Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 17:26 |
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Florian Schulz
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PassusDuriusculus
Gibt es Menschen (egal unter welchen Voraussetzungen), die an der Uhlandstr. oder am Kudamm in die U1 steigen und dann am Wittenbergplatz wieder aussteigen. Oder wären diese nicht mit M19 und M29 sowieso viel schneller.
Damit machst du aber den Einbau des Aufzuges an der Sinnhaftigkeit des gesamten U-Bahnstummels fest, obwohl diese derzeit nicht zur Debatte steht.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 19:38 |
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Beförderungsfall Nr. 8821
Ich bin für den barrierefreien Ausbau (und mit Kinderwagen auch oft auf Aufzüge angewiesen), aber genau bei Bahnsteig III am Wittenbergplatz zweifele ich an, dass dieser sinnvoll ist und das Leben von mobilitätseingeschränkten Menschen wirklich verbessert.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Oder glaubst Du, dass ein auf barrierefreien Zugang angewiesener Mensch sich über den Aufzug am Wittenbergplatz III freut, wenn er tagtäglich stundenlang vor einem der U2/U5-Aufzüge am Alexanderplatz steht?
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Übrigens sind auch jetzt schon Umwege notwendig, wenn man auf barrierefreie Zugänge angewiesen ist. Vom Breitscheidplatz aus muss man bspw. recht weit zu den U2-Aufzügen laufen und kann nicht die Treppen direkt am Platz nehmen.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 19:56 |
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222
Warum macht man das mit der Aussage, die ich ja ähnlich getätigt hatte? Der Stummel ist ja trotzdem sinnvoll und barrierefrei nutzbar für Fahrten zwischen Uhlandstraße, Kurfürstendamm und allen weiteren Bahnhöfen entlang der U1 und des U-Bahnnetzes. Nur die Fahrtbeziehung Uhlandstraße/Kurfürstendamm-Wittenbergplatz mit der U1 haben wir infrage gestellt, da die Reisezeit mit den häufiger verkehrenden und leichter erreichbaren Bussen fast immer kürzer sein dürfte.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 20:01 |
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Florian Schulz
Alle meine Gedankengänge enden irgendwann in der Erkenntnis, dass nur die Herstellung der vollen Barrierefreiheit die Lösung sein wird.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 20:37 |
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 21:43 |
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 21:57 |
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gt670dn
Wo wäre denn das Problem einen Aufzug direkt vor dem Bahnhofsgebäde zu errichten, also zwischen Bau und Fahrbahn? Dort kann der Bahnsteig ja noch nicht unter der Fahrbahn liegen...
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 22:16 |
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gt670dn
Wo wäre denn das Problem einen Aufzug direkt vor dem Bahnhofsgebäde zu errichten, also zwischen Bau und Fahrbahn? Dort kann der Bahnsteig ja noch nicht unter der Fahrbahn liegen...
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 23:39 |
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Beförderungsfall Nr. 8821
Auch Gesetze können völligen Unfug beinhalten - Gute Beispiele liefern da Umsatzsteuer- und Einkommensteuergesetze. Man kann daher eine Notwendigkeit nicht mit Gesetzen begründen.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 24.02.2020 23:42 |
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Jay
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PassusDuriusculus
[...]
Sonat könnte man ja an der Yorckstr. auch nicht sagen: "Sorry in den 30ern wird der Bahnhof eh für die City-S-Bahn umgebaut. Da lohnt es sich nicht, bis dahin kein Aufzug zu installieren", was natürlich ein viel größerer Skandal ist.
Und hier irrst du, denn genau das geht!
Auch wenn ich mich wiederhole: Die strenge Regelung mit 2022 steht im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das im ÖPNV (Busse, Bahnen nach BOStab), nicht aber im SPNV (Eisenbahnen) gilt. Im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) ist keine solche Regelung enthalten, weswegen diese Grenze bei der S-Bahn keine Anwendung findet. So unterliegt die Deutsche Bahn im Fall der Yorckstraße tatsächlich keinem rechtlichen Zwang zum Einbau, während die BVG ihren U-Bahnhof dort barrierefrei haben muss.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 00:47 |
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Arnd Hellinger
Genau das ist Herrn Kutschers Plan - nur hat man für den Aufzugschacht bzw. die oberirdische Einhausung noch kein "Design" gefunden, was beim Denkmalamt akzeptiert würde...
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 10:05 |
Zitat
Florian Schulz
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222
Warum macht man das mit der Aussage, die ich ja ähnlich getätigt hatte? Der Stummel ist ja trotzdem sinnvoll und barrierefrei nutzbar für Fahrten zwischen Uhlandstraße, Kurfürstendamm und allen weiteren Bahnhöfen entlang der U1 und des U-Bahnnetzes. Nur die Fahrtbeziehung Uhlandstraße/Kurfürstendamm-Wittenbergplatz mit der U1 haben wir infrage gestellt, da die Reisezeit mit den häufiger verkehrenden und leichter erreichbaren Bussen fast immer kürzer sein dürfte.
Richtig, nur wie willst du mobilitätseingeschränkten Menschen erklären, dass sie sich anders verhalten sollen als Menschen ohne Handicap, ohne in das Benachteiligungsdilemma zu geraten?
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 10:19 |
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 11:16 |
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der weiße bim
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Arnd Hellinger
Genau das ist Herrn Kutschers Plan - nur hat man für den Aufzugschacht bzw. die oberirdische Einhausung noch kein "Design" gefunden, was beim Denkmalamt akzeptiert würde...
Auch das ist eigentlich egal. Zunächst muss der gesetzlich geforderte diskriminierungsfreie Zugang gewährleistet werden, bei der Gestaltung des Ergebnisses kann das Denkmalamt gern mitarbeiten.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 14:05 |
Es wäre natürlich besser für die Fahrgäste, wenn U1 und U3 am gleichen Bahnsteig gen Osten abfahren würden. Aber die Gegebenheiten vor Ort sind nun mal historisch gewachsen.Zitat
Florian Schulz
Gegenfrage: Aus welchem Grund gibt es den Bahnsteig III dann eigentlich für nicht mobilitätseingeschränkte Menschen? Gelten die selben Gegenargumente nicht auch für sie?
Am Zielbahnhof gibt es wie bereits mehrfach gesagt gleich zwei Aufzüge. Als mobilitätseingeschränkter Mensch kann man den Bahnhof also genauso als Abfahrts- und Zielbahnhof nutzen, wie jeder andere Mensch auch, weil die anderen beiden Bahnsteige ja barrierefrei erreichbar sind.Zitat
Florian Schulz
Nein, denn es wäre ihm egal ob es an irgendeinem Bahnhof ein oder zwölf Aufzüge gibt, solange ihm das Verlassen seines Zielbahnhofs verwehrt bleibt.
Das ist dann aber eine Benachteiligung auf dem Niveau von 'mit dem Rollstuhl kann man nicht zur Spitze des Mount Everest' kommen.Zitat
Florian Schulz
Ein Bahnsteig, der für den Großteil der Menschen voll, für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen nur eingeschränkt nutzbar ist, stellt nun mal eine Benachteiligung dar.
Nochmals: Gesetze sind willkürlich festgelegte Regelungen, die sich durchaus ändern lassen.Zitat
Florian Schulz
Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) heißt es dazu, dass bauliche Anlagen in allgemein üblicher Weise zu benutzen sein müssen. Die Empfehlung, mobilitätseingeschränkte (und nur die!) Menschen mögen doch bitte den Bus benutzen, widerspricht dem.
Wo ist denn das wirklich große Problem für die Menschen bis Nollendorfplatz zu fahren, dort in den Aufzug zur U1/U3 gen Westen zu steigen, um dann am Wittenbergplatz den Aufzug zur Oberfläche zu nehmen? Weder von der Anzahl der Aufzugfahrten noch von der benötigten Zeit vom Bahnsteig bis zur Oberfläche ist hier irgendein praktischer Unterschied zu anderen als barrierefrei geltenden Stationen festzustellen.Zitat
Florian Schulz
Ich sehe absolut ein, dass der Bau eines Aufzuges zum Bahnsteig III eine bauliche Herausforderung darstellt. Aber es ist absurd zu argumentieren, dass diese Leute doch Umwege in Kauf nehmen sollen. Das ist die verkehrte Herangehensweise weil es Wahlfreiheit voraussetzt, die diese Menschen allerdings nicht oder nur sehr eingeschränkt haben.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 14:11 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Nochmals: Gesetze sind willkürlich festgelegte Regelungen, die sich durchaus ändern lassen.Zitat
Florian Schulz
Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) heißt es dazu, dass bauliche Anlagen in allgemein üblicher Weise zu benutzen sein müssen. Die Empfehlung, mobilitätseingeschränkte (und nur die!) Menschen mögen doch bitte den Bus benutzen, widerspricht dem.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Das ist dann aber eine Benachteiligung auf dem Niveau von 'mit dem Rollstuhl kann man nicht zur Spitze des Mount Everest' kommen.Zitat
Florian Schulz
Ein Bahnsteig, der für den Großteil der Menschen voll, für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen nur eingeschränkt nutzbar ist, stellt nun mal eine Benachteiligung dar.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 15:11 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Aber die Gegebenheiten vor Ort sind nun mal historisch gewachsen.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Am Zielbahnhof gibt es wie bereits mehrfach gesagt gleich zwei Aufzüge. Als mobilitätseingeschränkter Mensch kann man den Bahnhof also genauso als Abfahrts- und Zielbahnhof nutzen, wie jeder andere Mensch auch, weil die anderen beiden Bahnsteige ja barrierefrei erreichbar sind.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Nochmals: Gesetze sind willkürlich festgelegte Regelungen, die sich durchaus ändern lassen.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Das ist dann aber eine Benachteiligung auf dem Niveau von 'mit dem Rollstuhl kann man nicht zur Spitze des Mount Everest' kommen.Zitat
Florian Schulz
Ein Bahnsteig, der für den Großteil der Menschen voll, für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen nur eingeschränkt nutzbar ist, stellt nun mal eine Benachteiligung dar.
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 15:18 |
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 15:35 |
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VvJ-Ente
Wie wäre es mal mit einer Aktionswoche, in der die BVG ihre Züge an allen nicht barrierefrei zugänglichen Bahnhöfen ohne Halt durchfahren lässt und alle nicht barrierefreien Fahrten bei Bus und Straßenbahn ersatzlos ausfallen?
Re: Aufzugeinbau bei der U-Bahn 2020 25.02.2020 15:42 |