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Brandenburg, Cottbus und Frankfurt kaufen gemeinsam Trams
geschrieben von Bäderbahn 
Weiß auch nicht, was es da zu weinen ("einfach nur traurig") gibt, wenn ein Betrieb seinen Fuhrpark schrittweise auf einem akzeptablen Niveau halten und immer wieder erneuern kann, und dies in den letzten Jahren offenbar immer wieder aufs Neue erkämpft werden musste (und sicherlich auch künftig muss), weil ÖPNV nun mal nicht die Königsdisziplin kommunaler Haushalte ist.

Wie so vieles muss man Erfolg stets auch am Machbaren messen - und im Beitrag von Flexist klingt meiner Meinung eine unrealistische Erwartungshaltung hervor. Vier Neufahrzeuge wären auch für Gotha, Plauen, Görlitz und ähnlich große Betriebe ein "Meilenstein".

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Darum gehts nicht. Ich finds einfach traurig. Nicht in Bezug auf die Stadt Brandenburg, sondern auf das Land Brandenburg, welche hätte schon längst dafür sorgen können,
dass die Zahl deutlich höher ausfallen könnte.
Wieviel Fahrzeuge braucht denn Brandenburg sofort bzw. in 2-3 Jahren? Vier? Und in den folgenden Jahren 8 weitere, weil das Bestandsmaterial erst dann die Nutzungsdauer erreicht hat und ausreichend barrierefrei ist?

Bäderbahn
Die öffentlichen Verkehrsmitteln im regulären Linienverkehr in der EU müssen ab dem 01.01.2022 barrierefrei sein. Daher haben hier die Hochflurfahrzeuge nur noch maximal knapp vier Jahre Erlaubnis für den regulären Liniendienst.
Von Möglichkeiten der zu genehmigenden Ausnahme abgesehen hat Brandenburg an der Havel m.W. nur noch zwei rein hochflurige KT4D für den Linieneinsatz, alle anderen Linienfahrzeuge haben einen barrierefreien Zugang oder mehrere davon. Die beiden KT4D kommen auch nur noch fallweise zum Einsatz.

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Die KT4D dürfen ab 2022 in der Regel nur noch für Sonderfahrten bei besonderen Anlässen eingesetzt werden. Welche Ausnahmen kann es noch geben?
Zitat
Henning
Die KT4D dürfen ab 2022 in der Regel nur noch für Sonderfahrten bei besonderen Anlässen eingesetzt werden. Welche Ausnahmen kann es noch geben?

Fußballfans nach einer Niederlage!

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Eine kostengünstige Alternative wären ja auch zweiachsige Niederflurbeiwagen mit Mitteleinstieg und Einzelradaufhängung. Die vorhandene Stellfläche sollte für 2 Rollstühle und 2 Kinderwagen ausreichen. Außerdem 6 Sitzplätze im Türbereich und weitere Sitzplätze ohne Stufen. Das ist analog zum Konzept in Rostock, Leipzig, Darmstadt.
Also in Brandenburg a.d.H. geht es doch nicht mehr um Beschaffung von barrierefreien Fahrzeugen, sondern um das Ersetzen von alten bereits (teil-)Niederflurfahrzegen (KT4D mit Niederflurmittelteil)
Niederfluranhänger und EU-Richtlinien von 2022 sind für die Straßenbahn von BRB a. d. H. also nicht Lösung/Problem
Zitat
Henning
Die öffentlichen Verkehrsmitteln im regulären Linienverkehr in der EU müssen ab dem 01.01.2022 barrierefrei sein. Daher haben hier die Hochflurfahrzeuge nur noch maximal knapp vier Jahre Erlaubnis für den regulären Liniendienst.

Das ist nicht die Wahrheit und ich möchte dich bitten, eine Quelle (die betreffende EU-Verordnung oder EU-Richtlinie) zu benennen, aus der du dieses Wissen nimmst.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.02.2018 20:21 von Arec.
Zunächst würde ich jedem interessierten Mitmenschen empfehlen mal zu schauen, wie weit die Barrierefreiheit gestaltet ist. Bitte nicht immer nur an in der Mobilität eingeschränkte Mitbürger denken! Dann erübrigt sich die Verbreitung von Horrorszenarien. Ich (49) werde die 100% Barrierefreiheit wohl nicht mehr erleben...

Allen einen schönen Tag!
Zitat
Henning
Die öffentlichen Verkehrsmitteln im regulären Linienverkehr in der EU müssen ab dem 01.01.2022 barrierefrei sein. Daher haben hier die Hochflurfahrzeuge nur noch maximal knapp vier Jahre Erlaubnis für den regulären Liniendienst.

Das stimmt nicht. Es gibt lediglich im deutschen PBefG - das ist keine EU-VO/Richtlinie - die Bestimmung, dass nach Möglichkeit bis 2022 Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt werden soll, wobei allerdings Ausnahmen zulässig bleiben. Die sind durch den Aufgabenträger im jeweiligen Nahverkehrsplan zu begründen.

Hiervon könnte z. B. der Landkreis Oder-Spree für die Tram 87 (Woltersdorf) Gebrauch machen...

Viele Grüße
Arnd
Kommt darauf an, was unter "100% barrierefrei" zu verstehen ist. Mittlerweile anerkannter Standard ist ja...

...stufenfreier Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
...speziell gestaltete Plätze für verschiedene Nutzergruppen (Stellflächen und Plätze daneben für Begleiter, niedrige Sitze)
...Blindenleitsystem, kontrastreiche Innenraumgestaltung und akustische Haltestelleninformation im Inneren
...optische Informationen für Hörgeschädigte
...kostenfrei mögliche Nutzung für notwendige Begleitpersonen und Assistenzhunde
...universelle Piktogramme für z.B. Menschen mit Legasthenie

Derzeit im Kommen sind zudem...

...akustische Hinweise an Türen für Hörgeschädigte
...Informationen in leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Kann man, wenn all dies zumindest in einem Mindestmaß bei jedem Fahrzeug und jeder Haltestelle gegeben ist, von 100%iger Barrierefreiheit sprechen?

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Philipp, vollkommen richtig, der Begriff 'Barrierefreieheit' wird hier im Forum stets viel zu eng gefasst. Die meisten sehen nur die physische Barriere an der Türstufe. Genauso sind Rollstuhlfahrer nur eine unter zig Gruppen mit Mobilitätseinschränkungen im engeren oder weiteren Sinne. Im weiteren Sinne sind auch menschen, die der Landessprache nicht mächtig sind, Menschen mit Gepäck, Kinder und Menschen mit Allergien in ihrer Mobilität eingeschränkt.

Was nun wieder dieses 100%-Dogma betrifft, auch dieses existiert nicht. Das PBefG sagt im Wesentlichen aus, dass bis 2022 in den Nahverkehrsplänen definiert sein muss, wie die vollständige Barrierefreiheit erreicht werden soll. Der Terminus 'Vollständige Barrierefreiheit' ist aber nirgendwo genau definiert, sondern er wird immer noch zwischen Aufgabenträgern und Interessenverbänden ausgehandelt. Einige Kriterien sind common sense und Stand der Technik, so z.B. das "5 cm Spalt - 5 cm Stufe" Kriterium zum barrierefreien Einstieg. Andere Dinge sind stark umstritten wie Rampe/Hublift/Hochbahnsteig.

Das Gesetz lässt jede Menge Gestaltungsspielraum zu. So ist z.B. die barrierefreie Ausgestaltung von Infrastruktur und Fahrzeugen abhängig von den Ersatzzyklen. Will heißen, es muss nicht zum Stichtag jede Haltestelle mit Bord oder Kap ausgerüstet werden. Aber wenn die Haltestelle sowieso ersetzt oder umgebaut wird, dann ist das heute schon zwingend barrierefrei zu tun.
Anderes Beispiel, nach 2022 verlieren nicht alle Hochflurstraßenbahnen automatisch ihre Zulassung. Auch wird es möglich sein, nach 2022 hochflurige Altfahrzeuge zu reparieren und zu sanieren und im Fuhrpark zu halten. Wird aber neu beschafft - und da sind wir jetzt wieder in Brandenburg Stadt - dann dürfen natürlich keine neuen Hochflurzüge gekauft werden.

Ich hab auf den Seiten des Deutschen Städtetages ein sehr interessantes Dokument gefunden: Eine Handreichung, die genau diese Regelungen des PBefG erklärt, weil die meisten Verkehrsbetrieben da selbst mit überfragt sind. Da ist auf 20+ Seiten sehr anschaulich beschrieben, was gesetzlich gefordert ist, und was die realen Konsequenzen daraus sind. Ich kann nur jeden einladen und bitten, sich das mal durchzulesen. Ist sehr lesbar und nicht in Fachchinesisch geschrieben. Viele Themen, die wir hier gefühlt alle paar Monat wieder durchkauen und so einige Horrorvisionen "2022 wandern alle Tatras auf den Schrott" erledigen sich damit, weil genau die Themen in dem Dokument erschöpfend behandelt und erklärt werden.

http://www.staedtetag.de/fachinformationen/verkehr/071106/index.html

Direktlink zum Download des .pdf
Zitat
Philipp Borchert
...Informationen in leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Bedeutet das, daß in Wien die Hinweisschilder in der Straßenbahn "Bitte sich festzuhalten" ausgetauscht werden müssen?
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Philipp Borchert
...Informationen in leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Bedeutet das, daß in Wien die Hinweisschilder in der Straßenbahn "Bitte sich festzuhalten" ausgetauscht werden müssen?

Durchaus möglich, das man die durch Piktogramme ersetzt,
schon jetzt kann man in Wien sparsamst eine Sprachreise in der Bim zum Preis einer Tageskarte buchen..

T6JP
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Philipp Borchert
...Informationen in leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Bedeutet das, daß in Wien die Hinweisschilder in der Straßenbahn "Bitte sich festzuhalten" ausgetauscht werden müssen?

Nein, dass bedeutet es nicht, da in Wien nicht das deutsche PBefG gilt. Ob Österreich eigene Regelungen und Zeithorizonte festgelegt hat, bis wann der Nahverkehr barrierefrei sein sollte, ist mir nicht bekannt.
Zitat
Incentro
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Philipp Borchert
...Informationen in leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen

Bedeutet das, daß in Wien die Hinweisschilder in der Straßenbahn "Bitte sich festzuhalten" ausgetauscht werden müssen?

Nein, dass bedeutet es nicht, da in Wien nicht das deutsche PBefG gilt. Ob Österreich eigene Regelungen und Zeithorizonte festgelegt hat, bis wann der Nahverkehr barrierefrei sein sollte, ist mir nicht bekannt.

Jetzt kommt wieder der Wienversteher:

Ich glaub die Ösis sind uns da (mal wieder) weit voraus. Nicht-vollständige Barrierefreiheit gibt es zumindest im Bereich der Wiener Linien nur noch wegen der großen Anzahl der Hochflurbims, die da noch zwischen Ring und Vorstadt rumgurkt. Das wird mit Auslieferung der aktuellen (Flexity) Serie - leider, leider - Vergangenheit sein. Vielleicht habe ich es nicht korrekt auf dem Schirm, aber ich kenne in ganz Wien keine Bus- oder Straßenbahnhaltestelle, die nicht mit Borden auf Fahrzeugbodenhöhe ausgestattet sind. Ebenso - Gnade der späten Geburt - gibt es keine U-Bahnhöfe ohne Aufzüge (es sein denn ich habe noch einen unsanierte Otto-Wagner-Station auf dem Ring vergessen)
Dynamische Fahrgastinformationen akustisch und taktil gibt es auch schon an mehreren Haltestellen.
Bei der S-Bahn bin ich mir nicht ganz sicher.
Zitat
T6Jagdpilot
schon jetzt kann man in Wien sparsamst eine Sprachreise in der Bim zum Preis einer Tageskarte buchen..

... zum Preis eines Tages-Billetts bitte, dort gibt´s doch keine Fahrkarten ...
Hallo,

wie der rbb vermeldet, wird sich die Vergabekammer des Landes Brandenburg mit dem Vergabeverfahren zur Ausschreibung neuer Trams für die Städte Brandenburg/Havel, Cottbus und Frankfurt/Oder beschäftigen müssen, nachdem ein unterlegener Bieter Widerspruch eingelegt hat...

rbb - Neue Trams kommen einige Monate später

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
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