Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 03:31 |
Zitat
VvJ-Ente
- Parken auf öffentlichem Grund kostet bis 30 min mindestens 1,70 €, bis 2 Stunden 2,80 €, bis 3 Uhr des Folgetages 7 € usw. - dazwischen gibt es nichts, wer länger als 2 Stunden parkt, zieht ein Tagesticket für 7 €, wer über Nacht parken will, braucht 2 Tickets. Dafür sind die Tickets überall in Berlin gültig, d.h. mit dem Tagesticket kann ich innerhalb des Geltungszeitraums in Müggelheim, Mitte und Marienfelde parken.
Zitat
- Falschparken ist grundsätzlich eine Straftat und wird entsprechend bestraft.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 09:21 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 11:01 |
Zitat
Philipp Borchert
Wer in 'ner bewirtschafteten Parkzone ohne Ticket parkt, erschleicht sich auch eine Leistung.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 12:53 |
Zitat
Nicolas Jost
Parken könntest ja von mir aus mit dem Aufenthalt auf dem Bahnsteig vergleichen. Was kostet die Bahnsteigkarte noch gleich in Hamburg?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 13:43 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 08.01.2017 13:45 |
Zitat
Ronny_Sommer
Fragt sich nur welche.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 01:42 |
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Da ja der fahrscheinlose Nahverkehr leider momentan noch keine Mehrheit gefunden hat, wäre mein pragmatischer Vorschlag:
Statt Gefängnis sollten penetrante Schwarzfahrer Sozialstunden ableisten.
Sozialstunden..?? ist doch pillepalle..
Richtig körperlich schwere Arbeit würde einen größeren nachhaltigen Effekt erzielen!!!
Wer mit Reinigungsmitteln und Schrubber einen vollgepi..Ubahn oder S-Bahn Bahnsteig gründlich gereinigt hat,
denkt vllt eher nach,zukünftig zu bezahlen, als der der Müll aus irgendwelchen Beeten gemächlichst aufsammelt..
Aber keine Angst da der "Rechtsstaat" es schon nicht schafft, seine Bürger vor Intensivstraftätern oder Terrorverdächtigen mit 14 Identiäten zu schützen,
wird es eine derartige Bestrafung notorischer Schwarzfahrer nicht geben.
Auch wenn sich ab und zu der Eindruck aufdrängt,
für Ladendiebstahl wird man in der Bunten Republik Deutschland härter bestraft als für versuchten Totschlag.
T6JP
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 12:16 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 13:16 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 15:10 |
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Ronny_Sommer
Fragt sich nur welche.
Mit Verstand stellt sich diese Frage nicht.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 16:01 |
Zitat
Ronny_Sommer
Zitat
Philipp Borchert
Wer in 'ner bewirtschafteten Parkzone ohne Ticket parkt, erschleicht sich auch eine Leistung.
Fragt sich nur welche.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 16:47 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 18:12 |
Zitat
Drucksache S18-10139
10. Welche Alternativen zur Ahndung von Schwarzfahrer/innen mit strafrechtlichen Mitteln sieht der Senat und welche würde er ggf. ergreifen?
Zu 10.: Die Frage nach möglichen Alternativen unterliegt seit Jahrzehnten dem rechtspolitischen Diskurs.
Eine Alternative, die es zu prüfen gilt, liegt in der Ahndung des „Schwarzfahrens“ als Ordnungswidrigkeit.
Dies hätte zur Folge, dass die schwarzfahrende Person weder eine Geldstrafe zu zahlen noch eine (ggf. Ersatz-)
Freiheitsstrafe zu verbüßen hätte. Zudem würde aufgrund des Normverstoßes kein Eintrag in das Bundeszentralregister erfolgen.
Durch eine Überführung der Strafbestimmung in das Ordnungswidrigkeitenrecht können Strafverfolgungsbehörden
und Gerichte allerdings weiterhin belastet werden, denn auch ein Bußgeldbescheid unterliegt der Anfechtung,
so dass auch dadurch Gerichtsverfahren stattfinden können. Außerdem bindet auch die Vollstreckung von
Bußgeldern einschließlich der Bearbeitung von Ratenzahlungsgesuchen Ressourcen. Schließlich kann es auch bei
Bußgeldern zu Freiheitsentzug kommen. Denn nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann durch das
Gericht Erzwingungshaft angeordnet werden. Anders als die Ersatzfreiheitsstrafe bei Geldstrafen, die an die Stelle
der Zahlung tritt, entbindet die Verbüßung von Erzwingungshaft den Betroffenen aber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 18:21 |
Zitat
Marienfelde
Um es zuzuspitzen: Warum bekommt der PKW-Benutzer den Parkplatz gestellt, während ich einen Fahrpreis entrichten muß?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 18:41 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
B-V 3313
Grundsätzlich sollte es die Möglichkeit geben, Empfängern von Transferleistungen die Strafgelder gleich von der Stütze abziehen zu lassen. Es kann ja wohl nicht sein, dass Menschen von der Gemeinschaft leben und ihre Strafen nicht bezahlen.
Das ist ja maximal zulässig bis das unpfändbare Existenzminimum erreicht ist, also quasi gar nicht. Und das ist auch gut so, es heißt ja nicht umsonst Existenzminimum.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 19:00 |
Zitat
Marienfelde
Zitat
Ronny_Sommer
Zitat
Philipp Borchert
Wer in 'ner bewirtschafteten Parkzone ohne Ticket parkt, erschleicht sich auch eine Leistung.
Fragt sich nur welche.
Vor noch nicht sehr langer Zeit wurde der öffentliche Parkplatz am Fürstenwalder Damm 838 (am "Licht- und Luftbad Müggelsee") erneuert. Ein privater Eigentümer dieses Parkplatzes würde für seine "Leistung" (die zeitweilige Überlassung eines Stellplatzes) mit Sicherheit ein Entgelt verlangen. Warum sollte man dieses Recht nicht auch der öffentlichen Hand einräumen?
Sicherlich ist die Bereitstellung von Verkehrswegen eine staatliche Aufgabe. Dennoch ist die gebührenfreie Bereitstellung eines Parkplatzes auf öffentlichem Grund keine Selbstverständlichkeit. Wenn ich mit der "61" zum Strandbad Müggelsee fahre, habe ich dafür einen Fahrpreis (ein Anteil meiner "ABC-Jahreskarte") entrichtet.
Um es zuzuspitzen: Warum bekommt der PKW-Benutzer den Parkplatz gestellt, während ich einen Fahrpreis entrichten muß?
Gespannt auf Eure Antworten wartet
Marienfelde
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 19:51 |
Zitat
Nemo
Anderes Beispiel: Eine Kneipe, die einen Tisch vor das Haus stellt oder ein Supermarkt, der sein Obst draußen aufbaut, zahlt auche eine Gebühr für die Inanspruchnahme des Raums.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 09.01.2017 20:31 |
Harte Strafen sind nicht wirklich effektiver, falls man sich mal Länder wie die USA anschaut. Und in einem Staat wie Singapur möchte ich persönlich nicht leben.Zitat
T6Jagdpilot
Sozialstunden..?? ist doch pillepalle..
Richtig körperlich schwere Arbeit würde einen größeren nachhaltigen Effekt erzielen!!!
Wer mit Reinigungsmitteln und Schrubber einen vollgepi..Ubahn oder S-Bahn Bahnsteig gründlich gereinigt hat,
denkt vllt eher nach,zukünftig zu bezahlen, als der der Müll aus irgendwelchen Beeten gemächlichst aufsammelt..
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 10.01.2017 15:46 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Harte Strafen sind nicht wirklich effektiver, falls man sich mal Länder wie die USA anschaut. Und in einem Staat wie Singapur möchte ich persönlich nicht leben.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Im Grunde bin ich aber der Meinung, dass wir den Nahverkehr einfach komplett den Staat finanzieren sollten - er tut es ja jetzt schon zu einem großen Teil. Und falls man doch noch der Meinung ist, dass die Fahrgäste was zahlen sollten, einfach ein Tagesticket zu 1 Euro oder ein Monatsticket zu 30 Euro anbieten, dass im gesamten deutschen Nahverkehr gültig ist.