Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 09:56 |
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JeDi
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Trittbrettfahrer
Grundsätzlich gilt, dass eure Anreise zum ersten Wegpunkt auf eigene Verantwortung passiert. Verspätungen im NV sind daher keine Entschuldigung für das Verpassen der Zugbindung. In der Realität ist mir aber noch nicht begegnet, dass der Zugbegleiter dies nicht hat gelten lassen oder bei Zweifeln ungeprüft abgelehnt hat.
Unfug, es gelten selbstverständlich ab dem Startbahnhof gemäß Fahrkarte die gesetzlichen Fahrgastrechte.
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Alter Köpenicker
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Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).
So eine Wegevorschrift habe ich noch nie gesehen. Bei Fahrkarten mit Zugbindung ist der Start, die Abfahrtszeit, die Zugnummer und das Ziel angegeben. Wird ein Zug erst am Folgetag genutzt, steht zusätzlich auch noch das Datum davor. Die Wegevorschrift für eine Fahrkarte von Berlin-Spindlersfeld nach Hannover könnte also beispielsweise lauten: NV*B-Hbf 9:49 ICE942-ICE952/H-Hbf
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 10:34 |
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Jumbo
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Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?
Die DB ist auf jeden Fall der Auffassung, dass die Verspätung bei einem Zug eingetreten sein muss, der auf der Fahrkarte eingetragen ist:
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FAQ Fahrgastrechte
Welche Ansprüche hat der Kunde, wenn er für seine Fahrt mehrere Fahrkarten nutzt?
Hat der Fahrgast für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.
[www.bahn.de]
Ob das in allen Fällen vom Tarif und von § 12 Abs. 1 AEG gedeckt ist, habe ich nicht nachgelesen.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 11:10 |
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Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 11:32 |
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Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 11:45 |
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Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende? Wenn ich in Berlin-Gesundbrunnen (BGS) bin, bin ich ja schon durch „Berlin“ im Sinne der Tarifbezeichnung durch. Steht das B dann gar nicht für Berlin? *grübel*
Doch, das B steht quasi für 'Berlin A'. Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 12:00 |
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Jumbo
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Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende? Wenn ich in Berlin-Gesundbrunnen (BGS) bin, bin ich ja schon durch „Berlin“ im Sinne der Tarifbezeichnung durch. Steht das B dann gar nicht für Berlin? *grübel*
Doch, das B steht quasi für 'Berlin A'. Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.
D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße? Muss ich denn nicht die Punkte der Reihe nach anfahren?
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 12:00 |
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Jumbo
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Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.
Da ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung leisten darf, kann ich hier nur meine persönliche Meinung oder Mutmaßung äußern.
Im Tarif ([www.bahn.de]) finde ich nur zwei indirekte Möglichkeiten, die Zugbindung aufheben zu lassen. Das eine wäre der Umtausch der Fahrkarte (Punkt 4.2), was Gebühren kostet und nur bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn möglich ist – daher im Falle der Verspätung der S-Bahn nicht anwendbar.
Das andere sind eben die Fahrgastrechte nach Punkt 9.1, in diesem Falle die „Fortsetzung der Fahrt […] bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit“. Und da stellt sich die Bahn halt auf den Standpunkt, dass die Fahrt von Spindlersfeld bis zur Ringbahn nicht auf die Sparpreisfahrkarte erfolgen würde und damit gesondert zu betrachten sei, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge vorliegen.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 12:15 |
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 13:19 |
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Tradibahner
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Jumbo
D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße? Muss ich denn nicht die Punkte der Reihe nach anfahren?
Problem ist nur, der RE3 endet in Berlin Hbf (tief) und erreicht den Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen gar nicht
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 14:30 |
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Jumbo
Im Tarif ([www.bahn.de]) finde ich nur zwei indirekte Möglichkeiten, die Zugbindung aufheben zu lassen. Das eine wäre der Umtausch der Fahrkarte (Punkt 4.2), was Gebühren kostet und nur bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn möglich ist – daher im Falle der Verspätung der S-Bahn nicht anwendbar.
Das andere sind eben die Fahrgastrechte nach Punkt 9.1, in diesem Falle die „Fortsetzung der Fahrt […] bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit“. Und da stellt sich die Bahn halt auf den Standpunkt, dass die Fahrt von Spindlersfeld bis zur Ringbahn nicht auf die Sparpreisfahrkarte erfolgen würde und damit gesondert zu betrachten sei, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge vorliegen.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 16:11 |
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Jumbo
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Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende?
Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.
D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße?
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 16:20 |
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Trittbrettfahrer
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Alter Köpenicker
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Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).
So eine Wegevorschrift habe ich noch nie gesehen. Bei Fahrkarten mit Zugbindung ist der Start, die Abfahrtszeit, die Zugnummer und das Ziel angegeben. Wird ein Zug erst am Folgetag genutzt, steht zusätzlich auch noch das Datum davor. Die Wegevorschrift für eine Fahrkarte von Berlin-Spindlersfeld nach Hannover könnte also beispielsweise lauten: NV*B-Hbf 9:49 ICE942-ICE952/H-Hbf
Das liegt daran, weil du die Wegevorschriften von Sparpreisen nimmst.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 19:47 |
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 20:00 |
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Trittbrettfahrer
Frage an die anderen: Ist “Alter Köpenicker“ hier der Forentroll?
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 20:27 |
Diese Option - Sparpreis Zusatz - wurde inzwischen aus dem Tarif gestrichen.Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
Jumbo
Im Tarif ([www.bahn.de]) finde ich nur zwei indirekte Möglichkeiten, die Zugbindung aufheben zu lassen. Das eine wäre der Umtausch der Fahrkarte (Punkt 4.2), was Gebühren kostet und nur bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn möglich ist – daher im Falle der Verspätung der S-Bahn nicht anwendbar.
Das andere sind eben die Fahrgastrechte nach Punkt 9.1, in diesem Falle die „Fortsetzung der Fahrt […] bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit“. Und da stellt sich die Bahn halt auf den Standpunkt, dass die Fahrt von Spindlersfeld bis zur Ringbahn nicht auf die Sparpreisfahrkarte erfolgen würde und damit gesondert zu betrachten sei, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge vorliegen.
Mann kann auch am Reisetag in einen anderen ICE steigen und beim Zugbegleiter nachlöhnen: Differenz Sparpreis zum Flexpreis + 10% Bordzuschlag + 19 EUR Sparpreisstornogebühr. Sollte man also besser vermeiden.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 20:51 |
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Alter Köpenicker
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Jumbo
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Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende?
Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.
D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße?
So würde ich das verstehen.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 21:36 |
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Jumbo
OK, danke!Zitat
Alter Köpenicker
So würde ich das verstehen.Zitat
Jumbo
D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße?Zitat
Alter Köpenicker
Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.Zitat
Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende?
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 21:37 |
Zitat
Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 21:38 |
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Trittbrettfahrer
[Zum Fahrschein:]
* Falls Zugbindung besteht, steht hinter B die Zugnummer. Wenn ihr im Tarifbereich A startet, müsste der Zusatz NV fehlen, weil der dann eh inklusive ist (tarifliche Gleichstellung).
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Trittbrettfahrer
Wenn dein Startbahnhof "Berlin" ist, deine ODEG in Alex einen Zugschaden hat und du dadurch deinen zugebundenen ICE im Hauptbahnhof verpasst, dürftest du dir den Anspruch nach den Richtlinien in die Haare schmieren. D[…]
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 22:16 |
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Arec
Das ist zumindest ein Grenzfall. Im Tarif, Ziffer 2.1.2, heißt , dass "[f]ür Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung […] der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich [ist]". […]Übersicht über die Abgang-/Zielbahnhöfe mit tariflicher Gleichstellung[…] Ich würde aber sagen, dass der verkehrsübliche Weg eher ein Umstieg am Potsdamer Platz sein dürfte, an anderen Stellen mag aber ein Rückfahrtanteil verkehrsüblich sein. Ich hoffe, du meintest genau dieses Beispiel mit einer Teil-Rückfahrt.
Anders ist es beim City-Ticket, dort ist eine einmalige Fahrt vom Zielbahnhof zur Zieladresse abgedeckt (siehe Ziffer 3.5.2 BB Personenverkehr). Da du den Zielbahnhof schon erreicht hast, ist die o.g. Fahrt beendet, dann ist ggf. auch eine Rückfahrt möglich.