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Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel
geschrieben von ulkraemer 
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Nicolas Jost
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ulkraemer
Welches Verkehrsunternehmen hat in deinem Fall denn so viel Fingerspitzengefühl bewiesen?
Manche davon sind ja in sozialen Netzwerken durchaus kommunikativ ...

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Die S-Bahn Berlin GmbH. Ich hatte den Eindruck, der Kontrolleur wird auf Provisionsbasis bezahlt.
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ulkraemer
Damit fasst Du meine Ansicht punktgenau zusammen. Man behandelt Kunden wie Kleinverbrecher.

Schlimmer noch, man macht sie im Zweifel sogar dazu, schließlich ist Schwarzfahren "kein Kavaliersdelikt".
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ulkraemer
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Jay
Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben. Da sehe ich für dich rechtlich gesehen schlechte Chancen. Du kannst allenfalls versuchen mit einem freundlichen Schreiben deinen Fehler zu erklären und darauf hoffen, dass das EBE auf Kulanzbasis reduziert wird.

Die S-Bahn GmbH hat sich nach Schriftwechsel auf die Hälfte eingelassen. Bin zwar immer noch sauer und kann ein solches Verfahren nicht nachvollziehen, hab es dann aber bezahlt :(

DB Regio lässt sich wohl grundsätzlich ohne weitere Prüfung des Sachverhaltes auf die Hälfte ein, jedenfalls weiß ich das von Bekannten und aus eigener Erfahrung. Dabei ist dann auch erst mal egal, wer im Recht ist. In meinem Sachverhalt funktionierte ein Automat nicht (oder er tat es, aber mit mehrminütigen Gedenkpausen und Kaufabbrüchen, irgendwann kam der Zug...), ein Bekannter saß "aus versehen" in der ersten Klasse in einer BR 423/424/425, wo die Unterscheidung als Nicht-Bahnfahrer damals zumindest wirklich schwer erkennbar war.

Ob die S-Bahn das jetzt auch vom gleichen Outsourcer bearbeiten lässt oder nur das selbe Verfahren anwendet, kann ich zwar nicht sagen, klingt aber erst mal so. Ggf. mehrfach Anschreiben, aber schnell reagieren, irgendwann kommt wohl einfach ein Inkassobrief, wie man dann und wann mal liest.

Ich würde dir allerdings raten, sich trotzdem noch mal an die Schlichtungsstelle zu wenden, dass du mit 30 Euro nicht einverstanden bist.
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ulkraemer
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Jay
Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben. Da sehe ich für dich rechtlich gesehen schlechte Chancen. Du kannst allenfalls versuchen mit einem freundlichen Schreiben deinen Fehler zu erklären und darauf hoffen, dass das EBE auf Kulanzbasis reduziert wird.

Die S-Bahn GmbH hat sich nach Schriftwechsel auf die Hälfte eingelassen. Bin zwar immer noch sauer und kann ein solches Verfahren nicht nachvollziehen, hab es dann aber bezahlt :(
Es ist eine blöde Sache und ich verstehe Dich auch irgendwie. Aber mal ganz ehrlich. Würde ich in Koblenz irgend eine Sammelkarte kaufen und nach zwei Jahren erneut dorthin fahren, so würde ich mich doch als allerstes fragen ob ich noch damit fahren kann und sie nicht einfach benutzen. Man muß doch als Tourist oder Ausländer irgendwie damit rechnen, dass ein Fahrschein o.ä. evtl nicht mehr gültig sein könnte. Du hast aber ohne jegliche Information eine Fahrt angetreten. Also ich persönlich würde nicht blind eine Sammelkarte ö.ä. aus München benutzen die selbst nur ein Jahr alt ist. Da würde ich schon kurz mal checken ob sie noch gültig ist.
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GraphXBerlin
Also ich persönlich würde nicht blind eine Sammelkarte ö.ä. aus München benutzen die selbst nur ein Jahr alt ist. Da würde ich schon kurz mal checken ob sie noch gültig ist.

Solange auf der Karte oder dem Automat nicht deutlich sichtbar auf eine mögliche begrenzte Gültigkeit hingewiesen wird, wüsste ich nicht, warum man den Fahrgast dazu zwingen sollte. Vor allem, wenn die Erhöhung in Relation zum Gesamtpreis nur unwesentlich ausfällt, kann man hier den Straftatbestand der Beförderungserschleichung oder auch nur eine Rechtfertigung für ein EBE nur schwer herleiten.

Würde ich von meinem Heimatverkehrsverbund wissen, dass nach einem Tarifwechsel die Fahrkarten noch drei Monate gelten, hätte ich erst recht keine Bedenken, in einem anderen Verbund "alte" Tickets zu nutzen, wenn durch Aushang ersichtlich ist, dass die neuen Tarife von zwei Monaten in Kraft getreten sind, aber ich mein Ticket vor drei Monaten gekauft habe.
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Lopi2000
Zitat
GraphXBerlin
Also ich persönlich würde nicht blind eine Sammelkarte ö.ä. aus München benutzen die selbst nur ein Jahr alt ist. Da würde ich schon kurz mal checken ob sie noch gültig ist.

Solange auf der Karte oder dem Automat nicht deutlich sichtbar auf eine mögliche begrenzte Gültigkeit hingewiesen wird, wüsste ich nicht, warum man den Fahrgast dazu zwingen sollte. Vor allem, wenn die Erhöhung in Relation zum Gesamtpreis nur unwesentlich ausfällt, kann man hier den Straftatbestand der Beförderungserschleichung oder auch nur eine Rechtfertigung für ein EBE nur schwer herleiten.
Leistungserschleichung ists sowieso nicht, da kein Vorsatz, ein EBE ist aber korrekt, da der Fahrschein eben nicht gültig war. Daher gibts einen neuen zum Spezialpreis. Draufschreien wäre aber in der Tat schön.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.05.2016 08:40 von JeDi.
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Lopi2000
Solange auf der Karte oder dem Automat nicht deutlich sichtbar auf eine mögliche begrenzte Gültigkeit hingewiesen wird, wüsste ich nicht, warum man den Fahrgast dazu zwingen sollte.
Auch wenn man sagen kann das nunmehr jedes Jahr(?) eine Tariferhöhung stattfindet kann man dies ja nie im Vorraus sagen. Die BVG kann ja nicht mit Sicherheit sagen wie lang ein Preis gültig ist. Nichtsdestotrotz sollte man als Tourist (und dies nicht nur auf Berlin bezogen) aufgehobene Wertkarten vorher abchecken, oder?
Vielleicht könnte man es sich als Dienstleister einfach mal sparen, sich wegen 10 Cent völlig unnötig zu blamieren? Welches öffentliche Interesse besteht in diesem Fall?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
dubito ergo sum
Vielleicht könnte man es sich als Dienstleister einfach mal sparen, sich wegen 10 Cent völlig unnötig zu blamieren? Welches öffentliche Interesse besteht in diesem Fall?

Ich finde eher, man blamiert sich als erwachsener Mensch, wenn man blind glaubt, Fahrscheine werden durch Tarifanpassungen nie ungültig...
Ich probiere morgen mal, einen Brief unterfrankiert abzuschicken. Das scheiß Dienstleistungsunternehmen "Post" soll sich mal nicht so haben und blamieren wegen 3 Cent...
Du kriegst dafür aber keinen Bescheid über 60 Euro Strafe mit Androhung eines Inkasso-Unternehmens, falls du nicht zahlst. Bei der Post musst du auch "nur" die 3 Cent nachzahlen und gut ist. Das ist schon ein enormer Unterschied in der Sachlage.
Wenn der Brief unterfrankiert ist kommt er wieder zurück mit Hinweisaufklebern. Die Strafe ist dann eher erneute Absendung, nochmaliges Porto und Zeitverlust. Nur bei der PIN Mail kann man alte Marken unbegrenzt weiterverwenden.
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GraphXBerlin
Wenn der Brief unterfrankiert ist kommt er wieder zurück mit Hinweisaufklebern. Die Strafe ist dann eher erneute Absendung, nochmaliges Porto und Zeitverlust. Nur bei der PIN Mail kann man alte Marken unbegrenzt weiterverwenden.

Auch im Postbereich gibt es deutlich kundenfreundlichere Regelungen mit weniger Bürokratieaufwand als bei der Deutschen Post. In etlichen Ländern wird nur noch die Tarifklasse auf den Briefmarken angegeben und dann gelten sie zeitlich unbegrenzt für diese Tarifklasse. [en.wikipedia.org] Gerade bei den üblicherweise eher geringen Preiserhöhungen um 2 oder 3 Cent organisiert sich die Post doch nur einen erheblichen Mehraufwand an Vertriebskosten für Aufstockungsmarken und an Rücksendungen.

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GraphXBerlin
Auch wenn man sagen kann das nunmehr jedes Jahr(?) eine Tariferhöhung stattfindet kann man dies ja nie im Vorraus sagen. Die BVG kann ja nicht mit Sicherheit sagen wie lang ein Preis gültig ist. Nichtsdestotrotz sollte man als Tourist (und dies nicht nur auf Berlin bezogen) aufgehobene Wertkarten vorher abchecken, oder?

Sie soll ja auch nicht sagen, wie lange der Preis gültig ist, sondern wie lange der Fahrschein gültig ist. Dies könnten z.B. 1 oder 3 Jahre sein oder auch unbefristet. Wenn man es befristet, sollte dies aber auch auf dem Fahrschein stehen.

Berlin ist besonders knauserig mit den Übergangsregelungen, insofern können sich hier auch Touristen, die aus anderen Städten großzügigere Regelungen kennen, obwohl ihnen das Prinzip bekannt ist, irren. In München und dem Ruhrgebiet gelten die Tickets z.B. rund 3 Monate weiter, in Hannover sind sogar alle seit 2002 verkauften ungenutzten Tickets noch gültig. Auch die Umtauschfristen reichen von der eher knappen Zeit in Berlin über 3 Jahre bis zu "endlos".
Eine Lösung könnte sein, dass man auf jeden Fahrschein druckt, dass dieser ab Kaufdatum exakt 1 Jahr gültig ist. Damit hätte man längstens eine Übergangsfrist von einem Jahr, was ich durchaus für vertretbar halte.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.05.2016 04:50 von DaniOnline.
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GraphXBerlin
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Lopi2000
Solange auf der Karte oder dem Automat nicht deutlich sichtbar auf eine mögliche begrenzte Gültigkeit hingewiesen wird, wüsste ich nicht, warum man den Fahrgast dazu zwingen sollte.
Auch wenn man sagen kann das nunmehr jedes Jahr(?) eine Tariferhöhung stattfindet kann man dies ja nie im Vorraus sagen. Die BVG kann ja nicht mit Sicherheit sagen wie lang ein Preis gültig ist. Nichtsdestotrotz sollte man als Tourist (und dies nicht nur auf Berlin bezogen) aufgehobene Wertkarten vorher abchecken, oder?

In Stuttgart steht auf den entwertungsbedürftigen Fahrscheinen "Gütig bis 1 Jahr nach Tarifänderung" - sowas wäre in Berlin sicher auch möglich.
Natürlich. Dann sollten Mutige dies mal den entsprechenden Stellen vorschlagen bzw. fordern. Anscheinend ist noch keiner auf die Idee gekommen. Es sei, die BVG will dies gar nicht um zur Kasse zu bitten.
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GraphXBerlin
Es sei, die BVG will dies gar nicht um zur Kasse zu bitten.

Warum denn immer "die BVG"? Die S-Bahn hat für den Zorn im Ursprungsposting gesorgt, dabei bleiben wir dann auch bitte.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313
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GraphXBerlin
Es sei, die BVG will dies gar nicht um zur Kasse zu bitten.

Warum denn immer "die BVG"? Die S-Bahn hat für den Zorn im Ursprungsposting gesorgt, dabei bleiben wir dann auch bitte.

Die BVG als mit Abstand größter Partner im VBB hat entsprechend auch den meisten Einfluss, und kann dadurch weiterhin quasi alleine für Änderungen sorgen oder diese verhindern.
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GraphXBerlin
Natürlich. Dann sollten Mutige dies mal den entsprechenden Stellen vorschlagen bzw. fordern. Anscheinend ist noch keiner auf die Idee gekommen. Es sei, die BVG will dies gar nicht um zur Kasse zu bitten.

Das hat weniger mit Mut und mit zur Kasse bitten wollen zu tun als mit schwierigen Kontaktmöglichkeiten und mühseligen Kommunikationswegen, die jeglichen Elan, irgendwelche Verbesserungsvorschläge einzubringen, nehmen.

Es ist abzusehen, dass man allenfalls eine Standardmail zur Antwort bekommen wird und der Vorschlag dann in irgendeiner Schublade verschwindet. Das Thema ist auch in der Unternehmensplanung oder auch nur der Kommunikation einer Tarifänderung so sehr Nebenschauplatz, dass die entsprechenden Gremien kaum irgendwelche Mühen aufwenden werden, ein bestehendes, mühselig ausgehandeltes Vertragswerk wieder anzufassen.

Das ist bedauerlich, denn die finanziellen Effekte wären in Relation zu den Gesamteinnahmen und -ausgaben sehr gering. Ein paar Pfennigfuchser würden sich bei Erhöhungen mit alten Tickets eindecken, aber da dies ohnehin nur den eher geringen Anteil von Barverkaufstickets betrifft, sollte sich der Effekt a. in Grenzen halten, b. mehr oder weniger als Kredit zu marktüblichen Konditionen betrachten lassen und c. über Einsparungen durch nicht erforderliche Umtausche ausgleichen.
Was ich fürs nächste Mal anregen kann, ist die Schlichtungsstelle für den ÖPNV die unter soep-online.de erreichbar ist.

Lt. aktuellem "Signal" haben die z.b. erreicht, das eine Kundin die mit einem Ticket das um 13:30 abgestempelt wurde und um 15:45 "erwischt" wurde, die 60 EUR kulanterweise belassen wurde, weil das letzte Verkehrsmittel nachweislich verspätet war.
Wäre es pünktlich gewesen hätte sie die 2 Stunden Gültigkeit geschafft.

Leider kein Link zu diesem Fall möglich, aber ich kann gerne einen Scan verschicken.
Zitat
micha774
Was ich fürs nächste Mal anregen kann, ist die Schlichtungsstelle für den ÖPNV die unter soep-online.de erreichbar ist.

Lt. aktuellem "Signal" haben die z.b. erreicht, das eine Kundin die mit einem Ticket das um 13:30 abgestempelt wurde und um 15:45 "erwischt" wurde, die 60 EUR kulanterweise belassen wurde, weil das letzte Verkehrsmittel nachweislich verspätet war.
Wäre es pünktlich gewesen hätte sie die 2 Stunden Gültigkeit geschafft.

Leider kein Link zu diesem Fall möglich, aber ich kann gerne einen Scan verschicken.
Eigentlich traurig das man damit die Schlichtungsstelle belästigen muss...
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