis. Dieser gilt innerhalb Berlins nur bei BVG und S-Bahn, außerhalb Berlins ausschließlich in Fahrzeugen der BVG.

Das ist so nicht richtig.
Der ABC-Mitarbeiterfahrausweis gilt im ganzen ABC-Bereich für alle BVG- und S-Bahnlinien, Strausberger Eisenbahn GmbH (STE) -außer Strausseefähre- und Schöneicher Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS).

Die Barnimer Busgesellschaft mbH (BBG) erkennt auf ihren Linien diese Fahrausweise nicht an. Ausnahmen bilden die Linienabschnitte, die im Tarifbereich Berlin ABC mit Konzession der BVG betrieben werden:
• Linie 390 (S Ahrensfelde - Eiche - Mehrow - S Ahrensfelde)
• Linie 893 (S Zepernick - Hohenschönhausen, Prerower Platz in den Berliner Teilbereichen Berlin AB.
Darüber hinaus gelten die BVG-Fahrausweise in den Fahrzeugen der BVG auf der gesamten Strecke.

Die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) erkennt auf ihren Linien diese Fahrausweise nicht an. Ausnahmen bilden die Linienabschnitte, die im
Tarifbereich Berlin ABC in Gemeinschaftskonzession mit der BVG betrieben werden:
• Linie 620 (S Wannsee - S Teltow Stadt)
• Linie 622 (Stahnsdorf, Hildegardstr. - U Krumme Lanke)
• Linie 623 (Stahnsdorf, Hildegardstr. - Zehlendorf, Eiche bzw. U Oskar-Helene-Heim)
• Linie 671 (Paaren im Glien, MAFZ bzw. P. i. G. , Dorf - S+U Rathaus Spandau)
• Linie N12 (Berlin, Zehlendorf Eiche - Stahnsdorf, Bahnhofstr.) in den Berliner Teilbereichen Berlin AB.
Darüber hinaus gelten die BVG-Fahrausweise in den Fahrzeugen der BVG (Linie N12) auf der gesamten Strecke.

Die Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG) erkennt auf ihren Linien diese Fahrausweise nicht an. Ausnahmen bilden die Linienabschnitte, die im
Tarifbereich Berlin ABC in Gemeinschaftskonzession mit der BVG betrieben werden:
• Linie 136 (Gatower Straße/Heerstraße - S Hennigsdorf) in den Berliner Teilbereichen Berlin AB
Darüber hinaus gelten die o. g. BVG-Fahrausweise in den Fahrzeugen der BVG auf der gesamten Strecke.
• Linie 107 (S+U Pankow bzw. Niederschönhausen, Hermann-Hesse-Str. - S Hermsdorf oder Arkenberge) auf der gesamten Linie
Die Anerkennung erfolgt nicht auf der OVG Linie 809 (Hennigsdorf, Friedrich-Wolf-Str. - S Hermsdorf).

Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH erkennt auf ihren Linien diese Fahrausweise nicht an. Ausnahmen bilden die Linienabschnitte, die im Tarifbereich Berlin ABC in Gemeinschaftskonzession mit der BVG betrieben werden:
• Linie 638 (S+U Rathaus Spandau - S Potsdam Hauptbahnhof) in den Berliner Teilbereichen Berlin AB
• Linie 697 (Berlin, Neukladower Allee - Potsdam, Am Schragen bzw. Bornstedt, Kirschallee) in den Berliner Teilbereichen Berlin AB.

Die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) erkennt auf ihren Linien diese Fahrausweise nicht an. Ausnahmen bilden die Linienabschnitte, die im Tarifbereich Berlin ABC in Gemeinschaftskonzession mit der BVG betrieben werden:
• Linie 263 (S Grünau - Waldstr./Stadtgrenze bzw. Waltersdorf, Berliner Str.) in den Berliner Teilbereichen Berlin AB
Darüber hinaus gelten die BVG-Fahrausweise in den Fahrzeugen der BVG auf der gesamten Strecke.

Ganz schön kompliziert, ein Hoch auf die Kontrollkräfte, die das mehrere hundert Seiten starke Tarifwerk und die sich ständig ändernde Fahrausweis-Mustersammlung beherrschen müssten. Dass da auch mal Fehler passieren, ist nicht weiter verwunderlich.

Eine Auflösung des starren ABC-Bereichs in hunderte Einzelwaben wie etwa im Ruhrgebiet (VRR) würde dieses leichte VBB-Tarifchaos noch erheblich steigern.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
• Linie N12 (Berlin, Zehlendorf Eiche - Stahnsdorf, Bahnhofstr.) in den Berliner Teilbereichen Berlin AB.
Darüber hinaus gelten die BVG-Fahrausweise in den Fahrzeugen der BVG (Linie N12) auf der gesamten Strecke.

Auf dem N12 fahren BVG Busse? Kann ich ja gar nicht glauben.
Da steht ja nur, dass die Karten in den BVG-Bussen auf der Linie N12 gelten, nicht dass da tatsächlich welche fahren...^^

Man könnte sicher auch in die Tarifbestimmungen schreiben, dass die BVG-Mitarbeiterkarten auch in Bussen der BVG auf der Linie 481 im Stadtgebiet von Schwedt gilt...
Zitat
der weiße bim
Zitat
Oberdeck
... Der Freund, mit dem ich unterwegs bin, ist Mitarbeiter der BVG und nutzt zur Fahrt innerhalb des Tarifgebiets Berlin AB den Mitarbeiterfahrausweis. Dieser gilt innerhalb Berlins nur bei BVG und S-Bahn, außerhalb Berlins ausschließlich in Fahrzeugen der BVG.

Das ist so nicht richtig.
Der ABC-Mitarbeiterfahrausweis gilt im ganzen ABC-Bereich für alle BVG- und S-Bahnlinien, Strausberger Eisenbahn GmbH (STE) -außer Strausseefähre- und Schöneicher Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS).

Verwechsle bitte nicht ÖPNV-Ticket und (BVG-)Mitarbeiterausweis.

Zitat
der weiße bim
Ganz schön kompliziert, ein Hoch auf die Kontrollkräfte, die das mehrere hundert Seiten starke Tarifwerk und die sich ständig ändernde Fahrausweis-Mustersammlung beherrschen müssten. Dass da auch mal Fehler passieren, ist nicht weiter verwunderlich.
Die müssen ja nur wissen, was bei ihnen gilt oder eben nicht. Ein Zugbegleiter z.B. der ODEG muss nur wissen, dass das bei ihm nicht gilt; einer der DB Regio muss wissen, dass das ÖPNV-Ticket gilt, der Dienstausweis aber nicht.

Zitat
der weiße bim
Eine Auflösung des starren ABC-Bereichs in hunderte Einzelwaben wie etwa im Ruhrgebiet (VRR) würde dieses leichte VBB-Tarifchaos noch erheblich steigern.
Die Fahrtberechtigungen, über die wir hier reden, haben mit dem VBB ohnehin nichts zu tun.
Zitat
Global Fisch
Zu entwerten sind nur Fahrscheine innerhalb der ABC-Tarifgebiete.
...und in Orten mit Stadtlinienverkehr. Zudem werden durch einzelne Verkehrsunternehmen Fahrscheine nach VBB-Lokal- oder Regionaltarif ausgegeben, die ebenfalls entwertungspflichtig sind.
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