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Tsp: "Wie die S-Bahn Kunden zu Schwarzfahrern macht": fahrgastunfreundliches verfahren bei defekte Chipkarten
geschrieben von Ruhlebener 
https://www.tagesspiegel.de/berlin/defekte-chipkarten-wie-die-s-bahn-kunden-zu-schwarzfahrern-macht/26978874.html

Erstaunlich, wie die S-Bahn Fahrgäste verprellt, weil der Chipkarte defekt ist. Nicht nur der EBE, sondern auch extra zum Kundenzentrum hin müssen. Auch BVG-Kunden müssen bis zur Eintreffen der Ersatzkarte ihre Fahrten extra (doppelt) bezahlen.

Nach meiner Meinung hat bei einer Chipkartendefekt den Dienstleister alle Kosten zu übernehmen und nicht auf den Kunden zu wälzen. Wird bei einer Kontrolle die Karte eingezogen, sollte gleich eine temporäre Erstazkarte ausgehändigt werden. Oder die Kunde sollte alle bis zur Eintreffen einer Ersatzkarte gekaufte und beutzte Fahrscheine ohne Wenn und Aber erstattet bekommen.
So einen Fall hatte ich auch vor fünf Jahren bei einer Kontrolle in der S-Bahn bei uns in NRW. Meine Karte war nicht lesbar. Die Kontrolleurin meinte, dass dies wohl ein Systemfehler ist. Ich musste innerhalb einer Woche die Karte erneuern und vorzeigen, so dass nur 7 € Bearbeitungsgebühr erhoben wurde.

Wegen defekter Chipkarte kann man meiner Meinung nach nicht das EBE verlangen, wenn man rechtzeitig nachzeigt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.03.2021 23:55 von Henning.
Zitat
Ruhlebener
Nach meiner Meinung hat bei einer Chipkartendefekt den Dienstleister alle Kosten zu übernehmen und nicht auf den Kunden zu wälzen.

Kommt ganz drauf an, was in den AGB (Geschäftsbedingungen) steht, die ja automatisch Vertragsbestandteil des Beförderungsvertrages werden. Nur wenn die AGB gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie nichtig. Das müsste vor Gericht bewiesen werden, was recht teuer sein dürfte. Natürlich könnte der Vertragspartner auf Kulanzbasis Kosten übernehmen oder erstatten - kommt drauf an.

so long

Mario
Ich gehe stark von einer Nichtigkeit der AGBs aus, wenn das Ticketversagen altersbedingt ist oder aus anderen Gründen in der Einflussmöglichkeit der Verkehrsunternehmen liegt und ich als Fahrgast dennoch zahlen soll oder einen unverhältnismäßigen Sachverhaltsaufklärungsaufwand habe (durch die ganze Stadt zum Serviceschalter fahren müssen). Nur wenn ich als Kunde meine Chipkarte so schlecht behandelt habe, dass ich selber für ihren Ausfall verantwortlich bin, bin ich in einer schlechten Position.

Darüber hinaus geben die Verkehrsunternehmen da natürlich ein miserables Bild ab, die Chipkartenbesitzer sind ja die treuesten Stammkunden, die sollte man besser behandeln.
Hinzu kommt, daß die Chipkarte Eigentum des jeweiligen VU sind und abseits davon der Kunde für einen wie auch immer gearteten Ausfall der Chipkarte, der nicht auf unsachgemäße Behandlung derselben zurückzuführen ist, selbstverständlich nicht haftbar gemacht werden kann. Auch die Bearbeitungsgebühr von 7,50 EUR dürfte in einem solchen Fall nicht erhoben werden - ich würde sie jedenfalls nicht zahlen und es auf eine Klage ankommen lassen.

Dennis
Zitat
Ruhlebener
https://www.tagesspiegel.de/berlin/defekte-chipkarten-wie-die-s-bahn-kunden-zu-schwarzfahrern-macht/26978874.html

Erstaunlich, wie die S-Bahn Fahrgäste verprellt, weil der Chipkarte defekt ist. Nicht nur der EBE, sondern auch extra zum Kundenzentrum hin müssen. Auch BVG-Kunden müssen bis zur Eintreffen der Ersatzkarte ihre Fahrten extra (doppelt) bezahlen.

Nach meiner Meinung hat bei einer Chipkartendefekt den Dienstleister alle Kosten zu übernehmen und nicht auf den Kunden zu wälzen. Wird bei einer Kontrolle die Karte eingezogen, sollte gleich eine temporäre Erstazkarte ausgehändigt werden. Oder die Kunde sollte alle bis zur Eintreffen einer Ersatzkarte gekaufte und beutzte Fahrscheine ohne Wenn und Aber erstattet bekommen.

Wer ein/e Schwarzfahrer/in ist, bestimmt die S-Bahn - willkommen im Obrigkeitsstaat.

In der Masse der 2.500 Fälle geht es ja wohl um Fahrgäste, die ihr Ticket unstrittig bezahlt haben - aber dafür eine nicht funktionsfähige Chipkarte erhalten haben, was nicht in ihrer Verantwortung liegt.

Die S-Bahn sollte ihre rechtlich fragwürdige Praxis korrigieren. Klar: Die andere denkbare Variante hätte auch Charme, also: Die S-Bahn macht immer so weiter, es trifft immer öfter Fahrgäste, die sich zu wehren wissen (Juristen, Abgeordnete, ,,,) - und diese ganzen famosen AGB, die gelegentlich den Mief des Kaiserreichs ausstrahlen, wandern dank einer dann wachsenden Sensibilität der Politik endlich auf den Müllhaufen,*

Marienfelde.


*: Gemeint sind die Teile der Bestimmungen, in denen unterschiedslos alle möglichen Sachverhalte zum Nachteil der Fahrgäste so gewertet werden, als würde es sich bei ihnen um "echte Schwarzfahrer/innen" handeln, womit die Verkehrsunternehmen in schöner Regelmäßigkeit über das Ziel des § 265a StGB (der hier ja ohnehin nicht einschlägig ist) hinausschießen, wirkliche Schwarzfahrer/innen zu belangen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Ruhlebener
Nach meiner Meinung hat bei einer Chipkartendefekt den Dienstleister alle Kosten zu übernehmen und nicht auf den Kunden zu wälzen.

Kommt ganz drauf an, was in den AGB (Geschäftsbedingungen) steht, die ja automatisch Vertragsbestandteil des Beförderungsvertrages werden. Nur wenn die AGB gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie nichtig. Das müsste vor Gericht bewiesen werden, was recht teuer sein dürfte. Natürlich könnte der Vertragspartner auf Kulanzbasis Kosten übernehmen oder erstatten - kommt drauf an.

Hier handelt es sich ja nicht um irgendwelche Komfortdienstleistungen, sondern um Daseinsvorsorge. Da sollten Unternehmen doch schon sehr unumstrittene AGB s aufstellen. Dem Kunden vorsichtshalber schon mal nen Strafzettel zu verpassen halte ich für rechtswidrig.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.03.2021 08:04 von Logital.
Zitat
Ruhlebener
Erstaunlich, wie die S-Bahn Fahrgäste verprellt, weil der Chipkarte defekt ist. Nicht nur der EBE, sondern auch extra zum Kundenzentrum hin müssen. Auch BVG-Kunden müssen bis zur Eintreffen der Ersatzkarte ihre Fahrten extra (doppelt) bezahlen.

Wobei man sich die doppelt bezahlten Fahrten erstatten lassen kann, falls die Chipkarte defekt (und nicht anderweitig ungültig, z.B. abgelaufen oder außerhalb der räumlichen Gültigkeit benutzt) war und man innerhalb von 7 Tagen beim Verkehrsunternehmen vorstellig geworden ist (siehe § 8 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen).

Das Risiko, unverschuldet als Graufahrer dazustehen und dann Rennereien zu haben, ist übrigens einer von drei Gründen, weshalb ich kein Firmenticket habe, obwohl es mit (inzwischen) 50 € pro Jahr (Ort mit Stadtlinienverkehr Typ I in der höheren Rabattstufe) immer noch fast geschenkt wäre. Zumal das „vertragsführende bzw. ausgebende Verkehrsunternehmen“ in Potsdam, also auf der anderen Seite von Berlin, sitzt und ich die Sache also nicht mal hier vor Ort klären könnte.

Die anderen Gründe sind der teilweise dünne und schlecht vertaktete Verkehr (z.B. 40 Minuten Umsteigezeit bei Gültigkeit eines Einzelfahrscheins von 30 Minuten) und die Gefahr, dass ich mit Zeitkarte zu bequem werde und dann auf der einen brauchbaren Verbindung doch lieber den Bus statt des Fahrrads nehme.
Ich hatte den Fall auch mal mit meiner defekten Chipkarte in Schöneweide. Meine Frage, ob mich der Schrieb der Kontrolleure dazu berechtigt weiterzufahren, wurde verneint.

Also 2,80 bezahlt und zum Hermannplatz, wo mir (oh Wunder) eine kostenlose neue Karte ausgegeben wurde. Und für die 2.80 lohnt sich der schriftliche Aufwand nicht, diese ersetzt zu bekommen.

Wenn ich überlege das meine Mail vom 18.1.21 in einer anderen Sache, immer noch nicht beantwortet ist, hätte ich wohl auf das Geld noch länger warten müssen.
Ich fürchte, große Teile der Wirtschaft leben ganz gut davon, dass Kundinnen und Kundinnen auf Bagatellsummen verzichten, weil sie den Aufwand nicht wert sind (die Bagatellsummen, nicht die Kunden), in der Summe Kleinvieh aber eben auch Mist macht. Bei einem öffentlich finanzierten Betrieb der Daseinsvorsorge ist das natürlich ein besonderes Unding.

Fair wäre, wenn man für den Aufwand, den man hat, ebenfalls Kosten ansetzen und dem Unternehmen in Rechnung stellen könnte (über die unmittelbaren Kosten wie das Porto hinaus). Würden das genug machen, würde diese weit verbreitete Praxis schnell aufhören. Oder kann man das vielleicht sogar? Ich habe ehrlich gesagt noch nie drüber nachgedacht - eben weil "Wegen dieser Summe mache ich den Aufwand nicht!".
Zitat
micha774
Ich hatte den Fall auch mal mit meiner defekten Chipkarte in Schöneweide. Meine Frage, ob mich der Schrieb der Kontrolleure dazu berechtigt weiterzufahren,wurde verneint.

Hm, die Beförderungsbedingungen sind da anderer Meinung („wird eine Quittung (Prüfbeleg) ausgestellt, die im Rahmen des Tarifes als Fahrtberechtigung gilt. Sie berechtigt zur Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des benutzten Fahrzeugs.“, § 8 Abs. 1a).
Oder haben dich die Kontolleure hinterhältigerweise gebeten auszusteigen, um dann den Prüfbeleg erst nach dem Verlassen des Fahrzeugs auszustellen?
Kann mich dem nur anschließen. Mit dem EBE-Beleg kannst du deine Reise bis zum Ende durchführen, ohne neu zu zahlen. Hast du einen guten Kontrolleuer (auch sowas soll's geben), weißt er dich sogar drauf hin....hab auch noch nie einen gesehen, der am nächsten Bhf aussteigt und zum FKA rennt und sich ein neues Ticket zieht (oder über die App bucht).
Zitat
Jumbo
Zitat
micha774
Ich hatte den Fall auch mal mit meiner defekten Chipkarte in Schöneweide. Meine Frage, ob mich der Schrieb der Kontrolleure dazu berechtigt weiterzufahren,wurde verneint.

Oder haben dich die Kontolleure hinterhältigerweise gebeten auszusteigen, um dann den Prüfbeleg erst nach dem Verlassen des Fahrzeugs auszustellen?

Natürlich. Ist doch üblich das der Beleg nicht im Fahrzeug sondern auf dem Bahnsteig ausgestellt wird.
Das ist ein unmögliches Vorgehen so mit zahlenden treuen Abonnement-Kunden umzugehen !!! Ich als Kunde habe keinen Einfluss darauf wenn urplötzlich meine Karte nicht mehr gelesen werden kann. Es ist eine Unverschämtheit der S- Bahn diese Stammkunden erstmal als Schwarzfahrer hinzustellen …
Zitat
Henning
So einen Fall hatte ich auch vor fünf Jahren bei einer Kontrolle in der S-Bahn bei uns in NRW. Meine Karte war nicht lesbar. Die Kontrolleurin meinte, dass dies wohl ein Systemfehler ist. Ich musste innerhalb einer Woche die Karte erneuern und vorzeigen, so dass nur 7 € Bearbeitungsgebühr erhoben wurde.

Wegen defekter Chipkarte kann man meiner Meinung nach nicht das EBE verlangen, wenn man rechtzeitig nachzeigt.

Also nach einem eindeutigen Fehler des ausgebenden Unternehmens (Karte trotz vorhandenem Abo nicht lesbar) soll der Fahrgast nicht nur die Rennerei zum Unternehmen an der Backe haben, sondern obendrauf noch 7 Euro "Bearbeitungsgebühr" zahlen? Ist diese ähem interessante Auslegung der Rechtslage bereits gerichtsfest?
Generelle Verständnisfrage: Gibt es bei den im VBB genutzten Prüfterminals oder tragbaren Lesegeräten keine Möglichkeit, die auf den Chipkarten im Klartext aufgedruckten Daten auch manuell ins Gerät einzutippen und so ggf. online die Gültigkeit zu verifizieren? Wenn ja, böte das zudem die Möglichkeit, auf diesem Wege "quasi-automatisch" die Ersatzkarte zu bestellen und ein vorläufiges Ticket auszudrucken.

Ich wüsste jetzt nicht, warum ein solches Verfahren nun technisch oder beförderungsrechtlich unmöglich sein sollte...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Henning
So einen Fall hatte ich auch vor fünf Jahren bei einer Kontrolle in der S-Bahn bei uns in NRW. Meine Karte war nicht lesbar. Die Kontrolleurin meinte, dass dies wohl ein Systemfehler ist. Ich musste innerhalb einer Woche die Karte erneuern und vorzeigen, so dass nur 7 € Bearbeitungsgebühr erhoben wurde.

Wegen defekter Chipkarte kann man meiner Meinung nach nicht das EBE verlangen, wenn man rechtzeitig nachzeigt.

Also nach einem eindeutigen Fehler des ausgebenden Unternehmens (Karte trotz vorhandenem Abo nicht lesbar) soll der Fahrgast nicht nur die Rennerei zum Unternehmen an der Backe haben, sondern obendrauf noch 7 Euro "Bearbeitungsgebühr" zahlen? Ist diese ähem interessante Auslegung der Rechtslage bereits gerichtsfest?

Mich hat es auch gewundert, dass die Karte nicht lesbar war. Bei einer anderen Kontrolle wenige Wochen vorher konnte sie noch gelesen werden. Bei Chipkarten passiert sowas leider ziemlich schnell, wenn sie z. B. versehentlich geknickt oder beschmutzt sind.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2021 23:46 von Henning.
Die Karten werden doch von verschiedenen Unternehmen (den Transporteuren des VBB) ausgegeben, richtig?

Ich kann mir vorstellen, dass die Behandlung einer defekten Karte nicht trivial ist, da es ggf. zu einer Dreiecksbeziehung kommt:
Partei A - Fahrgast
Partei B - Transporteur, ggf. mit Kontroll-Subunternehmen
Partei C - Fahrcard ausgebendes Verkehrsunternehmen

Bei einer defekten Karte braucht B ja die Bestätigung von C, dass nicht A Schuld hat, um kein EBE zu erheben, korrekt? B kann/darf diese Entscheidung ja nicht treffen und hat auch keinen Zugang zu den Abo-Daten von C.

In dem Artikel wird nicht darauf eingegangen. Potentiell geht es um Abonnenten, die ihr Abo nicht mit der S-Bahn abgeschlossen haben?

Gibt ja sehr viele Möglichkeiten. Abo bei Regio, Kontrolle BVG; Abo ODEG, Kontrolle ViP; Abo BVG, Kontrolle S-Bahn; usw.
Zitat
TomB
Die Karten werden doch von verschiedenen Unternehmen (den Transporteuren des VBB) ausgegeben, richtig?

Ich kann mir vorstellen, dass die Behandlung einer defekten Karte nicht trivial ist, da es ggf. zu einer Dreiecksbeziehung kommt:
Partei A - Fahrgast
Partei B - Transporteur, ggf. mit Kontroll-Subunternehmen
Partei C - Fahrcard ausgebendes Verkehrsunternehmen

Bei einer defekten Karte braucht B ja die Bestätigung von C, dass nicht A Schuld hat, um kein EBE zu erheben, korrekt? B kann/darf diese Entscheidung ja nicht treffen und hat auch keinen Zugang zu den Abo-Daten von C.

Warum besteht eigentlich kein Zugang zu den Abo-Daten von C? Ich meine, es wurde doch als ein Vorteil der Chipkarten angepriesen, dass man bei Verlust einfach eine neue Chipkarte ausstellen und die alte sperren kann, ohne dass für die Verkehrsunternehmen die Gefahr von paraller Doppelnutzung von übertragbaren Karten besteht. Also müssen doch alle Kontolleure zumindest zu den Sperrlisten Zugang haben, warum dann nicht auch zu den Gültigkeitsdaten?
Ich glaube kaum das diese Daten in dem Gerät vorhanden sind, Stichwort Datenschutz.

Und beobachtet bei Kontrollen doch mal wie die Fahrcards überprüft werden. In diesen zwei Sekunden gibt es gar kein Signal auf das Gerät ob die Karte gültig ist oder nicht, die Kontrolleure machen das als Alibi oder machen lediglich eine Sichtprüfung. Das ist aber mein subjektiver Eindruck.
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