Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 17:46 |
Zitat
Alter Köpenicker
Es wäre ja schonmal ein grosser Schritt, sich endlich von diesem unsäglichen 20-Minuten-Grund-Takt zu verabschieden und stattdessen einen 15-Minuten-Grundtakt zu installieren.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 18:47 |
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 19:37 |
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 19:42 |
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 19:47 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Ich habe mal aus reiner Neugierde den Nahverkehrsplan angeschaut, genauer gesagt die Auflistung der vorgesehenen Straßenbahnstrcken im ÖPNV-Bedarfsplan und die zugehörigen groben Kostenschätzungen. Alle dort aufgeführten Projekte (also vordringlicher, dringlicher und weiterer Bedarf) kommen auf insgesamt ca. 2.265 Mrd. Euro. Natürlich sagt das noch nicht viel aus, schließlich sind es nur Schätzungen und es kann sich noch vieles ändern. Insgesamt könnte es mit dem im Vertrag festgelegten Kontingent von 2 Mrd für den Bau neuer Straßenbahnstrecken eng werden (zumindest wenn man alle Projekte verwirklichen möchte), zumal man mit dem Geld noch den Neubau zusätzlicher Betriebshöfe finanzieren müsste, es sei denn man würde die fehlenden Mittel aus anderen Töpfen zusammenkreigen.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 19:57 |
Sollte ein Komma sein, habe aber etwas verwechselt und die amerikanische Notation angewendet.Zitat
PassusDuriusculus
Alle Straßenbahnprojekte kosten 2 Billionen €?
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 23:08 |
Zitat
micha774
Habe noch keine PM der IGEB gefunden, aber es gibt eine Reaktion.
Zitat von rbb24.de
"Der Fahrgastverband IGEB kritisierte, dass keine ausreichenden Sanktionen bei schlechten Leistungen der BVG vorgesehen seien. Die BVG habe mit dem Vertrag kaum einen Anreiz, besser und pünktlicher zu werden, sagt Jens Wieseke vom Fahrgastverband. Im Regionalverkehr könnten bei nicht erbrachten Leistungen 16 Prozent der Zuschüsse einbehalten werden, bei der BVG sei es nur ein Prozent."
1% Strafzahlung. Donnerwetter. Ironie aus.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 08.07.2020 23:50 |
Zitat
Marienfelde
Die vorgesehene Aufstockung der U-Bahnbestellungen auf 1.500 Wagen ist meines Erachtens weiterhin nicht gesichert. Ob die Aufstockung unter den mit der Pandemie verschlechterten finanziellen Rahmenbedingungen möglich gemacht werden kann, wird man sehen. Es wird besser, aber an eine U-Bahnflotte mit nur drei Baureihen glaube ich nicht, halte das aber auch für keine Katastrophe.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 00:58 |
Zitat
micha774
Abends am U Alt-Tegel, in Spandau am Rathaus, S Lankwitz? Das sollten Punkte sein wo sich Buslinien nach Plan treffen. Zumindest abends und Sonntagfrüh.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 05:17 |
Zitat
micha774
Habe noch keine PM der IGEB gefunden, aber es gibt eine Reaktion.
Zitat von rbb24.de
"Der Fahrgastverband IGEB kritisierte, dass keine ausreichenden Sanktionen bei schlechten Leistungen der BVG vorgesehen seien. Die BVG habe mit dem Vertrag kaum einen Anreiz, besser und pünktlicher zu werden, sagt Jens Wieseke vom Fahrgastverband. Im Regionalverkehr könnten bei nicht erbrachten Leistungen 16 Prozent der Zuschüsse einbehalten werden, bei der BVG sei es nur ein Prozent."
1% Strafzahlung. Donnerwetter. Ironie aus.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 09:08 |
Zitat
Marienfelde
Zitat
micha774
Habe noch keine PM der IGEB gefunden, aber es gibt eine Reaktion.
Zitat von rbb24.de
"Der Fahrgastverband IGEB kritisierte, dass keine ausreichenden Sanktionen bei schlechten Leistungen der BVG vorgesehen seien. Die BVG habe mit dem Vertrag kaum einen Anreiz, besser und pünktlicher zu werden, sagt Jens Wieseke vom Fahrgastverband. Im Regionalverkehr könnten bei nicht erbrachten Leistungen 16 Prozent der Zuschüsse einbehalten werden, bei der BVG sei es nur ein Prozent."
1% Strafzahlung. Donnerwetter. Ironie aus.
Ich finde 1% ganz schön viel im Vergleich mit dem Zahlungsanspruch in Höhe von 0%, den die BVG gegenüber der Verwaltung z.B. wegen jahrzehntelanger Nichtgewährung des Vorrangs von Tram und Bus an Ampelanlagen hat - und kann den prozentualen Unterschied gar nicht in einer Zahl ausdrücken.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 10:04 |
Zitat
Logital
Zitat
Marienfelde
Zitat
micha774
Habe noch keine PM der IGEB gefunden, aber es gibt eine Reaktion.
Zitat von rbb24.de
"Der Fahrgastverband IGEB kritisierte, dass keine ausreichenden Sanktionen bei schlechten Leistungen der BVG vorgesehen seien. Die BVG habe mit dem Vertrag kaum einen Anreiz, besser und pünktlicher zu werden, sagt Jens Wieseke vom Fahrgastverband. Im Regionalverkehr könnten bei nicht erbrachten Leistungen 16 Prozent der Zuschüsse einbehalten werden, bei der BVG sei es nur ein Prozent."
1% Strafzahlung. Donnerwetter. Ironie aus.
Ich finde 1% ganz schön viel im Vergleich mit dem Zahlungsanspruch in Höhe von 0%, den die BVG gegenüber der Verwaltung z.B. wegen jahrzehntelanger Nichtgewährung des Vorrangs von Tram und Bus an Ampelanlagen hat - und kann den prozentualen Unterschied gar nicht in einer Zahl ausdrücken.
Das Gejammere um die arme BVG, die den Ampelschaltungen hilflos ausgeliefert ist, kaufe ich euch jedoch nicht ab. DIe BVG hat doch eh kein Interesse daran Fahrzeitprofile zu kürzen. Wird Busbereich nicht sogar nach "Busstunden" vergütet? Gegen zu frühes Abfahren wird genauso wenig unterneommen. Gerade die BVG, ein Staat im Staate, hat -behaupte ich- mehr Möglichkeiten auf die Ampelprogramme einzuwirken als sie nach außen hin glauben macht.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 10:18 |
Zitat
Marienfelde
Allerdings verstehe ich auch hier die Perspektive des Fahrpersonals: Ein am Kamenzer Damm um zwei Minuten verfrühter Bus der Linien X 83, 181 oder 283 ist nach dem durchfahren der Paul-Schneider-Straße in Lankwitz Kirche womöglich nicht vier, sondern nur zwei Minuten verspätet. Solche Dinge sollte man auch bedenken, bevor man auf die BVG einprügelt,
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 10:35 |
Zitat
Marienfelde
[...]
Allerdings verstehe ich auch hier die Perspektive des Fahrpersonals: Ein am Kamenzer Damm um zwei Minuten verfrühter Bus der Linien X 83, 181 oder 283 ist nach dem durchfahren der Paul-Schneider-Straße in Lankwitz Kirche womöglich nicht vier, sondern nur zwei Minuten verspätet. Solche Dinge sollte man auch bedenken, bevor man auf die BVG einprügelt,
meint Marienfelde.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 10:48 |
Zitat
Marienfelde
Schuld sind die Radfahrer/innen, na klar.
meint Marienfelde.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 12:09 |
Zitat
Marienfelde
1. Um beim "Adlershof-Beispiel" zu bleiben: Der Kollege oder die Kollegin auf der 61, die vom S-Bf Adlershof in den eingleisigen Abschnitt in der Dörpfeldstraße einfahren will, ist der Ampelschaltung hilflos ausgeliefert, ebenso der Kollege oder die Kollegin des dadurch evtl. warten müssenden Gegenzugs nach Adlershof. Beim Bus ist es natürlich etwas besser (wegen der "Nichtgleisgebundenheit").
Zitat
Marienfelde
2. Wer zahlt denn im Ergebnis das eine Prozent "Vertragsstrafe"?
Zitat
Marienfelde
3. Ich behaupte: Der Schaden, den die zuständige Verwaltung des Landes durch nicht zugunsten des ÖV optimierte LSA-Schaltungen anrichtet, ist ungleich größer als der von der BVG angerichtete Schaden durch Verfrühungen - die selbstverständlich dennoch ein vermeidbares Ärgernis sind.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 12:10 |
Zitat
Jay
Zitat
Marienfelde
[...]
Allerdings verstehe ich auch hier die Perspektive des Fahrpersonals: Ein am Kamenzer Damm um zwei Minuten verfrühter Bus der Linien X 83, 181 oder 283 ist nach dem durchfahren der Paul-Schneider-Straße in Lankwitz Kirche womöglich nicht vier, sondern nur zwei Minuten verspätet. Solche Dinge sollte man auch bedenken, bevor man auf die BVG einprügelt,
meint Marienfelde.
Genau diese Einstellung ist Teil des Problems und nicht der Lösung. Es ist nicht Aufgabe des Fahrpersonals Mängel am Fahrplan durch Fehlverhalten auszugleichen! Verfrühung mag verlockend sein, ist aber ein absolutes Nogo. Und genau hier bot der bisherige Verkehrsvertrag (bzw. die fehlende Pönalisierung von Verstößen) keine Anreize entsprechend einzuwirken. Und das geht zu Lasten der Fahrgäste, egal in welcher Form der Steuerzahler dafür aufkommt. Genau dieser Aspekt geht in deiner Betrachtung völlig unter. Die BVG fährt nicht aus Eigennutz, weil es so toll ist auf Kosten der Steuerzahler Geld zu verbrennen, sondern um Personen zu befördern. Und zwar nicht irgendwann nach Lust und Laune, sondern nach einem kommunizierten Fahrplan. Da fehlen aktuell aber jegliche Anreize. "Schwer erkämpfte" Minuten wurden in der Vergangenheit viel zu oft eben nicht wieder aus dem Fahrplan genommen, auch wenn der Grund entfallen ist. Mit der Folge, dass vermehrt Verfrühungen auftreten.
Und natürlich kann ich auch ein Beispiel für das Problem benennen: Die M2 hat vom Alex zum Prenzlauer Tor im Regelfahrplan 4 Minuten (für 2 Stationen). Bei Baustellen, wie aktuell, wurde sogar schon eine 5. Minute dazu gegeben. Der Großteil der Fahrten benötigt für dieser Strecke 3 Minuten. Resultat: Die meisten Fahrten sind an der Mollstr./Prenzlauer Allee zu früh. Im Extremfall hab ich da schon 2 Minuten vor Plan erlebt. Insbesondere dann, wenn die Herrn Fahrer bereits am Alex vor Plan abfahren - meist 15-30 Sekunden. Diese Problematik spricht für fehlende Sensibilisierung und ist erstmal unabhängig von mehr oder weniger gut funktionierenden Ampelschaltungen.
Im Übrigen sind die Regionalverkehrsunternehmen auch "hilflos" gegenüber Störungen. Die Pönalisierung trifft sie trotzdem und das ist auch richtig so. Für das Verhältnis mit dem Infrastrukturbetreiber braucht es eigene Regeln.
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 12:46 |
Zitat
Marienfelde
Zitat
Jay
Zitat
Marienfelde
[...]
Allerdings verstehe ich auch hier die Perspektive des Fahrpersonals: Ein am Kamenzer Damm um zwei Minuten verfrühter Bus der Linien X 83, 181 oder 283 ist nach dem durchfahren der Paul-Schneider-Straße in Lankwitz Kirche womöglich nicht vier, sondern nur zwei Minuten verspätet. Solche Dinge sollte man auch bedenken, bevor man auf die BVG einprügelt,
Genau diese Einstellung ist Teil des Problems und nicht der Lösung. Es ist nicht Aufgabe des Fahrpersonals Mängel am Fahrplan durch Fehlverhalten auszugleichen!
Ich stimme Dir in vielerlei Hinsicht zu, aber objektiv läuft Deine Position u.a. darauf hinaus, Mängel am Fahrplan vom Fahrpersonal durch Pausenverzicht auszugleichen. Die Leute, deren Einfluß auf Entscheidungen in der BVG und in der Politik insgesamt eher begrenzt sein dürfte, tragen also die Folgen einer falschen (Unternehmens-) Politik.
Zitat
Marienfelde
Die Hauptursache für die geschilderten Probleme würde ich in der Spitze der BVG suchen.
Zitat
Marienfelde
sondern die Allgemeinheit (wenn die BVG wegen einer Vertragsstrafe 30 Mio.€ an das Land zurückzahlt, nimmt sie dafür vermutlich einen Kredit auf, wodurch dem Land insgesamt ein Zinsschaden entsteht. Daher hielte ich höhere Vertragsstrafen für schwachsinnig).
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 12:57 |
Re: Neuer BVG-Verkehrsvertrag ab 1. 9. 2020 09.07.2020 13:15 |